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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

Empfohlene Beiträge

Rimfire/KK ist von der Reglementierung ausgenommen.

GK-Kurzwaffenmagazine bis 20 Schuss bleiben erlaubt.

GK LW-Magazine bis 10 (zehn) Schuss bleiben ebenfalls erlaubt.

 

Verwendest Du größere Magazine, rutscht der Halbautomat in Kategorie A.

Solche Kat.A-Waffen mit großen Tanks sollen aber z.B. für Sportschützen in best. internat. Disziplinen (IPSC?) weiter aufgrund von Ausnahmeregelungen erhältlich bleiben.

 

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Am 1.11.2018 um 15:03 schrieb karlyman:

Wortwörtlich geht es um eine Regulierung (beim Handel und Endkunden) von Vorläuferstoffen für Explosivstoffe.

 

Ich kann da auch nur spekulieren, interpretiere es aber so:

Es sollen die Ausgangsstoffe, aus denen Explosives hergestellt werden kann, reguliert werden; um die "unkontrollierte" Herstellung von Sprengstoffen zu unterbinden. 

Na dann bin ja mal gespannt wann die Salz  unds^ Elektrizität verbieten:

 

Nacl ----> Na ClO3 + xxxx ------->>> Bummm

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vor 13 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Rimfire/KK ist von der Reglementierung ausgenommen.

GK-Kurzwaffenmagazine bis 20 Schuss bleiben erlaubt.

GK LW-Magazine bis 10 (zehn) Schuss bleiben ebenfalls erlaubt.

 

Verwendest Du größere Magazine, rutscht der Halbautomat in Kategorie A.

Solche Kat.A-Waffen mit großen Tanks sollen aber z.B. für Sportschützen in best. internat. Disziplinen (IPSC?) weiter aufgrund von Ausnahmeregelungen erhältlich bleiben.

 

Deine ersten 3 Punkte sind so wohl vorgesehen. Wobei es bei dem 3. Punkt interessant werden kann....

-Legt man fest das analog der Regelung bei den Jägern egal ist wie viel reinpassen, mann darf nur 10 laden. Das wäre die " sanfteste" Lösung .

-Größere Magazine als 10 Schuss müssen blockiert werden auf 10 Schuss....dann muss wenigstens keiner seine 20er oder 30er wegwerfen.

-Alles über 10 Schuss Fassungsvermögen wird verboten............dann wandern viele Magazine in den Müll. Und wer eins vergisst ist Kriminell.

-Wie wird es mit KW Magazinen, die 20 Schuss haben dürfen, wenn ich zeitgleich eine HA LW habe wo die auch passen?

-Was ist wenn für Sportschützen verbotene Magazine meiner Frau gehören?

-Lässt man die Jägerregelung bestehen ? Darf ein Jäger dann für seine auf JJ gekaufte Waffe ein großes haben wenn er auch eine sportliche Waffe hat wo die auch passen?

 

Was die sich " überlegen " und was wie umgesetzt wird werden wir erfahren. So einfach wie Schwarzwälder es darstellt wird das wohl nicht ausgehen

Bearbeitet von PetMan
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vor 10 Minuten schrieb PetMan:

... So einfach wie Schwarzwälder es darstellt wird das wohl nicht ausgehen

Habe ich nie behauptet!

ich habe aber schon letztes Frühjahr folgende konkreten Vorschläge gemacht:

 

Am 30.4.2017 um 00:31 schrieb Schwarzwälder:

Tja, Ausnahmegenehmigungen gibt es evtl. für bestimmte Sportschützen, die die auch brauchen. Also in D ggf. für IPSC Schützen im Kurzwaffenbereich, mit ganz viel Glück auch für IPSC-Schützen, die international mit Langwaffen schiessen...

also wer darauf baut, sollte spätestens jetzt mit dem SuRT anfangen ;)

 

Ansonsten kann man ja versuchen, gute Vorschläge einzubringen - meine wären wie folgt:

 

1. Magazingrößendefinition:

Das (größte) Nennkaliber der Waffe ist entscheidend. Eine Flinte Kaliber 12/89 darf ein Röhrenmagazin haben, in das zehn 89er Patronen reinpassen. Die Zahl der reinpassenden 12/76 oder 12/70, 12/67...12/45 Aguila etc. ist unerheblich. Auch ein Magazin .50 Beowulf darf 10 Patronen fassen - falls dabei 17 in .223 REM reinpassen, so ist dies unerheblich.

2. Füllungszustand:

Ein 10 Schussmagazin erfüllt auch dann die Begrenzung, wenn es aus der Waffe entnommen mit 11 oder gar mit Gewalt mit 12 Patronen gefüllt werden kann. Entscheidend ist die störungsfreie Verwendungsfähigkeit in der Waffe.

