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IGNORED

KK System in einer Softair Waffe- Erlaubt?


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Geschrieben

Moin!

Ich möchte hier mal eine rechtliche Sache geklärt haben.

In unserem Schießstand ist gestern Abend ein Sportkollege mit einer Softairwaffe, in die er ein KK System von Remington eingebaut hat, aufgetaucht. Ich war der Meinung das so etwas nicht geht und gegen das Waffenrecht verstößt, weil es den äüßeren Anschein hat, das sich um ein "Spielzeug" handelt und nicht um eine scharfe Waffe. Er war da anderer Meinung und argumentierte, das man bei anderen Waffen auch Schäfte hatte in die Waffe eingebaut wird z.B. eine Glock in ein Karabinersystem.

Was ist jetzt Richtig??? Und wenn es einen Gesetzestext dazu gibt, wo finde ich denn und was steht da. Damit ich ihn darauf hinweisen kann, was er da überhaupt macht.

danke für eure Hillfe im Voraus

Jagdostfriese

Geschrieben

Also wenn ich das richtig verstehe, meinst Du, daß er einen AirSoft-Schaft an eine KK-Waffe gebaut hat?

Geht´s um eine LW oder KW? Nur damit ich mir das besser vorstellen kann.

Ein paar detailierte Infos wären schon nice, damit man das beurteilen kann.

Beste Grüße - auch an alle Plastik-Kügelchen-Verschiesser!

Josh

Geschrieben

Also, ich bin schon beim dritten Kaffee und verstehe es auch nicht ganz.

Was für eine Waffe, kurz, lang ...

Was für ein System?

Was is mitm Griffstück ... etc

Mit dem "Anschein" zu argumentieren, ist immer schlecht, da sind auch die GrünInnen letzthin reingefallen ...

Geschrieben

Schäften darfst man, wie man will. Die Grenzen finden sich in Gesamtlänge der Waffe (60cm LW zur KW machen) oder evtl im Anschein bei Halbautomaten. An beschusspflichtigen Teilen rumfeilen geht natürlich auch nicht.

Ich seh da ansonsten kein Problem

Geschrieben

Hi,

ohne zu wissen welches KK System in welche Softäirwaffe eingebaut wurde,

wären folgende rechtliche Aspekte zu bedenken:

Umbau einer erlaubnisfreien Waffe mit F Zeichen in eine erlaubnispflichtige Waffe:

Bearbeiten von Schusswaffen

Wesentliche Veränderung des Erscheinungsbildes einer erlabnispflichtigen Schusswaffe (KK):

Bearbeiten von Schusswaffen

Nachzulesen in WaffVwV. 2012, müsste Pkt. 21.2 sein

Wenn dein Schützenkumpel eine Genehmigung zum Herstellen bzw. Bearbeiten von Schusswaffen hat,

sehe ich keine rechtlichen Bedenken.

Falls nicht, hätte ich evt. Bauchschmerzen.

Ob diese meine Einschätzung zutrifft oder nicht hängt natürlich auch davon ab, wer da mit wem "verheiratet" wurde.

Gruß

oswald

Geschrieben

Ich war der Meinung das so etwas nicht geht und gegen das Waffenrecht verstößt, weil es den äüßeren Anschein hat, das sich um ein "Spielzeug" handelt und nicht um eine scharfe Waffe.

Was meinst du denn damit?

Ich finde es immer bewundernswert, wenn Leute die handwerklichen Fähigkeiten haben, das "Chassis" von Softairwaffen für andere Waffen zu benutzen. Warum das etwas anderes sein soll als einen gekauften After-Market-Schaft zu verwenden, müsste mir jemand erstmal erklären. So lange niemand gegen die Anscheinsgeschichte verstößt (z. B. Ruger 10/22 in einen Softair-Steyr-Aug-Schaft), sehe ich da keine Probleme.

Geschrieben

Was meinst du denn damit?

Ich finde es immer bewundernswert, wenn Leute die handwerklichen Fähigkeiten haben, das "Chassis" von Softairwaffen für andere Waffen zu benutzen. Warum das etwas anderes sein soll als einen gekauften After-Market-Schaft zu verwenden, müsste mir jemand erstmal erklären. So lange niemand gegen die Anscheinsgeschichte verstößt (z. B. Ruger 10/22 in einen Softair-Steyr-Aug-Schaft), sehe ich da keine Probleme.

