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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Wer ist denn Signor Rossi? Wenn er auf HA verzichten mag, dann ist das doch ok. Aber was schielt er nach anderer Jäger Waffen und nennt sie gar "Arsenale"? Da mein ich doch so ein seltsam Tönchen zu vernehmen, diese tückische Lust am Verbieten? Ob Herr Rossi jemals einen führigen HA, ja überhaupt je eine Waffe in seinen verzichtenden Händen hielt?

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Wenn es eine Revision geben sollte, landet die wieder beim Bundesverwaltungsgericht. Die werden kaum ihr eigenes Urteil kippen.

Ich kann die Aufregung insofern verstehen, als dass man immer auf der Suche nach den vorhandenen Möglichkeiten ist, sein

Arsenal irgendwie zu erweitern. Ich fände es aber als Jäger auch verzichtbar, Halbautomaten zu besitzen wenn es um den Zweck

der präzisen Tötung von Tieren geht. Da sollte der erste Schuss eigentlich sitzen. Beim Thema Nachsuche gibt es auch Alternativen

wie z.B. UHR.

Auf genau so einen Beitrag hat hier jeder gewartet!

Im Prinzip kann man auch mit dem Kleinkaliber EL sportlich schießen. Warum also GK Waffen?

Wir ziehen einfach noch weitere Grenzen und die LWB müssen in kleinen Grüppchen nach und nach ihre Waffen abgeben.

Sportschützen gegen Jäger, LG Schützen gegen KK Schützen KW Schützen gegen LW Schützen... und am Schluß steht jeder allein da.

Gestern im Schießstand das selbe:

"ich habe noch nichts von diesem Urteil gehört- aber es betrifft mich ja auch nicht. Ich habe keine HA"

Wenn das so weiter geht, gehen wir alle mit einem Einzellader raus den wir vorher beim Amt abholen...

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Wenn es eine Revision geben sollte, landet die wieder beim Bundesverwaltungsgericht. Die werden kaum ihr eigenes Urteil kippen.

Ich kann die Aufregung insofern verstehen, als dass man immer auf der Suche nach den vorhandenen Möglichkeiten ist, sein

Arsenal irgendwie zu erweitern. Ich fände es aber als Jäger auch verzichtbar, Halbautomaten zu besitzen wenn es um den Zweck

der präzisen Tötung von Tieren geht. Da sollte der erste Schuss eigentlich sitzen. Beim Thema Nachsuche gibt es auch Alternativen

wie z.B. UHR.

Was soll der Quatsch? Ich habe neben meinem jagdlichen Halbautomaten nur noch meine Nachszchenplempe. Seit ich den HA mit anpassbarem Lochschaft habe, schiesse ich deutlich besser. Nur an Schwarzwild erlege ich damit pro Woche ein wenig mehr als ein Stück. Da hört dann langsam der Spass auf und die Arbeit fängt an. Da hat dann die Wegnahme dieses Werkzeugs nichts mehr mit "Aufstocken von Arsenalen" zu tun.

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Wenn es eine Revision geben sollte, landet die wieder beim Bundesverwaltungsgericht. Die werden kaum ihr eigenes Urteil kippen.

Ich kann die Aufregung insofern verstehen, als dass man immer auf der Suche nach den vorhandenen Möglichkeiten ist, sein

Arsenal irgendwie zu erweitern. Ich fände es aber als Jäger auch verzichtbar, Halbautomaten zu besitzen wenn es um den Zweck

der präzisen Tötung von Tieren geht. Da sollte der erste Schuss eigentlich sitzen. Beim Thema Nachsuche gibt es auch Alternativen

wie z.B. UHR.

Eine 16er Flinte mit Zeiss Zielvier und abgezählter Munition reicht für 99% solcher Jäger aus. Gelebte Praxis - DDR.

