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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Es geht das Gerücht um dass einer der relevanten Richter Mitglied des Aktionsbündnisses Winnenden war/ist bzw. diesem nahesteht. Kann dies jemand verifizieren? Ich bin kein Jurist aber als Laie sollte ein Richter doch unbefangen sein- dachte ich immer. Falls sich das bestätigen sollte wirfst das zumindest aus meiner Sicht ein neues Fragezeichen auf.

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Ok Danke für die Aufklärung. Gewundert hätte es mich bei dem arroganten Urteil nicht. Wer Jägern Waffen die sie seit Jahrzehnten erfolgreich geführt haben ( davon viele Förster i.e. Staatsbeamte) wegnehmen möchte hat imho seine eigene Agenda fernab der gebotenen Objektivität.

Bearbeitet von 300RUM
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Diese Latrinenpatrole ist im Netz schon gefühlte 10 Mal widerlegt worden, mit Namensnennung des hier Erwähnten und detaillierter Aufführung der tatsächlich am Urteil beteiligten Richter.

Nächster bitte ?

Korrigiere mich bitte, aber es ist defintiv einer der Richter im BVerwG in einem Aktionsbündnis wegen des Amoklaufs in Erfurt 2002. Anderer Senat, ja, aber die werden wohl auch hie und da mal zusammen Mittag essen.

Beste Grüße

Empty8sh

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Finde ich tatsächlich recht heftig dass sich ein Richter in so eine Richtung bewegen darf bzw. ihm das dann nicht vorgeworfen wird. Ich bin Laie aber ich nenne das " befangen".

Vielleicht ist das der Grund, warum dieser Richter nicht mit diesem Fall/diesen Fällen betraut wurde. Keine Ahnung wie die Zuordnung der Fälle von statten geht, aber welches Gericht/welcher Senat hätte denn sonst entscheiden sollen?

Jeder Richter ist doch "irgendwie" durch private Umstände "befangen" und wenn es nur seine sportliche Aktivität, seine privaten Interessen oder auch der Umgang mit Freunden ist.

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Ja, das ist menschlich. Die BGH Richter der 60er Jahre haben da eher vernünftige Werte vertreten. Grundsätzlich glaube ich an unsere Justiz aber gerade ein Verwaltungsgericht muss objektiv urteilen. Und das sehe ich hier nicht. Das Urteil ist lächerlich. Und wenn der Grund in den handelnden Personen liegt muss und sollte auch dies hinterfragt werden.

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Um Verschwörungstheorien vorzubeugen. Das ist hier eine Kopie aus dem Forum Jagderleben:

Der besagte (angeblich beteiltigte) Richter ist kein Hinterbliebener: „Ja, Winnenden hätte verhindert werden können!“, sagt Harald Dörig, Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und Vater von zwei Söhnen, die 2002 das Gutenberg-Gymnasium besuchten. Der Jurist rügt es als „unverständlich und inkonsequent“, dass Schusswaffen in Privatwohnungen lagern dürfen: „Gäbe es hier ein Verbot, wäre eine wesentliche Ursache für solche Verbrechen beseitigt.“ So aber macht es ihn „immer sehr zornig, dass die Politik das nicht umgesetzt hat“.

Quelle: http://www.suedkurier.de/nachrichten/panorama/Winnenden-haette-verhindert-werden-koennen;art409965,5479259

Die beiden Halbautomatenurteilen vom 7. März stammten stattdessen von den Richtern des für Waffenrecht zuständigen 6. Senat des BVerwG, und zwar den Richtern Werner Neumann, Dr. Thomas Heitz, Dr. Knut Möller, Carsten Hahn und Dr. Carsten Tegethoff

Quelle.

Bearbeitet von Julius Corrino
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Auch interessant. Hier scheint man sich mit einer Gesetzesänderung in Wochenfrist zu beeilen. Nur eine betroffene Person, allerdings mit gewaltiger politischer Brisanz:

http://www.bild.de/politik/inland/bundesregierung/eiertanz-im-fall-boehmermann-45358654.bild.html

Jäger und HA-Besitzer ist der Böhmermann aber nicht zufällig? Ich meine, wenn Mutti ihren Liebling schon in der einen Sache raushaut...

