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IGNORED

Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung


tarday

Empfohlene Beiträge

Da wuerde ich mir ueberlegen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben und zwar bevor irgendetwas vom Amt kommt.

Diese Beschwerde wird zwar voraussichtlich (es sei denn, es liegen von anderer Stelle bereits eine Reihe ähnlich lautender Beschwerden vor)

fruchtlos verlaufen. Aber sie wird die Sache (auch im Vorfeld eines evtl. Rechtsstreits) in ein gewisses Licht rücken. Daher: ich würde es tun.

Insbesondere die protokollierten Einschüchterungsversuche, was die grundgesetzlich garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung angeht,

sind m.E. "der Hammer". Wäre dein Stiefvater in der Sache hart geblieben, so wäre die Konsequenz (rein rechtlich, also abgesehen

vom Gezeter des Kontrolleurs) genau NULL gewesen.

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Wäre dein Stiefvater in der Sache hart geblieben, so wäre die Konsequenz (rein rechtlich, also abgesehen

vom Gezeter des Kontrolleurs) genau NULL gewesen.

Mich würde es nicht wundern, wenn der Kontrolleur so wie er drauf war nun genau aus diesem Grund versucht als Auflage durchzusetzen, daß der Schrank nun an einem Ort aufgestellt wird, wo er Zutritt hat. Mal abwarten.

Würde ich mir jedenfalls nicht gefallen lassen und über Art und Weise wie die Sache bisher abgelaufen ist wäre aus meiner Richtung ebenfalls noch was zu erwarten.

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  • 2 Wochen später...

Seit 2 Wochen schleicht ein Typ mit Schreibblock bei mir ums Haus. Geistesgegenwärtig hat ihn einmal meine Tochter und einmal meine Frau abgewimmelt: Keiner zu Hause!

Nun meine Frage: Sollte er mich mal antreffen und ich ihn gegen meinen jetztigen Entschluss doch reinlassen (vielleicht mein bekannter SB?), dann möchte ich das schriftlich mitprotokollieren. Hat schon jemand eine Vorlage dafür entwickelt?

Was gehört rein? Ort, Datum, Uhrzeit, Name des Kontolleurs, Dauer, Kosten, angekündigt/anlassbezogen oder nicht, Beanstandungen, ...

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Sollte er mich mal antreffen und ich ihn gegen meinen jetztigen Entschluss doch reinlassen

Knickst du etwa ein?

Deine Frau kann die Kontrolle ablehnen und dir kann die Zuverlässigkeit nicht aberkannt werden.

Das ist das Wunschdenken von so manchen SB´s: Die Frau lehnt die Kontrolle ab, deshalb muß der Mann die WBK abgeben. :00000733:

Früher nannte man sowas Sippenhaft

Schnuffi

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Seit 2 Wochen schleicht ein Typ mit Schreibblock bei mir ums Haus. Geistesgegenwärtig hat ihn einmal meine Tochter und einmal meine Frau abgewimmelt: Keiner zu Hause!

Nun meine Frage: Sollte er mich mal antreffen und ich ihn gegen meinen jetztigen Entschluss doch reinlassen (vielleicht mein bekannter SB?), dann möchte ich das schriftlich mitprotokollieren. Hat schon jemand eine Vorlage dafür entwickelt?

Was gehört rein? Ort, Datum, Uhrzeit, Name des Kontolleurs, Dauer, Kosten, angekündigt/anlassbezogen oder nicht, Beanstandungen, ...

Laß es, wenn Du ihn schon einläßt, doch einfach darauf ankommen - und wenn Dir etwas mißfällt, fertige danach ein Gedächtnisprotokoll an. Die andere Variante mit zwei protokollierenden Hanseln (Prüfer und Geprüfter) vor dem Waffenschrank wäre wie ein Comicstrip aus dem Behördenspiegel :-)

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Die andere Variante mit zwei protokollierenden Hanseln (Prüfer und Geprüfter) vor dem Waffenschrank wäre wie ein Comicstrip aus dem Behördenspiegel :-)

Gleiches Recht für beide!