Grüße

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Gestern Abend habe ich ganz gegen Meine Gewohnheit fern gesehen. Es lief Anne Will. Thema hatte nix mit Waffen oder Jagd zu tun. Es ging um Bömermann, Erdoan und die Rettung der Pressefreiheit. Hellhörig wurde ich, als Anne Will einen türkischstämmigen Anwalt fragte, wo er mehr Rechtssicherheit empfinde, in Deutschland oder der Türkei. Sie musste mehrfach diese Frage wiederholen, bis eine Antwort kam. Der Anwalt meinte, er empfinde hier genauso viel Rechtssicherheit, wie in der Türkei. Um den Bogen jetzt wieder hier zu diesem Thema zu spannen: Ich mittlerweile auch.

Bearbeitet von Hasan
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Morgen...

ich - wie auch viele andere - werden es wie carcano empfohlen hat, mit der gebotenen Ruhe (noch) handhaben. Da die vermeintlich (einzige) Lösung das BJgG mit dem § 19 sich herauskristallisieren sollten, sehe ich hier genau solche Fallstricke! Wir haben es hier mit genauso "mächtigen Feinden" der Jagd zu tun ( Man sollte sich nur mal das "Wildtiermanagment" in NRW, RLP,BaWÜ, NS, Hessen, Thüringen..... anschauen, wer hier Pate gestanden ist). Hier werden sich die großen sog. Naturschutzverbände drauf stürzen - wenn sie es nicht schon getan haben, nicht nur auf Landesebene sondern dem Gesetz auch auf Bundesebene ihren Stempel aufzudrücken. Deren Standpunkte sind ja hin reichlich bekannt. Ein weiteres Entmachten der privaten Jagd, auch über solche Umwege wie Waffenrechtsverschärfungen, sind mit Sicherheit Wasser auf deren Mühlen.

Auf die IM Konferenz ( man schaue sich nur mal die Zusammensetzung genau an ...) gebe ich schon gar nichts, dass sich selbst Mittelfristig hier was ändert. Ich glaube die, wenn ich mich nicht ganz irre, Verwaltungsvorschrift zu damalig neuen WaffG hat bescheidene 6! Jahre gedauert.

Bis wieder Rechtssicherheit im Umgang mit HA besteht ( wie auch immer dieses "Ergebnis" ausschauen soll ), sind ähnliche Zeiträume gar nicht so abwägig !

Meine Hoffnung ruht auf eine einige ! und mächtige Lobbyarbeit, damit dieses Urteil in seinem ungewöhnlich eigenmächtigen Umfang doch noch halbwegs relativiert wird. Eine Spende (wie viele aus meinem Umfeld auch ) für einen Prozess liegt schon beiseite.

Gruß

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Sollte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes aber dennoch zum de facto "Gesetz" werden, dann bedeutet dies aber auch nicht automatisch den Verlust der entsprechenden Waffen.

Jeder versierte Büchsenmacher kann durch entsprechende Änderung an der Waffe sicherstellen, das nur ein ebenfalls modifiziertes 2-Schuß-Magazin eingesetzt werden kann - und ein originales 10er, 20er oder 30er-Magazin eben nicht mehr.

Ehrlich gesagt ist das für mich (selbst wenn es machbar und dann " behördenakzeptiert" sein sollte, wobei ich mir bei weitem nicht bei allen HAs so sicher bin) eine Lösung nur in Anführungszeichen...

Eigentlich ist es nicht wirklich eine.

Bearbeitet von karlyman
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Hallo zusammen,

also ehrlich gesagt empfinde ich die gezeigte Aufregung zwar einerseits durchaus angebracht, andererseits empfehle ich, genau wie "carcano" schreibt, erstmal Ruhe zu bewahren.

Was sagt das Urteil denn schon aus? Jäger dürfen keine Selbstlader nutzen, wenn in diese auch Magazine mit mehr als 2 Patronen eingesetzt werden können.

Wir sind wohl alle der Ansicht, daß dies Unfug ist und auch nicht dem Willen des ominösen "Gesetzgebers" entspricht.

Sollte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes aber dennoch zum de facto "Gesetz" werden, dann bedeutet dies aber auch nicht automatisch den Verlust der entsprechenden Waffen.

