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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Nichts, denn das habe ich natürlich nicht getan.

Es geht aber immer noch an der Thematik vorbei.

Ein WS an sich, allein betrachtet, kann nicht kategorisiert werden. Schon gar nicht kann festgestellt werden, welche Kapazität ein mögliches Magazin haben könnte. Dazu ist die Beschaffenheit des Lower notwendig.

Darum ging es.

Nachtrag: Zur Möglichkeit des Lowertausches verweise ich nochmal auf den spannenden Vergleich zum R93 Prof.

PPS.: Ich kenne die Unterschiede und erwähne das nur nebneher. I Kern ändert sich die Ausgangslage nicht.

Bearbeitet von Gast
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Ja, Ausgangslage vom 30.03.2016 war ja diese, noch auf den DJV-Seiten zu findende Erklärung (im Auszug):

So weit, so gut.

Inzwischen wissen wir aber von User MP%, dass sich der DJV nicht bei den Klägern engagiert hat und sie die Frist (gestern) alleine wahrnehmen mussten.

Der DJV hat 8 Tage später auf seinen Seiten eine neue Erklärung veröffentlicht, die nichts mehr von "Verfahren vor dem BVerfG" schreibt, sondern nur noch von Gesprächen mit den beiden zuständigen Ministerien.

Gespräche mit der Politik statt Großkampf vor dem BVerfG - nach wessen Strategie hört sich das wohl an? Genau!

Das war doch klar. Ich habe die Vorgehensweise des DJV schon vor Tagen, kurz nach der ersten ach so vollmundigen Ankündigung des DJV prognostiziert und damals danach gefragt, ob der DJV schon jemals auch nur die kleinste Kleinigkeit auf dem Klageweg für uns Jäger erreicht hat.

Die Antwort mag sich jeder selber geben. Fakt ist, dass der DJV der Politik für ihre Salamitaktik noch das Brett zum Unterlegen in die Hand gegeben hat, das Messer geschärft hat und die Salami festgehalten hat.

Jusristisch nennt man das, glaube ich, "Beihilfe".

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Den Lower hast Du doch in Deinem fiktiven Beispiel wohl schon - anderweitig macht der WS-Klimmzug doch überhaupt keinen Sinn.

Und das betreffende WS verkauft Dir keiner mit tatsächlich gegebener Fachkunde - warum erklärt der der Händler dann nochmal im Detail.

Und dass WS so nicht kategorisiert werden können ist nun auch nicht korrekt - aber dazu kannst Du selbst recherchieren. Ich bin hier nicht der Erklärbär und verdiene mit dem Krampf gelegentlich auch Geld.

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Das hindert dich aber nicht daran, hier durch eigene Zusätze zu falchen Schlüssen zu kommen.

Du denkst in diesem Fall einfach zu weit.

Ebenfalls könnte ich zwei Gewehre mit unterschiedliche Lowern (einer 2schüssig)habe oder einen Schafttausch auf 2Schusslower vornehme (analog R93 Prof).

Wo kategoriesiert sich nun das WS?

Es wird keiner konkreten Waffe zugewiesen.

Ich habe ebenfalls mit keiner Silbe erwähnt, mein WS wäre ein HA-taugliches. Es geht ganz allegemein umWs. Das sind alle andere auch.

Deine Fachexpertise ist mir wohlbekanntund ist von mir überaus geschätzt. Hier musst du nur deinen Blick kurz aus den vorgegebenen Bahnen nehmen ;)

P.S.: Du interpretierst gerade zu viel in die Ausgangslage, was nicht da ist. Sonst würde ich dir selbstverständlich uneingeschränkt Recht geben.

Bearbeitet von Gast
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Dieser Staat hat fertig.

Seitdem im letzten Jahr die Dämme gebrochen sind und illegale Masseneinwanderung legalisiert wurde.

Die vom souverän weiterhin alimentierten Kriminellen in Nadelstreifen negieren weiterhin die dadurch entstandene Problematik, u.a. die nachweisliche Einreise von Terroristen als Flüchtling/Asylbewerberin die BRD und dann weiter nach Frankreich/Belgien sonstwohin.

Dazu hat man noch keine Stellungnahme der üblichen Verdächtigen gehört (die 3 Trottel Ms).