3. Dual-use:

Aus gutem Grund haben Behörden vielerorts (USA etc.) darauf verzichtet, unterschiedliche Magazingrößen für Kurz- und Langwaffen zu definieren. Wenn dies aufgrund eines Kompromisses mit der "ehrgeigigen" EU-Kommission nun doch statt ursprünglich 20 Schuss für Kurz- und Langwaffen nun zu einer separaten 10 Schuss-Begrenzung nur für Langwaffen gekommen ist, dann muss Eignern von Kurzwaffen und Langwaffen mit selbem Magazin zugestanden werden, weiter 20er Magazine legal besitzen/kaufen und -in ihren Kurzwaffen - verwenden zu dürfen.

4. Blockierung:

Blockierungen von 20-Schuss auf 10-Schuss sind und bleiben in jedem Fall zulässig, auch wenn sie ggf. rückbaubar sind. Viele Schützen haben ein Interesse, wegen dem sicheren Greifen z.B. 20er Korpus-Magazine weiter verwenden zu können. Auch die Industrie hat nachvollziehbare Interessen (siehe z.B. Oberlandarms mit seinen 100.000enden G2 Magazinen 20er im Lager).

Blockierungen größerer Magazine auf 10-Schuss(Langwaffen) oder auf 20-Schuss (Kurzwaffen) sollen erlaubt bleiben, solange sie niccht einfach rückbaubar sind.

5. Echte Besitzstandswahrung:

Was für Nicht-Waffenbesitzer gilt, muss auch für Legalwaffenbesitzer gelten: Der Altbesitz an Magazinen > 10/20 Schuss bleibt uneingeschränkt geschützt. Es darf keine Ungleichbehandlung vor dem Gesetz geben! Legalwaffenbesitzern sollten folgende Optionen angeboten werden:

a) Behalten der großen Magazine in unverändertem Zustand mit Nutzungsverbot.

b) Behalten der großen Magazine und Nutzen, sofern der Halbautomat auf Klasse A umgeschrieben wird.

c) Behalten der großen Magazin mit reversiblem Blockieren auf 10/20 Schuss und Weiternutzung, solange sie im blockierten Zustand genutzt werden.

0=> zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten kann der LWB seinen Magazinbestand der Behörde zeitnah (z.B. innerhalb 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes) melden, diese stempelt die Meldung ab als Nachweis der Besitzberechtigung.

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vor 24 Minuten schrieb PetMan:

-Legt man fest das analog der Regelung bei den Jägern egal ist wie viel reinpassen, mann darf nur 10 laden. Das wäre die " sanfteste" Lösung .

-Größere Magazine als 10 Schuss müssen blockiert werden auf 10 Schuss....dann muss wenigstens keiner seine 20er oder 30er wegwerfen.

Ich gebe mal einen Tipp ab und sage das es genau so kommen wird. Besitz großer Magazine kein Problem, Verwendung nur mit 10 bei LW bzw. 20 Patronen bei KW erlaubt. Dabei ist es egal ob das Magazin originär nur 10 laden kann oder durch eine Sperre. 

 

Wegschmeißen muß man nichts und die Zuverlässigkeit ist auch nicht weg wenn man größere Magazin besitzt. Die größeren Magazine müssen auch nicht meiner Frau oder sonstwem gehören. Magazine sind und werden niemals wesentliche Bestandteile werden. Warum sollte es auf einmal Pflicht oder nur von Vorteil sein diese der Behörde zu melden? 

 

Dual Use ist selbstverständlich möglich. 

 

Die Magazinbeschränkungen gelten i.Ü. nicht für IPSC Schützen. 

 

So und jetzt können mich die Nörgler, Pessimisten und sonstigen Schwarzmaler steinigen! ?

 

 

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vor 5 Minuten schrieb Speedmark:

Okay, warum?

Also nur das ich es verstehe.

Weil das ein Punkt war den die Engländer, hier eine Dame deren Name ich vergessen habe, darauf bestanden das das ausgenommen wird. England....die es jetzt nicht mehr betrifft, die haben es geschafft etwas für IHRE Leute durchzusetzen. Was haben unsere Durchgesetzt?

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vor 3 Stunden schrieb karlyman:

Shocking... denkt sich da der brave teutsche Bild-Leser.

Man kann ja nicht in die Köpfe schauen. Aber ich denke, da gibt es eher Gedanken wie:

Boah, ey, die Amis. Geschenke ? Von der Firma ? Cool. Aber Kanonen ? Für mich wär's ja OK, aber ich hab' da so'n paar Kollegen, denen besser nicht. Dann also besser für keinen.

 

Und so haben auch unsere EU-Vertreter gedacht: Dann kriegen Sie jetzt alle Deutschland...

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