Jeder versierte Büchsenmacher kann durch entsprechende Änderung an der Waffe sicherstellen, das nur ein ebenfalls modifiziertes 2-Schuß-Magazin eingesetzt werden kann - und ein originales 10er, 20er oder 30er-Magazin eben nicht mehr.

Dann ist allen Seiten Genüge getan und der Jäger hat wieder seine Ruh´.

Sicher ist dies nur die zweitbeste Lösung. Man könnte z.B. im Jagdrecht aus gegebenem Anlaß auch ganz einfach die weltweit wohl einzigartige 2-Schuß-Beschränkung kippen, welche dort 1972 nur auf Drängen des DJV aufgenommen wurde. Na, wie wär´s, liebe Verbandsvorsitzende? Wollt ihr euch mal für euere Jäger einsetzen?

Wie auch immer: Bleibt gelassen. Das Urteil bedeutet nicht das Ende von Selbstladern bei der Jagdausübung.

LG

Tasha

Wie lange wird zum Beispiel Sauer dann brauchen, um die dann wohl zu tausenden anstehenden Umbauten zu realisieren? Wer zahlt das dann? Wer birgt mir solange eine geeignete "Knifte" nebst Optik? Alternativ: Wer bewirtschaftet dann zwischenzeitlich effektiv meine >700ha? Fragen über Fragen. Mir ist nicht nur der Besitzstand wichtig, ich muss das Werkzeug auch einsetzen können. Im Schrank ist das für mich wertlos. Dass diese Dringlichkeit seitens der Behörde wohl nur als "subjektiv" bewertet wird, ärgert mich schon. Da zweifelt man dann schon wieder ein Stück weit an seinem Glauben an die Verlässlichkeit in diesem Staate.

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Vlt ein wenig OT : http://www.welt.de/politik/deutschland/article154174175/Berlin-ist-verloren-an-die-arabischen-Clans.html#disqus_thread

aber unsere Politiker und Staatsjuristen hätten bestimmt wichtigere Tätigkeitsfelder..aber den " gesetzestreuen Bürger" gilts zu kujonieren.

Und versuch mir bitte niemand zu erzählen, daß dieses Urteil des BVerwG nicht auf politische Weisung ergangen ist- vlt erhofft sich ja noch einer dieser "Rechtsdeuter" einen lukrativen Job in Brüssel.....

Ich rechne inzwischen fest mit dem Beginn einer Welle von Waffenverboten....hoch lebe die innere Sicherheit!!!

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Ein User im WuH Forum hat berichtet, dass jetzt auch keine Voreinträge für Pistolen mehr ausgestellt werden.

So it begins...

Bayern, btw.

Das ist nicht richtig!

1) Eine Pistole ist in Deutschland keine Jagdwaffe, somit kann sie nicht von diesem Urteil betroffen sein, bitte korrigiert mich wenn es Falsch ist.

2) Ich habe mit eine Jäger aus Oberbayern gesprochen. Er sagte zu mir, dass er sich da keine Sorgen macht wegen seinen HA.

Im Moment ist die Lage unklar, aber es ist ihm nicht verboten mit seinem 2 Schuss Magazin HA auf die Jagt zu gehen. Also macht er weiter wie gehabt.

Der einzige der das nicht darf ist der Kläger!

Ein anderer interessanter Punkt ist, dass es auch Politiker/Landräte etc. gibt die HA haben, die werden ihre Waffen auch behalten wollen, das wird hier aber einfach mal ausgeblendet. Da wird der Sepp schon den Herbert anrufen, um ihm die Sache klar zu machen.

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Ein User im WuH Forum hat berichtet, dass jetzt auch keine Voreinträge für Pistolen mehr ausgestellt werden.

So it begins...

Und ein anderer WuH-Forumsteilnehmer, von dem immer gute und qualifizierte Beiträge kommen, hat daraufhin bemerkt, dass daran gewisses Foren-Geschnatter in Jagd-, aber auch Schützenforen nicht ganz unschuldig sein könnte.

