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Alles Gute für das Neue Jahr! 🥂🍾
IGNORED

senil oder ein Trottel?


1913

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Oder wars einfach nur die Gewohnheit aus Zeiten wo Büchsen noch auf dem Gang am Kleiderhaken hingen?

Das darfst du nämlich auch nicht vergessen, je älter, desto NORMALERE Zeiten hat dieser auch erlebt im Gegensatz zu heute.

[...]

Früher stand auch regelmäßig in der Zeitung, dass ein Kind einem anderen beim Spielen ein Auge ausgeschossen hat und auch tötliche "Unfälle" hat es gegeben. Seit der Zugang zu und der Umgang mit Waffen mehr reglementiert wurde hat das aufgehört. Das wir nun eine Überreglementierung haben ist das andere Extrem.

Geschrieben

Die lustigste Wortmeldung hier war:

Habe schon an anderer Stelle die Unverschämtheit u. Respektlosigkeit dem Alter gegenüber angemerkt....

:lol2:

Man muß also nur alt genug werden, dann braucht man sich an keine Gesetze mehr zu halten ...

Geschrieben

Die lustigste Wortmeldung hier war:

:lol2:

Man muß also nur alt genug werden, dann braucht man sich an keine Gesetze mehr zu halten ...

vor allem kann man vom europäischem Beamtentum lernen, sich alternativlos und systemrelevant an keine

Gesetze mehr zu halten. :dirol:

Geschrieben

Die Kontrolle dient ja schließlich nur der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der gemeldeten Waffen, denn nur zu diesem Zweck ist der (erzwungene) Zutritt zur Wohnung überhaupt rechtlich gedeckt.

Bei der Kontrolle geht es nicht um die angemeldeten Waffen, sondern es geht um erlaubnispflichtige Waffen. Die Quizfrage an die Behörde / den Gesetzgeber / die Gerichte ist eher, warum die bloß die Haushalte kontrollieren, wo erlaubnispflichtige Waffen angemeldet sind und nicht auch bei denen wo sie nicht angemeldet sind?

Und was ist denn nun mit meinem Deko-98er ? Muss ich der Behörde nachweisen, dass es Deko ist, oder müssen die mir nachweisen, dass es kein Deko ist? Spannend, für alle "Ich-habe-Dekoflinte-an-der-Wand"-Besitzer, wenn die Sturmtruppen morgens um 0500 die Bude auf den Kopf stellen, weil "jemand einen Hinweis gegeben hat".

Rechtlich musst du das nicht nachweisen. Das nützt dir aber nix, weil rein praktisch hast du dann die Konsequenzen an der Backe, wie du sie beschreibst. So ist Deutschland heute...

bye knight

Geschrieben

Rechtlich musst du das nicht nachweisen. Das nützt dir aber nix, weil rein praktisch hast du dann die Konsequenzen an der Backe, wie du sie beschreibst. So ist Deutschland heute...

Deshalb sollte man auch auf dem Weg zu den Waffenschränken keine Dekowaffen offensichtlich an seinen Wänden präsentieren. Das bringt die Kontrollettis nur auf falsche Gedanken. Auf meinem Amt sind die SB'inen so gepolt, dass sie der Meinung sind, das die Besitzer von legalen erlaubnispflichtigen Waffen, nur die Waffen besitzen dürften, die in den WBK's drin stehen. :crazy:

Geschrieben

Spannende Frage an die Allwissenden:

Ich habe drei Tresore. In zweien befinden sich meine legalen Waffen, die ich bei der Kontrolle zähneknirschend vorzuzeigen bereit wäre. Im dritten Schrank liegt ...???.....

Muss ich diesen Schrank bei der Kontrolle etwa auch öffnen, damit sich die -sorry- Büttel davon überzeugen können, das darin nix verbotenes liegt ? Und wenn ich es verweigere, begründet das heutzutage schon einen Anfangsverdacht ?

Abs4

Dies wird auch bei mir spannend. Habe einen Tresor für die Kurzwaffen, einen für die Langwaffen und einen für Geld, Pässe, Dokumente......

Ich bin der Ansicht:

Die Kontrolle der relevanten Tresore muss ich zähneknirschend hinnehmen.

Den Abgleich mit den amtlichen Dokumenten auch.

Aber für alles andere möchte ich einen Durchsuchungsbeschluss sehen.

