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Paad

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  1. Kann mich mal bitte jemand aufklären? Ich lese überall etwas anderes. So wie ich den Brief lese werden verboten: 1) zu HA umgebaute Vollautomaten 2) HA, welche sich umbauen lassen zu VA. OK soweit. Was ist nun mit einer AR15 die schon von Grund auf als HA entwickelt wurde wie zB. die Haenel cr223? Laut BKA Bescheid lassen sich diese doch nicht umbauen. Sind diese Waffen nun dennoch von dem Verbot betroffen? Ich habe schon des öfteren gelesen es wäre so. Ich meine klar mit Büchsenmacherwerkzeug lässt sich wahrscheinlich jeder HA zu einem VA machen.
  2. Ein neuer Artikel auf der DWJ Seite zu dem HA-Thema: https://www.dwj.de/magazin/aktuell/details/items/verunsicherung-bei-halbautomatischen-waffen-das-sagt-der-jurist.html
  3. Update zur Spendensammlung (GRA): - 13.04.16 21:47: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 6771,34 - (zzgl. 4600,- Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 11371,34 )
  4. Wie sieht es dann auch mit KK Munition aus? Die müsste ja dann auch zwangsläufig bleifrei sein. Gibt es überhaupt sowas? Und was ist mit Flinten die nur Bleibeschuss haben? Die werden dann auch direkt enteignet da man sie nicht mehr zur Jagd nutzen kann/darf... das wird noch lustig
  5. schönen guten abend, tut mir leid wenn meine frage vielleicht etwas dümmlich daher kommt aber kann mich mal jemand aufklären um was für fristen des öfteren hier gesprochen wird?
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