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IGNORED

Jetzt geht es den Jägern an den Kragen


2nd_Amendment

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Geschrieben

Ich brauche genau eine Waffe nicht, nämlich einen Drilling !

Als Sportschütze kann man doch auf Gelb kaufen was der Geldbeutel hergibt, ausser 2/6 halt, ok, keine Selbstlader, als Jäger werden die Dinger ohnehin nur noch 2 schüssig eingetragen, sind also auch nur für die Jagd zu gebrauchen.

200 Waffen sind natürlich extrem viel, nur wer bestimmt denn nun was "zuviel" ist ? Wenn ich genug Kohle für Waffen und Jagdreisen hätte könnte ich bestimmt auf 20,30 Gewehre oder mehr kommen um überall optimal gerüstet zu sein.

Die Begrenzung auf 2 KW für Jäger ohne extra Bedürfniss gibt es anders als hier behauptet nicht erst seit der letzten Verschärfung, mein Vater machte den Jagdschein in den 70ern und da gab es das auch schon.

Geschrieben

Es geht doch hier nicht um Neid, es geht darum, das eben einige Kameraden jede Gesetzeslücke bis ins letzte ausreizen und alle anderen dafür dann bei der nächsten "Anpassung" bestraft werden,wenn diese lücke dann geschlossen wird.

Für die Einen ist es eine Gesetzeslücke, für die anderen die verbliebenen Reste einer einst freiheitlich gesprägten Gesellschaft.

Wenn man alle verbliebenen Möglichkeiten als Gesetzeslücke betrachtet, könnte man m.E. auch das Recht auf Notwehr abschaffen. Ist schließlich die letzte verbliebene Gesetzeslücke ungestraft zu töten.

Oder einen einheitlichen Steuersatz von 100% einführen. Alles darunter ist doch nur eine verbliebene Gesetzeslücke sich um die Steuerpflicht zu drücken, die ja schließlich jeder hat. Oder z.B: bei Nahrungsmitteln freiwillig 19% MWSt zahlt, denn die 7% sind eigentlich auch nur eine "Lücke" die demnächst geschlossen werden wird (EU weite einheitl. Steuersätze).

Wenn man alles was man heut (noch) darf als Lücke betrachtet, stellt sich die Frage, wie man ein Leben führen kann, das in keinerlei hinsicht derartig dreist Lücken ausnutzt, die in Zukunft irgendwann sicherlich geschlossen werden.

- Auto mit Kohlenwasserstoffen betreiben? In 100 Jahren sicherlich verboten.

- Auto mit Abgasnorm E3? - Ist genau genommen bei Neufahrzeugen schon verboten.

- Mit Strom heizen? Bestimmt auch nicht mehr lange...

- Glühlampe verwenden? Jetzt wo schon der Verkauf verboten ist müsste eigentlich jeder wissen dass er da eine Gesetzeslücke nutzt.

In all diesen Fällen könnte man sagen jemand nutzt eine (noch) existierende Lücke aus, um sich um Normen zu drücken, die gesellschaftlich schon heute, und künftig auch gesetzlich, geächtet sind.

Geschrieben

----So ist es! Ich beneide niemand wegen seiner 200+ Waffen---ABER ich kann/darf es mir als Sportschütze nicht erlauben

deshalb: Gleiches (Un)Recht für ALLE Legalwaffenbesitzer, ohne Gesetzeslücken geschickt auszunutzen.

Das erinnert mich doch stark an gewisse Steuerflüchtlinge (ich sach mal garnicht Steuerhinterzieher) , die Kraft ihrer Kohle sich ihr Paradies aussuchen können.

Warum sollten allgemein gültige Regeln für den Waffenerwerb NICHT auch für "Jäger" gelten?

...

Seit wann hat die Gelbe ein Mengenlimit? Solange du deine Rechte nicht kennst, solltest du nicht mit dem Finger auf andere zeigen...

