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IGNORED

Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung


tarday

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Ich hoffe, dass damit Deine - hier etwas unkonstruktive - Frage zur Zufriedenheit beantwortet ist.

Naja, wie könnte ich dem widersprechen? Wie Du es darstellst, ist wie gewohnt fundiert und auch im Großen und Ganzen nachvollziehbar. Dennoch: für so "unkonstruktiv" halte ich meine Frage aber nach wie vor nicht. Es fehlte vielleicht eher die "Begründung"! Dass ich nicht damit provozieren wollte, habe ich ja extra klargestellt! Aber sei's drum! Mir ging es - das habe ich in der Folge hoffentlich richtig darstellen können - um die Vermeidung einer absolut negativen Grundeinstellung schon im Voraus! Es wird ja bei uns nichts so gründlich ausgeweidet wie eine negative Begebenheit! Diejenigen, die hier positive "Erlebnisse" einstellen, finden dahingegen meist nicht die geringste Beachtung! Hat doch noch keine® gefragt: "Hey, wie hast Du denn reagiert, als der Kontrolleur so richtig nett und absolut korrekt die Überprüfung durchgeführt hat? Erzähl mal GAAAANZ genau!".

Und seien wir mal ehrlich: es ist nicht jede Situation 1 zu 1 umlegbar und nur, weil ich aus der Theorie weiß, wie ein anderer reagiert hat, kann das der nächste noch lange nicht in die Praxis umsetzen, wenn er nicht die entsprechenden Grundanlagen hat! Der eine braust nur auf, der andere traut sich gar nichts sagen, während ein paar Glückliche sich ihrer angeborenen Authorität/Persönlichkeit/Ausstrahlung oder was auch immer sowieso gegen JEDEN behaupten können! Ich habe seit Jahren täglich mit schwierigen zwischenmenschlichen Situationen zu tun und wirklich viel dabei gelernt, kann aber deswegen trotzdem immer noch nicht jede meistern!

Soweit hierzu... Aber gut, jeder wie er will! B)

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Guten Morgen zusammen,

bevor das hier noch ausartet in wildeste Spekulationen darüber, wer wieso für wie lange und von wem gesperrt wird, werde ich einmal den genauen Ablauf hier öffentlich machen. Steven, ich habe nichts dagegen, dass Fyodor (dessen Klarnamen ich kenne, aber sicher nicht ohne sein Einverständnis veröffentlichen werde!) meinen Vornamen benutzt, um auf meine Posts zu antworten.

Also: Angefangen hat der Vorgang am 28.05.2011. Ich war an diesem Tag auf der Fortbildung zum Technischen Fachwirt (HWK) und deshalb nicht zu Hause. Als ich heim kam, lag im Briefkasten ein orangener Formschrieb, den ich sorgfältig aufbewahren werde. Darauf stand geschrieben:

"Sehr geehrter Herr Kreisel,

ich suchte am 28.05.2011 um 10.00 Uhr Ihr Anwesen auf, um die ordnungsgemäße Aufbewahrung Ihrer registrierten Waffen zu überprüfen (nach §36 Abs, 3 Waffengesetz).

Leider konnte ich Sie nicht antreffen. Nächster Termin für die Kontrolle bei Ihnen ist am: 06.06.11 um 15.15 Uhr. Sollte ich verhindert sein, bitte ich Sie, sich mit mir telefonisch oder per Email in Verbindung zu setzen, damit wir einen anderen Termin vereinbaren können. Ich bin wie folge erreichbar..." Darauf folgen seine Telefonnummer, seine Email-Adresse sowie eine Grußformel und sein Name in Druckschrift. Er hat das Schreiben nicht unterzeichnet. Von einer Nachschau nach §39 Waffengesetz stand auch nichts da.