Mein Sachbearbeiter und sein Partner sind allerdings zwei ganz Liebe......

Gruß Habakuk

Geschrieben

Früher stand auch regelmäßig in der Zeitung, dass ein Kind einem anderen beim Spielen ein Auge ausgeschossen hat und auch tötliche "Unfälle" hat es gegeben. Seit der Zugang zu und der Umgang mit Waffen mehr reglementiert wurde hat das aufgehört. Das wir nun eine Überreglementierung haben ist das andere Extrem.

Quatsch zu mindestens in der Schweiz...

Entweder sind die Deutschen bedeutend blöder als die Schweizer oder es ist mal wieder ein Ammenmärchen damit der Pöbel schön Angst kriegt.

Joker

Geschrieben

Bei den Dekowaffen muss man aufpassen, weil die zum Teil auch (versteckt) Bajonette haben (z.B. das MAS-36). Ein Bajonett als Waffe muss wiederum gegen unbefugtes Abhandenkommen gesichert werden (§ 36 Abs. 1 WaffG). Eine nicht verschließbare Wandhalterung reicht da nicht mehr. Gefährlich wird es bei Salutwaffen, die müssen in jedem Fall gegen Abhandenkommen gesichert werden.

Allgemein sollte man seine erlaubnisfreien Waffen und überhaupt alles, was nach Waffe aussieht, vor den Kontrolleuren verstecken. Das geht die bei der Aufbewahrungskontrolle nichts an und kann nur zu Ärger führen. Die Kontrolle bezieht sich nur auf erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition. Die Kontrolleure werden hinsichtlich der Umbauvorschriften auch nicht ausreichend geschult sein. Auch bei Druckluftwaffen werden die nicht wissen, dass die vor 1970 oder aus der ehemaligen DDR kein F-Zeichen brauchen.

Geschrieben

Aber dööfer anstellen, als die Wumme bei einer angekündigten Kontrolle unterm Bett zu lassen, geht's ja kaum noch.

Schon wegen Blödheit gehören dem die Waffen weggenommen.

Gut,wenn Termin,ja.

Und wenn Spontanbesuch ? Immer noch schwer zu erklären,was die Waffe im Bett macht.

Aber Vergesslichkeit allgemein :

Hat Niemand mal vergessen,den Schrank abzuschließen,insbesondere auch beim Elektronikschloß ohne (eingestellte)

akustische "Tür offen-Meldung" ?

Na ? Gibt es Jemand zu ?

Man muß also nur alt genug werden, dann braucht man sich an keine Gesetze mehr zu halten ...

Habe ich zwar nie so gesagt,aber etwas Menschlichkeit wäre im einen o. anderen Fall vielleicht angebracht,ach so,hatte

ich vergessen,einige "Beamtenmaschinen" haben ja sowas nicht im Programm...ist aber variierend.

Wie beim Kartenspiel,je nach dem was man für ein Blatt bekommt.

Hat man Glück,wird ggf. mal gesagt : "Das habe ich / haben wir so nicht gesehen,aber beim nächsten mal..."

Geschrieben

Allgemein sollte man seine erlaubnisfreien Waffen und überhaupt alles, was nach Waffe aussieht, vor den Kontrolleuren verstecken.

Ich halte das für einen sinnvollen Hinweis.

Allerdings - vor dem Hintergrund, dass es um die eigenen vier Wände geht - auch für einen ziemlich traurigen.

Geschrieben

Gut,wenn Termin,ja.

Und wenn Spontanbesuch ? Immer noch schwer zu erklären,was die Waffe im Bett macht....

Selbst beim angekündigten Besuch kann man immer noch sagen "Ach, ich habe Sie jetzt noch gar nicht erwartet, deshalb habe ich die Waffe verborgen, um nicht einem Unbekannten mit der Waffe in der Hand aufmachen zu müssen!"

In der eigenen Wohnung darf man nämlich bekanntlich mit der Wumme rumrennen wie man will.

Aber wenn einer vor Gericht selbst sagt, daß er körperlich nicht mehr für Waffen geeignet ist ...

Geschrieben

Hat man Glück,wird ggf. mal gesagt : "Das habe ich / haben wir so nicht gesehen,aber beim nächsten mal..."

