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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wenn es so ist: :victory:

 

Ich gebe zu, nach etwas nüchternen Betrachtungen der letzten Zeit war ich etwas desilliusioniert, dass das jetzt kommt (z.B. Information "drüben" im WuH-Forum von vor einer Woche, dass es eine Empfehlung des BR gebe, die Sache in den Vermittlungsausschuss zu verweisen, weil keine solch "kleine", sondern nur die "große" BJagdG-Änderung beschlossen werden solle...).

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb karlyman:

Wenn es so ist: :victory:

 

Ich gebe zu, nach etwas nüchternen Betrachtungen der letzten Zeit war ich etwas desilliusioniert, dass das jetzt kommt (z.B. Information "drüben" im WuH-Forum von vor einer Woche, dass es eine Empfehlung des BR gebe, die Sache in den Vermittlungsausschuss zu verweisen, weil keine solch "kleine", sondern nur die "große" BJagdG-Änderung beschlossen werden solle...).

 

 

Das wurde zum Glück in letzter Sekunde verhindert durch die Bundesregierung...

 

Fakt ist, dass es beschlossen wurde und nun nach der Verkündung endlich wieder Rechtssicherheit herrscht. 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb ChrisR:

 

 

Das wurde zum Glück in letzter Sekunde verhindert durch die Bundesregierung...

 

 

Halleluja.

 

Und jetzt sollen mir die Vertreter der Theorie "GroKo oder Schwarz-Gelb gleich böse wie R-R-G" nochmal verdeutlichen, wie das Ganze vergleichend unter R-R-G abgelaufen wäre...

Die hätten uns in dieser Sache in den Boden gestampft.

Geschrieben

Jap. Ohne die CDU/CSU wäre das Ganze so nicht gelaufen und wir hätten die HA abgeben oder umrüsten dürfen. 

 

Die Änderung tritt ja am Tag nach der Verkündung in Kraft, weiß jemand wie lange es dauert bis das Ganze im Bundesanzeiger veröffentlicht wird? 

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb karlyman:

 

Halleluja.

 

Und jetzt sollen mir die Vertreter der Theorie "GroKo oder Schwarz-Gelb gleich böse wie R-R-G" nochmal verdeutlichen, wie das Ganze vergleichend unter R-R-G abgelaufen wäre...

Die hätten uns in dieser Sache in den Boden gestampft.

Wenn man sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat anschaut, stellt man fest, dass es eben durch RRG mit abgenickt wurde. Es ist also ident.

Geschrieben

so, jetzt ists durch, und was haben wir ?

Den gleichen Scheiß wie vorjer.

Jetzt steht da micht  Schuß MAgazin sondern 3 Schuß dürfen geladen werden.

Was meine Klage betrifft, und die Verfassungsbeschwerde, ist das ein Tritt in die Eier

oder einfach gesagt, ein Einsetzten in den vorherigen Zustand.

Alle die sich so weit aus den Fenstern gelegt haben von wegen wir schaffen das,

haben nix geschafft, nur das alles wieder so ist wie früher :-(

Schade um das Geld das jetzt vernichtet ist.

Die Verbände haben immer nur große Klappe, allen voran der DJV und der BDS

Ich finds schade und werde direkt wieder klagen, also macht Euch schonmal darauf gefasst

das wir genau die gleiche Situation in 5 JAhren wieder haben werdem

 

schade ansich

 

Frank

Geschrieben

Wieso ist das der gleiche Scheiß wie vorher?

Was soll denn der Klagegrund sein?

Du hast doch in deiner Angelegenheit Recht bekommen. Das BVerwG hat zum grundsätzlichen Bedürfnis entschieden. Das ist vom Tisch. Die Waffen sind jetzt vom BJagdG gedeckt. Die Einschränkung ebenfalls nicht mehr haltbar.

Alles also im Lot.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb MP%:

...

Jetzt steht da micht  Schuß MAgazin sondern 3 Schuß dürfen geladen werden.

...

Das BJG gilt doch nur auf der Jagd, oder? Und der Firlefanz mit Besenstiel im Magazinrohr der Flinte ist damit auch obsolet.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb MP%:

so, jetzt ists durch, und was haben wir ?

Den gleichen Scheiß wie vorjer.

Jetzt steht da micht  Schuß MAgazin sondern 3 Schuß dürfen geladen werden.

Was meine Klage betrifft, und die Verfassungsbeschwerde, ist das ein Tritt in die Eier

oder einfach gesagt, ein Einsetzten in den vorherigen Zustand.

Alle die sich so weit aus den Fenstern gelegt haben von wegen wir schaffen das,

haben nix geschafft, nur das alles wieder so ist wie früher :-(

Schade um das Geld das jetzt vernichtet ist.

Die Verbände haben immer nur große Klappe, allen voran der DJV und der BDS

Ich finds schade und werde direkt wieder klagen, also macht Euch schonmal darauf gefasst

das wir genau die gleiche Situation in 5 JAhren wieder haben werdem

 

schade ansich

 

Frank

 

Vorher 2 Schuss Magazin

Jetzt 3 Schuss laden!

 

Wo ist dass das gleiche?

