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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Wenn wir in der Lage wären, das Urteil entsprechend zu kippen, dann wäre das ein deutliches Signal an andere Länder, sich nicht einfach enteignen zu lassen.

Schon - aber bist du dir auch über die rein zeitliche Perspektive einer Verfassungklage (wenn sie denn angenommen wird) im klaren?

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Herausnehmbare Magazine machen gerade bei der Jagdausübung Sinn. Nicht nur bei Selbstladebüchsen, auch bei Repetierbüchsen. Thema UVV und Sicherheit bei der Jagdausübung. Es muss nicht das gesamte Magazin manuell herausrepetiert werden, sondern das Magazin kann komfortabel und sicher entnommen werden und Sicherheit ist hergestellt.

Und dies ist im Jagdalltag gang und gebe. Oder bewegt sich der Ottonormaljäger nur auf gut ausgebauten Waldwegen? Eben nicht, und die Anforderungen der UVV sollte man hierbei dann natürlich berücksichtigen.

Es ist nicht polemisch das Kind beim Namen zu nennen: es wurde wieder einmal durch fach- und weltfremde Wasserköpfe ein Urteil gefällt, das an der tatsächlich vorhandenen Rechtslage (BJagdG) total vorbeigeht und auch nicht die tatsächlich in der BRD vorhandenen Revierverhältnisse und den Auftrag der Jagd berücksichtigt (im Gegenteil: um eine effektive Schwarzwildbejagung gewährleisten zu können, wurde die 2+1 Beschränkung in SLB schon oft diskutiert).

Hunderte Sachbearbeiter und Tausende Legalwaffenbesitzer haben also, folgt man den Geseiere des BVG, die letzten Jahrzehnte alles falsch gemacht. Wie gesagt geht es ja hier nicht nur um die bösen zivilen Selbstladebüchsen in schwarzem Gewand, sondern auch um klassische Holzkracher mit herausnehmbarem Magazin. Und wenn der Damm gebrochen ist, dann wird der Spass für die Sportschützen losgehen, denn das Urteil des BVG lässt sich hier analog umlegen. Statt sich hier ins Fäustchen zu lachen sollte man eine Front bilden und zusammenstehen.

Sollte es eine Spendenaktion geben (Forum Waffenrecht kann man vergessen, DJV und die LJV sind auch wieder leise und werden sich im Arschkriechen üben), so würde ich die MODERATOR bitten, die entsprechenden Daten in einem seperaten Strang anzupinnen. Ich steuere Cash bei, wenn dieses sinnvoll eingesetzt wird.

Das ist der Punkt.

Es geht hier nicht um billige Polemik gegenüber den Bundesrichtern... Die sollte man sich tatsächlich sparen (und bringt auch nichts).

Aber es geht um den (auch m.E. berechtigten) Vorwurf, hier sachfremd und unter Außerachtlassung wesentlicher Fakten entschieden zu haben.

Das OVG hatte sich nämlich im Detail mit der Sache auseinandergesetzt, und auf dies (sowie die hier schon genannte Expertise zum Thema aus 2015) ging das BVerwG offensichtlich überhaupt nicht ein.

Für mich ein Urteil klar im "politischen Kontext".

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Read my lips, der Zug ist abgefahren. Und im Juni werden die Tickets kontrolliert und die Schwarzfahrer zum Aussteigen aufgefordert. 14 Tage Frist.

Und wenn sich dann plötzlich herausstellt, dass das "Preisstufe-2Ticket" fest mit dem Portemonnaie verbunden ist, was dann... ?

Haben wir einen vorgeschriebenen Klebstoff ?

Zumindest wird der Kontro sich dann erst einmal bei seinem Chef erkundigen, wie es weitergehen soll.

Manche Portemonnaies sind eben mehr, manche weniger adhäsiv, was die Tickets angeht...

Für meine weniger adhäsiven (Alu oder Plastik) gibt es zumindest einen gültigen Bescheid, der mir explizit das Bahnfahren erlaubt.

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Weil die auch nicht mit mehr als 2 Schuß im Magazin auf Wild schießen dürfen?? ;)

Der Gewerkschaft der Pappkameraden sind gerade im Aufwärtstrend mit ihrer Kampagne 'Rettet die Papierscheibe', in dem Zuge solle es eine Änderung bei IPSC von mindestens zwei auf nur noch höchstens einen auswertbaren Treffer geben.