Anstatt der ausufernden Ausländerkriminalität habhaft zu werden, versucht man hier eine großangelegte Volksentwaffnung. Dies ist in Diktaturen üblich, kann man nachlesen. Totalitäre Regime fürchten nämlich nichts mehr als einen wehrfähigen Souverän.

Über die Engländer wurde gelacht, als diese in einer ähnlichen Aktion fast totalentwaffnet wurden.

Die deutschen haben nur am Tresen oder im Internet eine große Fresse und viele werden sogarfreiwillig abgeben, in vorrauseilendem Gehorsam.

Wer das Urteil gelesen hat weiss, was für ein Schwachsinn da verzapft wurde und dass es ein politisches Urteil ist, mit dem Ziel der Volksentwaffnung.

Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, dass der ganze Ablauf raffiniert eingefädelt worden ist.

-Gerade in letzter Instanz ein Urteil mit einer Begründung, welches über den anhängigen Fall mehr als hinaus geht.

- Geschickt am Gesetzgeber vorbeigemogelt.

-Weitreichende Auswirkung auf alle Jäger, die einen HA besitzen.

-Enteignung vom Feinsten.

-Kommt den Wünschen in Brüssel sehr entgegen.

-Austesten, wieviel Widerstand zu erwarten ist.

-Mittlerweile Anweisungen "von oben" an die Waffenbehörden und Landratsämter.

Für meinen Geschmack zu viele "Zufälle".

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Die Gesamtproblematik die sich aus diesem Schandurteil, dass Unrechtsjuristen wie Freisler und Kollegen die Freudentränen ins Gesicht treiben würde, wurde von den wenigsten erfasst.

Denn nahezu alle Selbstladebüchsen würden somit vom Bannstrahl erfasst werden, d.h. auch klassische jagliche SLB ala Browning BAR, da hier bauartbedingt auch größere Magazine verwendet werden könnten.

Die gleiche Problematik wird sich auch für Sportschützen ergeben, da hier bauartbedingt auch Magazine größer als 10 Schuss Verwendung finden könnten.

Bauartbedingt könnte ich mit meinem PKW in einer Tempo 30 Zone auch schneller als die erlaubten 30 km/h fahren. Das wäre dann aber gegen die entsprechend erlassene Regel und wird entsprechend geahndet.

Ähnlich verhält es sich mit Selbstladebüchsen. Ich darf bei der Jagdausübung eben kein Magazin verwenden, welches mehr als 2 Schuss aufnimmt. Als Jäger hat man aber auch noch andere Verwendungsgründe für eine Selbstladebüchse, die von der 2-Schuss Magazin-Regelung gar nicht betroffen sind. Bei der Hundeausbildung beispielsweise ist man dazu nicht angehalten. Genauso wenig beim Einschiessen auf dem Schiessstand. Hier spricht rechtlich nichts gegen die Verwendung von einem 5-Schuss Magazin.

Wie im Beispiel Tempo 30 erfolgt auch bei der Jagd eine entsprechende Ahndung, wenn man mit einem größeren Magazin erwischt wird.

Wie in der BRD üblich, viel Lärm um nichts.

Kennt jamand den Kläger persönlich? Ist das ein Agent Provocateur? Die ganze Geschichte wirkt arg konstruiert, auch das Urteil. Als hätte man darauf hingearbeitet...

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Ich habe zwar den ganzen Thread mitgelesen, aber bis jetzt ist mir nicht eindeutig klar was jetzt mit den KW's passiert analog zum Urteil? Die sind ja üblicherweise auch halbautomatische Waffen mit wechselbaren Magazinen über 2 Schuss. Im Urteil fehlt mir eine eindeutige Abgrenzung zu halbautomatischen Pistolen bzw. eine Art Schutzklausel à la mit Ausnahme von halbautomatischen Pistolen die von dieser Regelung Verbot..... Magazinen nicht betroffen/ausgenommen ist. Warum hat das Gericht bei Urteilsfindung hier nicht einen deutlichen Unterschied gemacht, sprich die halbautomatischen Pistolen quasi unter Schutz gestellt, besser explizit vom Verbot rausgenommen?

