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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Wheel-Gunner:

 

na ja, bei dem optischem brechmittel kein verlust ......................

 

 

Setzen!  SECHS!! (bzw. für den Wheel-Gunner in der CH: EINS!!)

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben
Am 29.11.2016 um 23:10 schrieb Joe07:

 

Hier nun meine Reaktion auf die unverschämte Antwort des SPDlers:

 

Sehr geehrter Herr Reichenbach,

 

Ihre Antwort enttäuscht mich sehr. Nicht wegen Ihrer Haltung zur Überprüfung des Waffenbesitzes bei sogenannten „Reichsbürgern“ sondern Ihrer Unterstellung, von mir eine Mustermail erhalten zu haben. Denn offensichtlich haben Sie meine Email nicht gelesen, sonst wäre Ihnen meine Bezugnahme auf die FU Conference zur EU-Feuerwaffenrichtlinie nicht entgangen. Die Legalwaffenbesitzer in Deutschland sorgen sich um gravierendere Beschränkungen als die von Ihnen thematisierte Kontrolle der „Reichsbürger“!

 

 

Entgegen Ihrer Unterstellung haben Sie von mir keine Mustermail erhalten, versenden jedoch selbst – nachweislich - vorgefertigte Muster-Emails.

 

 

Erklären Sie mir bitte, aus welchen wichtigen Grund ich nach dieser Erfahrung mit Ihrem Umgang mit berechtigten Anfragen von Bürgern ich Sie bzw. die SPD noch wählen sollte!   

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Joe07 

 

Bisher hat er mir keinen wichtigen Grund genannt, weshalb er oder die SPD bei der Bundestagswahl 2017 eine Kreuz auf den Wahlzettel bekommen sollte!

 

Warte immer noch. Vielleicht kommt ja noch bis zum August 2017 eine Antwort!? 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 11/30/2016 um 07:58 schrieb schiiter:

Danach kann man sich dann auf weitreichende Präzisionsrepetierer (Jagd- und Sportgewehre) in energiereichen Kalibern (GK) stürzen.

Die gehören nicht in Zivilistenhände und sind militärischen Ursprungs.

Der Sportschütze kann schließlich genauso gut mit Einzelladern im Kleinkaliber (später dann Luftgewehr oder Laser) seinen Sport ausüben und für den Jäger tuts ja auch die Flinte.

Den Rest kann man staatlichen Jägern überlassen.

 

Findet das jemand weit hergeholt?

Wann meint ihr werden die Verbotsforderer wohl zufrieden sein?

Na?.....Genau!

 

Nö, das ist die logische Konsequenz.

 

Man kann Waffengrapscher mit Entgegenkommen bei einem bestimmten Waffentyp genausowenig zufriedenstellen wie man Geschlechtsteilgrapscher damit zufriedenstellen kann, daß sie mal die Brüste grapschen dürfen. Beiden geht es nicht um das jeweilige Objekt an sich sondern um Macht über andere, und dieser Wunsch wird durch Entgegenkommen nicht befriedigt sondern verstärkt.

 

Im Übrigen bleibt's dabei, daß die Sache gar nicht in die Zuständigkeit der EU fällt. Um das zu umgehen behauptet der Entwurf ja, daß er gar nicht der inneren Sicherheit sondern der Vereinfachung des europaweiten Verkehrs mit Waffen diene. Wer diese Logik erstmal akzeptiert, der hat keine Argumente mehr, wenn einmal die Wiedereinführung der Schutzhaft mit der Erleichterung der Reisefreiheit begründet wird. Das gefährdet im Übrigen nicht "nur" die Rechtstaatlichkeit sonder auch und insbesondere die europäische Einigung. Ein geeintes Europa ist nur als Gemeinschaft des Rechts überhaupt vorstellbar. Verkommt es zur nicht an Recht gebundenen Diktatur von Beamten, dann werden die europäischen Völker zu Recht die Notbremse ziehen.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 

Nö, das ist die logische Konsequenz.