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Leider haben die meisten WOler immer noch nicht verstanden, worum es tatsächlich geht! Es geht darum, den legalen Waffenbesitz zu reduzieren und um nichts anderes!

Nicht geschieht ohne Grund!

Ich gehe davon aus dass die hier in Rede stehende Entscheidung ganz bewusst so getroffen worden ist wie sie getroffen wurde und damit nur ein Ziel verfolgt wird!

Ich muss da Joe7 leider zustimmen, genau meine Meinung. Seit Jahrzehnten haben Halbautomaten, egal ob Kurz oder Langwaffen in Händen von Jägern, Sammlern und Schützen nie Probleme veursacht. Es gibt da wirklich gewisse Kreise die den legalen Waffenbesitz und Erwerb in Deutschland Schritt für Schritt den Garaus machen wollen. Sind erst einmal die halbautomatischen Langwaffen dran, folgen die KW's usw. Die geben keine Ruhe, bis das Ziel erreicht ist. Was jetzt passiert ist, wurde wahrscheinlich schon vor langer Hand geplant, auch ich glaube an keine Zufälle mehr. Der Präsensfall war ja mein Heimatland selber, wo man die Halbautomaten sprich vorallem Langwaffen (mit Ausnahmen) u.a.auch kassieren wollte. Nur hat das CH-Volk dann an der Abstimmung hier einen Riegel vorgesetzt bzw. die Waffeninitiative den Bach ab geschickt. Leider geht das so nicht in Deutschland. Jetzt hat man ein unglückliches Gerichtsurteil, was ganz schwer sein wird umzukippen. Ich hoffe noch auf gesunden Menschenverstand in zukünftigen Entscheidungen was das betrifft, aber mir fehlt irgendwie der Glaube daran. Trotzdem bleibt zu hoffen, dass die Folgen von dem Urteil irgendwie abgemildert werden könnten, wie immer dies auch aussehen kann, wissen eh nur die Götter!

Bleibt eigentlich nur noch zu sagen; Si vis pacem para bellum! :bud:

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Nein. Wenn hier ganz offensichtlich Fehler gemacht wurden (dies wurde ja schon dargelegt, als wir auf meiner Waffenbehörde das Urteil durchgegangen sind gab es da auch nur spontanes Kopfschütteln), dann muss es Widerstand geben. Es geht hier immerhin um legal erworbenes Eigentum das teilweise im 5 bis 6-stelligen EURO-Bereich liegt.

Hier muss es, wie das in anderen Ländern auch war bzw. auch in der BRD, einen Bestandsschutz geben. Alles andere kann man unter "tiefem Staat" verbuchen. Ein Michael Kohlhaas zum Gruße...

Ich muss da Joe7 leider zustimmen, genau meine Meinung. Seit Jahrzehnten haben Halbautomaten, egal ob Kurz oder Langwaffen in Händen von Jägern, Sammlern und Schützen nie Probleme veursacht. Es gibt da wirklich gewisse Kreise die den legalen Waffenbesitz und Erwerb in Deutschland Schritt für Schritt den Garaus machen wollen. Sind erst einmal die halbautomatischen Langwaffen dran, folgen die KW's usw. Die geben keine Ruhe, bis das Ziel erreicht ist. Was jetzt passiert ist, wurde wahrscheinlich schon vor langer Hand geplant, auch ich glaube an keine Zufälle mehr. Der Präsensfall war ja mein Heimatland selber, wo man die Halbautomaten sprich vorallem Langwaffen (mit Ausnahmen) u.a.auch kassieren wollte. Nur hat das CH-Volk dann an der Abstimmung hier einen Riegel vorgesetzt bzw. die Waffeninitiative den Bach ab geschickt. Leider geht das so nicht in Deutschland. Jetzt hat man ein unglückliches Gerichtsurteil, was ganz schwer sein wird umzukippen. Ich hoffe noch auf gesunden Menschenverstand in zukünftigen Entscheidungen was das betrifft, aber mir fehlt irgendwie der Glaube daran. Trotzdem bleibt zu hoffen, dass die Folgen von dem Urteil irgendwie abgemildert werden könnten, wie immer dies auch aussehen kann, wissen eh nur die Götter!

