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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

vor 7 Minuten schrieb Bautz:

(...)

 

Der Bundestag hat in seltener Einmütigkeit mit dem Bundesrat klargestellt, wer in diesem Land die Gesetze macht. Einige in besonderer Weise motivierte Richter dürfen sich das nun hinter den Spiegel stecken.

 

Dem Richter wird das am Spiegel vorbei gehen. Sein Urteil wurde ja nicht beanstandet sondern die gesetzliche Grundlage geändert.

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Ein 5/10 Schuss Magazin mit 3 Schuss geladen ist sicherer in der Anwendung als ein 2 Schuss Magazin welches eingesetzt, repertiert, nachgeladen wird. Das ist das wichtige an der Novelle. Zusätzlich darf der Flintenschütze ebenso jetzt auch unterladen zur Jagd mit der 5 Schuss SLF.

Das sind erhebliche Sicherheitsgewinne und so sollte das, vor allem in einer Außendarstellung, mitgenommen werden. Das hier allgemein für den Schießstand und anderes eine erhöhte Rechtssicherheit herrscht sollte der Jäger doch eher als stiller Genießer zur Kenntnis nehmen.

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vor 3 Stunden schrieb MP%:

Jetzt steht da micht  Schuß MAgazin sondern 3 Schuß dürfen geladen werden.

Was meine Klage betrifft, und die Verfassungsbeschwerde, ist das ein Tritt in die Eier

oder einfach gesagt, ein Einsetzten in den vorherigen Zustand.

...

Ich finds schade und werde direkt wieder klagen, also macht Euch schonmal darauf gefasst

das wir genau die gleiche Situation in 5 JAhren wieder haben werdem

Maximal drei Patronen beim Schuss auf Wild ist doch ein Unterschied zu Magazine mit maximaler Kapazität von 2 Schuss. Hast Du nicht gegen den Eintrag von "Darf nur mit 2-Schuss-Magazin verwendet werden" geklagt oder verwechsle ich das jetzt?

 

Gegen was möchtest Du jetzt klagen?

 

Viel wichtiger wäre es, wenn die "Rechtskundigen" denjenigen einen Tipp für das weitere Vorgehen geben könnten, die einen solchen Eintrag bzw. "nur mit 2-Schuss-Magazin" in der WBK haben. Für einen "Einspruch" ist es ja zu spät, aber kann man, mit der neuen Gesetzeslage über ein kurzes Schreiben an den Sachbearbeiter ein Streichen der Einschränkung beantragen oder ist eine andere Vorgehensweise sinnvoller.

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Ich gehe da on aus - das mir jetzt 3 schuss eingetragen wird . Also darf ich wie borher auch nur max 3 schuss in der waffe haben .

auch auf dem schiessstand .

das ist genau das weshalb ich geklagt habe

nix vonwegen beim schuss auf wild - das stand vorher auch schon drin und hat meinen sb nicht interessiert......

alles wie vorher - eher schlimmer

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vor 5 Stunden schrieb cartridgemaster:

- nur noch persönliches Erscheinen auf der Behörde zur Verlängerung des JJ, damit sich das Amt von der geistigen und körperlichen Eignung (§ 7 WaffG) des Jagdscheininhabers überzeugen kann,

Also da sitzt dann nach deren feuchten Träumen ein medizinischer Breitbandsachverständiger, nach A7 bezahlt? Und alle Untersuchungen inkl. großer Hafenrundfahrt sind im Preis enthalten? 

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vor 3 Minuten schrieb MP%:

Ich gehe da on aus - das mir jetzt 3 schuss eingetragen wird . Also darf ich wie borher auch nur max 3 schuss in der waffe haben .

auch auf dem schiessstand .

das ist genau das weshalb ich geklagt habe

nix vonwegen beim schuss auf wild - das stand vorher auch schon drin und hat meinen sb nicht interessiert......

alles wie vorher - eher schlimmer

Wie genau lautet denn "Dein" Eintrag in der WBK bzgl. "2-Schuss"? Wenn dort steht "Waffe darf nur mit einem Magazin mit maximal 2-Schuss verwendet werden.", dann wir die "neue" Formulierung für den Sachbearbeiter analog nicht möglich. Wenn dann dort "Waffe darf nur mit maximal 3 Schuss geladen werden." steht, ja, dann musst Du wieder klagen. Zumindest kannst Du jetzt Deinen aktuellen Eintrag löschen lassen. Evtl. schreibst Du, wie Du das beantragst.

