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IGNORED

"Zu viele Magazine" Sachlage?


z-legend

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Geschrieben

Eine Neulingsfrage: man darf fertig geladene Magazine zu Hause haben und diese auch geladen im Auto zum Stand transportieren??

OT: finde den Ausdruck "Sportgerät" immer wieder gut und wie streng man sich doch daran halten kann.

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Geschrieben

:yes: hola amigo Leser,

1. ja, wie Du deine Muni zum Stand bringst ist völlig WURSCHT, Du darfst die Muni auch lose in deiner Hosentasche oder im Rucksack oder Im Rangebag neben der Waffe transportieren oder in den original Munischachteln oder in den Magazinen ...es gibt im WaffG kein FÜHREN von Muni, und Zuhause darfst Du die geladene Magazine auch neben der Waffe lagern wenn Du ein Waffenschrank Klasse 0 oder 1 hast!

2. Sportgeräte?? Angelrute oder Golfschläger? Hab´ich nicht, ich habe WAFFEN meinetwegen auch SPORTwaffen, es ist falsch dem GEGENSTAND einen anderen Namen zu geben es bleiben IMMER Waffen. Durch die Nennung als "Sportgeräte" hat der DSB nur versucht die GUTMENSCHEN zu beruhigen, das ist aber schon wieder der falsche Weg, die Öffenlichkeit muss endlich (WIEDER) begreifen dass Waffen ein Teil unser Kultur und technischen Entwiklung sind, also etwas ganz NORMALES

.

Über 40 Jahre Duckmäsertum haben uns dahin gebracht wo wir jetzt stehen, der Staat misstraut uns und jeder darf in uns einen möglichen Mörder sehen...

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Geschrieben

wenn du sie aber wieder mit nach hause nimmst sollten sie leer sein.

Warum? Ausser aus dem Grunde, dass man keine Muni mehr hat um weiter zu schießen...

@cartridgemaster: bitte lass den Begriff" Sportgeräte" weg, ich denke sonst immer, ich wäre im Hallenhalma-Forum.

Wir haben Waffen und das darf man auch ganz entspannt beim Namen nennen! Egal ob grün gemeint(geschrieben) oder nicht.

Geschrieben

Hoi Hoi...

Das kommt davon wenn ihr immer nur Ballern müsst ohne Sinn und Verstand, würdet ihr das Schießen mal ernsthaft betreiben anstatt nur in Hollywood Manier Munition zu vernichten würdet ihr einschüssige Sportgeräte ohne Magazine nutzen wie es sich für einen ordentlichen Sportlinearbeschleuniger gehört!

Nur "Freies Sportgerät", alles andere ist eh mumpitz.

Da habt ihr auch nich solche Probleme mit den Magazinen und wenn ihr ein ordentliches Sportgerät kauft kann man auch gleich den Lauf aushaken zum Transport. Persönlich empfehle ich dazu noch ein Abzugsschloss, sicher ist sicher, so gibt es keine Probleme mit der Kontrolle. Für letzteres hab ich auch immer nen paar Handschuhe und Vaseline dabei, damit ich den Beamten keine Umstände mache.

Grüße,

Peter

Geschrieben

Mehrere Magazine lade ich nur auf der Flucht oder wenn marodierendes, brandschatzendes Pöbel durch Dorf zieht...

Schön, dass wir jetzt wissen, wie Du das handhabst. Andere machen es eben anders.

Ach, noch was, (Erbsenzählmodus an) Magazine werden mit Patronen bestückt, nicht "geladen". Geladen (teil-/unter-, oder fertig-) wird die Waffe (Erbsenzählmodus aus).

Geschrieben

Aber Fazit:

In der Schießsportordnung gibt es keinen Absatz der auf die Anzahl der verwendeten Magazine im Training eingeht?!

Bin das PDF Dokument rauf und runtergegangen, hab nichts gefunden.

Geschrieben

Auch im Wettkampf kannst Du ein anderes Magazin gegen das bis dahin im Wettkampf verwendete austauschen.

Du darfst halt im Wettkampf nur ein Magazin nach dem Kommando Laden laden.

Training ist kein Wettkampf. Da dürftest Du auch 10 Schuss ins Magazin packen.

Wenn es aber Training zum Wettkampf ist, würde ich die Abläufe so trainieren, wie sie im Wettkampf sind.

Sonst macht man schnell aus Trainingsautomatismus einen Fehler und ist auf einmal schnell verwarnt und dann auch schon disqaulifiziert.

