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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


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Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb knight:

Dazu kommt dann noch, dass inflationär alles als eine Marktfrage betrachtet wird. Dabei ist die Feuerwaffenrichtlinie, wenn man da unvoreingenommen drauf schaut, klar eine Sicherheitsfrage und daher in der EU ganz anders zu regulieren.

 

Die Feuerwaffenrichtlinie (EU 91/477) über das Handelsrecht, über die vorgebliche Vereinheitlichung für den "common market", zu ändern, war eine klare Falsch-Etikettierung. 

Es war eine bewusste Umgehung geltender Zuständigkeiten.

Hier handelt es sich in der Tat - siehe Inhalte - zum größten Teil und glasklar um Waffenrecht - und das ist den nationalen Regierungen/Parlamenten vorbehalten, da hat die EU keine eigentliche Kompetenz.

 

Aber wenn die Mitgliedsstaaten, wie hier (auch D - entgegen ausdrücklich anderslautender Feststellung des Dt. Bundesrates noch vor wenigen Jahren!), dieses Falsch-Spiel mitspielen, dann nützen alle berechtigten Einwände nichts.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Doggenrotti:

Haben ist grundsätzlich immer besser als brauchen. 

Nur Krankheiten sind die Ausnahme die die Regel bestätigt. 

Genau das dachte ich mir ja auch. Nur wenn man sich die Meinungen hier durchliest wird einem ganz mulmig. Ein komplettes Verbot käme ja fast einer Enteignung gleich...

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Corin:

Ein komplettes Verbot käme ja fast einer Enteignung gleich...

Jetzt bin ich aber froh daß wir das bei der lex PSM nicht hatten. Und das das BKA so was über Auflagen und/oder Gebühren in der Vergangenheit ja nieeee versucht oder gar vollzogen hat.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Corin:

Genau das dachte ich mir ja auch. Nur wenn man sich die Meinungen hier durchliest wird einem ganz mulmig. Ein komplettes Verbot käme ja fast einer Enteignung gleich...

 

Natürlich nicht. Man erlaubt dir in einer gesetzten Frist, dein Eigentum natürlich zu verkaufen.

Wohn und an wen (ohne MArkt) interessiert dabei nicht. Man räumt dir aber dein Recht vollumfänglich ein ;)

 

Schön gearscht :D

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb schiiter:

Man räumt dir aber dein Recht vollumfänglich ein ;)

Es kommt ja nur einer Enteignung gleich. Es ist keine. 

Geschrieben (bearbeitet)

Entschädigung? Wofür denn? Du darfst doch veräußern. Nimmt nimmt dir was weg. ;)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb VP70Z:

Es kommt ja nur einer Enteignung gleich. Es ist keine. 

 

Abgabepflicht + anderweitige Nicht-Verwertbarkeit aufgrund gesetzlicher Regelung; das ist ein enteignungsgleicher Eingriff. 

Geschrieben

Das erklären die dir in einem kurzen schmucklosen Schreiben. Keine Sorge.

Was stand in den PSM Briefen?

Geschrieben

Ja, klar "erklären" die das. Die wichtigere Frage aber ist, ob solche enteignungsgleichen Eingriffe - wenn sich, anders als bei den PSM, nur genug Betroffene zusammentun - letztlich einer juristischen Kontrolle stand halten. Als solche, ggf. auch hinsichtlich der Entschädigungsfrage. 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb karlyman:

..

Die wichtigere Frage aber ist, ob solche enteignungsgleichen Eingriffe - wenn sich, anders als bei den PSM, nur genug Betroffene zusammentun - letztlich einer juristischen Kontrolle stand halten.

..

Die sind aber auch nicht blöd und werden wenn überhaupt Scheibchenweise verbieten.. dann gibt es kein zusammentun im großen und somit wirksamen Ausmaß! Die BigMammas unter den LWB würden sich kaputt lachen wenn es Besitzer von kurzen AR's MP5-Klonen usw. erwischen würde.. und von diesen  Neider gibt es genügend.. als damals mein BWT3 im LRA eingelagert war haben sich auch genügend im Verein einen abgelacht.. blöd geschaut haben sie halt als das Ding plötzlich wider auf dem Stand auf tauchte :)  Die enteigneten ehemaligen Besitzer von AR's & Co würden dann im zweiten Anlauf natürlich auch keinen Finger krumm machen wenn es die anderen erwischt.. die Rechnung würde garantiert auf gehen.. dafür sorgen die LWB schon selbst :crazy:

Geschrieben (bearbeitet)
vor 40 Minuten schrieb karlyman:

Ja, klar "erklären" die das. Die wichtigere Frage aber ist, ob solche enteignungsgleichen Eingriffe - wenn sich, anders als bei den PSM, nur genug Betroffene zusammentun - letztlich einer juristischen Kontrolle stand halten. Als solche, ggf. auch hinsichtlich der Entschädigungsfrage. 

