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IGNORED

Durchsuchung des Waffenschranks möglich ?


DAK

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Angefangen bei §8 als Grundlage darfst Du lexdejur gern selbst durchsuchen... findest Du oft genug.

Danke, dass hier "Belange der öSuO" in eine Abwägung mit den Belangen der Allgemeinen Handlungsfreiheit in Bezug auf Sportschießen, Jagd u.a. Gründe des Waffenbesitzes gebracht werden, das ist mir seit langer Zeit bekannt.

Die Formulierung "Entgegen dem Recht auf Sicherheit" ist ungeachtet dessen (ich bleibe dabei; und leihe mir noch einen Begriff von Steven, s.o.) übel.

Bearbeitet von karlyman
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Hier nur mal zwei Ausschnitte, auf die sich meine abgekürzte Aussage beziehen.

Kurze Anmerkung: Das entspricht nicht meiner Meinung und es sind nicht meine feuchten Träume! Aber wie schon gesagt: kein Waffengegner brauchte oder braucht jemals irgendjemanden hier oder WO selbst als Begründung für eine Verschärfung!! (Gibt es eig. auch ein Fremdwort wie Hoblophobie für Leute, die zwanghaft meinen, dass der Feind mitliest und das verwenden wird? "Spionphobie" oder so??)

BVerwG Leipzig, Az. 6 C 24/06 vom 16.05.2007

Der Gesetzgeber verfolge mit der Änderung des Waffengesetzes und insbesondere mit der Verschärfung der Anforderungen an die waffenrechtliche Zuverlässigkeit das Ziel, seine Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 GG zu erfüllen und sich schützend vor das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Bürger zu stellen. Zentrales Anliegen des Waffengesetzes 2002 sei es dabei, das mit jedem Waffenbesitz verbundene Risiko noch weitergehend zu minimieren und nur bei Personen hinzunehmen, die das Vertrauen verdienten, in jeder Hinsicht ordnungsgemäß und verantwortungsbewusst mit der Waffe umzugehen.

VGH München, Az. 21 ZB 11.1286 vom 08.09.2011

Bei der Anwendung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 a WaffG ist der allgemeine Zweck des Waffengesetzes zu berücksichtigen, nämlich beim Umgang mit Waffen und Munition die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu wahren (§ 1 Abs. 1 WaffG). Damit wird die staatliche Verantwortung zum Schutz der Freiheit und Sicherheit seiner Bürger angesprochen, die vor den schweren Folgen eines nicht ordnungsgemäßen Umgangs mit Waffen bewahrt werden sollen (vgl. BT-Drs. 14/7758 S. 51).

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Hier nur mal zwei Ausschnitte, auf die sich meine abgekürzte Aussage beziehen.

Der Gesetzgeber verfolgt auch mit vielen anderen Rechtsnormen in vielen anderen Bereichen, die in irgendeiner Weise potenzielle (Betriebs-)Gefahren mit sich bringen, durch Vorgaben und Restriktionen das Leben und die körperliche Unversehrtheit zu schützen. Ein alter Hut. Straßenverkehrsordnung, Druckkesselbestimmungen, baustatische Vorschriften, etc....

Dennoch käme (berechtigter Weise) niemand auf die Idee, hier bezüglich der Zulassung solcher Anlagen bzw. ihres Betriebs "entgegen dem Recht auf Sicherheit" zu formulieren.

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Wenn die Handwerker schon mit SEK anrücken, dann möchte ich nicht wissen, wass die Kontrolettis bald so mitbringen...ne ganze Brigade?

http://www.rnz.de/mannheim/00_20141028060000_110774819-SEK-stuermt-Wohnung-einer-63-Jaehrigen---wegen.html#ad-image-1

Hab ich doch schon mal gesagt dass alles möglich ist, aber eben nicht unbedingt!

Nehmen wir mal eine große Wafffenbehörde als Beispiel:

- 10 Sachbearbeiter, von denen davon mindestens 2 wegen Krankheit/Urlaub fehlen

- ca. 1000 Kontrollen pro Sb außerhalb der Sprechzeiten

- dann fehlen wieder diejenigen wegen Abbau von Überstunden

- administrative Schreibarbeiten wegen der Kontrollen und zu fertigende Anzeigen, daraus resultierende Zeugenaussagen vor Gericht

Wer fertigt dann die ungeduldigen LWB ab?