Bleibt eigentlich nur noch zu sagen; Si vis pacem para bellum! :bud:

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Die Magazine meiner jaglichen SLBs sind auf 2-Schuss begrenzt. Und was nun? Alles larifari Gelaber, keine harten Fakten.

Allem Anschein nach, zieht das Urteil des Bundesverwaltungssgerichts zu halbautomatischen Waffen sehr schnell seine Kreise. Wie mehrere Medien berichten, wurden die Waffenbehörden jetzt angewiesen, keine neuen Erlaubnisse für halbautomatische Waffen auszustellen, deren Magazin mehr als zwei Patronen fassen kann.

Aber in Mecklenburg-Vorpommern weiss man natürlich alles besser:

Das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Waffenbehörden Mecklenburg-Vorpommerns darauf hingewiesen, dass Urteile des Bundesverwaltungsgerichts „Rechtskraft entfalten“. Daher seien sie „im verwaltungsrechtlichen Vollzug zu beachten.“ Das bedeutet, dass „eine große Anzahl von Besitzerlaubnissen von Jägern, die sich auf halbautomatische Langwaffen beziehen, widerrufen werden“, heißt es in einem Schreiben, welches vom Innenministerium und der Obersten Jagdbehörde des Landes verfasst wurde. Bei Jägern, die auf Jagdschein erworbene Halbautomaten besitzen, droht ein Widerruf ihrer Waffenbesitzkarte (WBK). Allerdings ist damit wohl erst zur Innenministerkonferenz am 15. Juni zu rechnen. In Mecklenburg-Vorpommern werden erworbene Halbautomaten ab sofort nicht in die WBK eingetragen.

Selten so einen unausgegorenen Schwachsinn gelesen. Am besten ignoriert man das Geschreibsel dieser wohl an Oligophrenie leidenenden Pseudo-Experten, die so schreiben, als sei alles schon beschlossene Sache und es wird auf Teufel komm raus widerrufen.

Somit sollte klar sein woher der Wind weht, es scheint mancher Politversager möchte noch vor dem großen Knall die Bevölkerung total entwaffnen.

Immerhin fliegt die 2-Schuss-Geschichte, jetzt denen um die Ohren, die es uns eingebrockt haben.

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Naja, eingebrockt hat es uns der SB, der den illegalen Zusatz eingetragen hat. Die Kläger haben sich zurecht dagegen gewehrt, und das OVG hat ihnen ja recht gegeben.

Wieso illegaler Zusatz? Er hätte schon seit Jahrzehnten die Eintragung verweigern müssen, Urteil nicht verstanden?

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Wieso illegaler Zusatz? Er hätte schon seit Jahrzehnten die Eintragung verweigern müssen, Urteil nicht verstanden?

Es ist ein Urteil und kein Gesetz!

Und normalerweise würde das nur die Parteien betreffen, außer in unserem Unrechtsstaat.

Früher war ich auch so naiv um hinter Gerichten keinen politischen Willen bzw. Vorgaben der Politik zu sehen. Aber mit der Zeit öffnet man seine Augen.

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Herausnehmbare Magazine machen gerade bei der Jagdausübung Sinn. Nicht nur bei Selbstladebüchsen, auch bei Repetierbüchsen. Thema UVV und Sicherheit bei der Jagdausübung. Es muss nicht das gesamte Magazin manuell herausrepetiert werden, sondern das Magazin kann komfortabel und sicher entnommen werden und Sicherheit ist hergestellt. Und dies ist im Jagdalltag gang und gebe.

Guter und richtiger Punkt !

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Es geht hier immerhin um legal erworbenes Eigentum das teilweise im 5 bis 6-stelligen EURO-Bereich liegt.

Um es höflich zu formulieren, das interessiert keine Sau!

Wir reden hier aktuell vielleicht von 150.000 betroffenen Bürgern. Das ist nichts!!

Wenn jeder von denen 2 HA hat die im Schnitt 1.000,- wert sind reden wir über 300 Millionen. Das ist nichts!!

Denk mal ganz klein, einfach mal an die Feinstaubplakette. Da waren Millionen betroffen deren Karren über Nacht wertlos wurden. Völlig ohne Sinn. Weil nur auf die theoretisch mögliche Belastung abgezielt wurde, nicht auf die tatsächliche.