 

...... wenn einmal die Wiedereinführung der Schutzhaft mit der Erleichterung der Reisefreiheit begründet wird. Das gefährdet im Übrigen nicht "nur" die Rechtstaatlichkeit sonder auch und insbesondere die europäische Einigung. Ein geeintes Europa ist nur als Gemeinschaft des Rechts überhaupt vorstellbar. Verkommt es zur nicht an Recht gebundenen Diktatur von Beamten, dann werden die europäischen Völker zu Recht die Notbremse ziehen.

 

Dazu passend:

 

Zitat aus DWN-Newsletter vom 02.12.16 :

 

Gefährliche EU-Richtlinie: Jeder kritische Bürger kann ein Terrorist sein

Deutsche Wirtschafts Nachrichten  |  Veröffentlicht: 02.12.16 02:35 Uhr

Eine neue EU-Richtlinie steht kurz vor ihrer Verabschiedung im EU-Parlament. Sie gibt des nationalen Regierungen weitreichende Möglichkeiten, die Meinungs- und Pressefreiheit sowie das Demonstrationsrecht einzuschränken und die Grundrechte der Bürger zu beschneiden.

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Der EU-Gipfel im März 2016. (Foto: dpa)

Der EU-Gipfel im März 2016. (Foto: dpa)

Am 5. Dezember wird sich der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments (LIBE) abschließend mit einer EU-Richtlinie beschäftigen, die geeignet ist, die bürgerlichen Freiheiten in der EU in bisher nicht bekannter Weise zu beschränken. Die Richtlinie ist nicht weit von den von der EU heftig kritisierten Anti-Terror-Gesetzen der Türkei entfernt.

Die Richtlinie enthält Regeln, die dazu genutzt werden könnten, die freie Meinungsäußerung drastisch zu beschneiden, analysiert der EUObserver. Die Richtlinie zur Bekämpfung des Terrorismus, die am 30. November von den EU-Staaten auf der politischen Ebene gebilligt wurde, wird von Menschenrechtsaktivisten wegen ihrer vagen Definition des Terrorismus scharf kritisiert. Der Gesetzentwurf lehnt sich stark an die jüngsten Gesetze in Frankreich an, die es den Behörden ermöglichen, von Internetfirmen ohne gerichtlichen Beschluss die Blockade von Webseiten, die den Terrorismus „verherrlichen“, zu verlangen. Doch diese Maßnahmen haben bereits zu einer Reihe von Peinlichkeiten und Fehlern geführt. Der französische Telekom-Konzern Orange schaltete im Oktober Google und Wikipedia für einen ganzen Vormittag ab. Beide Internetanbieter wurden auf die Terror-Überwachungsliste von Orange aufgenommen. Die Internet-Nutzer, die auf den verdächtigen Webseiten waren, wurden auf eine Webseite des französischen Innenministeriums umgeleitet, wo ihre IP-Adressen gespeichert wurden. Eine strafrechtliche Verfolgung ist in derartigen Fällen nicht ausgeschlossen.

Nach Angaben von Human Rights Watch gewährt die EU-Richtlinie den Regierungen viel zu viel Spielraum, um die Richtlinie missbrauchen zu können. Eine weitere Sorge ist, dass eine Ansammlung von vorbereitenden Handlungen, die entweder eine minimale oder keine Verbindung zum Terrorismus haben, kriminalisiert wird. Das Gesetz kann sehr weit ausgelegt werden und zu einer Verletzung von Bürgerrechten führen, so Human Rights Watch.