Geschrieben

Aber Fazit:

In der Schießsportordnung gibt es keinen Absatz der auf die Anzahl der verwendeten Magazine im Training eingeht?!

Nochmal zum mitschreiben:

Training ist Training und nicht an die SpO gebunden.

Was ist daran so schwer zu verstehen?

Geschrieben

Naja, manche Vereine schreiben auch so manche Dinge in "Ihre Sportordnung Standordnung". Wenn man dort schießen will, muß man sich wohl oder übel daran halten. Ist also durchaus denkbar dass sich eine Aufsicht nur auf die Standordnung bezieht.

Geschrieben

Abgesehen davon, ob es erlaubt ist oder nicht: Es macht meines Erachtens wenig Sinn, mit mehreren Magazinen zu schießen. Ein Magazin nutzt sich ab, wie alles, das benutzt wird. Diese Abnutzung kann sich auch auf die Präzision auswirken.

"Gleichmäßigkeit" ist das Zauberwort.

Ich habe jedenfalls als langjähriger Pistolenschütze (seit 1969) auf Kreis-, Landesebene und bei Deutschen Meisterschaften des DSB nie mehrere Magazine auf dem Tisch liegen sehen.

Gruß Habakuk

Geschrieben
Dies betrifft Wettkämpfe und Wettbewerbe, nicht das das freie Training.
Wettkampfregel ist das eine, Training das andere.
Training ist kein Wettkampf. Da dürftest Du auch 10 Schuss ins Magazin packen.

Da sich ja nun schon mehrere dazu äußern, würde mich doch mal interessieren, woraus man folgern kann, dass man sich beim Wettkampf an die Sportordnung halten muss, beim Training aber quasi machen kann, was man will?

Soweit mir bekannt, muss ich mich (als Sportschütze) bei jedem Aufenthalt auf einem Schießstand an (m)eine Sportordnung halten, egal ob Training oder Wettkampf.

Geschrieben

Du schießt beim Training ausschließlich Wettkampfserien unter Wettkampfbedingungen?

Fußballer trainieren ausschließlich in 90-Muniten-Spielen mit Schieds- und Linienrichter?

Geschrieben

Soweit mir bekannt,

Das weißt Du doch besser (§27 WaffG, §9AWaffV). Entweder :

- Von WBK-Inhabern und innerhalb des jeweils eigenen Bedürfnis

Oder

- nach Sportordnung, zur Erlangung der Sachkunde, während Lehrgang zum Verteidigungs-Schießen, zur jagdlichen Ausbildung

Oder

- Mit Waffen nicht nach §6AWaffV Abs.1

Eine typische Sportpistole unterliegt nicht dem §6AWaffV, Abs. 1, insofern darf damit "jeder Quatsch" veranstaltet werden, solange das Verbot des Kampfmäßigen Schießens nicht gebrochen wird.

Beispiele:

§9 1.

Mit dem kurzen Revolver darf nur der Jäger schießen, der darf aber auch die jagdsportlich konformen Verteidigungs-Übungen. Er darf sogar mit dem kurzen Revolver sportlich üben. Ebenso darf ich als Sportschütze mein OA als nicht mehr §6 konforme Waffe betreiben, indem ich ein dickes Magazin einsetze.

§9 2.

Und prinzipiell darf ich sogar eine "echte Kashi" betreiben, solange ich exakt die Sportordnung einhalte. (Also Zulassungsregeln wie Magazingröße, Gesamt- und Abzugsgewicht, Ablauf wie: Kommandos, Schusszahl, Zeiten, Scheiben...)

§ 9 3.

Zum Training mit der nicht von §6 1. berührten Pistole muss ich §7AWaffV beachten, sowie §27 WaffG. Also keine Deutschüsse, kein Überwinden von Hindernissen, kein Schießen aus Deckungen, keine Mannscheiben. Schusszahl, Zieldarstellung und Ablauf sind gesetzlich ansonsten nicht eingeschränkt.

Ansonsten ist es Korinthen...

Der TE gibt sich die Antwort ja fast schon selbst: "Ein Schütze, der mir immer schon am Zeug flicken will, beschwert sich über die Anzahl gefüllter Magazine auf dem Schützentisch."

Falls die Diskussion mit einer Standaufsicht erfolgt: Den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten. Kann man sich hinterher drüber aufregen und diskutieren.

Und: Der Betreiber kann Hausregeln (Standordnung) aufstellen und durchsetzen.

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