Zumindest der Richter hat nach dem Bericht ja noch versucht zu vermitteln , von wegen B-Schrank für die KW besorgen und gut ist. Die Waffenbehörde hat das dann aber verweigert.Das Problem u.a. dabei wäre dann gewesen, wenn bei dem Jäger wirklich mal was passiert wäre und die Waffe wäre WIEDER unter der Matraze gewesen hätte die Waffenbehörde dann die Arschkarte..................ich kann das " Nein " des Behördenvertreters nachvollziehen. Der hat keine Lust in einem Jahr oder so den Platz des Jägers vor Gericht einzunehmen.................

Es ist die Borniertheit und Arroganz mancher Menschen, hier des Jägers, die mich manchmal echt zweifeln lässt. Wenn ich diesem Personenkreis, aber auch älteren Sportschützen , von Urteilen gegen " uns " oder Massnahmen berichte ist das ja alles gar nicht so. Und Internet haben auch lange nicht alle um sich selber schlau zu machen. Dümmster Spruch war mal " Ich brauch kein internet, ich hab ne Thompson............."und " Wenn die bei mir rein wollen werden sie ihr blaues Wunder erleben" Nur komischerweise werden die gleichen Leute ganz schnell sehr ruhig wenn sie der Rennleitung gegenüberstehen...............................

Geschrieben

...

Habe ich zwar nie so gesagt,aber etwas Menschlichkeit wäre ...

... kann aber so ausgelegt werden.

Die gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten, ob alt oder jung, glatzköpfig oder vollbärtig oder sonstwas.

Wer das nicht einsehen will --> Waffen weg.

Geschrieben

Aber wenn einer vor Gericht selbst sagt, daß er körperlich nicht mehr für Waffen geeignet ist ...

Sagen wir's mal so - im vorliegenden Fall hat sich der Betroffene quasi die Schlinge um den Hals gelegt und dann freundlicherweise selbst schon ein Stück weit zugezogen...

Geschrieben

Die gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten, ob alt oder jung, glatzköpfig oder vollbärtig oder sonstwas.

Wer das nicht einsehen will --> Waffen weg.

Der Einfachheit halber finde ich, man sollte den Waffenbesitz gesetzlich endlich ganz verbieten. Ich würde vorschlagen, dass man den Gesetzestext einfach im Anhang abschreiben könnte, man müsste ihn nur umbenennen hinsichtlich der betroffenen Personengruppe.

Wer das dann nicht einsehen will --> kümmerliche Rest-Freiheit weg oder auch mehr, hat ja schon einmal ganz gut funktioniert.

Juden verord. geg. d. Waffenb. d..pdf

Geschrieben

Der Einfachheit halber finde ich, man sollte den Waffenbesitz gesetzlich endlich ganz verbieten. Ich würde vorschlagen, dass man den Gesetzestext einfach im Anhang abschreiben könnte, man müsste ihn nur umbenennen hinsichtlich der betroffenen Personengruppe.

Wer das dann nicht einsehen will --> kümmerliche Rest-Freiheit weg oder auch mehr, hat ja schon einmal ganz gut funktioniert.

Naja es hat sich schon verbessert heute sind alle Juden..

Joker

Geschrieben

Allerdings - vor dem Hintergrund, dass es um die eigenen vier Wände geht - auch für einen ziemlich traurigen.

Warum? Der widerrechtliche Charakter des Vorgehens der Büttel wird in seiner Deutlichkeit doch herrlichst betont.

Geschrieben

Hallo, ich finde einige Dinge im Affengesetz auch übel und übertrieben, denke aber dass sich auch die Leute geändert haben. Zur Verdeutlichung: Jeder in der Familie wusste bei uns, wo im Kleiderschrank Opa sein Gewehr hatte. Wäre da einer ran gegangen? Nie im Leben. Jetzt bekomme ich Besuch von einem Pärchen mit drei Kindern im Alter zwischen 5 und 10 Jahren. Die haben als erstes alle Schränke bei uns geöffnet, durchsucht. Die Eier die wir gekocht und gefärbt hatten auf unseren Holzboden geworfen und mit den Füssen in die Ritzen eingearbeitet. Bei denen zu hause sind in der Wohnung alle Türen ausgehangen weil es zu viele Verletzungen gab. Hätte da eine Waffe im Kleiderschrank gestanden, die hätten sie auf jeden Fall gefunden und rausgezottelt. Die hätten das Gewehr vermutlich als Spaten, Fahnenmast oder Hauklotz verwendet und am Ende wäre es verdreckt und kaputt in irgend einer Ecke gelandet. Da war ich froh dass meine Knarre sicher im Waffenschrank eingesperrt war. Nicht auszudenken was meinem armen Gewehrchen alles hätte passieren können. Falls Ihr jetzt meint ich hätte intervenieren müssen: hab ich. Ich hab fünf mal die Eltern angesprochen ob Sie das Verhalten ihrer Kinder normal finden. Antwort: "wir haben eben sehr aktive Kinder". Ich habe das dann eine Woche ertragen. Irgendwann haben Die im Garten einen Springbrunnen entdeckt und darin gespielt, es war die Biokläranlage, die in den Garten entwässert. Da konnte ich dann auch nichts dran machen.