Gruß

Erik

PS: Was sollte ich mit einem Drilling? Der ist für alles zu gebrauchen, aber für nichts wirklich gut...

Geschrieben

Es geht doch hier nicht um Neid, es geht darum, das eben einige Kameraden jede Gesetzeslücke bis ins letzte ausreizen und alle anderen dafür dann bei der nächsten "Anpassung" bestraft werden,wenn diese lücke dann geschlossen wird.

Es geht hier eindeutig um Neid. Und etwas was im Gesetz nicht verboten ist, ist halt eben erlaubt. Wenn du dies als Gesetzeslücke bezeichnest, so wertest du dies dahingehend, daß du für eine Verschärfung bist, um diese von dir definierte Lücke zu schließen. Du bist also zumindest ein Teilgegner des privaten Waffenbesitzes.

Geschrieben

War es jemals kriminologisch relevant, wieviele registrierte Waffen jemand hatte?

War es jemals kriminologisch relevant ob ein LWB Sammler, Jäger oder SpoSchü war?

Der Jäger hat sich nach dem Gesetz ordentlich verhalten. Zumindest soweit es für mich hier ersichtlich ist.

So lange er alles ordentlich aufbewahrt kann ich ihm nur eines wünschen:

Viel Freizeit damit er die Eisen auch ordentlich pflegen und benutzen kann.

Geschrieben

Seit wann hat die Gelbe ein Mengenlimit? Solange du deine Rechte nicht kennst, solltest du nicht mit dem Finger auf andere zeigen...

---ich kenne meine Rechte, ich habe eine neue "Gelbe". Ich zeige nicht mit dem Finger auf Irgendjemanden. Ich bin auch kein Neider---nur, ich warte (der Tag wird kommen, sagte schon Jonas Wayne) darauf, daß zum Beispiel (nicht nur der Jagdschein) aondern auch "Neu Gelb" überfüllt wird mit einer Pseudowaffensammlung- da WIRD garantiert gesetzlich -wann auch immer- eingegriffen/reglementiert werden.

Und, bezogen auf "Neu Gelb", eine derart volle Sammlung- mit den an die 200 Waffen auf JJgdschein verglichen- wird trotz gegenwärtiger Gesetzeslage ebenfalls nicht unbeanstandet bleiben.

MfG!

Geschrieben

Wie gesagt, der Anspruch des Bedürfnisses ist hier wohl der Rechtsstreitpunkt. Bei zuvielen Waffen stellt man eben auch die Frage, kann eine einzelne Person das überhaupt noch bewerkstelligen?! Prinzipiell ja - Einzelfallentscheidung; aber der Jäger soll ja eben net Sammeln, sondern "Jagen" - das ist sein Bedürfnis (in Form des Jagdscheins) und nur deswegen hat er auch das "Grüne Abitur" abgelegt.

Ein exzessives Sammeln kann sich halt zum Bumerang erweisen.

grüße,

zykez

Geschrieben

aber der Jäger soll ja eben net Sammeln, sondern "Jagen" - das ist sein Bedürfnis

MIR ist das Bedürfnis schnuppe. Solange irgendein LWB die drei anderen Aspekte erfüllt, nämlich Eignung, Zuverlässigkeit und Sachkunde, kann er von mir aus bei COLT Tagesproduktionen kaufen.

Richtig ist, daß der Apparat, nämlich die Verwaltung, hier ein "Ausnutzen" der Erwerbsgrundlage Jagd ausgemacht hat, und jetzt das Gängelband rausholt.

Das Bedürfnisprinzip gehört abgeschafft.

Geschrieben

Selbst mit Bedürfnisprinzip kann ich aus dem §13 keine Obergrenze herauslesen.

§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken

(1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn

1.

glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen, und

2.

die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition).

(2) Für Jäger gilt § 6 Abs. 3 Satz 1 nicht. (Altersgrenze 25) Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 (siehe oben, also keine Prüfung ob der Jäger die Schusswaffen benötigt.) sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 (keine Prüfung des Bedürfnisses nach §8) für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 (kein Verbot von Waffe und Munition nach BJagdG, s.o.) vorliegen.

