Zum Inhalt springen
IGNORED

"Zu viele Magazine" Sachlage?


z-legend

Empfohlene Beiträge

Hallo,

hatte heute eine "starke Meinungsverschiedenheit" mit einem Schützenkollegen, welcher mir schon öfters etwas anhängen wollte, es aber nie schafte. Diesmal geht es um folgendes:

- Hatte heute beim normalem Training neben meiner offen Pistole 3 Magazine liegen, welchen ich auch immer mit a´5 Schuss benutzte

Nun meinte der Kollege das dies gegen die DSB Regeln verstöße, da nur 1 Magazin pro Waffe genutzt werden darf.

In 3 Jahren Schützensport habe soetwas noch nicht gehört, weshalb ich diesbezüglich nun gerne die rechtliche Lage wissen möchte. Vor allem wären für mich der mögliche Absatz in der Schießsportordnung interessant.

Danke schonmal für die Hilfe und schönes Wochenende noch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie gesagt es war ein ganz normales Training.

Mein gewöhnliches Training läuft seit Anfang meiner Schützenzeit so ab:

...

- 3 Magazine a 5 Schuss laden

- erstes Magazin rein, alle 5 Schuss abfeuern

- leeres Magazin raus

- durch´s Beobachtungsglas schaun

- zweites Magazin rein, alle 5 Schuss abfeuern

- leeres Magazin raus

- durch´s Beobachtungsglas schaun

- drittes Magazin rein, alle 5 Schuss abfeuern

- leeres Magazin raus

- durch´s Beobachtungsglas schaun

Ist doch regelkonform oder?

Wo soll den bitte in der Schießordnung stehen das ich nur 1x Magazin benutzen darf ?!!! :fool:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist doch regelkonform oder?

Nein.

Wo soll den bitte in der Schießordnung stehen das ich nur 1x Magazin benutzen darf ?!!!

Siehe unten.

2.0.3.1.1.2. Der Schütze ha innerhalb einer Minute Magazin und Waffe mit der vorgeschriebenen Anzahl von Patronen zu laden und schussbereit zu sein.

http://www.dsb.de/media/PDF/Statuten/Sportordnung/Sportordnung_2011/Sportordnung_safe.pdf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Exakte Regel müsste ich nachlesen, aber manche Standaufsichten (die ich kenne) bestehen darauf, dass immer nur das gerade benutzte Magazin geladen ist.Anderen ist es egal. Ich richte mich nach der aktuellen Person, die Aufsicht hat.

Bei Anfängern (wbk-los) bestehe ich als Standaufsicht ebenfalls darauf, dass Magazine (und Waffe) nur auf Kommando geladen werden. Bei Fortgeschritteneren sehe ich das nicht so eng, die können bis zum Kommando "Sicherheit!" frei schießen. Einen großen Zinnober würde ich deswegen aber nicht machen, das sind meist Wichtigtuer.

Beste Grüße

empty8sh

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Für den Wettkampf gilt:

Regel 2.0.3.1.1.1 Die Waffe darf erst geladen werden, wenn der Schießleiter das Kommando laden gegeben hat.

Regel 2.0.3.1.1.2 Der Schütze hat innerhalb einer Minute Magazin und Waffe mit der vorgeschriebenen Anzahl von Patronen zu laden und Schussbereit zu machen.

Da steht nichst über die Anzahl leerer Magazine.

Es darf danach aber nur ein Magazin im Wettkampf beim DSB geladen sei und das erst nach dem Kommando laden..

Kurz darauf kommt die Bestimmung, dass Abkagemöglichkeiten vorhanden sein müssen.

Sportpsitolen wie die Hämmerli wurden grundsätzlich mit zwei Magazinen geliefert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wo soll denn bitte in der Schießordnung stehen, dass ich nur 1 Magazin benutzen darf ?

Die Regelung

- nur 1 Magazin

- laden nur auf Kommando der Standaufsicht

gilt für offizielle Wettkämpfe nach der Sport-u. Standordnung sowie den bei Wettkämpfen anzuwendenden Sicherheitsregeln des Deutschen Schützenbundes (DSB).

Dazu gehört auch zwingend die Einhaltung der „Fähnchen-Regel“.*

Die Sportgeräte dürfen erst auf das Kommando der Standaufsicht aus ihren verschlossenen Transportbehältnissen entnommen und auf der Ablage vor dem Schützen abgelegt werden.

Natürlich ist das Magazin aus dem Sportgerät zu entnehmen und so neben dem Sportgerät abzulegen, dass die Aufsicht aus ihrer Beobachtungsposition erkennen kann, dass sich keine Patronen im Magazin befinden.

