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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


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Geschrieben

Ich persönlich erachte dies nicht als ausgeschlossen. Es scheint im Bundestag keiner so recht mitbekommen zu haben. Dann hat sich die "Lage" etwas geändert und man schaut wieder genauer auf das Thema Waffenrecht.

Dazu kommt der Wahlkampf und die Zusammensetzung des Bundestags kann schnell einen Strich durch die Rechnung machen.

Stell dir vor die Grünen bekommen dass mit, dass es irgendwas mit Erleichterungen für die "berüchtigten" Halbautomaten geben soll. Dann blockieren diese. Sie sitzen in 10 Ländern mit in der Regierung.

Eventuell nimmt man es gar nicht erst in die TOP auf.

Geschrieben

Braucht es dafür im BR eine einfache Mehrheit oder eine absolute Mehrheit? Wenn die Grünen das blockieren führt das ja - vorausgesetzt der Koalitionspartner des Landes wollte das eben nicht blockieren, was ich jetzt einfach mal unterstelle - in der Regel zur Enthaltung des Bundeslandes und nicht zur Nein-Stimme.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 39 Minuten schrieb schattenspeer:

Läuft den die Klage weiter?

Edit

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Muss es auch nicht. Es erledigt sich dann auf der Zeitachse. Man verliert eben nur Zeit.

Manchmal soviel, dass wieder etwas Neues beschlossen wird.

Geschrieben

Bitte erlaubt mir eine Frage - auch wenn das Thema sicherlich bereits in einem anderen Thread umfassend behandelt wurde.

 

Vor dem Urteil im März - wie wurde mit der Thematik Magazine 10/20/30 bei der Jagd und auf dem Schießstand umgegangen.

 

Variante Jagd:

 

Magazine auf 2 Patronen mechanisch geblockt - oder einfach nur maximal 2 Patronen geladen..?

 

Variante Schiessstand:

 

Magazine auf 10 Schuss mechanisch geblockt - oder einfach nur maximal 10 Patronen geladen...?

Geschrieben
Am 22.8.2016 um 14:32 schrieb schattenspeer:

Läuft den die Klage weiter? So als Backup falls es im Bundesrat in die Hose geht. 

 

Nicht nur wegen der offenen Verabschiedung im Bundesrat sondern auch wegen der Entscheidung über den Träger der Gerichtskosten wird / sollte sie weiter betrieben werden!

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb PatVI:

Bitte erlaubt mir eine Frage - auch wenn das Thema sicherlich bereits in einem anderen Thread umfassend behandelt wurde.

 

Vor dem Urteil im März - wie wurde mit der Thematik Magazine 10/20/30 bei der Jagd und auf dem Schießstand umgegangen.

 

Variante Jagd:

 

Magazine auf 2 Patronen mechanisch geblockt - oder einfach nur maximal 2 Patronen geladen..?

 

Variante Schiessstand:

 

Magazine auf 10 Schuss mechanisch geblockt - oder einfach nur maximal 10 Patronen geladen...?

 

 

Noch eine Ergänzungsfrage zur Variante Jagd - oder musste eventuell ein " reines" 2 Schluss Magazin, welches nicht wieder zu einem 10/20 umgebaut werden konnte verwendet werden....?

Geschrieben

Beim Schuss auf Wild (oder im sehr seltenen Fall des genehmigten Abschusses unter dem Naturschutzrecht stehenden Tieren)  native 2-Schuss Magazine, dritte Patrone im Lauf.

 

Alles andere nach § 13 (6) WaffG mit beliebigen Magazinen. Auf dem Schießstand kann man den Unterschied Schießsport vs. jagdliches Übungsschießen trefflich diskutieren.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb Hephaistos:

Beim Schuss auf Wild (oder im sehr seltenen Fall des genehmigten Abschusses unter dem Naturschutzrecht stehenden Tieren)  native 2-Schuss Magazine, dritte Patrone im Lauf.

 

Alles andere nach § 13 (6) WaffG mit beliebigen Magazinen. Auf dem Schießstand kann man den Unterschied Schießsport vs. jagdliches Übungsschießen trefflich diskutieren.