Du stellst dir die Frage doch nicht ernsthaft?

Es ist denen schnurz wieviele Klagen und was die vermeintliche Justizia abzieht, hatten wir doch jüngst in Leipzig erlebt.

Der politische Wille, dieser alle Posten besetzenden Klientel, ist das MAß der Dinge.

Sieh dir an wie selbst das Grundgesetz einfach missachtet, verbogen und mit einfachen Verträgen ausgehebelt wird. Dann weisst du Bescheid.

DAS ist der Grund, warum Macht nicht länger als 2 Perioden anhalten sollte. Man durchseucht den gesamten Unterbau mit seinen Leuten in so langer Zeit.

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb knight:

Hätte das Parlament ein eigenes Initiativrecht, dann hätten die Parlamentarier (die ja durchaus in vielen Punkten auf unserer Seite waren) in der Nase gepopelt und zur EU Kommission gesagt: "Mach doch! Dann bringen wir unseren Entwurf ein, so wie wir ihn eben haben wollen und dann sehen wir mal, wer hier den größeren Hammer hat." [...] In der EU sind eben grundlegende Prinzipien der Gewaltenteilung NICHT UMGESETZT. Und über den Umweg von Richtlinie und Verordnung werden die nationalen Parlamente, da wo diese Prinzipien umgesetzt sind, aber entmachtet, denn die haben da nichts mehr zu melden. Dazu kommt dann noch, dass inflationär alles als eine Marktfrage betrachtet wird.

Es ist glaube ich nicht so sehr eine Frage der Gewaltenteilung als der Selbstentmachtung sowohl des EU-Parlaments als auch der nationalen Parlamente. Die Frage des Initiativrechts wird gerne wie eine Monstranz herumgetragen, war aber eigentlich schon im Konstitutionalismus des neunzehnten Jahrhunderts als eher symbolisch erkannt--jedes Parlament, welches das will, kann ein fehlendes Initiativrecht durch informelle Meinungsäußerungen mühelos umgehen. Das Europäische Parlament scheitert eher daran, daß es eine dahinter stehende europäische Öffentlichkeit bestenfalls in Ansätzen gibt. Aber selbst das ist nicht das Hauptproblem, denn in den Einzelstaaten gibt es die, und da geben die Parlamente ja auch freiwillig mühevoll errungene und einstmals eifersüchtig verteidigte Rechte ab. Wenn die Regierung schnell mal ein hunderte Seiten und hunderte Milliarden schweres "Euro-Rettungspaket" in einem einzelnen Exemplar auf dem Tisch des Hauses deponieren und als "alternativlos" einfordern kann und sich das Parlament nicht entblödet, das in zwei "Lesungen", in denen noch nicht mal jemand den Gesetzentwurf lesen konnte, am gleichen Tag zu beschließen, dann könnte das Parlament sich eigentlich gleich auflösen.

 

Und es ist natürlich eine Frage der Abschaffung des Subsidiaritätsprinzips im Schnellverfahren. Man hat einerseits dieses theoretisch als richtig erkannte Prinzip mit Verfassungsrang (und z.B. in Deutschland gleich noch mit Ewigkeitsgarantie und explizitem Widerstandsrecht) anerkannt und setzt sich andererseits massiv darüber hinweg, indem Fragen eben z.B. als Fragen des zwischenstaatlichen Handels deklariert werden, die damit offensichtlich nichts zu tun haben. In Amerika hat es immerhin noch anderthalb Jahrhunderte gedauert, bis man so weit war, daß der Oberste Gerichtshof abgenickt hat, daß der Anbau von Getreide zum Verbrauch auf dem selben Grundstück als "zwischenstaatlicher Handel" vom Bund verboten werden dürfe. Europa hat daraus dahingehend gelernt, daß man z.B. die Maastrichter Verträge auf die gleiche Weise sofort ab ihrer Unterschrift ignoriert hat.

 

Letztlich ist es aber insoweit doch demokratisch, als daß eben die Völker Europas sich diesen Mist noch mehrheitlich gefallen lassen.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb karlyman:

...- wenn sich, anders als bei den PSM, nur genug Betroffene zusammentun - letztlich einer juristischen Kontrolle stand halten. 

