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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

vor 3 Stunden schrieb südwest:

...

Schnelle Klarheit sieht anders aus.

Vor allem nach den grosvolumigen Sprüchen - naja kennt man aber schon

 

Zumindest hat sich was getan und eine brauchbare Lösung des Problemes ist in Sicht..  aber ohne schimpfen über das so fiese System gehts halt bei manchen eben nicht ;)

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vor 3 Stunden schrieb Matthias308:

Wenn alle Nichtberufsjäger einfach mal 1-2-3 Jahre nicht jagen würden....

 

:D du meinst wohl 1-2-3 Wochen... und selbst da hätten viele schon Probleme mit dem Durchhalten...  jetzt wird doch schon gezittert weil die Jagd mit den HA noch evtl. ein paar Wochen nicht mögich ist.. und das obwohl die meisten auch andere Waffen haben... und da träumst du von einem Jägerstreik :rolleyes:

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So wie es im Moment ausschaut hat sich die HA-Problematik ab September erledigt und HAs können dann wieder ganz legal auf JJS erworben und genutzt werden. Eigentlich ist es ein großer, wichtiger Schritt nach vorne, da ab dann auch ganz legal 30er Magazine (geladen natürlich mit 2 Schuß) für die Jagd verwendet werden dürfen. So weit so gut. Aber nehmen wir mal an dass das BVerfG nun die Klage von MP% annimmt und dann gegen uns entscheidet, also dass keine Grundrechtsverletzung vorliegt und dass das BVerwG richtig entschieden hat. Praktisch würde es wahrscheinlich keine Auswirkungen haben (da ja das Gesetz geändert wurde), aber denoch wäre es ein beachtlicher Sieg für die Antis.

Daher frage ich mich ob es nach erfolgreicher Gesetzesänderung nicht sinnvoller wäre die Klage vor dem BVerfG zurück zu ziehen.

Was meinen die Experten hier im Forum dazu?

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vor 28 Minuten schrieb zickzack:

Aber nehmen wir mal an dass das BVerfG nun die Klage von MP% annimmt und dann gegen uns entscheidet, also dass keine Grundrechtsverletzung vorliegt und dass das BVerwG richtig entschieden hat. Praktisch würde es wahrscheinlich keine Auswirkungen haben (da ja das Gesetz geändert wurde), aber denoch wäre es ein beachtlicher Sieg für die Antis.

 

Eine Konsequenz davon im Bereich des Praktischen wäre, daß die Kläger auf den Kosten sitzen blieben. Soweit ist das also eine Frage, ob es billiger ist auf den bereits aufgelaufenen Kosten sitzenzubleiben als das Risiko eines unsicheren Ausgangs hinzunehmen, der im günstigen Fall zur Erstattung dieser Kosten führen würde. Ich kenne mich jetzt nicht aus wie weit es in diesem Fall z.B. möglich wäre, daß die Seiten sich darauf einigen, die Sache wegen weitgehender Gegenstandslosigkeit fallenzulassen und die bisherigen Kosten in einem Vergleich aufzuteilen.

 

Dann dreht sich der Fall im Grunde ja gar nicht um eine speziell auf Waffen gerichtete Frage und ein bestimmter Ausgang wäre meines Erachtens kein "Sieg" für die "Pros" oder "Antis". Es wird ja nicht ein Grundrecht auf Waffenbesitz oder dergleichen verhandelt, sondern eher die Frage, ob ein Gericht eine über Jahrzehnte gebräuchliche und plausible Interpretation eines Gesetzestextes einfach so einmal durch eine deutlich weniger plausible, um nicht zu sagen nahezu absurde, Interpretation ersetzen darf.

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vor 5 Stunden schrieb Hunter375:

 

Welche Verfassungsklage soll die GRA in der Sache eingereicht haben? Die GRA hat doch mit der Klage überhaupt nichts zu tun sondern stellte nur ein Konto für die Spendenaktion zur Verfügung.

 

Genau. Aber es wurde erst 25 Mal erklärt und klargestellt. Manche Mythen haben ein nahezu ewiges Leben.

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vor 56 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 

Eine Konsequenz davon im Bereich des Praktischen wäre, daß die Kläger auf den Kosten sitzen blieben. Soweit ist das also eine Frage, ob es billiger ist auf den bereits aufgelaufenen Kosten sitzenzubleiben als das Risiko eines unsicheren Ausgangs hinzunehmen, der im günstigen Fall zur Erstattung dieser Kosten führen würde. Ich kenne mich jetzt nicht aus wie weit es in diesem Fall z.B. möglich wäre, daß die Seiten sich darauf einigen, die Sache wegen weitgehender Gegenstandslosigkeit fallenzulassen und die bisherigen Kosten in einem Vergleich aufzuteilen.

 

Eine Kostenerstattung würdee ohnehin nur auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren erfolgen. Und die sind bei diesem Wert so gering, daß man weinen möchte ....

 

Die Rücknahme der Verfassungsbeschwerden hätte keine praktischen Vorteile. Sollte die Gesetzesänderung so erfolgen, wären die Entscheidungen des BVerwG praktisch wirkungslos, da zu einer nicht mehr existierenden Vorschrift ergangen, die auch nicht so oder ähnlich anderweitig existiert. Daher würde es insoweit nicht weiter stören, wenn das BVerfG nur begründungslose Nichtannahmeanscheidungen (vielleicht auch aus genau diesem Gesichtspunkt) versendet. Die Kläger würden halt auf den instanzgerichtlich entstandenen Kosten sitzenbleiben. Sollte dagegen angenommen und aufgehoben werden, würde wohl das Land vor dem BVerwG die Revision zurücknehmen. Denn mit dieser neuen Gesetzeslage wäre die Ausgangsverfügung nicht mehr rechtens. Aber das ist jetzt müssige Spekulation.