Da ich gegen den Termin nichts einzuwenden hatte, habe ich ihm nicht geantwortet. In Ermangelung einer Erwerbstätigkeit habe ich momentan recht viel Zeit für solche Sachen. Er kam also gestern nachmittag um 15.00 Uhr vorbei und hat geklingelt. Ich habe ihm geöffnet und ihn gebeten kurz zu warten, da ich mir Schuhe anziehen müsse, da der Schrank samt registrierter Waffen an meinem Zweitwohnsitz (welcher sich im Haus meiner Eltern befinden, die noch immer dort wohnhaft sind) steht. Dort könnten wir kurz zusammen hinfahren, da es ca. 2 Minuten entfernt ist. Er war etwas überrascht und fragte mich, wieso ich erst jetzt damit herausrücke. Ich antwortete ihm, dass ich bereits 2009 auf Nachfragen der Behörde meine Aufbewahrung von Waffen und Munition in Form von Bilder, Typenschildern, Kopien der WBK, etc. nachgewiesen hatte. Das Ganze habe ich förmlich korrekt per Mail inklusive kurzer Begründung für das Aufstellen des Schrankes bei meinen Eltern (Eigengewicht des Schrankes liegt deutlich über 500kg/m²) an das Ordnungsamt Heilbronn geschrieben. Seitens der Behörde wurde kein Einspruch dagegen erhoben! Einen Ausdruck meiner Email hatte er der über mich bei der Behörde geführten Akte dabei, aber offensichtlich übersehen. Wir also zum Haus meiner Eltern und geklingelt, woraufhin mein Stiefvater aufgemacht hat. Ich habe den Kontrolleur vorgestellt und gesagt, dass er gerne die Aufbewahrung kontrollieren würde. Mein Stiefvater hat gesagt: "Wir wollen aber nicht, dass hier in unserem Haus kontrolliert wird!" Jetzt wurde der Herr vom Amt "richtig freundlich" und meinte: "Dann ist mir das vollkommen egal! Ich muss hier kontrollieren und Sie müssen mich reinlassen! Außerdem kostet es sonst 50€ Gebühren, da die Kontrolle nicht durchgeführt werden konnte!" Mein Stiefvater hat nachgefragt: "Und wenn ich Sie reinlasse zum Kontrollieren, dann kostet es nichts?" Kontrolleur:"Nein, dann kostet es nichts! Außer natürlich, dass ich etwas zu beanstanden habe!" Ich weiß nicht, was er hätte finden wollen! Allerdings weiß ich aus sicherer Quelle, dass selbst eine Kontrolle, bei der es nichts zu beanstanden gibt(!), trotzdem dem LWB in Rechnung gestellt wird. So geschehen bei einem Vereinskameraden, der eine Kontrolle hatte und der Kontrolleur dabei festgestellt hat, dass seine Behörde die Akte in diesem Fall nicht sauber geführt hatte. Mein Vereinskamerad hätte demnach noch ein Gewehr haben müssen, welches er in den 90er-Jahren bereits veräußert und ordnungsgemäß seiten der Behörde ausgetragen bekommen hatte! Es gab also weder an der Aufbewahrung noch am Bestand der registrierten Waffen meines Kameraden etwas zu beanstanden. Er hat trotzdem (weil ja eine Waffe vorhanden hätte sein müssen, aber nicht war, deshalb Beanstandung) eine Rechnung bekommen. Dabei wurde jede angefangene halbe Stunde mit 25€ in Rechnung gestellt. In meinem Fall wären demnach also mindestens 25€ fällig gewesen. Die Diskussion zwischen Kontrolleur und Stiefvater ging noch ein paar Minuten weiter, wobei selbst der Verweis auf das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (GG Artikel 13) keinerlei Reaktion seitens des Kontrolleurs zur Folge hatte. Was meinen Stiefvater letzten Endes hat umkippen lassen ist unklar, allerdings ist er eben umgekippt und hat den Kontrolleur reingelassen. Wir also rein und ich zeige ihm den Schrank, wie gemäß §36 Abs. 3 Waffg bereits 2009 nachgewiesen. Kontrolleur: "Machen Sie den Schrank bitte auf. Ich muss auch den Bestand kontrollieren!" Ich erwiderte: "Von einer Nachschau nach §39 WaffG stand aber nichts auf ihrem Schreiben!" Nun wurde der Herr ausfällig: "Ich lass mich doch von Ihnen nicht verarschen. Ihre Spielchen können Sie mit jemand anderem treiben, aber nicht mit mir! Und wenn Sie diesen Schrank in Ihrer Wohnung nicht reinstellen können, dann kaufen Sie sich gefälligst einen, mit dem das geht! Die Kontrolle wird an dieser Stelle abgebrochen und die Rechnung geht ihnen zu. Das hat Konsequenzen für Sie. Außerdem wirft ihr Verhalten kein gutes Licht auf die weitere Bewertung ihrer Zuverlässigkeit. Die Nachschau nach §39 machen wir dann nach Termin-Absprache auf dem Amt!" Sprach´s und ging ohne ein weiteres Wort. Mein Stiefvater und kann diese Äußerungen bezeugen und er hat nur den Kopf geschüttelt, als er zu mir meinte: "Der war schon bei der Begrüßung sehr unangenehm. So einen will nicht mehr hier im Haus haben!"