(...)

(Ergänzungen zum Verständnis in Klammern und kursiv von mir)

Klar bleibt ein Verdacht des Sammelns, wenn ein Jäger z.B. 10 art- und kalibergleiche Jagdwaffen besitzt, aber wo ist das Problem?

Geschrieben

DENN, wie ich es unter der Hand von einigen mir bekannten Jägern gehört habe...EIGENTLICH braucht der deutsche Jäger nur EINE Waffe--- und das ist der Drilling

Was für ein Unsinn.

Du machst den Fehler, von wenigen Einzelmeinungen (ich kenne solche auch) auf alles zu schließen...

Natürlich reicht ein solcher ZF-bestückter Einzellader für viele Situationen, aber in vielen anderen haben die Repetierbüchse, die halbautomatische Büchse, oder eben diverse Flinten mit ihren "klassischen" Flintenvisierungen, jagdlich ihren Sinn und Nutzen. Ich habe zwar eine Kombinierte (eine BBF; neben "normalen" Flinten, Repetier- und HA-Büchsen), aber halte wiederum den Drilling für verzichtbar (ohne ihn irgendjemand absprechen zu wollen).

Also immer vorsichtig mit dem Argumentieren... solche tollen, irgendwo mal gehörten "Fachmeinungen" kommen bei politischen Entscheidern schnell mal in den falschen Hals...

Geschrieben

Klar bleibt ein Verdacht des Sammelns, wenn ein Jäger z.B. 10 art- und kalibergleiche Jagdwaffen besitzt, aber wo ist das Problem?

Wie gesagt, prinzipiell besteht kein Problem ansich, es ist lediglich eine Wesenfrage - aber bei der aktuellen Antigun-Stimmung braucht man sich doch echt über nix mehr wundern. Zudem fragen sich -bei großen Waffenbesitz- auch normale Non-Shooters, warum jemand soviele Waffen benötigt? (Ausnahme Waffensammlungen, aber hierfür gibt es ja die Rote WBK, auch wenn die Voraussetzungen andere sind)

grüße,

zykez

Geschrieben

Zudem fragen sich -bei großen Waffenbesitz- auch normale Non-Shooters, warum jemand soviele Waffen benötigt?

Oh, wenn wir darauf Rücksicht nehmen müssten, könnten wir uns gleich vom Waffenbesitz verabschieden...

Denn viele in der Materie Fremde (gehirngewaschen durch entsprechend tendenziöse Presseberichterstattung; lies' mal entsprechende Kommentare durch...) halten wohl bereits ca. 7 bis 10 Waffen pro Waffenbesitzer für ein "Riesenarsenal".

Geschrieben

das stimmt nicht.

Doch, 2 im Magazin, eine darf natürlich noch im Lager sein. Es wird tlw, schon länger so gehandhabt, wenn auch nicht überall, mittlerweile gibt es ein Gerichtsurteil dass diese Praxis so rechtens ist und der Drops ist damit wohl gelutscht. Bei meiner SLF ist auch eingetragen dass das Magazin nur 2 Schuss fassen darf. Ich gebe zu dass ich es etwas missverständlich formuliert habe.

Die Sache dass der Drilling für alles reicht ist Blödsinn, auf einer Niederwildtreibjagd schlepp ich doch nicht ständig den schweren Prügel mit, zudem schwingt der Drilling nicht besonders gut. Man läuft Gefahr das falsche Rohr abzufeuern (ist schon sehr vielen passiert), mit EL ist wieder nur noch 1 Schrotlauf da, ohne fehlt wieder die kleine Kugel. In die alten Drillinge darf oift nur ein EL bis zur 22 Hornet eingebaut werden, also wieder nur 1 Kugel für Reh und Schalenwild.