Tatsächlich geht die Richtlinie (finale Fassung) von einer extrem weiten Definition aus. Sie lautet:

„Diese Richtlinie enthält eine Reihe schwerer Verbrechen wie Angriffe auf das Leben einer Person als vorsätzliche Handlungen, die als terroristische Straftaten qualifiziert werden können, wenn und soweit ein bestimmtes terroristisches Ziel verfolgt wird, zum Beispiel eine Bevölkerung ernsthaft einzuschüchtern oder unrechtmäßig eine Regierung oder internationale Organisation zu zwingen, eine Handlung durchzuführen oder zu unterlassen oder die grundlegenden politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Strukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören. Die Bedrohung, solche vorsätzlichen Handlungen zu begehen, sollte auch als terroristische Straftat angesehen werden, wenn sie auf der Grundlage objektiver Umstände festgestellt wird, die mit einem solchen terroristischen Ziel begangen wurden. Im Gegensatz dazu gelten Handlungen, die zum Beispiel eine Regierung unter Druck setzen, ohne jedoch die Tatbestände der umfassenden Liste der schweren Verbrechen zu erfüllen, nicht als terroristische Straftaten im Sinne dieser Richtlinie.“

Damit ist im Grunde gesagt, dass jeder, der „einschüchtern“ will oder massive Kritik an den wirtschaftlichen oder sozialen Strukturen äußert, als Terrorist qualifiziert werden kann. Je nachdem, ob eine Regierung rechts oder links orientiert ist, kann sie den Begriff des Terrorismus im Grunde nach Belieben anwenden. Vor allem kann mit der Richtlinie das Demonstrationsrecht beliebig eingeschränkt werden. Dies kann vor dem Hintergrund des globalen Lohndumpings als eine vorbeugende Maßnahme gesehen werden, um den Arbeitnehmern massiven öffentlichen Protest gegen die Beschneidung ihrer Rechte zu verwehren.

Der letzte Absatz bezieht sich offenkundig auf Oppositionsparteien, die nicht ganz so einfach als Terroristen eingestuft werden können. Das NGO-Bündnis EDRi merkt zwar positiv an, dass anerkannte Hilfsorganisationen zwar von der Terror-Definition ausgenommen sind, nicht jedoch Einzelpersonen. Außerdem kritisiert das Bündnis, dass die weitreichende Richtlinie faktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit diskutiert wurde:

Die NGOs warnen, „dass die übermäßig breite Definition in der neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Terrorismus zur Kriminalisierung öffentlicher Proteste und anderer friedlicher Handlungen, zur Unterdrückung der durch das Völkerrecht geschützten Ausübung der Meinungsfreiheit einschließlich des Ausdrucks abweichender politischer Ansichten und anderer ungerechtfertigte Beschränkungen der Menschenrechte führen könnte“.

Die Gruppen kritisieren, dass das Gesetzgebungsverfahren für die Annahme dieser Richtlinie Transparenz und Chance für kritische Debatten fehlte. Es gab keine Folgenabschätzung des Vorschlags, die Verhandlungen seien ohne parlamentarische Überprüfung des Textes erfolgt und der Vorschlag sei hinter verschlossenen Türen und ohne sinnvolle Konsultation der Zivilgesellschaft verhandelt worden.

Die erste unmittelbare Konsequenz dürfte sich im Bereich der Meinungs- und Pressefreiheit zeigen. So ist mit der neuen Richtlinie die Blockade von Websites über einen einfachen Verwaltungsakt möglich, wenn eine Regierung feststellt, dass eine Website die politischen und wirtschaftlichen Realitäten in einem Land „destabilisiert“. Des „Terrorismus“ machen sich dann nicht nur die Betreiber der Website schuldig, sondern auch die Besucher einer solchen Seite. Der Zweck dieser Maßnahme dürfte weniger in der Tatsache bestehen, dass die Regierung Website-Besucher wirklich einzeln verfolgt. Allerdings sollen die Konsumenten präventiv eingeschüchtert werden, um sie vom Besuch kritischer Websites abzuhalten.

In den vergangenen Tagen hatten sich sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel und Justizminister Heiko Maas dafür eingesetzt, Inhalte im Internet zu regulieren. Damit sollen „Falschmeldungen“ unterbunden werden. Noch fehlen die Kriterien der Bundesregierung, wann sie eine Meldung als Falschmeldung klassifiziert. Die neue EU-Richtlinie bietet Anhaltspunkte, nach welchen Kriterien eine Regierung vorgehen könnte. Die Richtlinie hat für nationale Regierungen außerdem den Vorteil, dass die Schuld auf die EU geschoben werden kann, sollte es zu Protesten aus der Bevölkerung kommen.