So ging also die "Kontrolle" vonstatten und ich erwarte nun, wie die Konsequenzen letzten Endes aussehen könnten. Gemäß §36 Abs.3 WaffG habe ich die Aufbewahrung so gut möglich nachgewiesen und der Behörde alle angeforderten Daten und Informationen in vollem Umfang zukommen lassen. Zudem habe ich der Sachbearbeiterin im Februar persönlich angekündigt, dass ich eine Kontrolle nach §36 Abs.3 Waffg nicht zulassen werde, da ich meiner Pflicht zum Nachweis der Aufbewahrung bereits nachgekommen bin und Veränderungen bei der Aufbewahrung umgehend melden werde. Zum Zeitpunkt des schriftlichen Nachweises gab es die Stelle des Kontrolleurs noch nicht. Es war lediglich angekündigt, dass es eine neue Sachbearbeiterin für die zuständige Stelle auf dem OA geben würde, die die eingegangenen Daten auswerten und in den Akten einpflegen wird.

Die beiden Sachbearbeiterinnen machen ihre Arbeit sehr ordentlich und pflegen die Daten gewissenhaft. Diesen Eindruck hatte ich bei dem Kontrolleur (welcher meines Wissens früher Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt hat) überhaupt nicht. Er war ungepflegt, unfreundlich und offensichtlich nicht sehr gewissenhaft, wenn ich bedenke, dass er sämtliche Informationen zur Aufbewahrung sogar dabei hatte, es gleichzeitig aber nicht für richtig hielt, diese Informationen auch einmal durchzulesen. Sollte eine Rechnung kommen, werde ich dagegen Widerspruch einlegen mit Hinweis auf die bereits 2009 erbrachten Nachweise und auf §2 Abs.3 Landesgebührengesetz Baden-Württemberg.

Herzliche Grüße

Jan

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Diejenigen, die hier positive "Erlebnisse" einstellen, finden dahingegen meist nicht die geringste Beachtung!

Das ist insofern nachvollziehbar, als dass diese Situationen ja unkritisch waren/sind.

Die menschliche Aufmerksamkeit richtet sich stets nur auf kritische Begebenheiten, "ungefährliche" Situationen werden ignoriert. Das entstammt wohl einer Zeit, zu der diese Steuerung der Aufmerksamkeit schlicht überlebensnotwendig war und liegt m.E. an dem Umstand, dass die Kapazität zur bewussten Informationsverarbeitung in Echtzeicht recht begrenzt ist.

Dass ich nicht damit provozieren wollte, habe ich ja extra klargestellt!

Das ist korrekt. Dies hatte ich - wohl durch die Hervorhebeungen im zitierten Passus - ausgeblentet/verdrängt/überlesen oder sonst wie nicht wahrgenommen.