Dann haben die Trottel sich neue Karren gekauft, jetzt kommt die neue Plakette (blau). Davon sind über 13 Millionen Autos betroffen, tw. 20-30 Tausend Euros wert, über Nacht wertlos. Da geht's um zig Milliarden!

Denk an den panischen Atomausstieg unserer Nägelkauenden Herrscherin. Zig Milliarden Verluste für die Energiekonzerne. Kein Problem, sind ja nur reiche Konzerne. Es sind die Aktionäre, die Kleinanleger, die Renten- und Versicherungsgesellschaften, die Kommunen als Aktionäre. Da geht es um hunderte Milliarden!

Das Urteil über das wir hier so schockiert diskutieren ist nichts anderes als ein klitzekleiner Eiterpickel in einer gigantischen Aknefresse!

Es wird Zeit für einen Paradigmenwechsel. Es wird Zeit für politische Alternativen.

Die Penner, die in ihrer selbstgefälligen Lethargie verharren (auch hier im Forum) werden einen hohen Preis bezahlen.

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Um es höflich zu formulieren, das interessiert keine Sau!

Wir reden hier aktuell vielleicht von 150.000 betroffenen Bürgern. Das ist nichts!!

Wenn jeder von denen 2 HA hat die im Schnitt 1.000,- wert sind reden wir über 300 Millionen. Das ist nichts!!

Denk mal ganz klein, einfach mal an die Feinstaubplakette. Da waren Millionen betroffen deren Karren über Nacht wertlos wurden. Völlig ohne Sinn. Weil nur auf die theoretisch mögliche Belastung abgezielt wurde, nicht auf die tatsächliche.

Dann haben die Trottel sich neue Karren gekauft, jetzt kommt die neue Plakette (blau). Davon sind über 13 Millionen Autos betroffen, tw. 20-30 Tausend Euros wert, über Nacht wertlos. Da geht's um zig Milliarden!

Denk an den panischen Atomausstieg unserer Nägelkauenden Herrscherin. Zig Milliarden Verluste für die Energiekonzerne. Kein Problem, sind ja nur reiche Konzerne. Es sind die Aktionäre, die Kleinanleger, die Renten- und Versicherungsgesellschaften, die Kommunen als Aktionäre. Da geht es um hunderte Milliarden!

Das Urteil über das wir hier so schockiert diskutieren ist nichts anderes als ein klitzekleiner Eiterpickel in einer gigantischen Aknefresse!

Es wird Zeit für einen Paradigmenwechsel. Es wird Zeit für politische Alternativen.

Die Penner, die in ihrer selbstgefälligen Lethargie verharren (auch hier im Forum) werden einen hohen Preis bezahlen.

Du darfst aber Dein Auto behalten !

Und Dein Atomkraftwerk auch !

Also mein Gewehr würd ich dann auch gerne behalten.

Grüße

So grade mal einen Tagesordnungspunkt auf der kommenden Jahreshauptversammlung der Jägerschaft erwirkt. Ich glaube ein großer Teil der Mitglieder hat keinen Schimmer von dem Urteil und den Folgen.

Heute hatten wir Hegeschau - da hat auch noch keiner was gewusst.

Saftladen

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Herausnehmbare Magazine machen gerade bei der Jagdausübung Sinn. Nicht nur bei Selbstladebüchsen, auch bei Repetierbüchsen. Thema UVV und Sicherheit bei der Jagdausübung. Es muss nicht das gesamte Magazin manuell herausrepetiert werden, sondern das Magazin kann komfortabel und sicher entnommen werden und Sicherheit ist hergestellt.

Und dies ist im Jagdalltag gang und gebe. Oder bewegt sich der Ottonormaljäger nur auf gut ausgebauten Waldwegen? Eben nicht, und die Anforderungen der UVV sollte man hierbei dann natürlich berücksichtigen.

Guter und richtiger Punkt !

Wenn alle Stricke reissen, könnt ich mir gut vorstellen, dass einige Bundesländer Ausnahmegenehmigungen ausstellen wegen UVV / bzw Gesundheitsschutz.

Das war bei Schalldämpfern eben so.

(Vielleicht klammere ich mich auch nur an einen Strohhalm...)

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