Der soll ruhig wissen, dass seine Äusserungen nicht vergessen werden.

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Gleiches Recht für beide!

Der soll ruhig wissen, dass seine Äusserungen nicht vergessen werden.

Dann empfehle ich einen Ankreuzbogen - ist mit Word schnell gemacht.

Textfelder:

Name, Behörde, Rufnummer, Nummer des Dienstausweises (bei mehreren auch alle Angaben)

Anlaß des Besuches

Dann schon: 1. Unterschrift

Beginn des Besuchs

Dann könnten Kästchen kommen für

Waffen angefaßt

Tresorschloß überprüft

Auf die Waffe geniest

Dumme Sprüche gemacht

Netter Kerl

usw.

Und am Ende:

2. Unterschrift

Dann noch ein Blatt Kohlepapier, damit Du ihm eine Durchschrift zur Erinnerung mitgeben kannst.

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Seit 2 Wochen schleicht ein Typ mit Schreibblock bei mir ums Haus.

Hmm, wenn er mal wieder "ums Haus" schleicht, ruf doch einfach mal die Polizei. Sowas ist schließlich verdächtig.

Noch besser:

Wenn deine Frau/Tochter in dem Moment allein sein sollte, soll sie anrufen.

Nach dem Motto, ich bin ganz allein im Haus, draußen schleicht ein verdächtiger Typ rum..... der beobachtet das Haus schon seit Wochen.... Ich habe ganz doll Angst....

Ne Studienkollegin von mir hat sowas mal gebracht, als der GEZler durch den Garten schlich, den sie Tage vorher nicht reinlassen wollte.

Der konnte das dann mit 4PVB´s plus Hund weiter diskutieren.

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Dann empfehle ich einen Ankreuzbogen - ist mit Word schnell gemacht.

Textfelder:

Name, Behörde, Rufnummer, Nummer des Dienstausweises (bei mehreren auch alle Angaben)

Anlaß des Besuches

Dann schon: 1. Unterschrift

Beginn des Besuchs

usw. usw...................

Hallo zum_zweiten,

was soll denn das, hast Du die §§ 36 und 39 des Waffengesetzes nicht verstanden ? :peinlich:

Bevor ich so etwas los lassen würde, würde ich mir erst mal die entsprechenden §§ im Waffengesetz durchlesen, damit ich verstehe was danach sein muss und was nicht.

Gruss

D. Rellek

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Bei mir liegt die Videokamera griffbereit.

Die (evtl.) Kontrolle wird zu 100% aufgezeichnet, beginnend mit dem Moment wo ich die Tür öffne.

Dann geht die gesamte Prozedur los, Ausweis kontrollieren + auf Video dokumentieren, etc.

Wenn das dem Kontrollierenden nicht passt, kann er ja gehen.

Das gibt hinterher auch keine Streitigkeiten, wer was gesagt oder getan hat.

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was soll denn das, hast Du die §§ 36 und 39 des Waffengesetzes nicht verstanden ? :peinlich:

Bevor ich so etwas los lassen würde, würde ich mir erst mal die entsprechenden §§ im Waffengesetz durchlesen, damit ich verstehe was danach sein muss und was nicht.

Dann, Ihro Gnaden (die Formulierung sei erlaubt bei derart herablassender Subtilität), verrate mir doch mal, wo in 36 steht, daß ich kein Protokoll anfertigen darf - oder in 39.

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Dann, Ihro Gnaden (die Formulierung sei erlaubt bei derart herablassender Subtilität), verrate mir doch mal, wo in 36 steht, daß ich kein Protokoll anfertigen darf - oder in 39.