Das verstehe ich nicht, weil für mich als Laie fallen unter halbautomatischen Waffen, nicht nur halbautomatische Langwaffen, sondern auch halbautomatische Kurzwaffen in Form von Pistolen. Mit dieser Unklarheit im Urteil, hat man sozusagen die Pforte der Hölle geöffnet, im waffenrechtlichen Sinne. Je nach Auslegung, können nun der Gesetzgeber/Behörden damit extrem starke Einschränkungen im Waffenerwerb bewirken. Das muss man sich einfach mal vorstellen, was dies in der Praxis heisst bzw. im schlimmsten Fall heissen könnte! Hier wäre dringender Klärungsbedarf und Klarstellung seitens Gesetzgeber, wie er es jetzt im Detail haben will, mehr denn jeh von Nöten.

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Die Gesetzeslage war vor dem Urteil eigentlich ganz klar und deutlich.

Die entscheidenen Richter mit IQ unter 90 haben hier ein Paradestück deutscher Unwissenheit und Inkompetenz abgeliefert.

Für Pistolen (KW) gab es nie eine jagliche Begrenzung auf 2-Schuss Magazine, da die Jagd mit Kurzwaffen in der BRD nicht erlaubt ist. Die KW dient dem Fangschuss, dem Selbstschutz oder kann z.B. bei der Fallenjagd zum balgschonenden Fangschuss (entsprechendes Kaliber) eingesetzt werden.

Hier besteht also weder Klärungsbedarf (auch nicht bei der Reglung Verwendung von 2-Schuss Magazinen in Selbstladebüchsen bei z.B. der Jagd auf Schalenwild, die 2-Schuss-Reglung für Selbstladebüchsen galt noch nie für andere mit der Jagd verbundene Tätigkeiten, z.B. der Hundeausbildung.

Ich habe zwar den ganzen Thread mitgelesen, aber bis jetzt ist mir nicht eindeutig klar was jetzt mit den KW's passiert analog zum Urteil? Die sind ja üblicherweise auch halbautomatische Waffen mit wechselbaren Magazinen über 2 Schuss. Im Urteil fehlt mir eine eindeutige Abgrenzung zu halbautomatischen Pistolen bzw. eine Art Schutzklausel à la mit Ausnahme von halbautomatischen Pistolen die von dieser Regelung Verbot..... Magazinen nicht betroffen/ausgenommen ist. Warum hat das Gericht bei Urteilsfindung hier nicht einen deutlichen Unterschied gemacht, sprich die halbautomatischen Pistolen quasi unter Schutz gestellt, besser explizit vom Verbot rausgenommen?

Das verstehe ich nicht, weil für mich als Laie fallen unter halbautomatischen Waffen, nicht nur halbautomatische Langwaffen, sondern auch halbautomatische Kurzwaffen in Form von Pistolen. Mit dieser Unklarheit im Urteil, hat man sozusagen die Pforte der Hölle geöffnet, im waffenrechtlichen Sinne. Je nach Auslegung, können nun der Gesetzgeber/Behörden damit extrem starke Einschränkungen im Waffenerwerb bewirken. Das muss man sich einfach mal vorstellen, was dies in der Praxis heisst bzw. im schlimmsten Fall heissen könnte! Hier wäre dringender Klärungsbedarf und Klarstellung seitens Gesetzgeber, wie er es jetzt im Detail haben will, mehr denn jeh von Nöten.

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Doppelpost, aber dies muss seperat zitiert werden:

Er will im Detail die totale Volksentwaffnung. Er will eine wehrlose Bevölkerung, keinen wehhaften Bürger, kein wehrhaftes Volk.

Er will eine Bevölkerung die widerstandslos alle geplanten Schandtaten über sich ergehen lässt (Einschränkung des Bargeldverkehrs bis hin zum Bargeldverbot).

Der Gesetzgeber als historischer Handlanger aller Unrechtsregime will Kontrolle.

Also nicht nachdenken, nicht aufbegehren, sondern einfach weiter malochen, Stuern zahlen, Sozialabgaben zahlen, das defizitäre Sozial-, Kranken- und Rentensystem weiter nähren, bis der Letzte das Licht irgendwann ausmacht.


Hier wäre dringender Klärungsbedarf und Klarstellung seitens Gesetzgeber, wie er es jetzt im Detail haben will, mehr denn jeh von Nöten.

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MP% schrieb am 08 Apr 2016 - 12:12:

Was Sauer da schreibt ist lächerlich.

ABER

die zu wahrende Frist ist gewahrt, gestern abend um 23.45 Uhr ist das Bundesverwaltungsgerich von mehreren

Rechtsanwälten gleichzeitg gerügt worden.( per Fax , mail, und Brief ) Sprich es kann weiter gehen.