Insofern ziehe ich das "unkonstruktiv" zurück.

Mir ging es ... um die Vermeidung einer absolut negativen Grundeinstellung schon im Voraus!

Das ist sicher richtig und wichtig und sollte darüber hinaus selbstverständlich sein.

Allerdings denke ich, dass es den allermeisten Threadteilnehmern nicht darum geht, sich durch negative Erlebnisberichte selbst auf Krawall zu bürsten.

Die natürliche Anziehungskraft der Negativerfahrungen liegt meines Erachtens schlicht und einfach in ihrer Kritizität. Wenn alles bestens läuft, gibt es keine Notwendigkeit (sprich: keine Not abzuwenden) das Ganze großartig zu reflektieren.

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@sportschütze79

Netter "Bericht"

Mich wundert nur das der Kontrolleur alleine kam?

Somit kann der Herr behaupten was er will, er hat ja keine Zeugen.

Wenns hart auf hart kommt kannst du einfach behaupten er wäre überhaupt nicht bei dir gewesen.

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@Sportschuetze79

Da ist aber einiges schiefgelaufen - auf Seiten des Amts.

Da wuerde ich mir ueberlegen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben und zwar bevor irgendetwas vom Amt kommt. Des weiteren wuerde ich mich erkundigen, wo dieser Kontrolleur vorher die Aufbewahrung geprueft hat und wie das dort abgelaufen ist. Vielleicht ist ja ein Muster erkennbar.

SchwarzerKrauser

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Die menschliche Aufmerksamkeit richtet sich stets nur auf kritische Begebenheiten...

Das ist sicher richtig und wichtig und sollte darüber hinaus selbstverständlich sein.

Die natürliche Anziehungskraft der Negativerfahrungen liegt meines Erachtens schlicht und einfach in ihrer Kritizität.

Kritizität - Himmel! Da musst ich erst mal googeln! :s82: Wieder richtig - nur manchmal denkt man halt, man ist in einem Emo-Forum gestrandet... :s84: Aber gut, ich halt mich zurück!

:s75:

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"Dann ist mir das vollkommen egal! Ich muss hier kontrollieren und Sie müssen mich reinlassen! Außerdem kostet es sonst 50€ Gebühren, da die Kontrolle nicht durchgeführt werden konnte!"

Spätestens an der Stelle hätte ich ihn "verabschiedet". Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine gute Sache ...

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Er hat jetzt dem Stiefvater nicht erklärt, dass er ihn entgegen Art 13 GG einlassen MUSS? Das wäre ja mal ein feines Eigentörchen ;)

Allgemein, wirst du u.U. nicht ganz ungeschoren davonkommen. Hier wurde doch die ein oder andere rechtliche Unklarheit mitgenommen, die durchaus negativ ausfallen kann (Aufbewahrung kontra Nachschau, Gebühren)

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Hallo,

also ganz ehrlich...solch ein Auftreten hätte ich mir in meinem Haus nicht bieten lassen. Er hat sich einfach ordentlich zu benehmen und nicht über mein Eigentum, Grund und Boden zu verfügen wie er will.

Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus, und wenn er bei mir so reinruft...dann steh ich am nächsten Tag bei seinem Dienstherrn, im Regelfall dem Landrat und wir führen ein intensives klärendes Gespräch. Wenn Zeugen dabei waren, wie bei dir, dann um so besser.

Der Mann würde von mir Hausverbot bekommen und es darf gern ein etwas freundlicherer Kollege kommen und den Schrank anschauen.

Und das Grundgesetz würde der werte Herr von mir gleich noch in gebundener Form geschenkt bekommen, mit dem Auftrag das mal gut zu lesen.

Gruß

Carsten

P.S. ich war schon wegen anderer Themen bei unserem Landrat und das waren stets sehr interessante Gespräche.

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Aber es beschäftigt ein paar Leute sinnvoller als eine Kontrolle ....