Adrienne Charmet, Sprecherin von La Quadrature du Net, einer in Paris ansässigen NGO für digitale Rechte, kritisiert, dass es kein Rechtsmittel gegen die Blockade von Websiten gibt. „Sobald wir anfangen, diese Art der Blockade zu akzeptieren, ist es schwierig zu verhindern, dass sie auch auf andere Bereiche erweitert wird“, sagte Charmet dem EUObserver. So wurde das Facebook-Konto von David Thomson, eines Journalisten, der sich mit dem Thema Dschihadismus befasst, mehrmals geblockt. Frankreich hatte im Juni ein Gesetz verabschiedet, das alleine schon den Besuch von „terroristischen Webseiten“ als Verbrechen einstuft. In Frankreich wurden deshalb bereits 20 Menschen inhaftiert. „Das Gesetz wird dazu verwendet, Einzelpersonen festzunehmen oder einzusperren, ohne dass ein Beweis dafür vorliegt, dass sie radikalisiert wurden oder gefährlich sind (…) Ist man denn schon ein Terrorist, wenn man eine Webseite besucht?“, fragt Charmet laut EUObserver.

Die neueste EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Terrorismus enthält ähnliche Bestimmungen wie in Frankreich. Internetfirmen werden beauftragt, auf freiwilliger Basis Inhalte auf Anfrage der Polizei zu löschen. Doch Kritiker sind der Ansicht, dass die Betonung der „Freiwilligkeit“ lediglich dazu dient, die geltenden Menschenrechtsgesetze zu umgehen. „Es legitimiert Konzepte, die auf Blockade begründet sind, als akzeptable Strategie – obwohl es keine verbindliche Vereinbarung darüber gibt, die festlegt, was das ,Blocken‘ ist. Es legitimiert die Vorstellung, dass dies außerhalb des gesetzlichen Rahmens auf freiwilliger Basis von den Internet-Unternehmen getan werden kann“, sagte Joe McNamee, Geschäftsführer der Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) dem EUObserver.

Der vollständige Text des Gesetzentwurfs muss noch veröffentlicht werden, da er noch im Dezember vom EU-Parlament verabschiedet werden muss. Allerdings wurde mittlerweile eine Erwägungsgrund in den Gesetzestext eingefügt, um die Belastung für die Internetfirmen zu lindern. Demnach dürfen Internetfirmen für terroristische Inhalte, die ihnen nicht bekannt sind, nicht verantwortlich gemacht werden. Ferner sollen die Internetfirmen nicht dazu aufgefordert werden, proaktiv etwas zu blockieren, das nur wie Terrorismus aussehen könnte.

Im vergangenen Jahr hat Google 92 Millionen Videos im Zusammenhang mit Terrorismus und Hass-Propaganda gelöscht. Allerdings entspricht dies lediglich nur einem Prozent von allen Inhalten, die im vergangenen Jahr von Google gelöscht wurden. Der Terrorismus wird derzeit im Kontext mit der Bekämpfung dem IS genannt. Doch in den kommenden zehn Jahren dürfte die Definition des Terrorismus verändert und weiterentwickelt werden.

Marloes van Noorloos, stellvertretender Professor für Strafrecht an der Universität Tilburg in den Niederlanden, sagte dem EUObserver, dass im Rahmen der EU-Richtlinie „jede verherrlichende Bemerkung über Nelson Mandela oder Che Guevara grundsätzlich ein Teil der Definition sein kann“.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Joe07:

 

Bisher hat er mir keinen wichtigen Grund genannt, weshalb er oder die SPD bei der Bundestagswahl 2017 eine Kreuz auf den Wahlzettel bekommen sollte!