Das Sportgerät ist dabei so abzulegen, dass der Verschluss in geöffneter Stellung arretiert ist und die Auswurföffnung nach oben zeigt. Die Mündung ist so aus der Schussrichtung zu drehen, dass sie seitlich gegen die rückprallsichere Wandverkleidung der Sportstätte oder einen evtl. vorhandenen Seitenwall (offener Stand) gerichtet ist.

Bei Sportgeräten mit Dreh-Magazin ist dieses seitlich auszuschwenken und das Sportgerät ebenso wie ein Sportgerät mit Selbstladefunktion geöffnet abzulegen.

* (Natürlich benötigt man für Sportgeräte mit Dreh-Magazin auch 6 rote Sicherheitsfähnchen!)

Das Herstellen der Schussbereitschaft durch das Laden der Sportgeräte geschieht ausdrücklich nur auf das Kommando der Aufsicht „Sportgeräte mit 5 Patronen laden!“

Dabei darf nur diejenige Anzahl an Patronen aus der Packung oder dem Transportbehältnis (Mun-Box) entnommen werden, wie sie für den jeweiligen Durchgang erforderlich ist, dies sind i.d.R. 5 Patronen. Die Packung oder das Transportbehältnis ist nach der Entnahme der Patronen wieder zu verschließen.

Nach Beendigung eines Durchgangs sind die Sportgeräte zu entladen und in der zuvor beschriebenen Weise abzulegen. Danach treten die Sportler zwei Schritte von ihren Sportgeräten zurück und verbleiben dort bis nach erfolgter Trefferaufnahme.

Erst auf das Kommando „Fertig machen!“ treten die Sportler wieder zu ihren Sportgeräten, es beginnt ein neuer Durchgang.

Wenn Du für Dich individuell trainierst, dann kannst Du auch einen Rucksack mit gefüllten Magazinen mitbringen und diese vor Dir auf der Ablage stapeln.

Das geht den Blockwart einen Cheyzdreck an!

CM

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nach Beendigung eines Durchgangs sind die Sportgeräte zu entladen und in der zuvor beschriebenen Weise abzulegen. Danach treten die Sportler zwei Schritte von ihren Sportgeräten zurück und verbleiben dort bis nach erfolgter Trefferaufnahme.

Erst auf das Kommando „Fertig machen!“ treten die Sportler wieder zu ihren Sportgeräten, es beginnt ein neuer Durchgang.

Der Schütze muß sich also vor jedem Durchgang neu einrichten? :sad:

wieso das denn?

Damit nicht einmal die theoretische Möglichkeit besteht, daß sich die Waffe beim Transport von selbst lädt... :ph34r:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

....

CM

Wettkampfregel ist das eine, Training das andere.

so weit hast du Recht.

aber;

Bei Sportgeräten mit Dreh-Magazin ist dieses seitlich auszuschwenken und das Sportgerät ebenso wie ein Sportgerät mit Selbstladefunktion geöffnet abzulegen. Richtig

jedoch mit den Fähnchen in jeder Kammer ist Schwachfug.

* (Natürlich benötigt man für Sportgeräte mit Dreh-Magazin auch 6 rote Sicherheitsfähnchen!)

roter Spraydosendeckel so zurecht geschnitten, dass eine Lasche übrig bleibt und die flache Deckelfläche die die Patronenlager der Trommel abdeckt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...wenn du sie aber wieder mit nach hause nimmst sollten sie leer sein.

Aha, es macht also, rechtlich gesehen, einen Unterschied ob ich die bestückten

Magazine zum Schießstand oder nach Hause transportiere (natürlich getrennt von der Waffe) ?

Das wäre mir aber völlig neu.

Lasst mal den Anfall von "vorauseilendem Gehorsam" wieder abklingen und schaltet das Gehirn wieder ein.

GKBubi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Regelung

Dazu gehört auch zwingend die Einhaltung der „Fähnchen-Regel“.*

Das Sportgerät ist dabei so abzulegen, dass der Verschluss in geöffneter Stellung arretiert ist und die Auswurföffnung nach oben zeigt. Die Mündung ist so aus der Schussrichtung zu drehen, dass sie seitlich gegen die rückprallsichere Wandverkleidung der Sportstätte oder einen evtl. vorhandenen Seitenwall (offener Stand) gerichtet ist.

Bei Sportgeräten mit Dreh-Magazin ist dieses seitlich auszuschwenken und das Sportgerät ebenso wie ein Sportgerät mit Selbstladefunktion geöffnet abzulegen.