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vor 5 Minuten schrieb MP%:

Ich gehe da on aus - das mir jetzt 3 schuss eingetragen wird

Was soll die Schwarzseherei? Nun wart doch mal ab was die Behörde tut.

Was sagen denn die Prozessbevollmächtigten der Verfassungsklage?

Was vorher drin stand und wie unterschiedlich das ein paar Richter sahen, hast Du ja selbst erlebt. Nun steht etwas anderes drin um genau die Auslegung die zuletzt erfolgt war zu unterbinden.Wir werden sehen was daraus wird.

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vor 18 Minuten schrieb MP%:

Ich gehe da on aus - das mir jetzt 3 schuss eingetragen wird . Also darf ich wie borher auch nur max 3 schuss in der waffe haben .

auch auf dem schiessstand .

das ist genau das weshalb ich geklagt habe

nix vonwegen beim schuss auf wild - das stand vorher auch schon drin und hat meinen sb nicht interessiert......

alles wie vorher - eher schlimmer

Das er mit seiner Auffassung im Unrecht ist, hat ihm nun schon zweimal ein Gericht attestiert. Damit wird er also nicht durchkommen und das BVerwG kann am Ende nicht erneut solch ein Urteil fällen. DIe Grundlage wurde entzogen.

Du kannst also bedenkenlos klagen. Ev. sollte der SB aber diesmal früher von politscher Seite an die Kette gelegt werden-Steuergeldverschwendung.

Bearbeitet von Gast
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Ich habe mehrere lustige einträge

2 schuss magazin

oberlandarms 2 schuss

2 schuss

 

was gerade so in die zeile passte die noch frei beschrieben werden konnte.

ausserdem wurde mir gesagt erwisch ich dich mit mehr als 2 schuss im magazin aufm schiessstand gibt ne klage und das ist keine ordnungswiedrigkeit sondern ein straftatbesgand weil die waffe für ein anderes bedürfnis verwendet wird als sie erworben wurde.

Für mich hat sich also nix geändert

 

 

 

 

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vor 6 Minuten schrieb MP%:

Ich habe mehrere lustige einträge

2 schuss magazin

oberlandarms 2 schuss

2 schuss

 

Für mich hat sich also nix geändert

Doch, denn wenn Dein SB jetzt "3 Schuss" einträgt, dann sind Deine Chancen vor Gericht besser als mit der alten Rechtslage. Zumindest die bei Deinem letzten Verfahren verwendete Begründung kann das Gericht nicht mehr verwenden.

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Zitat

Ziel des sachlichen Verbotes des § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c BJagdG ist es zu verhindern, dass bei der Jagdausübung mehr als drei Schuss hintereinander auf Wild abgegeben werden können. Nach der bisherigen Praxis waren das zwei Patronen im Magazin, eine im Lauf und damit drei Patronen in der Waffe insgesamt. Nach neuem Wortlaut ist es völlig unerheblich, aus welchen Magazinen –also ob diese entnehmbar sind oder nicht bzw. über welche theoretische Kapazität sie verfügen –und in welcher Ladekonfiguration sich diese drei Schuss abfeuern lassen. Damit wird nicht nur die Einhaltung der internationalen Vorgaben gewahrt, sondern auch die Systematik der sachlichen Verbote des § 19 BJagdG, der bestimmte Verhaltensweisen verbietet. Mit der Regelung wird zugleich klargestellt, dass sich die Begrenzung auf drei Schuss nur auf die konkrete Verwendung und nicht auf die Waffe selbst oder ihre Bauart bezieht.

Um ein späteres Auffinden zu erleichtern zitiere ich die einschlägige Passage aus dem Link.

Bearbeitet von Gast
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vor einer Stunde schrieb MP%:

Ich habe mehrere lustige einträge

2 schuss magazin

oberlandarms 2 schuss

2 schuss

 

was gerade so in die zeile passte die noch frei beschrieben werden konnte.

ausserdem wurde mir gesagt erwisch ich dich mit mehr als 2 schuss im magazin aufm schiessstand gibt ne klage und das ist keine ordnungswiedrigkeit sondern ein straftatbesgand weil die waffe für ein anderes bedürfnis verwendet wird als sie erworben wurde.

Für mich hat sich also nix geändert

 

 

 

 

Beantrage doch die Streichung der Zusätze- dann wird sich ergeben ob sich was geändert hat.

Der Wortlaut der von Schiiter herausgestellt wurde ist auch für die EN und W Behörden bindend.

Bearbeitet von chapmen
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"Zicken" ist wohl Ansichtssache und ist ausdrücklich nicht meine Meinung über die Behörde in W.