Nächste Woche wird ein Konto eröffnet auf das Geldspenden eingezahlt werden können, so das wir genügend finanzielle Mittel

sammeln können um den Gang vors Verfassungsgericht zu finanzieren. Über diese Mittel wird eine allen bekannte

und über jeden zweifel erhabene Person wachen, die mit uns nichrt das geringste zu tun hat. Mehr dazu aber erst nächste Woche wenn

alles in die Wege geleitet wurde und eine Bankverbindung bekannt gegeben werden kann.

Frank

Hallo Frank,

ich kann Dir leider keine PM schicken da Dein Eingang voll ist.

kontaktiere mich bitte mal.

Danke & Gruß

Jürgen Klünder

Schriftführer FvLW

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Da habt ihr eure / unsre Bayern die sich FÜR uns einsetzen ( Im Verbund mit MecPom).

http://www.outfox-world.de/news/bayern-und-mecklenburg-vorpommern-setzen-urteil-zu-halbautomaten-um.html

Wenn da kein Gegenwind in Orkanstärke bläst, ist nach der Innenministerkonferenz ABGABE !

Ich sag nur ein Wort - WIEDERRUFEN.

Die machen den Sack zu Leute.

So wie die Sachlage sich darstellt - kommen von den Verbänden nur Durchhalteparolen, und beste Wünsche für den Klageweg des einzelnen.

Für was zahlte - die Betonung liegt auf zahlte ich eigentlich Jahrzehntelang Beitrag an die Jagdverbände, und kam mir immer irgendwie NICHT vertreten vor?

( Ich war lange Jahre in einer Kreisgruppe tätig)

Weil es immer so war - macht mal . Ihr tragt das Klavier und ich die Noten!

Grüße

Bearbeitet von südwest
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Geschichte aus Mecklenburg-Vorpommern:

Einer meiner Bekannten ist auf dem Amt gewesen zwecks Jagdscheinverlängerung:

Er wurde darauf hingewiesen, daß Neuerwerbe von Halbautomaten mit wechselbarem Magazin auf Jagdschein nicht mehr in die WBK eingetragen werden. Anweisung von "oben".

Wie mit dem aktuellen Besitz von Halbautomaten verfahren wird, sei Gegenstand einer Prüfung.

Weitere Quelle: http://www.jawina.de/?p=10498

Gruß,

frogger

Bearbeitet von frosch
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Schauen wir doch einmal genau in das BJagdG, §19 Sachliche Verbote:

(1) Verboten ist

... 2. ...
c)
auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;

Ist das Magazin gesperrt, so dass nur 2 Patronen in dieses aufgenommen werden können, so darf dieses in einer entsprechenden Büchse zur Jagd genutzt werden, wenn eines der anderen sachlichen Verbote (Energie, Munitionsart etc.) nicht tangiert werden.

Das Gesetz definiert hier nicht weiter. Ergo steht hier nichts, also rein gar nichts davon, dass die Büchse bauartbedingt nur Magazine mit 2 Patronen aufnehmen darf. Es ist vielmehr so, dass der Jäger in der Pflicht ist, sich an dieses (und die anderen sachlichen Verbote natürlich) sachliche Verbot zu halten.

Ein Magazin ist in der Regel herausnehmbar, d.h. austauschbar. Es gibt bei der Jagd ja nicht nur den Schuss auf jagdbares Wild. O.g. sachliches Verbot gilt aber ausschliesslich da. Möchte der Jäger auf dem Schiesstand aus Komfortgründen ein 5 Schuss Magazin benutzen, so steht dieses sachliche Verbot nicht entgegen.

Diese Problematik ergibt sich, wenn intellektuelle Minderleister aus Politik und Juristerei Gesetze ausarbeiten und die eierlosen Verbände nicht klare Kante zeigen.

In diesem Sinne: lasst Euch eher von einer bekannten Hure etwas von Ihrer Unschuld erzählen, als weiter an Gerechtigkeit durch die bundesdeutsche Justizmafia zu glauben (siehe GEZ und und und). Es gibt eben schönere Lügen.

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Die Gesetzeslage war vor dem Urteil eigentlich ganz klar und deutlich.

Die entscheidenen Richter mit IQ unter 90 haben hier ein Paradestück deutscher Unwissenheit und Inkompetenz abgeliefert.

