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IGNORED

Durchsuchung des Waffenschranks möglich ?


DAK

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Da mag ja dem einen oder anderen komisch anmuten, wenn der Kontrolleur eine schusssichere Weste trägt, ..........

Gehört zur Ausrüstung die der Dienstherr aus Fürsorgegründen zur Verfügung stellt (soll sogar Polizisten geben die bewaffnet sind).

Wenn damit ausgestattet, ist diese Ausrüstung auch anzulegen, schon aus versicherungstechnischen Gründen!

oder wen die zu einer Kontrolle sonst noch so mitnehmen.

Von mir aus können sie den Nikolaus oder sonst wen mitnehmen aber eben nur bis zur Haustür.

Naja, die Haustür könnte offen bleiben, so dass sich der Kontrolleur nicht allein gelassen fühlt und er sich sicher sein kann dass der 2. zur Sicherheit eingreifen könnte.

Wie schon erwähnt werden diejenigen überprüft die bisher ihren Pflichten zum Nachweis der Aufbewahrung nicht nachgekommen sind und niemand weiß warum sie das nicht tun. (dass es schon einige merkwürdige LWB gibt wird der eine oder andere wissen oder ahnen, wenn er sich mal umschaut)

Sind ja nicht alle so pflichtbewusst und ehrlich wie hier in WO.

Alle haben Familie und wollen heil nach Hause.

Bearbeitet von uwewittenburg
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(...)

Wie schon erwähnt werden diejenigen überprüft die bisher ihren Pflichten zum Nachweis der Aufbewahrung nicht nachgekommen sind und niemand weiß warum sie das nicht tun. (....)

Einspruch! Ich hatte 2!! Hausbesuche (wegen Umzug, 2 Landkreise zuständig), obwohl die Behörde Bilder und alle Nachweise hat...schon komisch. Liegt aber bestimmt daran dass ich sooo viele böse Halbautos habe,,,, und man hat auch ganz genau geschaut, dass de jagdlichen HA nur 2 Schuss-Mags haben.....

Bearbeitet von sniper-k98
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Einspruch! Ich hatte 2!! Hausbesuche (wegen Umzug, 2 Landkreise zuständig), obwohl die Behörde Bilder und alle Nachweise hat...schon komisch. Liegt aber bestimmt daran dass ich sooo viele böse Halbautos habe,,,,

Hmmmm,

ev. wegen der Gebühren?

Oder waren die Kontrollen ohne?

Ich hatte noch gar keine!

Naja Ausnahmen gibt es wohl.

Wie ich persönlich gehört habe kommen die Kontrolleure mit den Kontrollen nicht hinterher, so dass sie sich erst auf die "Härtefälle" konzentrieren, oder in Deinem Bereich gibt es zu wenige LWB?

Bearbeitet von uwewittenburg
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Hmmmm,

ev. wegen der Gebühren?

Oder waren die Kontrollen ohne?

Ich hatte noch gar keine!

War beides mal kostenlos... einmal war es mein "alter" Landkreis, die haben auch Bilder vom Tresor gehabt und das letzte Mal war nach dem Umzug in einen anderen Landkreis... unangemeldet gegen 19.30. Tresor angeschaut, Waffennummern gekuckt. Über Magazine philosophiert. War korrekt, aber muss ich nicht ständig haben. Ich halte es für Schwachsinn..

Mir sagte man, das man x % kontrollieren müsste...hat keinen Grund.... Bei meinem Vater waren die nicht....

Bearbeitet von sniper-k98
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Werden die von den Behörden eigentlich informiert oder sind diese LWB schlicht nicht informiert/desinteressiert, dass sie sich mal drum kümmern sollten?

Die Gründe entziehen sich meiner Kenntnis, denn ich gehöre nicht zu der Behörde. Weiß nur dass es einige Säumige gibt und die hatten es bisher immer noch nicht für erforderlich gehalten überhaupt einen Tresor anzuschaffen.

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Ich aber auch!

Oder hast Du ein Ziel in Deinem Wohnumfeld wo die Kontrolleure sagen: "Da muss ich mal unbedingt hin!" und suchen sich einen Außenermittlungsgrund?