 

 

Ich glaube, für die Wahl der heutigen SPD (sowie B90/Grüne eingeschlossen) braucht man keinen Grund.... Dafür braucht man masochistische Neigungen. 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Joe07:

 

Bisher hat er mir keinen wichtigen Grund genannt, weshalb er oder die SPD bei der Bundestagswahl 2017 eine Kreuz auf den Wahlzettel bekommen sollte!

 

Warte immer noch. ...

Stell doch mal dem Verband der SPD im Wahlkreis die Frage, warum sie meinen mit so einem die Interessen der Wähler vertreten zu können.

Geschrieben

Ich habe mal ein wenig auf der FB Seite von der Frau Ford rumgelesen, sie schreibt nun zumindest sehr eindeutig, dass für das Parlament Kat. B > A nur gelten soll wenn tatsächlich ein großes Magazin eingesetzt ist. Bei eingesetzem kleinen Magazin weiter B.

Hat sie das nun schon öfter so eindeutig erwähnt oder ist das neu ?

 

Und was zweites, auch wenns nicht direkt zum EU Thema passt: Kann es sein, das mit der neuen Sportordnung beim BDS der Passus entfallen ist in dem steht, dass nur 20er Magazine auf 10er reduziert werden dürfen keine 30er ?

In der Sportordnung LW stehen nur die 10 Schuss und in der allgemeinen ein Satz:

Der BDS-Gesamtvorstand kann die Verwendung von auf 10 Schuss begrenzten Magazinen, die in ihren äußeren Abmessungen deutlich größer als „echte“ 10–Schuss–Magazine sind, beschränken.

 

Ich meine früher stand das mit 20er explizit drin. Für mich liest sich das so als könnte man nun beim BDS auch 30er nehmen und auf 10 reduzieren solange nix anderes beschlossen wird.

Hmm, ich habe da eine Vermutung :) 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb erstezw:

Stell doch mal dem Verband der SPD im Wahlkreis die Frage, warum sie meinen mit so einem die Interessen der Wähler vertreten zu können.

 

Schon allgemein auf die SPD bezogen gemacht. Allerdings bereits vor der letzten Bundestagswahl. SPDler waren Türklinken putzen und ich hatte mich freundlich auf ein Gespräch eingelassen. Hier die Kandidatin freundlich mein Unverständnis zum Verhalten der SPD gegenüber Legalwaffenbesitzer dargelegt. Sie hatte ich alles geduldig angehört, ihr war aber anzumerken, dass sie meinen Wunsch, der Parteispitze einmal über dass Gespräch mit einem "ganz normalen Bürger" welcher zugleich Waffenbesitzer ist, nicht nachkommen wird. Offensichtlich verfügte sich nicht um den erforderlichen Schneid, bei einer Parteiversammlung aus der Masse auszuscheren und vorzutragen, dass es sich beim legalen Waffenbesitzer überwiegend um absolut gesetzestreue Bürger handelt.

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb keks:

 

Und was zweites, auch wenns nicht direkt zum EU Thema passt: Kann es sein, das mit der neuen Sportordnung beim BDS der Passus entfallen ist in dem steht, dass nur 20er Magazine auf 10er reduziert werden dürfen keine 30er ?

In der Sportordnung LW stehen nur die 10 Schuss und in der allgemeinen ein Satz:

Der BDS-Gesamtvorstand kann die Verwendung von auf 10 Schuss begrenzten Magazinen, die in ihren äußeren Abmessungen deutlich größer als „echte“ 10–Schuss–Magazine sind, beschränken.

 

Ich meine früher stand das mit 20er explizit drin. Für mich liest sich das so als könnte man nun beim BDS auch 30er nehmen und auf 10 reduzieren solange nix anderes beschlossen wird.

Hmm, ich habe da eine Vermutung :) 

 

Ja, ist schon seit einiger Zeit so!

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb Raiden:

Der BDS-Gesamtvorstand kann die Verwendung von auf 10 Schuss begrenzten Magazinen, die in ihren äußeren Abmessungen deutlich größer als „echte“ 10–Schuss–Magazine sind, beschränken.