Geschrieben

Also dieses Pärchen wäre bei uns sicherlich nur 1x zu Besuch gewesen, wahrscheinlich hätte der besuch sogar mit einem Rausschmiß geendet.

Wenn die Eltern zu unfähig oder unwillig sind, ihre Kinder zu erziehen, dann sollen sie woanders üben.

Ich bin da immer sehr offen und knallhart.

Da ich selber 3 Kinder habe, die solche Erziehungsdefizite nicht aufweisen, habe ich auch keine Probleme beim Argumentieren ("hast du selber Kinder", "magst Du keine Kinder?" etc, sowas fällt ja weg).

lg Rüdiger:-)

Geschrieben

Da sag ich : Hut ab! Ich habe eben keine Kinder und habe sogar meine Mutter angerufen um Sie zu Fragen ob das ein normales Verhalten bei Kindern ist. Ich will ja auch nicht als Kinderunfreundlich dastehen, aber es war wohl kein akzeptables Verhalten.

Geschrieben

Ja, sollte - is' aber sicherlich nicht jedem klar.

Was mich beschäftigt ist die Frage, ob diese zur Durchsuchung ausgeweitete -anlasslose!- Kontrolle rechtmäßig ist und ob die daraus ggf. gewonnenen Erkenntnisse gerichtsverwertbar sind. (Ich denke da an das Thema Videoüberwachung des eigenen Grundstücks und der dabei zufällig vor dem Grundstück mitgeschnittenen Straftat)

Abs4

Wenn bei der Kontrolle der Verdacht einer Straftat festgestellt wird, besteht Handlungszwang. Entweder haben die Kontrolleure wie hier in Berlin Vollzugsbeamte dabei, oder sie werden gerufen! Nennt sich dann "Zufallsfund" und Du kannst sicher sein, dass es verwertbar ist. Sicher ist auch, dass niemand den Ort verlässt um einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken! Heute ist ein Bereitschaftsrichter tel. erreichbar und wenn nicht, ist bei GiV ist der Beamte vor Ort zur Anordnung berechtigt
Geschrieben

Wenn bei der Kontrolle der Verdacht einer Straftat festgestellt wird, besteht Handlungszwang. Entweder haben die Kontrolleure wie hier in Berlin Vollzugsbeamte dabei, oder sie werden gerufen! Nennt sich dann "Zufallsfund" und Du kannst sicher sein, dass es verwertbar ist. Sicher ist auch, dass niemand den Ort verlässt um einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken! Heute ist ein Bereitschaftsrichter tel. erreichbar und wenn nicht, ist bei GiV ist der Beamte vor Ort zur Anordnung berechtigt

Auf welcher Rechtsgrundlage sind PVB dabei?

Die Durchführung der Kontrolle ist Verwaltungshandeln und keine Polizeiaufgabe.

Selbst in den Landkreisen, in denen die Polizei zugleich "Waffenbehörde" ist, stehen ihr die polizeitypischen Befugnisse im Rahmen der verwaltungsbehördlichen Tätigkeiten eben nicht zu.

Abs4

Geschrieben

bei GiV ist der Beamte vor Ort zur Anordnung berechtigt

entfernt

Ein Verwaltungsbediensteter kann keine "Gefahr im Verzug" herstellen oder ableiten.

Aber Dein übriger Text zeigt schön, wo der Hase läuft.

Die "richtigen" Leute am "richtigen" Ort.

So eine "00:00h-Regelung" ist für diese Typen schon was feines.

Ich jedoch könnte deswegen K****n.

Dich und Deinesgleichen hätte man 1989 ohne Rückfahrkarte nach Sibirien schicken sollen.

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