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IGNORED

Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung


tarday

Empfohlene Beiträge

Der Polizist kann sich nicht aussuchen, bei jemand anders rumzuschnüffeln, er muß das bei Dir tun.

Mal provokant gefragt: Warum?

Die Behörde ist nicht gezwungen zu kontrollieren und sie kann auch einen anderen Mitarbeiter schicken, der damit keine Probleme hat.

bye knight

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Auf meine Nachfrage, wie nun weiterverfahren wird, bekam ich die Auskunft: Das weis die Behörde auch noch nicht. :00000733:

Hier wird pauschal jeder LWB im drei Jahresturnus kontroliert, ob mit oder ohne vorher erbrachte Aufbewahrungsnachweise. :bad:

Schnuffi

Hallo Schnuffi,

dann wiederholt sich dieser erfolglose Versuch in die Wohnung und an den Waffenschrank zu kommen halt alle 3 Jahre. Wo ist bei der heutigen Rechtsgrundlage da das Problem ?.

Gruss :appl:

D. Rellek

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Bei einer Kontrolle greife ich zur Kamera, sonst gibt es keinen Zutritt zu meiner Wohnung.

Entweder der Kontrolleur stimmt den Aufnahmen zu oder er geht.

Jedenfalls habe ich sein Statement dazu bzw. die Kontrolle auf Video.

Meine Wohnung, meine Regeln.

Alles andere kann mein Anwalt später klären.

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Am Besten:

man verzichtet gleich darauf mit anlaßlosen Nachschauen öffentliche Resourcen zu verschwenden. :eclipsee_gold_cup:

Hallo Mausebaer,

dies ist ein guter Einsparvorschlag für die sich meistens in den roten Zahlen befindlichen öffentlichen Haushalte. Ist anscheinend noch niemand drauf gekommen. :pro:

Gruss

D. Rellek

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Hallo Kammeraden,

habe die Beiträge vom ersten bis zum letzten gelesen und habe wieder etwas dazu gelernt, Wesentliches kopiert und für „schlechte Zeiten“ aufgehoben.

In meinem Bereich (Land Brandenburg) sind mir noch keine Kontrollen bekannt. Jedenfalls hat sich hier noch nichts Negatives herumgesprochen.

Die Frage, was wäre wenn, ist bei mir allerdings auch nicht klar beantwortet. Ich werde es vielleicht der jeweiligen Situation angepasst überlassen.

Gruß

Heinz

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Die Frage, was wäre wenn, ist bei mir allerdings auch nicht klar beantwortet. Ich werde es vielleicht der jeweiligen Situation angepasst überlassen.

Hallo MagnumH.Go.,

das ist die richtige Einstellung. Man muss wissen um was es geht, seine Rechte kennen, und freundlich, aber verbindlich auf seinem Recht bestehen. Man kann bestimmt nicht alle Situationen vorher durchspielen, aber für seine eigene Rechtssicherheit sollte man das Grundgesetz Artikel 13, die Unverletzlichkeit der Wohnung, den § 36 des Waffengesetzes über die Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie den § 39 des Waffengesetzes zur Auskunfts- und Vorzeigepflicht bzw. Nachschau inhaltlich kennen.

Grundvoraussetzung sollte aber immer sein, dass die gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften konsequent eingehalten werden, und der Behörde bekannt ist, dass Du alle Voraussetzungen dazu erfüllst. Wenn die Behörde anfragt, vollständige Auskunft geben, keinen Termin vereinbaren. Wenn die Behörde unerwartet zur Kontrolle erscheint, schick sie weg mit den obigen Argumenten (Art. 13 GG und §§ 36 u. 39 WaffG). Und keine Angst, eine zwangsweise Durchführung der Kontrolle ist auch nach der Begründung des Gesetzes selbst nicht zulässig.

Wenn Du die Behörde weg geschickt hast, schreibe einen Brief oder E-Mail an die Behörde und erläutere die Gründe Deiner Weigerung, mit der Ablehung von Kosten, dem Verhalten bei der Prüfung, und verweise nochmals auf die bereits vorher erteilte korrekte Auskunft und Dein Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre.

Wenn Du das alles im Kopf hast wird es schon klappen, aber wohl gemerkt, es kann auch ganz anders kommen, Deine Handlung sollte aber immer an die jeweilige Situation angepasst sein. Es könnte ja auch sein, dass die freundliche SBìn kommt und Du sie nicht wegschicken willst`. :ridiculous:

Gruss

D. Rellek :D

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Die Behörde ist nicht gezwungen zu kontrollieren und sie kann auch einen anderen Mitarbeiter schicken, der damit keine Probleme hat.

Stimmt, die Behörde ist nicht gezwungen kontrollieren zu lassen. Der Polizist aber schon.