Sehe ich auch so,...und dies möchte ich noch ergänzen muss es noch natürlich als Waffe erkennbar erkennbar sein. Das kann bei der zirpenden Grille etc. ...natürlich ein bisschen problematisch werden http://a-licky-boom-boom-down.de/wp-content/uploads/2012/05/men-in-black.jpg

@jagdostfriese

Für Softairwaffen gilt (sofern über 0,5 J) das Waffengesetz, rein rechtlich gesehen sind das eben keine Spielzeuge.

Geschrieben (bearbeitet)

Oh Mann, hier gibt es ganze Threads über KK Systeme die in Airsoftschäften stecken. Wo wird den da eine F-Waffe in eine Genehmigungspflichtige umgebaut? Mehr wird das nicht sein. KK KW hab ich noch keine umbauten gesehen, was will man da auch umbauen........................... Was kritisch werden kann sind umbauten von HA in zb M16 Schäfte, von einem HA war aber nicht die rede

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben

Ich war leider den ganzen Tag nicht zu zu Hause.

Er hat eine sich erlaubtnissfreie Softairwaffe, ein Nachbau einer russischen Tigr gekauft.Den kompletten Inhalt ausgebaut und das System eines KK Halbautomatischen eingebaut.

Von außen sieht es wie eine Softairwaffe aus, die russische Tigr. Aber drin ist eine halbautomatische KK-Waffe.

Sorry! Das es nicht so genau beschrieben habe. Ich hoffe es ist verständlicher geworden!!???

Geschrieben

Nein, die sieht nicht wie eine Softairwaffe aus, sondern wie eine russische Tigr.

Das Ganze wäre vollkommen unproblematisch wenn nicht ggf. der blöde Anschein (zu kurze Hülse) ins Spiel käme. Ich möchte nicht wissen wie viele KK völlig legal in "AICS" Schäften aus dem Softairbereich stecken.

Manfred

Geschrieben
(...) oder wenn das Aussehen der Waffe wesentlich geändert wird (z. B. Abänderung einer Langwaffe in eine Kurzwaffe durch Verkürzung des Schaftes, Montieren von Kühlrippen, Anbringung eines Zielfernrohrs durch mechanische Veränderung an der Waffe).

Aus Punkt 21.2 der Verwaltungsvorschrift.

Geschrieben

Da wurde aus einer Langwaffe eine Langwaffe.............ich sehe das Problem nicht. Wenn die Tigre nie als Vollauto gebaut wurde ist der " Umbau " lediglich ein stylischer Umbau. Meine Ruger 10/22 sieht auch nicht mehr aus wie ich sie kaufte. Und ob das ein Schaft von einer Airsoft oder ein für die Waffe extra gebauter Wechselschaft ist, solange sie als HA nicht einer vollautomatischen Kriegswaffe gleicht ist das Hupe.................. Wenn aber doch ist es scheisse...................

Geschrieben
(...) oder wenn das Aussehen der Waffe wesentlich geändert wird (z. B. Abänderung einer Langwaffe in eine Kurzwaffe durch Verkürzung des Schaftes, Montieren von Kühlrippen, Anbringung eines Zielfernrohrs durch mechanische Veränderung an der Waffe).

Aus Punkt 21.2 der Verwaltungsvorschrift.

Anbringung eines Zielfernrohrs? Meine Fresse. Und was bitte ist denn eine "wesentliche Änderung" im Aussehen einer Waffe? Lang- zu Kurzwaffe oder umgekehrt sehe ich ja noch ein, weil es da Papierkram gibt.

Geschrieben

" Anbringen eines Zielfernrohres durch mechanische Veränderung an der Waffe " Damit wird das Bohren von Schraubenlöchern für die Aufnahme o.ä. gemeint sein. Veränderungen die eines neuen Beschusses bedürfen ( jedenfalls aus Sicht der deutschen Gesetzgebung, im Rest der Welt interessiert das keinen )

Geschrieben

" Anbringen eines Zielfernrohres durch mechanische Veränderung an der Waffe " Damit wird das Bohren von Schraubenlöchern für die Aufnahme o.ä. gemeint sein. Veränderungen die eines neuen Beschusses bedürfen ( jedenfalls aus Sicht der deutschen Gesetzgebung, im Rest der Welt interessiert das keinen )

Aber die Vorschrift bezieht sich ja gar nicht auf die Beschußpflicht (die auch entstehen würde, wenn das Aussehen der Waffe nicht verändert würde, sagen wir weil gar keine Optik montiert wird), sondern darauf, daß "das Aussehen der Waffe wesentlich geändert wird." Mag sein, daß das in der Praxis eher locker gehandhabt wird, aber die dahinterstehende Logik ist genauso unergründlich und die Vorschrift genauso unbestimmt wie bei dem Anscheinsquatsch.

