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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

vor 17 Minuten schrieb Gruger:

Ja, nur die Auslegung hat sich geändert. Und zwar höchstrichterlich.

Sozusagen gottgleich - wo ist der weihrauch für die hohen Herren der Unfehlbarkeit.

Nieder die Häupter senkt die Speere - die Durchlaucht kommt

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Heute im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft ist ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes angenommen worden. 


Demnach soll § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c zukünftig wie folgt lauten:

"Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;"

Über den obigen Gesetzentwurf in geänderter Fassung wird der Deutsche Bundestag am Freitag auf Grundlage von Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses abschließend beraten.
 

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vor 1 Minute schrieb Bulldog:

Heute im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft ist ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes angenommen worden. 


Demnach soll § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c zukünftig wie folgt lauten:

"Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;"

Über den obigen Gesetzentwurf in geänderter Fassung wird der Deutsche Bundestag am Freitag auf Grundlage von Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses abschließend beraten.
 

Besser als in die Hose........

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vor 8 Minuten schrieb Greg:
vor einer Stunde schrieb Gruger:

Ja, nur die Auslegung hat sich geändert. Und zwar höchstrichterlich.

Irgendwas ist da "verspult".

 

Ich hatte geschrieben, daß es meines Wissens keine Pflicht gibt, die neueste Interpretation zu kennen. Und wenn doch, dann erbitte ich einen entsprechenden Verweis auf einen Gesetzestext. Ich habe hier immer noch eine WBK, die sagt, daß ich das haben und nutzen darf und die Gesetze die zu dieser WBK geführt haben, haben sich nicht geändert.

 

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Gerade eben schrieb Greg:

Irgendwas ist da "verspult".

 

Ich hatte geschrieben, daß es meines Wissens keine Pflicht gibt, die neueste Interpretation zu kennen. Und wenn doch, dann erbitte ich einen entsprechenden Verweis auf einen Gesetzestext. Ich habe hier immer noch eine WBK, die sagt, daß ich das haben und nutzen darf und die Gesetze die zu dieser WBK geführt haben, haben sich nicht geändert.

 

Dann ist doch alles gut.

 

Damit hast du rechtlich gesehen auf jemanden vertraut, der es besser hätte wissen müssen. (Vertrauensschutzregelung)

http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23165/vertrauensschutz

 

Sonst wäre Deine Behörde ja Mitschuldig an der illegalen Waffenebschaffung.

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Hört von den autistischen Brabblern hier eigentlich niemand zu?
Bulldog hat zutreffend gesagt, was Sache ist. Die schriftliche Fassung bekomme ich vermutlich morgen, mündlich hatte man mir aus Berlin um 11:50 Uhr aber schon dasselbe gesagt. Die hier konsentierte Fassung ist eine Verbesserung gegenüber dem früheren Gesetzestext. Man vergleiche sie mit meinem Vorschlag, der in dieser Form natürlich nicht allein _hier_ eingebracht wurde. Das wäre ja auch etwas wenig.

Eingeräumt: sie ist nicht so sinnvoll, wie es zu wünschen wäre, aber schon einmal deutlich besser als das, was der DJV gefordert hatte (reine Rückkehr zum Status Quo, aber ja, ja nichts Besseres !) und was dem Bundes-ÖJV zumindest recht gewesen wäre.

Wer Besseres will, muss das nun eben landesrechtlich erreichen.

So. Und jetzt gehört der Rest dieser Monstrosität von DJV-Novelle beerdigt (der sogenannte "große Vorschlag"). Knoblauch und Weihwasser habe ich immer zu Hause, einige Holzpfähle muss ich aber noch anspitzen. :-)
 

Carcano

Bearbeitet von carcano
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Sehr richtig. Ich will hier auch nochmals daran erinnern, daß für die Länder bereits seit 2006 die Möglichkeit besteht, Urteile wie die Leipziger auf dem Wege der Novelle LJagdG vor Ort relativ unkompliziert und schmerzlos aus der Welt zu schaffen. Daran hat aber in den LJVen merkwürdigerweise niemand Interesse gezeigt, wiewohl die Herrschaften darauf mehrfach hingewiesen wurden (und es ja auch aus diversen Gesetzgebungsverfahren wie jüngst in BW ohnehin von sich aus hätten wissen müssen).

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vor 9 Stunden schrieb carcano:

Hört von den autistischen Brabblern hier eigentlich niemand zu?
 

Carcano

 

Ich bewunder deine Ausdauer es diesen "Brabblern" immer wieder zu erklären.

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Sollte diese Gesetzesänderung tatsächlich so kommen und diese Wortwahl einzelnen Landesvereinen der ökonomlogischen Jagdvereinigungen geschuldet sein, gilt ihr und ihren Gesetzeskundigen mein Dank dafür.

In diesem Fall ein gute, an den Mitgliedern orientierte Verbandsarbeit.

Davon könnten andere Verbände vielleicht noch etwas lernen.

 

WMH Vincenzo

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Zitat

Mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als 3
Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild
zu schießen.


So, wie ich das jetzt verstehe, kann man ein 30 er Magazin, mit
auf die Jagd nehmen und darf aber nur 3 Schuss rein tun.

Jetzt können doch weiterhin, kleinkarierte Mitarbeiter der
ausstellenden Behörden, eine Begrenzung in die WBK eintragen.
Hierzu brauchen die wieder eine Verwaltungsvorschrift,
wie der Gesetzestext anzuwenden ist.

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