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So, guten Morgen,

die vergangenen Wochen seit dem 6.6.2011 waren doch ein wenig geschäftig. Die Behörde hat mir umgehend nach der Kontrolle einen Gebührenbescheid für die nicht durchgeführte Kontrolle geschickt. Dagegen hab ich Widerspruch eingelegt.

Der Bescheid, was bei der Kontrolle beanstandet worden ist, ging mir auf mehrfache Nachfrage bei der zuständigen Sachbearbeiterin zu. Ich musste nur penetrant genug nachhaken. Auch dagegen habe ich Widerspruch eingelegt.

Und letzten Endes habe ich auch noch eine höchstwahrscheinlich fruchtlose Dienstaufsichtsbeschwerde betreffend des unmöglichen Verhaltens seitens des Kontrolleurs eingereicht. In dieser Angelegenheit geht es aus meiner Sicht nur ums Prinzip, ungeachtet des Ausgangs!

Die Behörde hat "beide Schreiben erhalten und wird die Sachverhalte prüfen und sich dann wieder bei mir melden".

Ich halte Euch auf dem Laufenden, was dabei rauskommt!

Gruß

Jan

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Der Bescheid, was bei der Kontrolle beanstandet worden ist,

Darf man erfahren was sie angeblich zu beanstanden hatten ?

Bei meiner in Stuttgart war nix zu beanstanden, wobei die Kontrolettis nicht aufdringlich waren,

professionell "rüber kamen" und nur die Anzahl der von mir gemeldeten Schränke nebst SN kontrolliert hatten.

Bei den Waffen selbst nur die Anzahl der KW und LW.

Es wurde KEINE Waffe aus dem Tressor genommen! (wollten die nicht)

Und natürlich kurz quergecheckt bzgl. der Munition.

Die Kontrolle bei mir war allerdings kostenlos...

(Bezahlt hätte ich auch nix, für so was habe ich die RS für Waffenrecht)

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:ridiculous: Richtig geile Idee, es soll ja angeblich Hersteller geben, die mit dieser Info Ersatzschlüssel liefern können. Ist wie die PIN der Bankkarte auf dieselbe zu malen.

Würden dann irgenswann später die Waffen aus dem Tresor geklaut ohne am Tresor Einbruchspuren zu hinterlassen, bestünde dann dringender Tatverdacht gegen die Behördenmitarbeiter...?

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bestünde dann dringender Tatverdacht gegen die Behördenmitarbeiter...?

Wenn es denn welche waren <_<

Das sollte man mal im Innenausschuss als Fallbeispiel anbringen, wie sehr die Kontrollen die Sicherheit tatsächlich verbessern. Grummel.

bye knight

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Würden dann irgenswann später die Waffen aus dem Tresor geklaut ohne am Tresor Einbruchspuren zu hinterlassen, bestünde dann dringender Tatverdacht gegen die Behördenmitarbeiter...?

Das hängt in meinem Falle davon ab, was die festinstallierten Kameras aufgezeichnet haben. Auch wenn sichs nach Paranoia anhört, aber das kann man nicht nur zur Aufklärung eines Einbruchs, sondern auch als Beweismittel egener Unschuld benutzen, wenn irgendwelche Beschuldigunge kommen......

Wenn man lückenlos nachweisen kann, wann was den Tresor verlassen hat und wieder hinein kam, ist das sicher eine Menge Wert.

Wenn man seinen letzten alten Rechner dafür nimmt und zwei einfache Sicherheitskameras (keine Webcams) koste das ganze nicht viel und kann brav im Hintergrund mitlaufen.

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Das hängt in meinem Falle davon ab, was die festinstallierten Kameras aufgezeichnet haben. Auch wenn sichs nach Paranoia anhört, aber das kann man nicht nur zur Aufklärung eines Einbruchs, sondern auch als Beweismittel egener Unschuld benutzen, wenn irgendwelche Beschuldigunge kommen......

Wenn man lückenlos nachweisen kann, wann was den Tresor verlassen hat und wieder hinein kam, ist das sicher eine Menge Wert.

...

:lol: es ist schon erstaunlich auf welche Gedanken manche Leute kommen... es würde mir nicht im Traum einfallen meine eigene Hütte mit Kameras zu überwachen.. und schon gar nicht um zu beweisen was ich wann und wie lange aus einem Schrank genommen habe :ridiculous:

Gruß

Hunter

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Die Behörde hat "beide Schreiben erhalten und wird die Sachverhalte prüfen und sich dann wieder bei mir melden".

Wenn du nach 4-5 Wo. von deiner Behörde nichts gehört hast, dann frage doch mal beim Regierungspräsidium nach.

"Ich habe den Eindruck, dass die Beschwerde Unter den Teppich gekehrt wurde. Ich bitte um Stellungnahme."

Schnuffi

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