Ja, man muss die Waffenbehörden immer am Arbeiten halten, damit die aus Langweile nicht auf dumme Ideen kommen.

Wenn sich die Dienstaufsichtsbeschwerden nach und nach immer mehr häufen und auch welche von verschiedenen Personen dabei sind, dann wird es irgendwann schon Konsequenzen für den SB haben.

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Deswegen verweiget man ja nicht einfach den Zutritt, sondern verlangt für den Zutritt die Verhütung gem. Satz 3. ;) Man verweigert nichts, man verlangt sogar die Einhaltung der Vorschriften des WaffG. :heuldoch: Für den Rest gibt es den § 39. Nur dumm, dass es dort in Abs. 1 "die für die Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Auskünfte" heißt, Abs. 2 für die Masse von uns nicht anzuwenden ist und Abs. 3 einen "begründetem Anlass" verlangt. Dass man als LWB selbstverständlich den Wünschen der Behörde gem. § 39 in gesetzestreuester Weise nachkäme, ist doch hoffentlich selbstverständlich. Aber das der Behörde, deren Vertreter mangels Verhütung draußen bleiben müssen, auch zu schreiben, ist sicherlich kein Schaden. :rolleyes:

Dein

Mausebaer :bud:

Kannst Du das bitte nochmal erklären?

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also nicht einfach "Du kummst hier nätt rein!"

sondern

"Sehr geehrte® Blablablalall,

vielen Dank für Ihr Schreiben blablabla ... Wie Sie bereits meinen Nachweis gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 WaffG vom TT.Mmm.JJJJ entnehmen können, erfolgt die Verwahrung nach § 36 Abs. 1f. in Wohnräumen. blablabla. Daher liegt hier der rechtliche Sonderfall des § 36 Absatz 3 Satz 3 vor. Leider kann ich anhand Ihres Schreibens blablabla nicht erkennen, ob die Nachschau einer Verhütung gemäß Satz 3 dient. Bitte erläutern sie mir, ob und wie die von Ihnen vorgesehene Maßnahme einer Verhütung nach Satz 3 dient. blablabla

Bei Fragen und für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen nach Möglichkeit gerne zur Verfügung. (man muß ja keine Tel.-Nr. oder EMüll-Addy im Briefkopf haben)

Für Ihre Mühe danke ich Ihnen im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

IMI"

und dann ersteinmal die Antwort abwarten! Für Behörden-Ping-Pong braucht man neben etwas Nerven auch Geduld. :rolleyes:

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Danke!

Und wie kommt §39 ins Spiel?

Dann wenn die Behörde Daten über § 36 Abs. 3 S. 1 WaffG hinaus haben will oder Dir wegen nicht erfolgender Kooperation droht. Schließlich liebst Du Deine Behörde und tust alles für sie, solange Dir Gesetz, Grundrechte, die wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung etc. nichts anderes als verantwortungsbewußter und das Gemeinwesen achtender Bürger vorgibt. :rolleyes:

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Aber mit der neuen Verwaltungsvorschrift wird die Überprüfung @ home legimentiert , leider!

...

Wie könnte denn eine Arbeitsanweisung an Behördenmitarbeiter Dir Bürger etwas Anderes vorschreiben als das Gesetz? :teu38:

Außerdem lese mal ein klein wenig weiter, denn auch da gilt der Sinnspruch: "Blättere vor und blättere zurück! Vielleicht findet sich ein besseres Paragrafenstück."

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Aber mit der neuen Verwaltungsvorschrift wird die Überprüfung @ home legimentiert, leider!

Nein, wird sie nicht.

Dazu ist festzustellen:

1. Eine Verwaltungsvorschrift (WaffVwV) hat allein Gültigkeit gegenüber der Verwaltung. Für den legalen Waffenbesitzer gelten das WaffG sowie die Regelungen der AWaffVO in der jeweils gültigten Fassung.