 

 

Also musste ein "reines" 2 - Schuss Magazin verwendet werden.....

 

PS: Ist dann mit der neuen Gesetzesänderung "jedes" Magazin zu verwenden, solange es nicht mit mehr als 3 Patronen geladen wurde....?  

 

Quelle:  

 

§ 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c:

 

"... mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;" 

 

Weiter im Beschluss heißt es, dass es völlig unerheblich ist, ob die Magazine entnehmbar sind oder nicht. Es ist auch nicht weiter interessant, welche theoretische Kapazität die Magazine haben. Fakt ist: mit der Regelung wird klargestellt, dass sich die Begrenzung auf drei Schuss nur auf die konkrete Verwendung und nicht auf die Waffe selbst bezieht.

 

https://www.all4shooters.com/de/Jagd/Passion/Jagdgesetz-halbautomatische-waffen-aenderung-BJagdG/

Bearbeitet von PatVI
Geschrieben

Es durften auch entsprechend blockierte Magazine verwendet werden. Wie einfach oder schwierig die Blockierung wieder aufgehoben hätte werden können wäre dann im einzelfall die Entscheidung eines Gerichts gewesen.

In der halbautomatischen Flinte war zum Blockieren auch schon mal ein abgesägter Besenstiel eingebaut. Gelebte Praxis sozusagen.

Geschrieben

Sebstverständlich wird die Verfassungsbeschwerde (nicht: Klage - Leute, die Terminologie ist doch nun wirklich nicht schwer zu behalten) nicht zurückgenommen. Warum sollten die Kläger dies tunt? Die Kosten sind bereits entstanden und weitere Kosten würden erst entstehen, wenn/falls die Verfassungsbeschwerden angenommen und ins Karlsruhe darüber verhandelt werden sollten. 

Geschrieben

Siehe

 

 

Am 7.7.2016 um 16:39 schrieb carcano:

Stimmt. Nach aktuellem Stand (telefonisch 16:35 Uhr) nimmt der Bundesrat zwar morgen noch kürzestfristig drei Gesetze in die morgige Sitzung hinein, darunter auch das Monstrum EEG (Originalton: "das reicht dann aber auch!"), nicht aber dieses Änderungsgesetz. Das wird dann voraussichtlich erst am 23. September abgestimmt.

 

Carcano

 

Geschrieben

Am Freitag wurde die Empfehlung des zuständigen Bundesrats-Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz veröffentlicht.

 

Dieser empfiehlt den Vermittlungsausschuss anzurufen. So sollen augenscheinlich einheitliche Regelungen zur Jagd- und Falknerausbildung aufgenommen werden. Die Neuregelung zu den Halbautomaten sieht der Ausschuss als vernünftig und notwendig an.

 

Das Problem, das ich nun sehe: Wenn der tatsächlich Vermittlungsausschuss angerufen wird, könnte dies zu einer enormen Verzögerung führen.

 

Das Dokument gibt es unter:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0401-0500/455-1-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Geschrieben

Eigentlich kann es uns egal sein, da das Urteil eben auch keine Wirkung auf uns entfaltet oder ist schon irgendwo eine Besitzerlaubnis widerrufen worden?

Es ist alles beim Alten, außer für den Abgeurteilten.

Beim Einkauf kann es Probleme geben, muss es aber nicht. Die Probleme sind zudem lösbar.

 

In der großen täglichen Prais ist es zunächst egal, ob es in Kraft ist oder nicht.

Das etwas einen geordneten Gang geht ist m.M.n. eher kein Kennzeichen einer Bananenrepublik

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb schiiter:

Beim Einkauf kann es Probleme geben, muss es aber nicht. Die Probleme sind zudem lösbar.

 

In der großen täglichen Prais ist es zunächst egal, ob es in Kraft ist oder nicht.

Beim Einkauf, zumindest in Bayern, gibt es Probleme und das ist "tägliche Praxis", daher alles etwas "nervig", aber anonsten gebe ich Dir recht.

 

PS: Gibt es die offizielle Regelung bzgl. "dürfen benutzt werden" auch in anderen Bundesländern?

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