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IGNORED

Durchsuchung des Waffenschranks möglich ?


DAK

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Man hört über den Flurfunk des Vereines, dass die Nachschau von den Sachbearbeitern der Kreispolizeibehörde und 2 uniformierten Polizisten durchgeführt wird. Also 4 Personen !

Hat da jemand schon Erfahrung ? Angeblich zum Schutz der Kontrolleure.

Wie ist das zu bewerten ?

Ich bezweifele mal, dass die zum Schutz dienen. Primäre Aufgabe dürfte wohl sein, dass wenn OWi`s oder Straftatbestände vor Ort festgestellt werden, gleich jemand da ist, der das bearbeiten kann.

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Ein regelrechtes "Durchstöbern" des gesamten Waffenbehältnisses - oder entsprechend zertifizierten Waffenraums - durch den Kontrollierenden ist im Rahmen der reinen Aufbewahrungskontrolle sicher nicht zulässig. Es handelt sich hier um eine rein verwaltungsbehördliche Maßnahme.Zu einem "Aklappern" des Behältnisses oder Waffenraums besteht zur Erfüllung des Kontrollzwecks weder Bedarf, noch die Befugnis. M.E. muss bei der Kontrolle nichts anders zugelassen bzw. bei ihrer Durchführung nicht anders mitgewirkt werden, als dem Kontrolleur - bei Verlangen - die einzelnen Waffen herauszureichen und vorzuzeigen. Mit einem Stöbern im Behältnis hat das nichts zu tun,"


Bearbeitet von karlyman
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@Uwewittenburg und andere:

Man hört über den Flurfunk des Vereines, dass die Nachschau von den Sachbearbeitern der Kreispolizeibehörde und 2 uniformierten Polizisten durchgeführt wird. Also 4 Personen !

Hat da jemand schon Erfahrung ? Angeblich zum Schutz der Kontrolleure.

Wie ist das zu bewerten ?

LG Thrawn

Wenn die Jungs zu viert in meinem Heizungskeller stehen passe ich nicht mehr rein. Somit wird auch keiner die Schranktür öffnen können und sie müssen unverrichteter Dinge wieder abziehen.

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Diese Diskussion wird offenbar eher aus dem Bauch heraus denn orientiert an dem Gesetz und dessen Sinn und Zweck geführt; offenbar trübt die berechtigte Ablehnung dieser Regelung den Blick.

Worum geht es? Der Kontrolleur ist bereits im Haus, steht vor dem geöffneten Schrank. Damit spielt das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung keine (wesentliche) Rolle mehr.

Was ist der Zweck des Besuchs: Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Mun. Dies bedeutet zum einen, daß die Vollständigkeit der Waffen geprüft wird und das Fehlen von Waffen oder das Vorhandensein von mehr Waffen als erwartet in einer rechtlich ausreichenden Weise erklärt/nachgewiesen werden kann. Das bedeutet aber auch, daß die Befolgung der Aufbewahrungsregeln für Mun überprüft werden darf (bzw. muß).

Wenn sich im Schrank nur Waffen befinden, ist das natürlich kein Problem. Aber wenn sich im Schrank noch andere Dinge befinden, in denen Mun sein kann, gehört zur Kontrolle auch, den Inhalt dieser Behältnisse zu überprüfen. Dies schließt notwendigerweise auch beschriftete Mun-Behältnisse ein, sofern sie nicht transparent sind und eine eindeutige Identifizierung des Inhalts erlauben. Nur auf diese Weise können Sinn und Zweck der Regelung, die ordnungsgemäße Aufbewahrung zu kontrollieren, sichergestellt und erreicht werden.

Denn die Gegenmeinung, die die Kontrolle des Inhalts von Behältnissen ausschließt, führt zu der zwingenden Folge, daß man nur die Mun in irgendein Behältnis, das nicht erkennen läßt, daß es sich um Mun handelt, füllen bräuchte und schon könnte man sie munter neben den Waffen aufbewahren ((KK von dem Problem mal ausgenommen . Hand aufs Herz und grundsätzlicher Widerwille ausgeschaltet: Soll dies (keine Kontrolle) o.k. sein?

Nochmal: Wir reden nicht über Sinn und Angemessenheit einzelner waffenrechtlicher Bestimmungen. Akzeptiert man aber dieses Kontrollrecht, was sich schon daraus ergibt, daß man der Kontrolleur vor dem offenen Schrank steht, dann muß man auch eine dem Sinn und Zweck entsprechende Anwendung hinnehmen.