 

 

Geschrieben

Man sollte sich geflissentlich auch mal ansehen, was man uns mit der Novellierung des BJagdG und des Waldwirtschaftsgesetzes gleich mit unterwuchten möchte (VmA):

- bundeseinheitliches Verbot der Verwendung bleihaltiger Büchsenmunition bei der Jagdausübung,

- Verschärfung der Prüfungsbestimmungen für Jagdscheinbewerber,

- verpflichtender jährlicher Schießnachweis zur Teilnahme an Bewegungsjagden,

- nur noch persönliches Erscheinen auf der Behörde zur Verlängerung des JJ, damit sich das Amt von der geistigen und körperlichen Eignung (§ 7 WaffG) des Jagdscheininhabers überzeugen kann,

- staatliche Zwangsbewirtschaftung von Privatwald,

etc. etc.

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0401-0500/455-1-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

CM

Geschrieben

Für mich ist das Thema sehr zufriedenstellend erledigt.

Endlich keine Fragen mehr nach der möglichen Aufnahmekapazität mit Rechtssicherheit.

Daher sollten wir jetzt das Thema abhaken, und unsere Zeit,Energie und Geld in Themen

wie EU-Feuerwaffenrichtlinie,(große) Novellierung BJG,... investieren.

So macht das Forum Sinn,und unsere gemeinsame Solidarität bleibt erhalten

und vielleicht auch noch gestärkt durch eine gemeinsame Interessengemeinschaft.

 

Auf das bisher erreichte;:drinks:

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb cartridgemaster:

Man sollte sich geflissentlich auch mal ansehen, was man uns mit der Novellierung des BJagdG und des Waldwirtschaftsgesetzes gleich mit unterwuchten möchte (VmA):

- bundeseinheitliches Verbot der Verwendung bleihaltiger Büchsenmunition bei der Jagdausübung,

- Verschärfung der Prüfungsbestimmungen für Jagdscheinbewerber,

- verpflichtender jährlicher Schießnachweis zur Teilnahme an Bewegungsjagden,

- nur noch persönliches Erscheinen auf der Behörde zur Verlängerung des JJ, damit sich das Amt von der geistigen und körperlichen Eignung (§ 7 WaffG) des Jagdscheininhabers überzeugen kann,

- staatliche Zwangsbewirtschaftung von Privatwald,

etc. etc.

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0401-0500/455-1-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

CM

 

 

Hierzu aktuelle Meldung des DJV:

 

https://www.jagdverband.de/content/bundesjagdgesetz-passiert-den-bundesrat

 

"Der Bundesrat hat der Änderung des Bundesjagdgesetzes zugestimmt. Damit ist der Weg für ein baldiges Inkrafttreten der Neuregelung zur Verwendung von Selbstladebüchsen bei der Jagd frei. Die Änderungen treten nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

...bedauert jedoch, dass die von der Bundesregierung ursprünglich vorgesehenen Regelungen zur Jagdmunition, zur Jungjägerausbildung und zum Schießübungsnachweis keine Berücksichtigung im Bundesjagdgesetz gefunden hätten. "

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb zielvier:

 

 

Hierzu aktuelle Meldung des DJV:

"...bedauert jedoch, dass die von der Bundesregierung ursprünglich vorgesehenen Regelungen zur Jagdmunition, zur Jungjägerausbildung und zum Schießübungsnachweis keine Berücksichtigung im Bundesjagdgesetz gefunden hätten. "

 

 

Das ist jetzt - mit der nun beschlossenen "Kleinen Novelle" des BJagdG - erstmal aufgeschoben. Nicht zwingend auch "aufgehoben".

 

Wobei man sich inhaltlich, was Wohl und Wehe der neuen Regelungen zur Jagd-Mun und Schießübungsnachweis angeht, trefflich streiten kann.

 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb low-ready:

Dürfen die Jäger also ab morgen wieder Halbautomaten kaufen?

 

Das Gesetz muss vom Bundespräsidenten unterschrieben und dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden; dann (m.W. am Tag nach der Veröffentlichung/"Verkündung") tritt es formal in Kraft.

 

Wenn du ganz, ganz sicher gehen willst, wartest du bis dann.

Ob bis zu diesem Zeitpunkt einem noch jemand bei Führen/Nutzen der Waffen, beim Erwerb) Probleme machen wird, ist offen und eben individuelles "Risiko".

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb MP%:

Den gleichen Scheiß wie vorjer.

Meiner Meinung nach siehst Du das falsch.

1. Ist es nun egal wieviele Patronen das in der Waffe befindliche Magzin aufnehmen kann und

2. die Beschränkung auf drei geladene Patronen gilt nur beim Schuss auf Wild.

Welches Magazin man verwendet und wieviele Patronen man auf dem Schießstand oder beim Schuss auf Katzen geladen hat, ist nun nicht mehr vorgegeben bzw. beschränkt. Ich hätte mir nur das Adjektiv "gesundes" an passender Stelle im Wortlaut gewünscht.

 

Allerdings darf der Jäger das in § 4 der BArtSchV normierte Verbot nicht ignorieren, wenn er z.B. im Rahmen des Jagdschutzes Wanderratten erlegt. Eine große Bedeutung für die Praxis hat dieses Verbot freilich nicht. Ob diese Verordnung nun in Bälde an das BJagdG angeglichen wird, bleibt abzuwarten.

 

Der Bundestag hat in seltener Einmütigkeit mit dem Bundesrat klargestellt, wer in diesem Land die Gesetze macht. Einige in besonderer Weise motivierte Richter dürfen sich das nun hinter den Spiegel stecken. Leider hat sich aber auch hier weider gezeigt, welche "wunderbare" Interessenvertretung die Jäger im DJV haben.

Bearbeitet von Gast

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