2. Wenn in einer WaffVwV ein derart ausgemachter Blödsinn steht (siehe Pkt. 36.7, Seite 145 f. des vorliegenden Entwurfs der WaffVwV), dann ist der Entwurf in diesem Punkt erneut auf seine rechtliche Verbindlichkeit zu prüfen, da die Verwaltung hier zu einem vom Gesetz nicht legitimierten Handeln angewiesen wird.

CM

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Die beiden Sachbearbeiterinnen machen ihre Arbeit sehr ordentlich und pflegen die Daten gewissenhaft. Diesen Eindruck hatte ich bei dem Kontrolleur (welcher meines Wissens früher Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt hat) überhaupt nicht. Er war ungepflegt, unfreundlich und offensichtlich nicht sehr gewissenhaft, wenn ich bedenke, dass er sämtliche Informationen zur Aufbewahrung sogar dabei hatte, es gleichzeitig aber nicht für richtig hielt, diese Informationen auch einmal durchzulesen.

Benimm und (Nicht-)Qualifikation des Kontrolleti zu diskutieren, dürfte im Streit um die Gebühren nicht schaden. :gutidee: Man muß sich die gemeindlichen Radarfallensteller und Feldschütze nur mal genauer anschauen, da findet man schon was. Nachfragen: Warum ist der dort weggelobt worden? Und die Korrekten, also i.d.R. die SBs, auch verdienter Maßen loben!

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Wenn in einer WaffVwV ein derart ausgemachter Blödsinn steht (siehe Pkt. 36.7, Seite 145 f. des vorliegenden Entwurfs der WaffVwV), dann ist der Entwurf in diesem Punkt erneut auf seine rechtliche Verbindlichkeit zu prüfen, da die Verwaltung hier zu einem vom Gesetz nicht legitimierten Handeln angewiesen wird.

CM

Hallo cartridgemaster,

man kann dies auch als Arbeitsbeschaffungsmassnahme für unsere freiberuflichen Juristen betrachten, die von ihren jetzt beamteten Juristenkollegen auf diese Weise Aufträge zugeschustert bekommen. :rotfl2:

Gruss

D. Rellek

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Nein, wird sie nicht.

Dazu ist festzustellen:

1. Eine Verwaltungsvorschrift (WaffVwV) hat allein Gültigkeit gegenüber der Verwaltung. Für den legalen Waffenbesitzer gelten das WaffG sowie die Regelungen der AWaffVO in der jeweils gültigten Fassung.

Durch Anwendung wird sie aber auch für den Betroffenen verbindlich. ^_^

2. Wenn in einer WaffVwV ein derart ausgemachter Blödsinn steht (siehe Pkt. 36.7, Seite 145 f. des vorliegenden Entwurfs der WaffVwV), dann ist der Entwurf in diesem Punkt erneut auf seine rechtliche Verbindlichkeit zu prüfen, da die Verwaltung hier zu einem vom Gesetz nicht legitimierten Handeln angewiesen wird.

Ob das wirklich Blödsinn ist, wage ich zu bezweifeln. Es hat seine Grundlage und Berechtigung. Für mich eher traurig, dass man so was überhaupt in eine VwV reinschreiben muss, denn des sollte jedem schon mit gesundem Menschenverstand klar sein, dass eine Kontrolle anders gar nicht funktioniert und von Grund auf sinnlos wäre.

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Durch Anwendung wird sie aber auch für den Betroffenen verbindlich. ^_^
Erst wenn der Betroffene dieses zu läßt. ;)
Ob das wirklich Blödsinn ist, wage ich zu bezweifeln. Es hat seine Grundlage und Berechtigung. Für mich eher traurig, dass man so was überhaupt in eine VwV reinschreiben muss, denn des sollte jedem schon mit gesundem Menschenverstand klar sein, dass eine Kontrolle anders gar nicht funktioniert und von Grund auf sinnlos wäre.

Dumm nur, das im Gesetz etwas anderes steht. Aber die Gesetzgebungsqualität läßt ja auch seit Jahren zu wünschen übrig. :blum:

Dein

Mausebaer

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