Natürlich läßt sich diese Argumentation auch auf andere Behältnisse in dem Raum, in dem sich der Waffenschrank befindet, ausweiten. Für Waffen selbst ist das weiger ein Problem, denn wenn alle registrierten Waffen im Schrank liegen, gibt es keinen Anlaß, nach anderweitig verwahrten Waffen zu suchen. Befinden sich aber noch andere Behältnisse in dem Raum, könnte sich darin Mun befinden. Nach Sinn und Zweck, so könnte man argumentieren, müßte man dem Kontrolleur einen Blick in die anderen Behältnisse gestatten. Aber warum dann bei diesem Raum haltmachen? Gerade wenn man Mun "illegal" verwahrt, so die "Lebenserfahrung", tut man dies natürlich nicht direkt neben dem Waffenschrank, wo es bei einer Kontrolle ins Auge fallen muß, sondern anderweitig, eher versteckt, also im Schlafzimmer unter dem Bett, im Toilettenspülkasten, falls dort neben der illegalen AK noch Platz sein sollte, etc etc. Irgendeine Abgrenzung sehe ich nicht, aber da unstreitig ohne Durchsuchungsbeschluß nicht das Haus "blind" durchsucht werden darf, müssen auch andere Behältnisse in dem Raum, in dem sich der Schrank befindet, tabu sein.

Ich sehe den Widerspruch zu den Behältnissen im Schrank durchaus - der Einwand, daß es schnuppe sein müsse, ob die Feuchttücher-Dose, in der sich die Mun befindet, neben oder in dem Schrank befindet, drängt sich auf. Als Richter würde ich die unterschiedliche Behandlung daraus ableiten, daß es sich um einen Schrank handelt, in dem Waffen aufbewahrt werden, was die tatsächliche Vermutung begründet, daß der grundsätzlich gesetzestreue LWB darin auch seine Mun aufbewahrt und sich daher die Kontrollpflicht auch auf darin vorhandene Behältnisse, in denen Mun sein kann, erstreckt. Denn auch wenn man natürlich berechtigt ist, auch andere Wertgegenstände im Schrank zu lagern, kann man deren Kenntnisnahme durch den Kontrolleur einfach dadurch begegnen, daß man sie vor der Kontrolle herausnimmt. Es ist auch völlig in Ordnung, mit dieser Begründung den Kontrolleur einige Minuten warten zu lassen und den Schrank währenddessen von diesen Preziosen zu befreien.

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Quatsch.

Wenn in meinem Waffenschrank private Gegenstände untergebracht sind, dürfen diese selbstverständlich NICHT durchsucht werden. Warum sollte ich mir für wichtige Unterlagen oder Wertgegenstände einen zweiten Tresor kaufen, wenn im ersten schon genug Platz ist? Mein Tresor hat z.B. zwei Innenfächer, und auf dem Boden steht eine Blechkiste mit Schloß. In der Blechkiste und in einem der Innenfächer ist nichts, was mit der Kontrolle zu tun hätte, und deshalb wird da auch nicht reingeschaut. Wollen sie wissen was drin ist, können sie mit einem Durchsuchungsbeschluß gerne wieder kommen. Den bekommen sie aber nicht. Und wenn uwewittenburg jetzt wieder was von "Gefahr im Verzug" faselt: Nicht jeder Widerspruch den ein Ordnungsbeamter bekommt (bei uns erscheint keine Polizei) ist "Gefahr im Verzug".

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Diskutiert Ihr hier über einen fiktiven Fall ?

Wer hatte denn schon eine Kontrolle , wo er sich gegen irgendwas zu Wehr setzen musste ?

Meine letzte Kontrolle ist nen paar Monate her, aber der Ablauf ist so wie es sich gehört...

Guten Tag an der Tür und dann auf direktem Wege zum Tresor, den Herrn umdrehen lassen ,

Code eingegeben, geöffnet.

Ich habe hier eingetragen blah blah brabbel sülz.. Okay hier haben wir blah blah blahhhhhh...

Gut und noch die Seriennummer vom Tresor

Vielen Dank bis zum nächsten Mal

Er hat weder meine Kästchen geröngt noch hat er Muni gezaehlt bzw ob die dazu gehört oder was weiss ich.

Es ging um die Sichere Verwahrung von Schusswaffen und mehr net, die Kontrolle dient eigentlich nicht dazu illegale Waffenarsenale oder Munitionsdepots auszuheben.