Für Pistolen (KW) gab es nie eine jagliche Begrenzung auf 2-Schuss Magazine, da die Jagd mit Kurzwaffen in der BRD nicht erlaubt ist. Die KW dient dem Fangschuss, dem Selbstschutz oder kann z.B. bei der Fallenjagd zum balgschonenden Fangschuss (entsprechendes Kaliber) eingesetzt werden.

Hier besteht also weder Klärungsbedarf (auch nicht bei der Reglung Verwendung von 2-Schuss Magazinen in Selbstladebüchsen bei z.B. der Jagd auf Schalenwild, die 2-Schuss-Reglung für Selbstladebüchsen galt noch nie für andere mit der Jagd verbundene Tätigkeiten, z.B. der Hundeausbildung.

Ich glaube nicht dass es Inkompetenz war. Da sitzen 5 Richter die schon ein bissl Berufserfahrung haben dürften. Im besten Falle hat einer der Richter sich über die EU Richtlinie informiert und das Urteil in diese Phalanx eingereiht.

Im Schlimmsten Falle hat er Anweisung bekommen. Denn auch Ministerien machen sowas.

Am Beispiel KÖln sieht man wie es geht..... Ein Minster lässt einen Beamten über seinen Willen informieren. Der meldet es weiter. Fliegt die Sache auf, sagt man, man wurde falsch verstanden.

Bearbeitet von Thrawn
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Schauen wir doch einmal genau in das BJagdG, §19 Sachliche Verbote:

Ist das Magazin gesperrt, so dass nur 2 Patronen in dieses aufgenommen werden können, so darf dieses in einer entsprechenden Büchse zur Jagd genutzt werden, wenn eines der anderen sachlichen Verbote (Energie, Munitionsart etc.) nicht tangiert werden.

Das Gesetz definiert hier nicht weiter. Ergo steht hier nichts, also rein gar nichts davon, dass die Büchse bauartbedingt nur Magazine mit 2 Patronen aufnehmen darf. Es ist vielmehr so, dass der Jäger in der Pflicht ist, sich an dieses (und die anderen sachlichen Verbote natürlich) sachliche Verbot zu halten.

Ein Magazin ist in der Regel herausnehmbar, d.h. austauschbar. Es gibt bei der Jagd ja nicht nur den Schuss auf jagdbares Wild. O.g. sachliches Verbot gilt aber ausschliesslich da. Möchte der Jäger auf dem Schiesstand aus Komfortgründen ein 5 Schuss Magazin benutzen, so steht dieses sachliche Verbot nicht entgegen.

Diese Problematik ergibt sich, wenn intellektuelle Minderleister aus Politik und Juristerei Gesetze ausarbeiten und die eierlosen Verbände nicht klare Kante zeigen.

In diesem Sinne: lasst Euch eher von einer bekannten Hure etwas von Ihrer Unschuld erzählen, als weiter an Gerechtigkeit durch die bundesdeutsche Justizmafia zu glauben (siehe GEZ und und und). Es gibt eben schönere Lügen.

Das wissen wir !

Unser Problem ist diese winkeladvokatische Auslegung ! Die als unsinniges Gesetz, als Handlungsvorgabe für die Behörden benutzt wird.

Und KEINER weis im Moment wie man den Kopf aus dieser Schlinge ziehen kann.

Die Politik beschwichtigt einerseits, arbeitet aber mit Hochdruck an einer Lösung die Dinger einzusammeln.

Das war ein Husarenstück allererster Güte!

Merkt Euch das gut für die Zukunft!

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Hallo Frank,

ich kann Dir leider keine PM schicken da Dein Eingang voll ist.

kontaktiere mich bitte mal.

Danke & Gruß

Jürgen Klünder

Schriftführer FvLW

Ich weiß das ist jetzt Off Topic, aber wäre es nicht mal an der Zeit diese 5 PN Begrenzung für Nichtzahler aufzuheben ?

Sorry aber das ist so albern, ein Admin muss einen User offiziell bitten sein Postfach zu leeren, damit er ihm 'ne PN schicken kann!

Ihr müßt ja nicht mal unbegrenzt freigeben, 20Stück würden ja reichen.

Im Zeitalter der freien sozialen Netzwerke muss man den User doch nicht mit so einem Unsinn verprellen.

