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IGNORED

Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung


tarday

Empfohlene Beiträge

Ich werfe nichts durcheinander. Wenn die Aufbewahrung einer Sig Sauer P226 AB123 kontrolliert werden muss, muss man sich nunmal davon überzeugen, dass dies die Sig Sauer P226 AB123 ist, die da aufbeahrt worden ist. Sonst hat man gar keine Gewähr die Aufbewahrung der Sig Sauer P226 Ab123 überprüft zu haben.

Die Kontrolle umfasst weiterhin sämtliche Pflichten aus Abs. 1 u. 2

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Bei der Kontrolle wird auf dem Rücken des LWB´s der Saustall den die Ordnungsämter beisammen haben, bereinigt.

Und der Gipfel der Dreistigkeit ist, dass der LWB das auch noch zu bezahlen hat.

Schnuffi

Schnuffi,

gaaaaaaaaaaaanz ruhig! Das war eine freiwillige Kontrolle und freiwillige Leistungen sind nun einmal grundsätzlich gebührenpflichtig zu gestallten. :teu38: Wenn die dann schon einmal vor Ort sind, auch gleich eine § 39er-Prüfung mitzumachen, ist doch einfach nur nett. ;)

Also wer sich halt unbedingt nachschauen lassen will, statt eine Verhütung nach Satz 3 zu verlangen, der soll halt auch ruhig die Gebühren dafür zahlen.

Dein

Mausebaer :beach:

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....

Wird endlich mal Zeit dass die Verfassungsklage voran kommt. Dann ist dieser Belästigung und Nötigung ehrlicher Bürger Schluss.

....

:rolleyes: oder es werden Nägel mit Köpfen gemacht und die Kontrollen werden zum Standard wie der Kaminkehrer oder der Tüv (da ist auch jeder Wiederstand Zwecklos)

Die Sache kann durchaus zum Eigentor werden... also lieber mal nicht zu früh freuen!

Gruß

Hunter

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Ich kann nicht nachvollziehen, warum nun im Rahmen der

Überprüfung der sicheren Verwahrung von Schußwaffen die

Ser.-Nr. verifiziert werden müssen ! Was glauben denn die Herren

(resp. Frauen) Kontrolleure vorzufinden, außer den Waffen, die beim

Besitzer eingetragen und dem Amt somit bereits bekannt sind ?

Man könnte grad meinen, jeder Waffenbesitzer hätte fremde Waffen oder

irgendwelche "Fantasiewaffen" im Tresor stehen ? Desweiteren frage ich mich, warum dann

die Eintragungspraxis auf den Ämtern bezüglich der Serien-Nummern über Jahrzehnte hinweg

auf "Treu und Glauben" gehandhabt wurde. Da wurde schließlich eingetragen, was im Anmeldeformular

eingetragen wurde, von wegen Nummern-Abgleich oder sonst was. Man könnte meinen, da werden nun Versäumnisse der letzten 30 Jahre nachgeholt. Oder alles nur Aktionismus ?

Svenni

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:rolleyes: oder es werden Nägel mit Köpfen gemacht und die Kontrollen werden zum Standard wie der Kaminkehrer oder der Tüv (da ist auch jeder Wiederstand Zwecklos)

Die Sache kann durchaus zum Eigentor werden... also lieber mal nicht zu früh freuen!

Ziemlich genau das wollte ich mit meinen oben stehenden Beitrag auch ausdrücken,

obwohl ich für das Dingens auch gespendet habe :rolleyes:

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Zudem besteht meine Frau auf ihr grundgesetzlich garantiertes Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

Das habe ich auch schon mal einen O.A. Chef gesagt: "sie wissen das, dass auch die Ehefrau mit einer Kontrolle einverstanden sein muß"

Antwort des SB:

Hmmmm jaaaa das wissen wir, deshalb werden wir nur mit dem LWB reden.

Aber es kann nicht angehen, dass die Frau die Kontrolle ständig ablehnt, sonnst müssen wir dem LWB die Zuverlässigkeit aberkennen.

Aha, wir haben in DE noch die Sippenhaft.

Schnuffi

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Antwort des SB:

Hmmmm jaaaa das wissen wir, deshalb werden wir nur mit dem LWB reden.

Tja, ein Fall von P.g. für mich - meine Frau hat fast so viele Waffen wie ich -

und sonst wohnt niemand im Haus ^_^

andererseits - es kann rumliegen was und wo immer es will - da wir zuhause und BEIDE berechtigt sind, ist das o.k. :icon14:

Hat eben alles seine zwei Seiten im Leben ;)

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... Man könnte meinen, da werden nun Versäumnisse der letzten 30 Jahre nachgeholt. ...

Svenni

Was meinst Du denn, warum da dann auch gleich noch eine Prüfung nach § 39 Abs. 3 mit der Nachschau gem. § 36 Abs. 3 WaffG verbunden wurde. :rolleyes: Bedenklich ist nur, dass sich die Nachschauer hier für den § 39er den Zutritt über den § 36er erschwindelten. :mad:

Dein

Mausebaer <_<

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Das habe ich auch schon mal einen O.A. Chef gesagt: "sie wissen das, dass auch die Ehefrau mit einer Kontrolle einverstanden sein muß"

Antwort des SB:

Hmmmm jaaaa das wissen wir, deshalb werden wir nur mit dem LWB reden.