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Ja.

Ist Schrott.

Bis auf diese (für einen Jagdfunktionär bemerkenswerte) Feststellung:

"Unabhängig davon gilt natürlich auch hier, dass sich legale Waffenbesitzer, egal ob Jäger oder Sportschützen, auf keinen Fall auseinanderdividieren lassen sollten. Heute trifft es die Jäger, morgen die Sportschützen. Alle legalen Waffenbesitzer müssen zusammenstehen und in Politik und Gesellschaft klarmachen, dass von ihnen und von den in ihren Händen befindlichen Waffen keine Gefahren auf die öffentliche Sicherheit ausgehen."

Abs4

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Finde ich tatsächlich recht heftig dass sich ein Richter in so eine Richtung bewegen darf bzw. ihm das dann nicht vorgeworfen wird. Ich bin Laie aber ich nenne das " befangen".

Ein Richter ist dem Gestz.seinem Gewissen und ggfls Gott verantwortlich.

Der kann arbeiten wo und wann er will. Es gibt einen der weigert sich mit Computern zu arbeiten.

Dem wird alles ausgedruckt vorgelegt.

Dann ggfls eingescannt und gespeichert.

Ein Richter kann auch die Akten mit nach Hause nehmen und bearbeiten.

Wenn du im Gerichtssaal opponierst kann er dich auf der Stelle festsetzen oder eine Geldstrafe verhängen und direkt im Knast abliefern lassen.

Sogenannte Richterschelte kann schwer ins Auge gehen.

Barbara Salesch und wie die Sendungen alle heissen sind Fiktion, ein Richter wird u.U. schwer unangenehm

Den Rest merkst du im Urteil. der Höhe der Geldstrafe, der Knastdauer

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Grundsätzlich glaube ich an unsere Justiz aber gerade ein Verwaltungsgericht muss objektiv urteilen. Und das sehe ich hier nicht.

Wie schon gesagt, Gerichte urteilen trotz aller Objektivitätsvorgaben nicht "im luftleeren Raum".

Und nach meinem Eindruck war insbesondere dieses Urteil ersichtlich von Vorurteilen (i.S. von wohl persönlichen Grundeinstellungen zum privaten Waffenbesitz) geprägt.

Bearbeitet von karlyman
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Jeder Richter ist doch "irgendwie" durch private Umstände "befangen" und wenn es nur seine sportliche Aktivität, seine privaten Interessen oder auch der Umgang mit Freunden ist.

Morgen,

das ist aber grade bei einem Bundesrichter nicht der Auftrag ! Wenn er der Art voreingenommen ist ( das muss ihm dann auch unterstellt werden ) hat er in dem Amt nichts zu suchen !

Gruß

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Gemäß Gerüchten (die mir inzwischen von einem Kollegen der JU sowie einem Jagdwaffenhersteller bestätigt wurden) ist auch ein Eilantrag der CSU-Fraktion im Landtag in der Arbeit. Genauere Infos in den nächsten Tagen...

Beste Grüße

Empty8sh

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...um bei dem Vergleich Salamitaktik zu bleiben: der Legalwaffenbesitz(er) liegt auf der automatischen Aufschnittmaschine! Wie ich gestern schon schrieb, bei der Grundüberzeugung unserer " Obrigkeiten", die der festen Meinung sind, sowenig ( also am besten KEINE ) Waffen dem Untertanen zuzugestehen - wird wahrscheinlich jede Gelegenheit genutzt - und sei sie noch so irr - den Besitz von Waffen zu beschneiden. Und das Hoffen auf eine - unabhängige :rotfl2: - Justiz ....guten Stoff geraucht! Die Marschrichtung ist klar - Entwaffnung um jeden Preis....Problem könnte dann sein, dass entrechtete Untertanen dann eventuell ihre Loyalitäten auf den Prüfstand stellen - stellen sollten!!!

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... nach meinem Eindruck war ... dieses Urteil ersichtlich von Vorurteilen ... geprägt.