Wie gesagt, die sagten mir, dass die eine bestimmt Anzahl an Leute pro Jahr kontrollieren müssen... passte vielleicht weil neu zugezogen, oder ich häufig zum Eintragen da bin... keine Ahnung.

Bearbeitet von sniper-k98
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Es wird eben nicht einheitlich gehandelt, jedes Bundesleid wurschtelt für sich dahin. Mal ist es die Waffenbehörde im Landratsamt, dann wieder in der Kreis Polizeibehörde oder eben beim LKA.

Die einen erheben Gebühren, die anderen nicht, u.s.w., u.s.w.!

So kommt es auch zu unterschiedlichen Bewertungen, da wird dann mit Polizeiunterstützung kontrolliert, dann werden wieder Hilfskräfte geschickt.

Der eine will nur seinen Job machen und der andere versucht es mit kleinen "Tricks" um sich hochzuarbeiten und so kommen dann auch Stilblüten zustande.

Der nur 2 - 3 Waffen hat wird es einfacher haben, aber einer mit einer großen Waffensammlung wo dann ev. noch eine "kastrierte" Kriegswaffe im Schrank steht, was den Kontrolleur ev. überfordert?

Es ist eben alles möglich, ich sage aber nicht dass es so ist!

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Und wer meint er müsste illegale Waffen haben

... Warum auch dafuer ist ja keine sichere Verwahrung vorgeschrieben.

Hallo

du irrst. Auch für Illegale Waffen ist die sichere Verwahrung nach WaffG Pflicht.

Also: Bis zu 10 illegale Langwaffen in einen Tresor Klasse A.

Bis zu 10 illegale Kurzwaffen im B-Würfel.

Und in einen =ler können unbegrenzt illegale Waffen rein.

Steven

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Angeblich geht der Ludwigsburger Bürgermeister mit zur Kontrolle.

Der Ludwigsburger Bürgermeister (also wohl der entsprechende Referent der Stadt im Ressort Sicherheit/Ordnung) kam wahrscheinlich ein einziges Mal oder maximal wenige Besuche an einem Tag... nämlich für die Presseberichterstattung bzw. PR über das Thema (Engagement der Stadt LB als Kontrollbehörde..).

Alles andere hielte ich für eine Riesen-Latrinenparole. Denn dafür wäre er als Spitzenbeamter deutlich, deutlich überbezahlt, bzw., seine Zeit extremst zu schade.

So etwas erledigen regelmäßig Verwaltungsmitarbeiter der mittleren Besoldungs- oder Vergütungsstufen (oder maximal der unteren Bereiche des gehobenen Dienstes).

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Der Ludwigsburger Bürgermeister (also wohl der entsprechende Referent der Stadt im Ressort Sicherheit/Ordnung) kam wahrscheinlich ein einziges Mal oder maximal wenige Besuche an einem Tag... nämlich für die Presseberichterstattung bzw. PR über das Thema (Engagement der Stadt LB als Kontrollbehörde..).

Wahrscheinlich könnte es sich hier um die Anwendung des § 105 Abs. 2 StPO gehandelt haben:

(2) Wenn eine Durchsuchung der Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums ohne Beisein des Richters oder des Staatsanwalts stattfindet, so sind, wenn möglich, ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde, in deren Bezirk die Durchsuchung erfolgt, zuzuziehen. Die als Gemeindemitglieder zugezogenen Personen dürfen nicht Polizeibeamte oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sein.

Auch mal zur Auffrischung an diejenigen die der Meinung sind dass sie bestimmen dürfen wer als Zeuge einer Durchsuchung ihrer Wohnung anwesend sein darf! (Klar, hat nichts mit der Kontrolle/Nachschau zu tun)

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Wo nimmst Du den Unsinn her den Du hier schreibst?

Wo schrieb ich dass ich einen Zeugen hinzuziehe?

Ich schrieb von "vorbehalten", nicht von machen. Also bleib mal sachlich.

Wer mein Haus ohne Durchsuchungsbeschluss betritt bestimme ich ganz alleine, oder meine Frau!

Mit Sicherheit betreten nicht 2 Kontrolleure meinen Schrankstandort! und der bekommt das zu sehen was ich nachweisen muss!