EDIT: Die Forensoft gibt das Zitat nicht wieder worauf Scott geantwortet hatte. Ich hatte geschrieben dass beim Selbstlader auf Jagdschein die 2 Schussbegrenzung in die WBK eingetragen wird.

Geschrieben

Du bist also zumindest ein Teilgegner des privaten Waffenbesitzes.

Hm,

deine "Ansichten" zum thema in allen ehren(du kommunizierst es ja recht deutlich hier im Forum). Ich habe auch geschrieben,das es mir wurscht ist, wieviele Kanonen jemand hat sofern er die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.

Aber die Entscheidung ,was im WaffG steht, treffen nun mal nicht wir.

Ich versuche mich nur in die Politischen Entscheidungsträger zu denken und sehe daher einige Probleme durch solcherlei "Sammelleidenschaft" auf JS oder WBK-Gelb....Ob ich das Waffengesetz in Schland nun toll oder nicht finde tut nix zur Sache und juckt auch keinen in Berlin oder woauchimmer.

Ich mag z.B. das Bedürfnissprinzip auch nicht aber wir haben es nunmal und müssen wohl oder übel auch noch einige Zeit damit klar kommen - ich betrachte mich daher nicht etwa als Gegner unserer Passion sondern eher als Realist :ninja: und versuche das beste draus zu machen.

@Thomas St:

Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn

1.

glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen

Hier lag dan wohl der Hase im Pfeffer.

LG: Steam

Geschrieben

Ich mag z.B. das Bedürfnissprinzip auch nicht aber wir haben es nunmal und müssen wohl oder übel auch noch einige Zeit damit klar kommen - ich betrachte mich daher nicht etwa als Gegner unserer Passion sondern eher als Realist :ninja: und versuche das beste draus zu machen.

Das hört sich jetzt aber anders an als Gesetzeslücke. Und vorhin spracht du eben von einer solchen. Und wer hier eine Gesetzeslücke sieht, der ist ein Gegner. Siehst du also eine Lücke oder nicht?

Geschrieben

Das hört sich jetzt aber anders an als Gesetzeslücke. Und vorhin spracht du eben von einer solchen. Und wer hier eine Gesetzeslücke sieht, der ist ein Gegner. Siehst du also eine Lücke oder nicht?

Leg halt nicht immer jedes Wort auf die Goldwaage und sieh nicht hinter jeder unglücklichen Formulierung gleich eine Verbotsforderung. :shok:

....schont auch ungemein den Blutdruck....

Ob dies jetzt eine Lücke im Gesetz ist oder nich ...hmmm...kann ich nicht genau sagen.Vor allem, da ich nicht weis mit welcher Intention es seinerzeit so beschlossen wurde wie es jetzt nunmal ist. Ich kann mir allerdings gut vorstellen,dass Bestände um die 200 LW nicht wirklich im sinne des Gesetzgebers waren und sind - daher meine vermutung einer Gesetzeslücke :pardon:

Gescheitert ist der LWB ja nunmal daran,dass er den Bedarf für all seine Waffen nicht glaubhaft nachweisen konnt (schätz ich mal)...Auf hoher See und vor Gericht u.s.w.

Aber die Berufung steht ja noch aus also schaun wir mal.

MfG: Steam

Geschrieben

Ob dies jetzt eine Lücke im Gesetz ist oder nich ...hmmm...kann ich nicht genau sagen.Vor allem, da ich nicht weis mit welcher Intention es seinerzeit so beschlossen wurde wie es jetzt nunmal ist.

Ich fragte eigentlich nach deiner Meinung und nicht nach der Meinung des anonymen Gesetzgebers (wer auch immer das ist, wenn doch angeblich die Macht und damit die Gesetze vom Volke ausgehen sollen). Also was ist deine Meinung?

Oder fragen wir alternativ auch so - du bist doch Teil des Gesetzgebers: wie würdest du das Gesetz abfassen?

Geschrieben

§8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze

Ein Bedürfnis besteht, wenn persönliche oder wirtschaftliche Interessen, zum Beispiel als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer geltend gemacht werden.