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Ein Gang zum Bundesverfassungsgericht kann höchstens formaljuristische Schwächen des Bundesverwaltungsgerichtsurteils aufdecken. Am Grundproblem wird es nichts ändern. Insofern ist hier der Gesetzgeber mit einer Klarstellung gefordert.

Mich würde die Entstehungsgeschichte des entsprechenden 2-Schuss Paragraphen im Bundesjagdgesetz interessieren.

Dem Gesetzgeber würde ich mich zwingend auch aus der Technikgeschichte heraus nähern.

Sinn und Zweck eines Magazins ist es, die Schussfolge zu erhöhen. Die Auswechselbarkeit erhöht die Schussfolge abermals. Selbstladewaffen beschleunigen den Nachladevorgang.

Will man eine Regelung herbeiführen, so muss man akzeptieren, dass für Selbstladelangwaffen (Büchsen, tlw. auch Flinten) das wechselbare Magazin heute Stand der Technik ist.

Dieses Urteil und jede abweichende Regelung des Gesetzgebers würde den Stand der Technik negieren und würde uns auf den Stand weit vor '45 zurückführen. Weiterhin würde der deutsche Markt für nahezu alle Anbieter von Selbstladelangwaffen grötenteils versperrt. Hätten wir TTIP, könnten die wenigstens die BuReg verklagen :closedeyes:.

Beste Grüße

Stefan

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Mit dieser Unklarheit im Urteil, hat man sozusagen die Pforte der Hölle geöffnet, im waffenrechtlichen Sinne.

Es ist nicht nur diese Unklarheit sondern das Urteil im Gesamten. Man kann zum Glück feststellen, dass es sich diesmal gegen die Gruppe der Jäger richtet, und nicht gegen die Sportschützen. Die nehmen bekanntermaßen die Entscheidungen einfach hin, siehe §6 AWaffG. Von daher wurde tatasächlich eine Pforte geöffnet, es wird interessant sein den Fortgang der Dinge zu beobachten.

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Mich würde die Entstehungsgeschichte des entsprechenden 2-Schuss Paragraphen im Bundesjagdgesetz interessieren.

Genau. Wenn der BJV tatsächlich etwas erreichen will, dann soll er DEN Paragraphen ändern, den die Wir-jagen-mit-Repetieren-und-brauchen-HA-sowieso-nicht-Fraktion aufrecht erhalten hat. Ob es jetzt waidmännischer ist, verletztes Wild laufen zu lassen, oder durch einen schnellen 4. Schuß zu erlösen, kann man doch monatelang diskutieren. Gerade jetzt, wo die Schwarzwildjagd eher schon etwas von Schädlingsbekämpfung hat.

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Es ist schon befremdlich was hier für ein Mist geschrieben wird, hat überhaupt jemand sich mal das Urteil genau angeschaut, und mit einen Fachanwalt über die eventuellen folgen gesprochen?? Ich glaube nicht.

1. Ein Urteil ist kein Gesetz, .....

2. Eine Behörde kann nur auf Grundlage eines Gesetzte etwas ......

3. Ein Verwaltungsakt, Eintragung in die WBK eine SL Büchse, ist nach 1 Jahr rechtssicher. .....

4.Im Urteil steht drin Bauartbedingt, ein Magazin auf zu nehmen was mehr wie 2 Schuss fasst, .....

5. Im Urteil heißt es Verboten die Jagd auf Wild aus zu üben, allerdings umfasst das Jagdgesetz auch Tiere die nicht .....

Es gibt immer die Leute die es mit einem machen, und die Leute die es mit sich machen lassen, in diesem Sine ein schönes spannungsfreie Wochenende

zu 1.

Das ist hier jeden WOler bewusst. Aber hast du schon einmal darüber nachgedacht, welche Bedeutung das Urteil tatsächlich hat? Offensichtlich nicht. Denn das Gericht hat damit - aus deren Sicht - den Willen des Gesetzgebers klar gestellt! Und dies werden sich - wenn kein Gegen-Orkan der Legalwaffenbesitzer - erfolgt die Waffenrechtsbehörden in Widerrufsbescheiden zueigen machen!

zu 2.

Die Grundlage zum Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse ist § 45 Abs. 2 WaffG. Schon einmal durchgelesen?

zu 3.

Wie du sicherlich dem § 45 Abs. 2 WaffG entnehmen kannst, ist eine waffenrechtliche Erlaubnis eben nicht nach Ablauf irgendwelcher erfundener Fristen sicher!

zu 4.