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vor 9 Stunden schrieb Hunter375:

 

Zumindest hat sich was getan und eine brauchbare Lösung des Problemes ist in Sicht..  aber ohne schimpfen über das so fiese System gehts halt bei manchen eben nicht ;)

Genau - in Sicht - entschieden ist noch gornix.

 

Wir stehen noch genauso mit dem Schw... in der Hand da wie im März.

Da heist es WARTEN - und sehen was rauskommt - da ist noch nix passiert.

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vor einer Stunde schrieb südwest:

Da heist es WARTEN - und sehen was rauskommt - da ist noch nix passiert.

Oder Du nimmst das Urteil wörtlich: Daß es eben nur für diesen Einzelfall gilt, haben die feinen Herren doch extra reingepinselt.

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Ganz ehrlich: Wenn heute der BT in unserem Sinne entscheidet, dürfte doch dann auch jedem Hinterwäldlerrichter klar sein, wie der Gesetzgeber es schon damals gemeint hat. Glaubt im Ernst jemand, dass in diesem Fall irgendeiner dann bis zum Inkrafttreten der Änderung mit Sanktionen zu rechnen hat?

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vor 18 Minuten schrieb Hasan:

Glaubt im Ernst jemand, dass in diesem Fall irgendeiner dann bis zum Inkrafttreten der Änderung mit Sanktionen zu rechnen hat?

Nein, das hatte ich bereits zuvor nicht geglaubt und jeder, der aufgrund des Schwarzwild-Fiebers lieber jetzt schon mit einem HA unterwegs ist, würde ich auch raten - machts einfach.

 

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vor 21 Minuten schrieb Hasan:

Ganz ehrlich: Wenn heute der BT in unserem Sinne entscheidet, dürfte doch dann auch jedem Hinterwäldlerrichter klar sein, wie der Gesetzgeber es schon damals gemeint hat. Glaubt im Ernst jemand, dass in diesem Fall irgendeiner dann bis zum Inkrafttreten der Änderung mit Sanktionen zu rechnen hat?

 

Ja, es gibt hier so einige Leute die in dem Urteil schon die hochkompliziert großangelegte Totalentwaffnung des Volkes gesehen haben, die man mit Hilfe des "nicht unabhängigen" Gerichtes durchsetzt um der EU vorzugreifen und alle Bürger wehrlos zu machen wenn "es los geht" oder sowas...

 

Die werden auch nach dem Beschluss heute noch die Verschwörung wittern und schlecht schlafen aus Angst man will ihnen alles wegnehmen :hi:

 

 

Bearbeitet von keks
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vor 16 Stunden schrieb carcano:

Stimmt. Nach aktuellem Stand (telefonisch 16:35 Uhr) nimmt der Bundesrat zwar morgen noch kürzestfristig drei Gesetze in die morgige Sitzung hinein, darunter auch das Monstrum EEG (Originalton: "das reicht dann aber auch!"), nicht aber dieses Änderungsgesetz. Das wird dann voraussichtlich erst am 23. September abgestimmt.

 

Carcano

So wie der Sitzungskalender / Protokoll für heute 8.7.16 hergibt ist das aber heute mit drin !

 

Wollen wir mal HOFFEN

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vor 16 Minuten schrieb südwest:

So wie der Sitzungskalender / Protokoll für heute 8.7.16 hergibt ist das aber heute mit drin !

 

Wollen wir mal HOFFEN

 

Link?

 

Auf Bundesrat.de ist es nicht mit drin oder verwechselst du das mit dem Bundestag?

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War gerade auf der Webpage vom Bundesrat unterwegs. Dies hat jetzt nichts mit HA's für Jäger zu tun, aber dort ist als TOP 55 ein Entwurf zur Änderung des WaffG. Bei Regelanfragen soll jetzt zusätzlich noch der Verfassungsschutz involviert werden, damit Extremisten keine WBK bekommen. Alles i. O.

Hier der Link zum Antrag mit sehr interessanten Tabellen und Zahlen zum Waffenbesitz in Deutschland. Wie viele WBK's, Sachverständige, Waffenscheine usw.  

 

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0357-16.pdf

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vor 42 Minuten schrieb Mr.Smith:

War gerade auf der Webpage vom Bundesrat unterwegs. Dies hat jetzt nichts mit HA's für Jäger zu tun, aber dort ist als TOP 55 ein Entwurf zur Änderung des WaffG. Bei Regelanfragen soll jetzt zusätzlich noch der Verfassungsschutz involviert werden, damit Extremisten keine WBK bekommen. Alles i. O.

Hier der Link zum Antrag mit sehr interessanten Tabellen und Zahlen zum Waffenbesitz in Deutschland. Wie viele WBK's, Sachverständige, Waffenscheine usw.  

 

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0357-16.pdf

 

Beschämende Zahlen. 1,6 Mio WBK Besitzer, die sich in einer Hobbylobby organisieren und von spinnerten Minderheiten drangsalieren lassen. Was könnte man mit der Wählermasse alles daraus machen!

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Ab circa 12.00 Uhr vorgesehen ist die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages in zweiter und driter Beratung über dieses Änderungsgesetz. Vermutlich wird es sich um 10 bis 15 Minuten nach hinten verschieben.

Den direkten Link zum Plenum (Bundestagsfernsehen) gibt es hier, wenn es jemanden interessiert:
http://www.bundestag.de/mediathek/?action=tv&categorie=Jetzt im Parlamentsfernsehen

 

Carcano

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