 

Der Anfang dieser unsäglichen Geschichte "Eintrag 2 Schuss" lag u.a. in EN und W. Ist aber schon mehrmals innerhalb der 199 Seiten erwähnt worden.

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vor 34 Minuten schrieb chapmen:

"Zicken" ist wohl Ansichtssache und ist ausdrücklich nicht meine Meinung über die Behörde in W.

 

Der Anfang dieser unsäglichen Geschichte "Eintrag 2 Schuss" lag u.a. in EN und W. Ist aber schon mehrmals innerhalb der 199 Seiten erwähnt worden.

 

Die Rechtsauffassung der Behörden EN und W sollte doch den Demut besitzen einer Gesetzesänderung des Bundestages, bestätigt vom Bundesrat, zu folgen. Sollte das nicht der Fall sein gibt es durch den durchaus klug gewählten Novellentext reichlich Ansatz hier tätig zu werden. Der Gesetzgeber hat das ja nicht zum Spass gemacht, sondern explizit weil er nicht der Meinung von EN, W und Leipzig ist.

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vor 13 Minuten schrieb Jacko5000:

 

Die Rechtsauffassung der Behörden EN und W sollte doch den Demut besitzen einer Gesetzesänderung des Bundestages, bestätigt vom Bundesrat, zu folgen. Sollte das nicht der Fall sein gibt es durch den durchaus klug gewählten Novellentext reichlich Ansatz hier tätig zu werden. Der Gesetzgeber hat das ja nicht zum Spass gemacht, sondern explizit weil er nicht der Meinung von EN, W und Leipzig ist.

Noch weiss keiner wie die W und EN Behörden vorgehen werden, lediglich User "MP%" äussert da irgendwelche Vorsehungen.

Wie er auf die Idee kommt die Behörden werden jetzt "3Schuss" eintragen weiss nur er. W handelt bei eindeutiger Gesetzeslage auch dementsprechend, anders kenne ich es nicht von dort.

Der von dir zitierte "Gesetzgeber" hat nicht auf eine Rechtsauffassung einer Behörde in W,EN oder sonstwo reagiert, sondern ausschliesslich auf das in Leipzig ergangene Urteil.

Die Chance schon vor Jahren eine entsprechende Änderung der sachlichen Verbote im Jagdgesetz vorzunehmen oder anzustossen wurde stets als unnötig abgetan - angeblich war die rechtliche Lage vollkommen eindeutig.

 

Bearbeitet von chapmen
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vor 39 Minuten schrieb MP%:

streichung wird nächste woche beantragt

Wie war das noch? Tritt in Kraft am Tag nach der Verkündigung? Kommt das hin mit nächster Woche?

 

Ohne entsprechende Anweisung von "oben" werden die garnichts machen. Insofern  macht es für mich keinen Sinn in den kommenden Tagen bereits eine Streichung zu beantragen.

Bearbeitet von chapmen
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Irgendjemand sollte den Vorgesetzten diesmal rechtzeitig "unterweisen", damit der SB nicht wieder Amok läuft.

Ich würde ev. vorab eine Frage zur Eintragung/Streichung an das Innenministerium schicken. Die können dann eine verbindlich Aussage treffen, an welche der SB gebunden ist.

Natürlich höflich und sachlich fundiert. Ev. von jemanden, der sich damit auskennt.

Das Bundesgesetzblatt ist ja auch noch ausstehend

Bearbeitet von Gast
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Nun ja jede Behürde ist da ein bisschen eigenwillig. In W haben.sie ja.auch als.Reaktion auf den kleinen WS Schreiben verschickt das man sich das nochmal überlegen solle und wenn man sich nicht wieder meldet die Sache als erledigt angesehen wird!

In W wollen sie auch zu dir nach Hause kommen obwohl du schon LWB bist wenn du eine UB für einen Wiederladeschein beantragst, nur um mal son bisschen doof zu gucken. Gerade geschehen bei einem Kollegen. Kenne aber auch gute Sachen aus W, z.b. Voreintrag nach zwei Wochen da.......nicht wie bei.mir.....nach 6 Wochen immer noch nix.

Bearbeitet von callahan44er
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Ich liebe diese Aussagen..."gerade geschehen bei einem Kollegen"....

Wirklich fundiert.....

Das Schreiben zum kl. Waffenschein hatte einen durchaus vernünftigen Hintergrund. Versteht halt eben nicht unbedingt jeder, noch dazu auf WO mit grundsätzlicher Anti Behörden Haltung.

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