Zur Klarstellung des Begriffes "Bauartbedingt" bedarf es eben kein Gutachten. Im vorliegenden Fall ergibt sich die Erklärung des dieses Begriffes bereits aus dem Kontex des Urteils selbst.

zu 5.

Dies ist hier schon ausführlich erörtert worden.

Auf die Idee, dass diese Entscheidung daraus entstanden ist, dass es Leute nicht mit sich machen lassen wollten bist du offensichtlich nicht gekommen. Sonst hättest du dir den letzten Satz deiner trolligen Zeilen gespart.

Auch Ich werde einen Geldbetrag spenden, sobald die Bankdaten und der Name des Treuhänders bekannt sind!

Abschließend möchte ich die WOler, welche keine Spende einsetzen wollen darum bitten, die Spender nicht mit unwürdigen kritischen Bemerkungen zu behelligen, so wie es schon einmal gewesen ist, als Spenden für ein Verfahren wegen vermeindlicher Falschaussagen im Innenausschuss durch einen speziellen Sachverständigen (im Zusammenhang mit dem Messerverbot) ging.

Bearbeitet von Gast
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Glücklicherweise ist das Landwirtschaftsministerium in CSU-Hand. Auch wenn Bayern heute die entsprechende Verordnung an die Behörden verteilt hat, brodelt das dort ganz gewaltig im Hintergrund. Insofern hoffe ich auf eine entsprechende Einflussnahme der Bayern, wo die Zahl der Jäger doch recht hoch ist.

Beste Grüße

Empty8sh

Wieso ist das Glücklicherweise ...? Wenn man sich die Entwicklung hier in Bayern sieht, erkenne ich kaum einen Unterschied zu den grünideologisierten Musterländer wie in NRW, RPflz., BW etc.

Hier haben nur noch die Schlächter übelster Sorte ( man kann es auch gediegener ausdrücken : Bay. Staatsforsten ) - fest mit der Ideologie der ÖJV ( genau weiß man nicht wer von wem abschreibt... ) eins, das Sagen.

Hier wird das Jagdrecht sowie das Tierschutzrecht der Art niedergetrambelt, dass ein Interesse an der Jagd nicht mit ausgeprägtester Fantasie erkannt werden kann. Maßlose Abschusszahlüberziehungen, Hetzjagden mit "treuen" schussgeilen Schlächtern ( der Bergriff Jäger verbietet sich hier ), Diffamierung und Hetze bei Waldbegehungen, Schonzeitvergehen.... die Liste könnte man noch unendlich fortsetzen, sind bei uns das Tagesgeschäft !

Sag mit was da gut sein soll, das dies alles unter der Führung der CSU gedudelt ja gefördert wird ???? Der gesetzlich Verankerte Begriff "Wald vor Wild" hat hier seinen Ursprung...

Sag mir wie soll so eine Regierung plötzlich die Jagd als bayerisches Kulturgut ( welche allgemein bekanntlich auch mit Waffen betrieben werden kann ) wieder erkennen ?

Ich kann keinen Ansatz finden, dass sich hier noch jemand das linksgrün hochsensibilisierte(keine Waffen in private Hand) Waffenrecht angreifen, das von der vollkommen links beeinflussten Presse umgehend wieder zerrissen wird ....? "Unser" Landwirtschaftsminister hat kein - überhaupt kein Interesse sich hier zu hervorzuheben ! Hier bin ich wirklich kein Optimist mehr, und das ist mir normalerweise ganz schwer zu nehmen ...

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Es ist nicht nur diese Unklarheit sondern das Urteil im Gesamten. Man kann zum Glück feststellen, dass es sich diesmal gegen die Gruppe der Jäger richtet, und nicht gegen die Sportschützen. Die nehmen bekanntermaßen die Entscheidungen einfach hin, siehe §6 AWaffG. Von daher wurde tatasächlich eine Pforte geöffnet, es wird interessant sein den Fortgang der Dinge zu beobachten.

Aber genau über diesen unschönen §6 AWaffG. sehe ich, analog zu der jagdlichen Begründung in Bezug auf das unnötige Leipziger Urteil, evtl. zukünftige Probleme auf die Sportschützen zukommen. Man sollte meiner Meinung nach nicht an einer Lösung für Jagdscheinbesitzer arbeiten, ohne in diese Richtung zu denken.

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