Aber es kann nicht angehen, dass die Frau die Kontrolle ständig ablehnt, sonnst müssen wir dem LWB die Zuverlässigkeit aberkennen.

Aha, wir haben in DE noch die Sippenhaft.

Schnuffi

Tja, glücklicherweise ist es noch so, dass der Partner ohne Waffen die Kontrolle im Haus ablehnen kann - und dieses Verhalten empfehle ich auch in meinem Bekanntenkreis.

Da dem deutschen Brüger ja allerhand unterstellt wird, wäre es doch sinnvoll, Kontrollen im Stile der Waffenkontrolle durchzuführen und diese dann Autokontrolle zu nennen: Überprüft wird, ob die Fahrgestellnummer korrekt ist... Jeder Autobesitzer in Deutschland muss überprüft werden!

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....

Wir baden es dann für dich aus.

Steven

:rolleyes: wer badet da was für wen aus? Bei mir war die Kontrolle vor ein paar Monaten auch schon da... warum soll ich deswegen ein Theater veranstallten?

Natürlich könnte ich mit der Behörde Katz und Maus spielen... wer wird da wohl auf Dauer den kürzeren ziehen? :lol: die Behörde garantiert nicht.. und es wird keiner von denen die hier immer eine große Lippe riskieren bereit sein die Sache für mich oder einem anderen auszubaden!

Also lieber erst mal nachdenken bevor du solche Sprüche ab lässt... hier im Forum kann man viel erzählen, wenn die Realität dann vor der Haustüre steht sieht die Sache schon ganz anders aus :D

Und ich hab noch von keinem hier gelesen das er die Kontrolle wie vielfach angekündigt raus geschmiessen hat... :lol:

Gruß

Hunter

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oder es werden Nägel mit Köpfen gemacht und die Kontrollen werden zum Standard....

Die Sache kann durchaus zum Eigentor werden... also lieber mal nicht zu früh freuen!

Falsch, wir können nur gewinnen. Verloren haben wir schon.

Entweder wird der §36 zu unseren Gunsten geändert, oder es bleibt so wie es jetzt ist.

Und wenn nichts am §36 geändert wird, dann wird das BVG sicher eine Stellungnahme dazu abgeben.

Was die SB´s dürfen und was nicht.

Schnuffi

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Das habe ich auch schon mal einen O.A. Chef gesagt: "sie wissen das, dass auch die Ehefrau mit einer Kontrolle einverstanden sein muß"

Antwort des SB:

Hmmmm jaaaa das wissen wir, deshalb werden wir nur mit dem LWB reden.

Aber es kann nicht angehen, dass die Frau die Kontrolle ständig ablehnt, sonnst müssen wir dem LWB die Zuverlässigkeit aberkennen.

Darauf werden wir es ankommen lassen müssen. Aber man sollte nicht so viel mit diesen Leuten reden. Hier gilt:"Reden ist Silber, schweigen ist Gold"

BBF

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Falsch, wir können nur gewinnen. Verloren haben wir schon.

Entweder wird der §36 zu unseren Gunsten geändert, oder es bleibt so wie es jetzt ist.

...

Schnuffi

Ich befürchte da irrst du dich gewaltig.. jetzt gibt's noch ein paar Hintertürchen und die Kontrollen finden eher selten statt und sind meist Kostenlos... die Türchen kann man ganz leicht schließen und die Kontrollen zum "kostenpflichtigen Standard" machen.. ich sag nur Tüv und Kaminkehrer..

Manchmal ist es besser ein kleines Übel hin zunehmen und dafür ein größeres abzuwenden.. DJV & Co. hätten ganz andere Mittel und vom Einfluß auf die Politik will ich gar nicht erst reden... warum wohl hat man nicht gegen die Hausbesuche geklagt?

Auf meine Frage an einem der da etwas mit reden darf bekamm ich damals folgende Antwort.. schlafende Hunde weckt man besser nicht

Aber abgesehen davon... der politische Trend geht zu Rot/Grün.. dann kannst du dir ja wohl denken wo der Trend im WaffG und den Kontrollen hin gehen wird!

Gruß

Hunter

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Manchmal ist es besser ein kleines Übel hin zunehmen und dafür ein größeres abzuwenden..

Da gibt es einen sehr wahren Spruch:

"Wer immer das kleinere Übel wählt, wird irgendwann ein ganz Großes haben."

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Manchmal ist es besser ein kleines Übel hin zunehmen und dafür ein größeres abzuwenden.. DJV & Co. hätten ganz andere Mittel und vom Einfluß auf die Politik will ich gar nicht erst reden... warum wohl hat man nicht gegen die Hausbesuche geklagt?

Die Sache mit dem BVG ist schon angelaufen.

Am Ende des Rechtsstreits ziehe ich dann ein Resümee, nicht vorher.