Und wo genau steht, dass DU entscheidest, wie bzw. mit wievielen Leuten die Behörde Deine Waffenlagerstätte kontrolliert?

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Und wo genau steht, dass DU entscheidest, wie bzw. mit wievielen Leuten die Behörde Deine Waffenlagerstätte kontrolliert?

In meiner Hausordnung,

ansonsten halte ich mich an das Grundgesetz das meine Grundrechte nur durch die StPO eingeschränkt werden!

P.S.:

Da ich meine Waffenbehördenmitarbeiter kenne, würde ich auch nicht ausschließen dass ich auch 3 einlassen und einen Kaffee/Tee aufsetzen würde!

Bearbeitet von uwewittenburg
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Wahrscheinlich könnte es sich hier um die Anwendung des § 105 Abs. 2 StPO gehandelt haben:

Auch mal zur Auffrischung an diejenigen die der Meinung sind dass sie bestimmen dürfen wer als Zeuge einer Durchsuchung ihrer Wohnung anwesend sein darf! (Klar, hat nichts mit der Kontrolle/Nachschau zu tun)

Sicher nicht nach § 105 StPO, es war ein Chef der die Arbeit seiner Beschäftigten vor Ort angeschaut oder auch unterstützt hat.

http://www.ludwigsburg.de/,Lde/start/stadt_buerger/Mit+schusssicherer+Weste+in+den+Dienst_+Erster+Buergermeiter+begleitet+Waffenkontrolle.html

Die Hinzuziehung von Zeugen in Falle §105 StPO kannst Du zumindest hier in Bayern als Betroffener auch verweigern, aber darum gehr es bei der Nachschau ja nicht.

Sepp

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Sicher nicht nach § 105 StPO, es war ein Chef der die Arbeit seiner Beschäftigten vor Ort angeschaut oder auch unterstützt hat.

http://www.ludwigsburg.de/,Lde/start/stadt_buerger/Mit+schusssicherer+Weste+in+den+Dienst_+Erster+Buergermeiter+begleitet+Waffenkontrolle.html

Ist doch perfekt, kein Theater, Aufforderung zur Mängelbeseitigung und gut ist.

Die Hinzuziehung von Zeugen in Falle §105 StPO kannst Du zumindest hier in Bayern als Betroffener auch verweigern, aber darum gehr es bei der Nachschau ja nicht.

Sepp

In beiderseitigem Einvernehmen kann auch auf die Hinzuziehung von Zeugen verzichtet werden, oder auch wenn für die Zeugen eine Gefährdung bestehen könnte, oder keine Hinzuziehung von Zeugen möglich ist.

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Im Falle einer (Haus)Durchsuchung kann man in Österreich sogar einen der beteiligten Polizeibeamten als Zeugen bestimmen. Da wählt man dann den, der am eifrigsten und meisten motiviert wirkt!

Der ist dann bei dem Spektakel ausgenommen und hat wirklich nur darauf zu achten das alles korrekt abläuft und auf Wunsch sogar ein Protokoll anzufertigen :D

Ist dies in DE auch möglich?

Bearbeitet von Styrax
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Im Falle einer (Haus)Durchsuchung kann man in Österreich sogar einen der beteiligten Polizeibeamten als Zeugen bestimmen. Da wählt man dann den, der am eifrigsten und meisten motiviert wirkt!

Der ist dann bei dem Spektakel ausgenommen und hat wirklich nur darauf zu achten das alles korrekt abläuft und auf Wunsch sogar ein Protokoll anzufertigen :D

Ist dies in DE auch möglich?

Nein, die Zeugen sollen unbeteiligt und dürfen nicht Polizeibeamte oder Ermittlungspersonen sein.

Sepp

Bearbeitet von Joseg
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(..)

Mir ging es tatsächlich um den (fiktiven) Fall, dass 2 PVB zusätzlich mitkämen.

Dann macht Deine Frau die Tür auf, sagt dass Du nicht da bist, Sie auch keine Ahnung hat wo der Schlüssel ist....und schon dampfen die rechtskonform wieder ab....solltest Dich dann logischerweise aber nicht sehen lassen!

Bearbeitet von sniper-k98
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