Ich bezog mich auf Schränke, hergestellt und gekauft nach 2005 mit Typschild, die wie an andere Stelle angegeben nicht mehr akzeptieren werden sollen, weil VDMA beendet ist.
Und wenn der Hersteller den Tresortyp verkauft mit der Angabe Klasse A oder Klasse B nach VDMA und es ist erstens ein Typschild im Tresor angebracht und zeitens zum Tresormodell existiert ein Herstellerkatalog mit den unter Bezug auf den Modellnamen diese Klassifizierung A und B unter besonderem Hinweis auf das Waffengesetz angegeben ist, denke ich , das Du falsch liegts.
Der Hesteller haftet für sein Produkt. Wenn der Sachbearbeiter den Beweis verlangt, muss er den vom Hersteller verlangen und wenn er behauptet, der Hersteller hat nicht nach VDMA hergestellt, sollter er es besser beweisen können. Denn er erhebt dann impliziet den Vorwurf des Betrugs, das ist eine Straftat und das muss schon der Sachbearbeiter beweisen, nicht ich.