Wenn ich ständig kleine Übel hinnehme, Dann ist es bald, in der Summe, auch ein großes Übel.

Hast du die Klageschrift schon mal gelesen? Oder warum bist du so Skeptisch?

Schnuffi

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Ich werfe nichts durcheinander. Wenn die Aufbewahrung einer Sig Sauer P226 AB123 kontrolliert werden muss,

Aber genau das muß ja gar nicht gemacht werden!

Lies Dir die Absätze noch mal durch, und Du wirst feststellen daß da nichts von einer P226 drin steht, sondern von "Lang-, Kurz- und verbotenen Waffen".

Und da es genau so im Gesetz steht, darf auch genau so differenziert werden, und nicht anders.

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Bei mir war es für mich kostenlos. Zumindest ist bis heute keine Rechnung der Behörde hier eingetrudelt...

Naja,

rückwirkende Gebührenerhebung ist ja auch nichts wirklich Neues. Da kann so mancher Häuslebesitzer ein Lied von singen. ;)

Dein

Mausebaer

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Das steht in überhaupt keinem Verhältnis.

Das mag sein. Ich glaube aber kaum, daß es billiger wird. Man sollte lieber froh sein, daß die Kontrolle nicht die Zeit für die 53 Euro ausnutzt, die guten Leute also nach 3 Minuten fertig sind und nicht noch lang rumstehen oder -schnüffeln.

Mir graut vor einer Kontrolle, bei der dann womöglich und sofern das nicht bis dahin gerichtlich als nicht statthaft unterbunden wurde alle Waffen abgeglichen werden, allein wegen der Ölerei und Einpackerei hinterher.

Komisch, ähnliche Beschwerden gab es früher öfter mal in Mopedzeitungen. Da wurde rumgemosert, weil man für 10-15 Minuten Arbeit soundsoviel zahlen mußte. Ich persönlich war immer froh, schnell fertig zu sein. Wer kurz prüft, hat weniger Zeit was zu finden.

Davon abgesehen bin ich kein Freund der vor-Ort-Kontrollen, sie lassen sich aber wohl nicht dauerhaft vermeiden.

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Natürlich könnte ich mit der Behörde Katz und Maus spielen... wer wird da wohl auf Dauer den kürzeren ziehen? :lol: die Behörde garantiert nicht.. und es wird keiner von denen die hier immer eine große Lippe riskieren bereit sein die Sache für mich oder einem anderen auszubaden!

Hunter

Hallo Hunter

ich habe meinem SB schon kurz nachdem diese Kontrollen in Gesetzesform gepresst wurden mitgeteilt, daß ich diese Kontrollen mit dem Hinweis auf Art. 13GG ablehne und nicht gestatten werde. Dies wird auch so geschehen, falls er bei mir vor der Haustür steht. Es wäre nicht das erste mal, daß ich mit der Behörde vor den Kadi ziehe. Ich habe meine Pflicht getan, als ich meinen VDS 1 zertifizierten Tresorraum und meinen VDS 1er Tresor nachwies. Auch erklärte ich in meinem Sicherheitskonzept, daß immer eine geladenen Waffe im Schlafzimmer und im Tresorraum liegt. Dies natürlich gesetzeskonform. Ich finde es immer schade, daß es so wenig Legalwaffenbesitzer mit Eiern gibt, die erklären, daß wenn wir nicht kriechen, wird es schlimmer. Ich bin nicht zum kriechen geboren, die Natur hat mir den aufrechten Gang verliehen, und den werde ich aus Angst nicht aufgeben.

Gruß

Steven

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Ich befürchte da irrst du dich gewaltig.. jetzt gibt's noch ein paar Hintertürchen und die Kontrollen finden eher selten statt und sind meist Kostenlos... die Türchen kann man ganz leicht schließen und die Kontrollen zum "kostenpflichtigen Standard" machen.. ich sag nur Tüv und Kaminkehrer..

...

Du lässt Dir zu leicht Angst machen. Betrachten wir es doch einmal nüchtern:

Wenn die Jungs von der Staatsmacht alle 2 Jahre rechtzeitig angekündigt kontrollieren, wie meine Spielsachen aufbewahrt wurden und dafür die gleichen Gebühren erheben, wie für den TÜV oder den Kaminfeger, aber sonst nur mit richterlicher Anordnung (und dafür gebührenfrei) in mein Haus kommen, dann kann ich leichter damit leben, als wenn sie jederzeit, wenn ihnen gerade danach ist vor der Tür stehen und dafür jedes Mal 100 € abkassieren. :contra:

Allerdings stellt sich dann in dem Fall ohnehin die Frage nach dem Sinn der regelmäßigen Kontrolle, denn was soll eine angekündigte Kontrolle der Aufbewahrung alle 2 Jahre bringen, wenn sich in der Zwischenzeit nichts waffenrechtlich relevantes verändert hat? Wollen sie etwa nachschauen, ob ich in der Zwischenzeit meinen Tresor verkauft habe und die Waffen im unverschlossenen Kleiderschrank aufbewahre? Wieso sollte ich das tun? :confused:

Zweifelsfälle klären die zuständigen Gerichte.

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