Und wer meint er müsste illegale Waffen haben ( was sich mit nicht erschliesst weil man ja eine WBK hat ) , dann denke ich mal sollte der IQ langen die nicht bei der Kontrolle im Tresor zu haben... Warum auch dafuer ist ja keine sichere Verwahrung vorgeschrieben. Wobei es mit dem IQ schwierig wird weil alleine die Sachlage eine gewisse dämlichkeit impliziert.

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. Es ist auch völlig in Ordnung, mit dieser Begründung den Kontrolleur einige Minuten warten zu lassen und den Schrank währenddessen von diesen Preziosen zu befreien.

Damit greift aber die ganze Kontrolle nicht.

Nein, wenn der Zweck der Kontrolle wirklich die Überprüfung der aktuell sichere Verwahrung -- also zum Zeitpunkt X-- ist, und dem ist laut BT-Drucksache so, dann muß die Kontrolle auch stasihaft durchgeführt werden:

Klingeln ohne Voranmeldung, wir kommen jetzt rein, Sie machen jetzt den Schrank auf und treten zurück, wir schauen uns alles an.

Alles andere: etwa Terminvereinbarung, die Möglichkeit die Kontrolleure aus nachvollziehbaren Gründen (s. Verordnung) erst mal nicht rein zu lassen, oder auch das "Wartens kurz" vor der Tür bis ich die privaten Gegenstände entfernt habe, etc

Führt dazu, daß diejenigen, die vorsätzlich gegen die Aufbewahrungsbestimmungen dies erst mal bereinigen.

Erwischen tut man also die Tollpatsche, die unwissentlich gegen die Bestimmungen verstoßen.

Gibt es nicht einen Rechtsgrundsatz, daß ein Gesetz seinen Zweck erfüllen muß?

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Ich bezweifele mal, dass die zum Schutz dienen. Primäre Aufgabe dürfte wohl sein, dass wenn OWi`s oder Straftatbestände vor Ort festgestellt werden, gleich jemand da ist, der das bearbeiten kann.

Was einer Umkehrung der Unschultsvermutung gleich käme. Wenn einer der SBs oder Polizisten so dumm wäre, so etwas zu äußeren, direkt zum Anwalt.

Bei einem LWB der sich nichts zu Schulden kommen gelassen hat, gibt’s es keine „Tatsachen die die Annahme rechtfertigen“ und auch keine „Polizeilichen Anfangsverdacht“ (Welcher Rechtlich sowieso höchst fragwürdig ist), da es eben keine Polizeiliche Aktion ist, sondern eine der zuständigen Waffenbehörde.

Ist genauso wie in den Städten/Kreise wohl die Kontrolletis Schutzwesten beschafft wurden. Ich verstehe die Menschen einfach nicht. Wie kommt man auf die Idee, der zu kontrollierende Waffenbesitzer sollte auf den SB schießen. Der schießt doch auch sonst keinen Menschen?!

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. Dies bedeutet zum einen, daß die Vollständigkeit der Waffen geprüft wird und das Fehlen von Waffen (...) in einer rechtlich ausreichenden Weise erklärt/nachgewiesen werden kann.

Das Fehlen von Waffen kannst Du in einer rechtlich ausreichenden Weise so erklären:

"Is verliehn"

Das Gesetz greift also auch hier in's Leere Klo.

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Naja, das "is verliehn" wirst du aber dann schon genauer erklären und unter Umständen auch beweisen müssen :closedeyes:

Gruß

Hunter

Das wollen die meisten aber nicht wahrhaben!

Der Zweck der Kontrolle ist doch dass die Waffen dort sind wo sie sein sollen.

Wenn nun eine Kurzwaffe nicht da ist, kann man schon mal annehmen dass sie ev. unter dem Kopfkissen liegen könnte und genau das will man ja unterbinden.

Wer meint dass sich der Kontrolleur damit zufrieden gibt, indem man ihm erklärt dass sie eben nicht da ist, soll eben weiterträumen!

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Wollen sie wissen was drin ist, können sie mit einem Durchsuchungsbeschluß gerne wieder kommen.

Den bekommen sie aber nicht.

Und wenn uwewittenburg jetzt wieder was von "Gefahr im Verzug" faselt: Nicht jeder Widerspruch den ein Ordnungsbeamter bekommt (bei uns erscheint keine Polizei) ist "Gefahr im Verzug".

Träum weiter und praktiziere es so und wir diskutieren nach dem Ergebnis weiter.!

Ansonsten habe ich meine persönliche Meinung hier beigetragen und die lasse ich mir nicht nehmen!

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ist ein Verwaltungsangestellter / -beamter eigentlich Hilfsbeamter der StA? Wenn nicht, darf er auch keine Durchsuchung machen.