Damit würde ich erst einmal anfangen und dann in Ruhe §13 - 15 ausmisten.

Geschrieben

Doch, 2 im Magazin, eine darf natürlich noch im Lager sein. Es wird tlw, schon länger so gehandhabt, wenn auch nicht überall, mittlerweile gibt es ein Gerichtsurteil dass diese Praxis so rechtens ist und der Drops ist damit wohl gelutscht. Bei meiner SLF ist auch eingetragen dass das Magazin nur 2 Schuss fassen darf. Ich gebe zu dass ich es etwas missverständlich formuliert habe.

Die einzige Situation in der ein Jäger gezwungen ist, ein 2-Schuss Magazin zu verwenden, ist in dem Sekundenbruchteil in dem er den Abzugsfinger krümmt.

Es gibt zig andere Situationen, in denen man auch ohne "Kastration" schießen kann....z.B. einfach auf dem Stand beim Training oder einfach nur "just for fun" (ja, es soll auch noch Menschen geben, die einfach aus Spaß schießen gehen).

Hab mir erst letzte Woche einen .308 SL auf JS eintragen lassen, da gabs jedenfalls keinen Eintrag bzgl. 2-Schuss und mein SB wird sich auch hüten so einen bullshit zu fabrezieren.

Dass es dazu auch andere Gerichtsurteile gibt, hab ich auch gelesen. Da ist aber hoffentlich das letzte Wort des Betroffenen noch nicht gesprochen.

Abschließend würde ich es selbst für absolut legitim und legal halten, mit einem WBK-Eintrag über 2-Schuss Magazine, auf dem Stand trotzdem noch größere Magazine zu verwenden, solange man den SL mit einem 2-Schuss Magazin kauft- und wieder verkauft.

Irgendwo regiert auch noch der gesunde Menschenverstand und nicht jede menschliche Situation muss bis ins kleinste Detail gesetzlich befohlen sein.

Geschrieben

Servus,

es ist genau wie Scott schreibt. Wer sich die zwei Schuss Eintragung gefallen lässt ist selber schuld. Meine mit jagdlichem Bedürfnis erworbenen Selbstlader haben keine in die WBK eingetragenen Einschränkungen.

Gehe ich damit jagen wird die Waffe entsprechend dem Jagdgesetz mit zwei Schuss-Magazin benutzt, gehe ich damit sportlich schießen oder zum jagdlichen Übungsschießen werden eben die entsprechenden größeren Magazine benutzt. Ich erkenne kein Problem.

Gruß

Tauschi

Geschrieben

...

Gehe ich damit jagen wird die Waffe entsprechend dem Jagdgesetz mit zwei Schuss-Magazin benutzt, gehe ich damit sportlich schießen oder zum jagdlichen Übungsschießen werden eben die entsprechenden größeren Magazine benutzt. Ich erkenne kein Problem.

Gruß

Tauschi

Genau so ist es, es gibt kein Problem! Aber leider gibt es viele Mitmenschen (darunter sind auch viele LWB) denen die Erwerbserleichterung des Jagdscheins für solche Waffen nicht passt und daher die 2-Schuß Gängelung als eine Art ausgleichende Gerechtigkeit betrachten!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Wenn die 2 Schussbegrenzung in der WBK steht ist sie auch gültig, leider ist das so.

Was heißt gefallen lassen, wie man am Gerichtsurteil sieht ist es eh sinnlos dagegen zu klagen, also weshalb Nerven, Zeit und Geld verschwenden ?

Geschrieben

Servus,

wer aufgibt, hat schon verloren. Die Begründung der Urteile sind nicht besonders schlüssig. Die Kläger werden hoffentlich in die nächste Instanz gehen.

Gruß

Tauschi

Geschrieben

Den von der FDP geforderten Rauchmelder bitte nicht vergessen :)

Gruß

Hunter

Yo mamma, besonders bei Anlagen, die von Schwarzpulverschützen benutzt werden :lol2:

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