Was hätte den einzelnen Besitzer von PSM/S&W M53 "neuer Art", Taurus in Hornet, kurze VRF davon abhalten sollen sich gegen die Auflagen relativ billig und ohne Anwaltszwang (falls kein Sponsor vorhanden war) vor dem Verwaltungsgericht zu wehren? Der 100. ist für den Richter kaum Mehrarbeit die den erschrecken könnte.

vor 10 Stunden schrieb Hunter375:

blöd geschaut haben sie halt als das Ding plötzlich wider auf dem Stand auf tauchte 

Wenn Du denen erzählt hättest zu welchem Schnäppchenpreis der temporäre Monopolist aus Grünstadt die Aktion des Pleitiers aus Esslingen (aktuell ist er ja wieder in den Medien:grin:) geheilt hat dann hätten sie erst richtig gelacht, Deine Kameraden. Wetten? Zu allfälligen Qualitäts- und Lebensdauerproblemen der Verschlußbeschneiderei bei der erzwungenen Verbesserung BWT3-BWT3D gibt es ja einen Faden im Forum. Daß Herr B. und seine Leute im schönen Thun sich damals auch nicht mit Ruhm bekleckert haben verstehe ich auch nicht, wie der die so um den Fingerwickeln konnte. Erzähle es den Vereinskameraden, dann haben sie nochmals was zum lachen. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb VP70Z:

Was hätte den einzelnen Besitzer von PSM/S&W M53 "neuer Art", Taurus in Hornet, kurze VRF davon abhalten sollen sich gegen die Auflagen relativ billig und ohne Anwaltszwang (falls kein Sponsor vorhanden war) vor dem Verwaltungsgericht zu wehren? Der 100. ist für den Richter kaum Mehrarbeit die den erschrecken könnte.

 

 

Wenn sich nicht ein paar Wenige, sondern u.U. Tausende Betroffene zu einer Klage (= Kontrolle der Verbotsnorm) zusammentun, dann kann man da ganz andere juristische/anwaltliche Vertretung und Vorbereitung organisieren. Die kosten, wenn wirklich gut gemacht, bekanntlich ein Sümmchen - und bei so vielen Betroffenen, etwa im Fall größerer HA-Verbote, ließe sich das zusammentragen.

Geschrieben

Normenkontrolle (also die Überprüfung eines Gesetzes oder einer sonstigen Rechtsnorm daraufhin, ob sie mit höherrangigem Recht vereinbar ist), wird von den Verfassungsgerichten (hier, da Bundesrecht betroffen, vom BVerfG) durchgeführt. Es wird dabei die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes (u.a. anlässlich einer Verfassungsbeschwerde) geprüft. 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb karlyman:

Normenkontrolle (also die Überprüfung eines Gesetzes oder einer sonstigen Rechtsnorm daraufhin, ob sie mit höherrangigem Recht vereinbar ist), wird von den Verfassungsgerichten (hier, da Bundesrecht betroffen, vom BVerfG) durchgeführt. Es wird dabei die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes (u.a. anlässlich einer Verfassungsbeschwerde) geprüft. 

Wobei sich unsere Richter i.d.R. schön nach dem Wollen unserer (Euro)Eliten gerichtet haben - derbe ausgedrückt: die Justiz gerne als Hure der Politik. ( Und wie man es bei jagdlichen HA-Urteil gesehen hat - sogar in einer Art vorauseilendem Gehorsam)

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb nemrod:

Wobei sich unsere Richter i.d.R. schön nach dem Wollen unserer (Euro)Eliten gerichtet haben - derbe ausgedrückt: die Justiz gerne als Hure der Politik.

Das ist letztendlich nicht zu vermeiden. Die Justiz als angeblich unpolitischen Wächterrat wie im Iran wollen wir ja auch nicht. Rechtstaatliche Mittel können das Unglück verlangsamen und Zeit zu Korrekturen geben. Seine Freiheit eifersüchtig hüten muß das Volk schon selber.

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Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Das ist letztendlich nicht zu vermeiden. Die Justiz als angeblich unpolitischen Wächterrat wie im Iran wollen wir ja auch nicht. Rechtstaatliche Mittel können das Unglück verlangsamen und Zeit zu Korrekturen geben. Seine Freiheit eifersüchtig hüten muß das Volk schon selber.

Sind wir im wahrsten Sinne des Wortes nur einen Steinwurf von entfernt...................

  • 5 Monate später...

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