Den Hilfsbeamten gibt es so doch schon lange nicht mehr, hatte ich aber schon geschrieben. nennt sich jetzt Ermittlungsperson, aber mit der gleichen Funktion.

Daher nimmt die Waffenbehörde ja in der Regel (nicht immer) solche Beamte mit!

Wie schon mehrfach angemerkt werden die meisten Kontrollen entspannt ablaufen, liegt manchmal aber auch an jedem selbst.

Der schlimmste Fall wird sehr selten eintreten, wäre aber möglich, muss aber nicht.

Wenn aber durch die Behörde ausgewertet wird, dass Mängel festgestellt wurden, dann handelt es sich in der Regel um Verstöße gg. das WaffG und eben um Ordnungswidrigkeiten oder auch Straftaten, die dann auch eine Anzeige nach sich ziehen.

Bearbeitet von uwewittenburg
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Dann werde ich ebenfalls höflich darauf hinweisen dass ich mehr als einen nicht dulde!

Ich dulde die Nachschau und komme meinen Pflichten nach!

Ach so? Also Du behälst Dir vor, einen Verwandten/Freund/Nachbarn als Zeugen hinzuzuziehen, aber der Kontrolleur darf das nicht? Na klar ...

Was einer Umkehrung der Unschultsvermutung gleich käme. Wenn einer der SBs oder Polizisten so dumm wäre, so etwas zu äußeren, direkt zum Anwalt.

Aha, und was genau soll der dann machen?

Bei einem LWB der sich nichts zu Schulden kommen gelassen hat, gibt’s es keine „Tatsachen die die Annahme rechtfertigen“ und auch keine „Polizeilichen Anfangsverdacht“ (Welcher Rechtlich sowieso höchst fragwürdig ist), da es eben keine Polizeiliche Aktion ist, sondern eine der zuständigen Waffenbehörde.

Deswegen steht der Mitarbeiter der Waffenbehörde auch vorne und führt die Unterhaltung und der Vollzugsbeamte steht in der Regel dahinter und sagt gar nichts.

Ist genauso wie in den Städten/Kreise wohl die Kontrolletis Schutzwesten beschafft wurden. Ich verstehe die Menschen einfach nicht. Wie kommt man auf die Idee, der zu kontrollierende Waffenbesitzer sollte auf den SB schießen. Der schießt doch auch sonst keinen Menschen?!

Da mag ja dem einen oder anderen komisch anmuten, wenn der Kontrolleur eine schusssichere Weste trägt, aber ich bezweifele, dass der zu Kontrollierende bestimmt, wie sich die Kontrolleure anzuziehen haben oder wen die zu einer Kontrolle sonst noch so mitnehmen.

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Der Mitgenommene müsste aber schon einen Bezug zur Kontrolle haben. Angeblich geht der Ludwigsburger Bürgermeister mit zur Kontrolle. Den würde ich z.B. bitten draußen zu bleiben. Nur weil ich auf einen Teil meiner Bürgerrechte verzichte, heißt das nicht dass jetzt bei mir Tür und Tor für jedermann offen stehen.

Bearbeitet von Nakota
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aber ich bezweifele, dass der zu Kontrollierende bestimmt, wie sich die Kontrolleure anzuziehen haben oder wen die zu einer Kontrolle sonst noch so mitnehmen.

Wie kommst Du darauf, dass der Kontrolleur "irgend jemand" mitnehmen darf? Ich kann mir nicht vorstellen, dass z.B. Presse oder ein "Verwandter, den das mal interessiert" ohne Einwilligung des Hausrecht-Inhabers mit dabei sein darf.

PS: Ob der Kontrolleur mit rosa Rüschenhemd oder Blaumann kommt, kann der Kontrollierte aber nicht bestimmen. ;-)

Bearbeitet von HBM
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Ach so? Also Du behälst Dir vor, einen Verwandten/Freund/Nachbarn als Zeugen hinzuzuziehen, aber der Kontrolleur darf das nicht? Na klar ...

Wo nimmst Du den Unsinn her den Du hier schreibst?

Wo schrieb ich dass ich einen Zeugen hinzuziehe?

Wer mein Haus ohne Durchsuchungsbeschluss betritt bestimme ich ganz alleine, oder meine Frau!

Mit Sicherheit betreten nicht 2 Kontrolleure meinen Schrankstandort! und der bekommt das zu sehen was ich nachweisen muss!

Wenn ich so dusslig wäre und meine Mun. in einer Handgranatenkiste aufbewahren würde, bräuchte ich mich auch nicht wundern wenn er unruhig wird!

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