Geschrieben

Ich war leider den ganzen Tag nicht zu zu Hause.

Er hat eine sich erlaubtnissfreie Softairwaffe, ein Nachbau einer russischen Tigr gekauft.Den kompletten Inhalt ausgebaut und das System eines KK Halbautomatischen eingebaut.

Von außen sieht es wie eine Softairwaffe aus, die russische Tigr. Aber drin ist eine halbautomatische KK-Waffe.

Sorry! Das es nicht so genau beschrieben habe. Ich hoffe es ist verständlicher geworden!!???

Armes Deutschland......

dann hat er eben das KK-System in den blöden Tigr-Schaft gepflanzt....NA UND!!!!

Wo kein Kläger da kein Richter! Aber "Lieschen Müller" muss es sich selbst noch schwerer machen als es ohnehin schon ist! "Herr Lehrer, ich hab da was gesehen...."

Dragu

Geschrieben

" Anbringen eines Zielfernrohres durch mechanische Veränderung an der Waffe " Damit wird das Bohren von Schraubenlöchern für die Aufnahme o.ä. gemeint sein. Veränderungen die eines neuen Beschusses bedürfen ( jedenfalls aus Sicht der deutschen Gesetzgebung, im Rest der Welt interessiert das keinen )

Meiner Meinung nach ist selbst das Anbringen von Gewindebohrungen für die ZF Montage bzw. noch andere Arbeiten nicht zwangsläufig eine Tätigkeit die einer Herstellungserlaubnis bedarf.

Die Verschönerung oder Verzierung der Waffe oder die Anbringung oder Veränderung von Teilen, die für die Funktionsfähigkeit,

die Funktionsweise oder die Haltbarkeit der Waffe nicht wesentlich sind, sind kein „Herstellen“ im Sinne des WaffG und unterliegen daher nicht der Erlaubnispflicht. Dies gilt auch für geringfügige Änderungen am Schaft oder an der Visiereinrichtung

(Quelle, 21.2 der Verwaltungsvorschrift)

Geschrieben

, sondern darauf, daß "das Aussehen der Waffe wesentlich geändert wird."

Dann dürfte meine Ruger 10/22 und jede menge andere die zb in ATI Schäften sitzen illegal hergestellt worden sein. Das Aussehen wurde damit sehr stark verändert........

Als Beispiel wird in der Textpassage aber das ändern von Langwaffe in Kurzwaffe genannt. Ein anderer Gewehrschaft wird damit nicht gemeint sein. Das Aussehen einer vollautomatischen Kriegswaffe ist wieder was anderes, Die Ruger optisch in ein M16 zu verwandeln geht, bringt aber Probleme mit sich. genauso die Schäfte die es einem AUG ähnlich machen. Sturmgewehr 44 würde wieder gehen, weil vor 45 konstruiert, AK 47 nicht weil danach. Wenn das Tigre nie ein Vollautomat war dürfte das imho hier auch kein Problem geben. Und Herstellungserlaubnis und Hülsenlänge unter 40 mm bei vollautomatischem Vorbild dürften auch 2 unterschiedliche Baustellen sein

Geschrieben
Wenn das Tigre nie ein Vollautomat war dürfte das imho hier auch kein Problem geben.

Da würde ich nicht drauf bauen.

halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn .........

Es recht, wenn Lieschen Müller auf die Idee kommen könnte, dass es sich bei dieser Waffe um ein "Maschinengewehr" handelt. Eines direktzen Vorbildes bedarf es dazu eigentlich nicht. Warum wohl sehen die KK-Upper für die AR15 so extrem brav aus? Selbst die Schulterstütze trägt dabei zum Anschein/nicht Anschein bei. Zweibein ist auch nicht erlaubt.

Manfred

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