 

Heißt das nicht das die Nutzung solcher reduzierter Magazine untersagt werden kann? Oder versteh ich das falsch?

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Paddy85:

 

Heißt das nicht das die Nutzung solcher reduzierter Magazine untersagt werden kann? Oder versteh ich das falsch?

 

Ja, KANN...Ist vielleicht ein Satz der rein musste. Aber prinzipiell sind sie nun dann in der neuen Sportordnung im Vergleich zur alten erstmal erlaubt (Mit enstprechender Blockierung)

 

Man kann also nun nichtmehr behaupten für den Magazinkörper an sich gäbe es in D eh keine Verwendungsmöglichkeit ;)

 

Geschrieben

Wobei Sportordnungen die Damen und Herren Kommissare und Co in keinster Weise beeindrucken werden. Wer schon gewillt ist Grundrechte einzuschränken - hier durch quasi Enteignung - dem sind Sportordnungen schnuppe:sad:

Geschrieben

Mit der Kommission hat dies nix zu tun. Das Magazinbeschränkungen maximal sinnlos ist wissen wir alle, anscheinend hat man sich daran aber festgebissen.

 

Hoffe das kippt noch, aber mal sehen was durchkommt und wie die "Ausnahmen" für Sportschützen dann aussehen die man erfüllen muss um sowas dann zu bekommen...

 

Wie gesagt, die BDS Sportordnung erlaubt nun ja den sportlichen Einsatz der großen Magazinkörper ;)

 

 

 

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Empty8sh:

Firearms directive: statement by Vicky FORD (ECR, UK), Chair of the EP Committee on Internal Market and Consumer protection

 

http://audiovisual.europarl.europa.eu/AssetDetail.aspx?ref=I130242

 

 

Danke für die Mühe Empty8sh!

 

Die Botschaft............

Es ist halt Politikersprech, mal sehen was rauskomm. Beschissen sind wir eh.  Bischen weniger oder mehr ?

 

Mein Gehühl sagt:

Salamitaktik.jpg

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Tontaubenjäger:
Deutsche Wirtschafts Nachrichten  |  Veröffentlicht: 02.12.16 02:35 Uhr

Eine neue EU-Richtlinie steht kurz vor ihrer Verabschiedung im EU-Parlament. Sie gibt des nationalen Regierungen weitreichende Möglichkeiten, die Meinungs- und Pressefreiheit sowie das Demonstrationsrecht einzuschränken und die Grundrechte der Bürger zu beschneiden.

 

Ene,Mene,Muh ......

Merkel, Renzi und Hollande beraten über Zukunft Europas

22.08.2016 Bundeskanzlerin Angela Merkel spricht mit dem italienischen Ministerpräsidenten Matteo Renzi und dem französischen Präsidenten Francois Hollande. Foto: Kay Nietfeld/Archiv

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Axel Junghans:

 

Ene,Mene,Muh ......

Merkel, Renzi und Hollande beraten über Zukunft Europas

 

Sind doch alles "Abschusskandidaten" bei den Kommenden Wahlen...der Hollande hat schon vor der Wahl "gekniffen"...

Geschrieben
Am 1.12.2016 um 08:47 schrieb maxeb:

Hoffen wir mal, dass Volker Beck am Sonntag auf der Nominierungsveranstaltung der Grünen nicht mehr aufgestellt wird. Aktuell besteht die Chance, dass er nächstes Jahr sich eine neue Tätigkeit suchen darf.

 

tagesschau.de/inland/beck-listenplatz-101.html:

Zitat

Die Grünen in Nordrhein-Westfalen haben Volker Beck abgestraft: Bei einer Kampfkandidatur um einen der aussichtsreichen Listenplätze für die Bundestagswahl unterlag er deutlich. Seine Chance, im Parlament zu bleiben, ist gering.

 

Also noch nicht endgültig aber soweit eine sehr erfreuliche Nachricht!

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