* (Natürlich benötigt man für Sportgeräte mit Dreh-Magazin auch 6 rote Sicherheitsfähnchen!)

Das Herstellen der Schussbereitschaft durch das Laden der Sportgeräte geschieht ausdrücklich nur auf das Kommando der Aufsicht „Sportgeräte mit 5 Patronen laden!“

Die Packung oder das Transportbehältnis ist nach der Entnahme der Patronen wieder zu verschließen.

Nach Beendigung eines Durchgangs sind die Sportgeräte zu entladen und in der zuvor beschriebenen Weise abzulegen. Danach treten die Sportler zwei Schritte von ihren Sportgeräten zurück und verbleiben dort bis nach erfolgter Trefferaufnahme.

CM

@ CM: Wo hast du denn den (mit Verlaub) Blödsinn her? Ich habe in der DSB-Sportordnung nichts dazu gefunden...Speziell die Fähnchenregel wurde schon vor einiger Zeit wieder abgestellt.

In meiner Version der Sportordnung steht auch nichts vom irgendwie schräg ablegen der Waffen sondern explizit ,dass die "Waffe" (und nicht das "Sportgerät")immer Richtung Kugelfang zeigen muss:

http://www.bva.bund....html?__nnn=true

Regeln für Pistole:

2.0.3.1 Sicherheit

.....

2.0.3.1.1.4 ...Die Waffen sind mit offenem Verschluss bzw. mit ausgeschwenkter Trommel und mit Laufrichtung zur Scheibe auf die Ablage niederzulegen.

Soweit mein Kenntnisstand...woher kommen deine Regeln?

Fragende Grüsse: Steam

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist schon faszinierend, wie einige hier in ihrer angstzerfressenen Borniertheit meinen Beitrag #10 Wort für Wort für bare Münze nehmen und die weit offene Ironie nicht erkennen.

Es offenbart aber auch schonungslos, wie gut die konsequente Erziehung der Untertanen auch im Sport funktioniert.

Diese sich stets wiederholende Erkenntnis macht mich sehr traurig und auch ein Stück weit betroffen.

CM

P.S. Es begeistert mich auch, dass man meinen Beitrag jetzt auf der ersten Seite dieses Fadens dreimal in voller und einmal in halber Länge lesen kann.

Manche lernens nie ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... DSB Regeln ...

Regel 2.0.3.1.1.1 und 2.0.3.1.1.1

Dem Sinne nach: Laden des Magazins und der Pistole innerhalb einer Minute, nach dem Kommando "Laden" (nicht "Laden mit ..." oder "Waffe laden..." etc.)

Regel 2.0.3.3.2.2.5

Zitat: Wenn ein Schütze seine Pistole mit mehr als fünf Patronen oder mehr als einem Magazin (Anmerkung: während einer Serie) lädt, wird er mit einem Abzug von zwei Ringen bestraft. Das ist für einen 390+ Schützen eine harte Strafe, für einen 360er Schützen weniger.

Hier ist also nicht geregelt, wenn ein weiteres bereits geladenes Magzin, ohne Verwendung, bereit liegt.

Selbstverständilich ist das alles nicht so einfach wie es aussieht.

Ein Blick in die Liste B zeigt Abweichungen.

Zum Beispiel in bayerischen Disziplin B.21 Regel 5.1.1:

"Zur Zehn-Schuss-Wettkampfserie legt der Schütze zwei mit je fünf Patronen des gewählten Kalibers bestückte Magazine – für die Standaufsicht kontrollierbar – auf der Ablage bereit."

Und für Revolver heisst es in Regel 3.1 "Speedloader sind gestattet". Das schließt Clips mit ein.

Andere Liste B Disziplinen habe ich auf diesen Aspect nicht untersucht.

Schießstandordnung des Deutschen Schützenbundes:

Zitat: "Schusswaffen sind unmittelbar nach Beendigung des Schießens zu entladen und die Magazine, sofern vorhanden, zu entnehmen bzw. zu entleeren."

Von "vor dem Schiessen" ist hier nicht die Rede.

Allgemeiner Teil der Sportordnung:

Regel 0.2.9.1 (Regel 0.2 Sicherheit)

"Bevor ein Schütze seinen Stand verlässt, muss er sich vergewissern und die Standaufsicht muss überprüfen, dass der Verschluss offen ist und sich keine Patrone(n) oder Geschosse im Patronenlager oder im Magazin mehr befinden."

Besonderheiten

Spannend, weil nicht geregelt, wird es bei Clips für Revolver in den DSB- Disziplinen 2.55 und 2.58.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.