Menschen mit den gleichen Befindlichkeiten wie LWB, dazu gehören Launen, Probleme u.a..

Die wenigsten lieben diese Kontrollen, manche mögen sie als willkommenen Ausgleich betrachten, um mal aus dem Mief der Amtsstube zu entfliehen und dabei auch noch ein paar Erledigungen privater Natur zu tätigen.

Dann haben wir den Sachbearbeiter der auf seinem Thron sitzt und auf den LWBB schaut und dann abends vom Thron steigt und auf den LWB auf seinem Thron in seinem Haus trifft.

((Wenn der Flur voller Wartenden sitzt, würde ich nicht mit der Zigarettenschachtel/Kaffeetasse über den Flur spazieren, ich würde sie in der Aktenmappe verstecken und beschäftigt tun)

Geht aber auch anders, beide treffen sich auf Augenhöhe und behandeln sich mit Respekt und Achtung.

Die ersten 3 Sekunden des Aufeinandertreffens sind manchmal entscheidend für den Ausgang der Sache, egal ob Kontrolle oder Genehmigung/Eintrag einer Waffe.

Ist doch wie hier in WO, da ist mancher Name schon ein Dorn im Auge und die Emotionen schaukeln sich hoch!

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... wass die Kontrolettis bald so mitbringen...ne ganze Brigade?

Die Frau wurde tätlich. Wenn ein LWB um sich schiesst, kommt mit Sicherheit ein SEK. Sollte ein LWB sich wiederholt gegen eine Kontrolle wehren, kann ich mir vorstellen, dass da irgendwann nicht mehr freundlich nach gefragt wird.

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Ach ja, man könnte nun auf die Idee kommen dass man mehr Personal einstellen sollte!

Von wegen, Stellenreduzierung ist angesagt.

Für meinen Wohnbereich waren mal 4 Bürgerämter vorhanden, davon existieren nur noch 2.

Am 06.10.14 habe ich per E-Mail eine winzige Anfrage an eines der verbleibenden gestellt, die Antwort habe ich bis heute noch nicht.

Das ist Bürgerservice pur.

Auf die Bearbeitungszeit für die Verlängerung meines Führerscheines will ich erst gar nicht eingehen.

Nichts wird besser!

Bearbeitet von uwewittenburg
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Der Gesetzgeber verfolgt auch mit vielen anderen Rechtsnormen in vielen anderen Bereichen, die in irgendeiner Weise potenzielle (Betriebs-)Gefahren mit sich bringen, durch Vorgaben und Restriktionen das Leben und die körperliche Unversehrtheit zu schützen. Ein alter Hut. Straßenverkehrsordnung, Druckkesselbestimmungen, baustatische Vorschriften, etc....

Dennoch käme (berechtigter Weise) niemand auf die Idee, hier bezüglich der Zulassung solcher Anlagen bzw. ihres Betriebs "entgegen dem Recht auf Sicherheit" zu formulieren.

Ich denke, daß man wenigstens mit etwas guten Willen erkennen kann, was Onkel sagen wollte, nämlich daß das Recht auf Sicherheit privaten Waffenbesitz verbiete, uns aber gleichwohl und damit sozusagen "entgegegen" dieses Rechts auf Sicherheit das Recht gegeben wurde, Waffen zu besitzen.

Ob die Formulierung, wir haben das Recht, Waffen zu besitzen, im Einklang mit dem Recht auf Sicherheit erhalten, aber so viel richtiger ist .... Letztlich heißt es ja nur, daß man das Risiko (weiter) minimieren möchte, d.h. ein Restrisiko (das insofern, also auf private Waffen bezogen, nur durch deren völliges Vernot 100% ausgeschlossen werden könne) bleibt vorhanden, nur erscheint dies in Abwägung mit dem Recht auf Sicherheit einerseits und unserem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit als noch hinnehmbar.

Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, daß das Recht auf Sicheit durch LWB praktisch nicht beeinträchtigt wird, wir die Statistiken ausweisen, sondern zunächst die illegalen Waffen eingesammelt werden müssen, dann die haushaltsüblichen Messer, Äxte, Beile, Ketten- und Motorsägern, diverse Arten von Giften, und vermutlich (aber da kenne ich die Statistiken nicht so genau) die weit verbreiteten Dienstwaffen und erst ganz am ende unsere privaten und legal besessenen Schußwaffen.

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Geht aber auch anders, beide treffen sich auf Augenhöhe und behandeln sich mit Respekt und Achtung.

Die ersten 3 Sekunden des Aufeinandertreffens sind manchmal entscheidend für den Ausgang der Sache, egal ob Kontrolle oder Genehmigung/Eintrag einer Waffe.

Im Prinzip völlig richtig. Obwohl das mit der Augenhöhe natürlich nicht stimmt. Der SB ist sich ganz sicher immer des Umstands bewußt, daß wir nur Antragsteller (wenn nicht gar Bittsteller) sind und er derjenige, der die Macht besitzt, uns glücklich oder unglücklich zu machen. Heutzutage kann man günstigstenfalls darauf hoffen, einen SB zu haben, der nicht voreingenommen ist und darauf verzichtet, das Gesetz besonders engherzig anzuwenden (worüber ja viele schon froh wären). Man kann aber nicht damit rechnen, daß er, weil man ihm freundlich begegnet und sich bemüht, unnötigen Streß, Aufwand und Ärger zu vermeiden, mal Fünfe gerade sein läßt.

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....was Onkel sagen wollte, nämlich daß das Recht auf Sicherheit privaten Waffenbesitz verbiete, uns aber gleichwohl und damit sozusagen "entgegegen" dieses Rechts auf Sicherheit das Recht gegeben wurde, Waffen zu besitzen.

Die Formulierung, privater Waffenbesitz werde entgegen des Rechts auf Sicherheit (oder: auf Leben und körperliche Unversehrtheit) vom Staat zugelassen, suggeriert eine diesbezüglich unadäquate Abwägung. Und zwar zu Lasten des genannten Rechts auf Leben/Unversehrtheit. Das ist tendenziös und eine Unterstellung, wie sie ansonsten nur durch gewisse SportMordWaffen-Initiativen vorgenommen wird.

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sondern zunächst die illegalen Waffen eingesammelt werden müssen,

Hallo

da hake ich mal ein. Es passiert auch mit den illegalen Waffen erstaunlich wenig. Was passiert mit der illegalen Kschi, die ein Besucher Berlins für 50 oder 100 DM 1990 gekauft hat? Das Teil steht irgendwo im Keller rum und gammelt vor sich hin. Oder die .22er, die sich zum Rattenschießen vor 1972 zugelegt wurde. Irgendwann tauchen die beim Nachlass auf und gehen in der Regel an irgendeinen Bekannten, der sie bis zu seinem Tod auch irgendwo hinstellt. Die Kaschi wird nie und die .22eer ganz wenig geschossen. Unde diese Waffen gibt es zu 100.000en in Deutschland.

Steven

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Heutzutage kann man günstigstenfalls darauf hoffen, einen SB zu haben, der nicht voreingenommen ist und darauf verzichtet, das Gesetz besonders engherzig anzuwenden (worüber ja viele schon froh wären). Man kann aber nicht damit rechnen, daß er, weil man ihm freundlich begegnet und sich bemüht, unnötigen Streß, Aufwand und Ärger zu vermeiden, mal Fünfe gerade sein läßt.

Ich kenne viele gute Sb, aber es gibt eben auch auf beiden Seiten "schwarze Schafe"!

Und Fünfe gerade lassen werden sie bei Feststellung von Straftaten eh nicht, aber ein guter Tipp oder Ratschlag ist manchmal/immer drin.

Ein Anruf vor einer Beantragung kann manchmal Gold wert sein, aber auf sein Recht pochen?

Das kann bei einem Waffenhändler auch manchmal umsonst sein.

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Das ist auch so ne nervende Dauerparole hier.

Das Gleiche trifft auch auf Leute ohne Führerschein zu, die ihren Hund nicht anmelden oder ihr Geld nicht versteuern...

Mag schon sein, nur das Entdeckungsrisiko ist ungleich höher als beim illegalen Waffenbesitz.

BBF

Bearbeitet von BBF
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