Ich hatte ja ebenfalls den Eindruck, wir reden/schreiben bei den Behörden die Mit-Einbeziehung der KW (welche nie Gegenstand des ganzen Rechtsmittelverfahrens waren) regelrecht herbei.

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Wie lange wird zum Beispiel Sauer dann brauchen, um die dann wohl zu tausenden anstehenden Umbauten zu realisieren? Wer zahlt das dann? Wer birgt mir solange eine geeignete "Knifte" nebst Optik? Alternativ: Wer bewirtschaftet dann zwischenzeitlich effektiv meine >700ha? Fragen über Fragen. Mir ist nicht nur der Besitzstand wichtig, ich muss das Werkzeug auch einsetzen können. Im Schrank ist das für mich wertlos. Dass diese Dringlichkeit seitens der Behörde wohl nur als "subjektiv" bewertet wird, ärgert mich schon. Da zweifelt man dann schon wieder ein Stück weit an seinem Glauben an die Verlässlichkeit in diesem Staate.

Die Bewirtschaffung von 700 ha Jagdfläche vom Besitz eines HA abhängig zu machen ist natürlich ein überaus schlagkräftiges Argument.

Vielleicht sollte man dies als Bedürfnisbegründung gesetzlich verankern, über 500 ha mit HA, darunter nur Repetierer.

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Ein User im WuH Forum hat berichtet, dass jetzt auch keine Voreinträge für Pistolen mehr ausgestellt werden.

So it begins...

Bayern, btw.

Ein anderer berichtete das er von jemanden gehört habe das dessen Bekannter auf dem Weg zur Jagdausübung vor einer roten Ampel angehalten hat. So soll es zumindest ein unabhängiger Zeuge in einem Segel- Forum berichtet haben.

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Hallo Hasan,

ich gebe Dir in allen Punkten Recht.

Für mich wäre - im Fall des Falles - ein Umbau der Waffen eine praktikable Lösung, für andere nicht. Die Alternative wäre aber nur - sollten Selbstlader im Ursprungszustand nicht mehr für die Jagd zugelassen sein - die Abgabe der nicht abgeänderten Waffe.

Persönlich würde ich eher darauf drängen, die 2-Schuß-Regelung zu kippen. Tatsächlich hätte man bei Anblick einer Rotte Sauen aber auch nur als sehr versierter Jäger die Chance, mit einem 10er Magazin mehr als 2 Sauen zu erlegen, oder? Wobei dies bei der gegenwärtigen Überpopulation durchaus wünschenswert wäre.

LG

Tasha

So sieht es aus, wenn man mit zwei Zweischuss-Magazinen innerhalb von 30 sekunden sauber 5 (!!) Sauen aus einer Rotte entnimmt.

25169829ru.jpg

Doubletten oder Tripletten der vergangenen DJ-Saison waren mit dem ach so pösen Halbautomaten keine Seltenheit. Zumindest mehr als 3 dürften dann mit dem Umbau ein Ding der Unmöglichkeit werden.

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Die Bewirtschaffung von 700 ha Jagdfläche vom Besitz eines HA abhängig zu machen ist natürlich ein überaus schlagkräftiges Argument.

Vielleicht sollte man dies als Bedürfnisbegründung gesetzlich verankern, über 500 ha mit HA, darunter nur Repetierer.

Willst Du es nicht verstehen? Ich habe nur diesen Halbautomaten (neben einer ausschließlich für die Nachsuche einsetzbaren kurzen "Nachsuchenplempe"). Und ich sehe es nicht ein, jetzt nochmal in die Tasche greifen zu müssen, um der sich aus meinem Pachtvertrag ergebenden Bejagungspflich nachkommen zu können. Für mich waren die 3.350,- Ocken und die 330,- Ocken für die (völlig überteuerte) Sauer-Montage kein "Pappenstiel".