Man muss schon sehr viel Fantasie haben, um derartige Entscheidungsgründe herbei zu fabulieren.

Unbestrittene Tatsache ist aber, dass das Urteil, insbesondere in seiner Begründung, eklatante Schwächen bis hin zu völlig fehlender fachlicher und sachlicher Kompetenz in den Themenkreisen Jagd und Waffen aufzeigt. Allein der Umstand, dass durchgängig undifferenziert von "halbautomatischen Waffen" die Rede ist, obwohl es in der Revision ursächlich und ausschließlich um halbautomatische Langwaffen ging, ist dafür ein sicherer Beleg.

CM

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Meine Güte, in den paar Tagen skisportlicher Verhinderung ist der Fred gigantisch angewachsen - wenn auch mit ziemlich viel heißer Luft und Redundanz.

Die Waffenbehörden aufzuwecken und hysterisch zu machen, die Landesinnenministerien oder den Innenausschuss, das war so verkehrt wie nur irgendetwas, und massiv selbstschädigend.

Sich an die eigenen Verbände zu wenden, das war richtig. Man darf ihnen nur nicht _alles_ glauben. Und das FWR ist ohnehin schon lange informiert und in ständigem Gespräch mit dem DJV und dem JSM.

Du glaubst doch nicht wirklich, daß dieses Urteil unbeachtet geblieben wäre, wenn alle darüber geschwiegen hätten? Es wäre das gleiche geschehen wie jetzt, nur

- etwas später

- vermutlich in von den Landesinnenministerbn organisierter Form und damit

- ohne Berücksichtigung der nunmehr vernehmlich geäußerten Kritik und somit definitiv negativ für die Jägerschaft

- und ohne die Möglichkeit bzw. Chance, im aktuellen Gesetzgebungsverfahren noch eine Korrektur zu bewirken.

Gerade letzteres wäre die eleganteste Lösung. Mit diesen Verfahrensweisen und Prozessen hatte ich aber noch nie zu tun und solltest Du Dich darin wirklich auskennen, wie es Deine Erläuterungen nahelegen, wäre es wirklich sinnvoll, Anleitungen zu erhalten, wie sich der Einzelne sinnvoll einbringen kann. Dies den Verbänden zu überlassen erscheint mir aber nach alldem, was hier an den Reaktionen der Verbände zu lesen ist, falsch.

Auch in Hinblick auf die Finanzierung der weiteren gerichtlichen Schritte war es richtig, das Urteil zu thematisieren. Es wäre falsch, alles auf eine Karte (den von Dir favorisierten Gesetzgebungsweg) zu setzen. Zwar sind die Chancen einer Verfassungsbeschwerde gering,denn ungeachtet der offiziellen Anforderungen und Voraussetzungen, wie man sie dem Gesetz und der eigenen Rechtsprechung entnehmen kann, nimmt das BVerfG Verfassungsbeschwerde nach Lust und Laune an; ich habe genügend formal den Anforderungen genügende aber erfolglose Verfassungsbeschwerden eingelegt um dies zu wissen. Gerade deswegen sollte man hier einen Fachmann beauftragen, der einschlägige Erfahrungen besitzt und ausreichend Erfolge vorweisen kann und noch am ehesten weiß, was er vorzutragen hat, um einen - gar wie üblich begründungslosen - Nichtannahmebeschluß zu vermeiden.

