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jagdostfriese

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Alle Inhalte von jagdostfriese

  1. Hallo! Darf ich als Jäger meine Kurzwaffe, die ich als Sportschütze erworben habe, als Fangschußwaffe zur Jagd führen. Wenn Nein! Welcher Paragraph regelt das Gruß
  2. Ich war leider den ganzen Tag nicht zu zu Hause. Er hat eine sich erlaubtnissfreie Softairwaffe, ein Nachbau einer russischen Tigr gekauft.Den kompletten Inhalt ausgebaut und das System eines KK Halbautomatischen eingebaut. Von außen sieht es wie eine Softairwaffe aus, die russische Tigr. Aber drin ist eine halbautomatische KK-Waffe. Sorry! Das es nicht so genau beschrieben habe. Ich hoffe es ist verständlicher geworden!!???
  3. Moin! Ich möchte hier mal eine rechtliche Sache geklärt haben. In unserem Schießstand ist gestern Abend ein Sportkollege mit einer Softairwaffe, in die er ein KK System von Remington eingebaut hat, aufgetaucht. Ich war der Meinung das so etwas nicht geht und gegen das Waffenrecht verstößt, weil es den äüßeren Anschein hat, das sich um ein "Spielzeug" handelt und nicht um eine scharfe Waffe. Er war da anderer Meinung und argumentierte, das man bei anderen Waffen auch Schäfte hatte in die Waffe eingebaut wird z.B. eine Glock in ein Karabinersystem. Was ist jetzt Richtig??? Und wenn es einen Gesetzestext dazu gibt, wo finde ich denn und was steht da. Damit ich ihn darauf hinweisen kann, was er da überhaupt macht. danke für eure Hillfe im Voraus Jagdostfriese
  4. Moin! Ich habe eine Waffe nach der Sportordnung des Reservistenverbandes beantragt. Der Antrag ist bei der zuständigen Behörde eingegangen und genehmigt. Nun soll ich erst einen Voreintrag in der WBK von dem zuständigen Sachbearbeiter machen lassen und dann die Waffe eintragen lassen. Ich habe aber schon die entsprechende Waffe beim Büma liegen und habe einen Antrag mit der WBK und den Daten der Waffe zur Behörde geschickt, um denn ganzen Voreintragsquatsch zu umgehen und um Eintragungsgebüren zu sparen. Ich habe das schon mal so gemacht als ich meine zwei jagdliche genutzten Kurzwaffen eingetragen habe. Nun hat der Sachbearbeiter gewechselt und kann das nicht begreifen wie ich das vorher gemacht habe. Nun meine Frage. Hat das rechtlich Hand und Fuß wie ich das mache oder kann der Sachbearbeiter auf den Ablauf, erst Voreintrag und dann Eintrag, bestehen? Gruß Jagdostfriese
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