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So sieht es aus, wenn man mit zwei Zweischuss-Magazinen innerhalb von 30 sekunden sauber 5 (!!) Sauen aus einer Rotte entnimmt.

25169829ru.jpg

Doubletten oder Tripletten der vergangenen DJ-Saison waren mit dem ach so pösen Halbautomaten keine Seltenheit. Zumindest mehr als 3 dürften dann mit dem Umbau ein Ding der Unmöglichkeit werden.

Tja. Und wenn ein Waffengegner solche Bilder sieht muss man sich nicht wundern, das es heisst "Halbautomatische Gewehre sind Vollernter, sowas braucht ein Jäger nicht "...

Ist genauso, wenn sich der pöse Sportschütze mit'm 30er Mag in der kurzen Kaschi in Pose stellt und das Bild dann der ganzen Welt zeigen muss. Zwar sollte das Magazin zwar begrenzt sein, sieht man ja aber nicht. Bei vielen der Problemen, die wir im Moment haben, sind wir zum Teil mit selbst dran schuld...

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@Tascha: Wenn´s dick kommt sind nur noch fest mit der Waffe verbundene Magazine erlaubt. In das, auch „Franzosen-„ oder „Peklikanmagazin“ genannte Teil darfst Du Deine Munition Murmel für Murmel einzeln hineindrücken. Wenn Du das Magazin entnehmen kannst bist schon ein Verbrecher. Kann ja keiner garantieren dass Du nicht ein umgebautes 30er im Lodenjanka dabei hast.

Bearbeitet von Direwolf
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Hallo Hasan,

tolle Strecke, Waidmannsheil!

Aber es bleibt Dir doch ungenommen, ggf. auch weitere 2-Schuß-Magazine umarbeiten zu lassen, oder?

LG

Tasha

Weidmannsdank! Wenn ich den Umbauvorschöag von Sauer richtig deute, funktioniert das nicht, wie beim "BAR-Umstecksystem" sondern ist fest mit der Waffe verbunden. Damit dürfte das Nachfüllen des Magazins eine "fummelige" Angelegenheit werden. Aber auch das BAR-System dürfte entsprechenden Zeitverlust mit sich bringen. "Na und?", dürfte wohl mancher denken. Man vergisst dabei gelegentlich, dass wir hier keine Sauen züchten wollen und aufgrund ausufernder Bestände jede Gelegenheit nutzen müssem, zu reduzieren. Von den Problemen mit Rotwild will ich gar nicht erst anfangen. Wobei dort eher die konzentrierte Einzeljagd zur gezielten Reduktion zum Zug kommt und da meist nur Dubletten (Kalb, Alttier) angebracht. Werden. Wobei mir auch da der Halbautomat Vorteile gegenüber dem Repetierer bringt. In aller Regel bleiben die Rudel (und damit das dem Kalb zugehörige Alttier) nach dem Schuss auf ein Kalb genau in dem Moment nochmal stehen, wenn das "Ritsch-Ratsch" des Nachladens beim Repetierer so stört, dass ihnen klar wird, woher der "laute Bumms" herkam. Gut, da wäre eine Doppelbüchse auch einsetzbar. Aber wie gesagt, ich habe keinen Goldesel daheim auf der Wiese stehen... Bearbeitet von Hasan
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Tja. Und wenn ein Waffengegner solche Bilder sieht muss man sich nicht wundern, das es heisst "Halbautomatische Gewehre sind Vollernter, sowas braucht ein Jäger nicht "...

Ist genauso, wenn sich der pöse Sportschütze mit'm 30er Mag in der kurzen Kaschi in Pose stellt und das Bild dann der ganzen Welt zeigen muss. Zwar sollte das Magazin zwar begrenzt sein, sieht man ja aber nicht. Bei vielen der Problemen, die wir im Moment haben, sind wir zum Teil mit selbst dran schuld...

Blödsinn. Hier gibt es Reviere, die bekommen auf ALLES Hochwild ganzjährig Schonzeitenaufhebung, weil die Bestände absolut ausufern. Bearbeitet von Hasan
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