Entgegen Deiner Meinung bietet das Urteil genügend verfassungsrechtliche Angriffspunkte. Dies beginnt schon bei dem Spruchkörper - es war eine primär jagdrechtliche Streitigkeit, die jagdrechtliche Auslegung des § 19 BJagdG stand klar im Mittelpunkt und war streitentscheident, darum ging es eigentlich, und hierfür ist der 3. Senat zuständig. Also hat nicht der gesetzliche Richter entschieden. Weiter: Die sog. Auslegung des § 19 BJagdG ist offenkundig gegen den Wortlaut und objektiv ebenfalls recht offensichtlich durch nichts gerechtfertigt und absurd. Also kann man an das Willkürverbot denken. Dann die Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör, was nach dem bischen, was ich von dem Verfahrensgang weiß, durchaus nicht fernliegt. Dann Art.2 GG - ohne Rechtfertigung Besitz und Benutzung von HA mit Wechselmag zu "verbieten" verletzt objektiv Art.2 GG. Dem Verfassungsrechtler fällt sicherlich noch mehr ein, Verfassungsrechtlich gibt es also genügend Munition, um das Urteil zu kassieren - wenn man nur will. Und genau das ist der Punkt. Der Nimbus des "Hüters des Verfassung", den sich das BVerfG gerne zuschreiben läßt, ist so unberechtigt wie sonstwas. Das merkt der Bürger aber erst, wenn er mal selbst betroffen ist und die Staatsgewalt - typischerweise durch ein Gericht - mit ihm Schlitten gefahren ist. "Rechtsstaat" ist insofern die falsche Bezeichnung. Allerdings auch "Bananenrepublik", denn diese hat den Vorteil, daß zumindest die Profis wissen, wen man wie schmieren muß.

Zur Information der Nichtjuristen: Die vor einigen Tage abgelaufene und zu wahrende Frist war die der sog. Anhörungsrüge. Der Gesetzgeber hat vor einigen Jahren in dem völlig realitätsfernen Irrglauben, Verletzungen des Rechts auf rechtliche Gehör (und andere Grundrechtsverletzungen) würden sich schnell und kostengünstig in der betreffenden fachgerichtlichen Instanz beheben lassen, ohne daß ein Verfassungsgericht angerufen werden müßte, die sog. Anhörungsrüge eingeführt, die man zur Erschöpfung des Rechtswegs vor einer Verfassungsbeschwerde (bzw. einem der landesrechtlichen Pendants) erheben muß. Natürlich kann sich nur jemand ohne wirkliche Lebenserfahrung, ohne Kenntnis des menschlichen und vor allem des richterlichen Wesens dem Irrglauben hingeben, daß ein letztinstanzlich - gar auf Bundesebene - entscheidender Richter dankbar die Beanstandung daß er die Grundrechte einer Partei verletzt hat, aufgreifen würde, um dies zu korrigieren. Ich will das hier nicht weiter ausführen; jedenfalls mußte zunächst diese 2-Wochen-Frist gewahrt werden, damit überhaupt noch Verfassungsbeschwerde eingelegt werden kann.

Theoretisch gilt dies nur für Gehörsverletzungen, nicht für andere Grundrechtsverstöße, faktisch aber - es gibt zahlreiche gelehrte Aufsätze dazu, bei deren Lektüre selbst dem Profi der Kopf brummt - ist man gut beraten, wenn man ebenfalls vorsorglich innerhalb der Monatsfrist, also fristwahrend, Verfassungsbeschwerde einlegt und begründet, und dies auch entsprechend so kommuniziert, so da sie zunächst nur im allgemeinen AR-Register sozusagen "geparkt" wird, bis über die Anhörungsrüge natürlich negativ entschieden würde und man dann diese mit einbeziehen kann.

Eine Frage aber noch an die Kläger: Bei eurer Beschreibung der geplanten bzw. möglichen Maßnahmen habt ihr auch eine Klage vor dem EuGH genannt. Vielleicht habe ich ja etwas nicht mitbekommen, aber was für eine Klage sollte diese sein? Eine unmittelbare Klagemöglichkeit des Bürgers vor dem EuGH (Gerichtshof), gar als eine Art europäische Verfassungsbeschwerde, gibt es nicht. Eine Klage zum Europäischen Gericht (Gericht) scheidet auch aus, da dies nur gegen Rechtsakte der EU, durch die der Kläger unmittelbar und selbst betroffen ist, nicht aber gegen nationale Gerichtsentscheidungen, möglich ist. Meint ihr vielleicht eine Beschwerde/Klage zum EGMR? Das wäre zwar möglich, im Ergebnis hier aber von der Sache her sinnlos. Denn der EGMR hat nicht die Befugnis, nationale (Gerichts)Entscheidungen zu kassieren.

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