Hallo zum_zweiten,

ich wollte Dich nicht massregeln, aber hier geht es doch nicht um die Anfertigung eines Protokolles, sondern darum, warum die Kontrolle überhaupt durchgeführt werden soll. Hast Du der Behörde nicht bereits die ordnungsgemässe Aufbewahrung Deiner Waffen per Bild, Rechnung usw. nachgewiesen ?. Wenn nein, sofort nachholen, wenn ja, hat ohne Deine Zustimmung niemand was in Deiner Wohnung zu suchen, es sei denn, es ist Gefahr im Verzug, wovon ich aber nicht ausgehe. Die Unverletzlichkeit der Wohnung nach dem Grundgesetz ist nach wie vor auch im Waffengesetz gewährleistet, lediglich bei Gefahr im Verzug nicht. Also hat unter "normalen Umständen" ohne Deine Zustimmung und mitwirken, die ich nicht tun würde, mit Hinweis auf § 36 Waffengesetz niemand was in Deiner Wohnung zu suchen, folglich brauchst Du auch kein Protokoll für eine Veranstaltung die nicht statt findet.

Lediglich darauf bezieht sich meine Aussage, also erst mal Nachdenken bzw. Nachlesen, wenn Du dann noch Grund hast kannst Du ja Lospoltern falls es Dir danach ist, mein Stil ist und war es jedenfalls nicht.

Gruss :)

D. Rellek

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...was Du in dem Momrnt abbrechen mußt, in dem der Kontrollierende das verlangt.

Das glaube ich nicht, man wird heute in jedem Supermarkt/Bank/Gebäude gefilmt. Er hat Hausrecht, und wenn er da filmen möchte... Etwas anders ist es, wenn er das heimlich tut. Soweit mir bekannt, muss auf die Kamera nur hingewiesen werden.

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Das glaube ich nicht, man wird heute in jedem Supermarkt/Bank/Gebäude gefilmt. Er hat Hausrecht, und wenn er da filmen möchte... Etwas anders ist es, wenn er das heimlich tut. Soweit mir bekannt, muss auf die Kamera nur hingewiesen werden.

Nein, der Gefilmte hat das Recht auf sein eigenes Bild und kann das Filmen seiner Person untersagen.

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Also hat unter "normalen Umständen" ohne Deine Zustimmung und mitwirken, die ich nicht tun würde, mit Hinweis auf § 36 Waffengesetz niemand was in Deiner Wohnung zu suchen, folglich brauchst Du auch kein Protokoll für eine Veranstaltung die nicht statt findet.

Nun, dann beruht der "Disput" auf beidseitigem Wahrnehmungsfehler. Die Frage, die meiner Antwort mit Protokollaufbau zugrundelag, war ja genau der Fall, daß jemand einen Kontrolleur in seine Wohnung lassen will.

Greetz

DZ

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Genauso wie man die Zustimmung zur Aufbewahrungskontrolle an die Bedingung knüpfen kann, dass der Kontrolleur seine nassen Schuhe vorher auszieht, kann man die auch daran binden, dass man das Ganze filmt. Wenn er damit wegen seines Persönlichkeitsrechts nicht einverstanden ist, dann muss er eben draußen bleiben.

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Diese Frage wurde bereits beantwortet.

Warum stellst Du sie erneut?

Weil ich nicht glaube, das es so ist. Mein Arbeitgeber hat im gesamten Betrieb Kameras hängen, nur die direkten Schreibtische werden ausgespart.

Und ich sage dann jetzt: Aufgrund meiner Persönlichkeitsrechte möchte ich das die Kameras abgeschaltet werden - :ridiculous:.

Ich werde ja auch bei jeder Polizeikontrolle auf der Straße aus dem Auto gefilmt und in den meisten öffentlichen Gebäuden...

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Aus zverlässiger quelle habe ich erfahren, dass eine vor Ort Kontrolle abgelehnt wurde.

Tel. ankündigung mit Terminabsprache des Kontroleurs und zustimmung des LWB, wurde die Kontrolle des LWB doch abgelehnt.

Der LWB hat wie üblich, alle Nachweise der Aufbewahrung der Behörde gegenüber erbracht.

Nach erfolglosen Überredungsversuche zog der Kontroleur unverrichteter Dinge von dannen.

Auf meine Nachfrage, wie nun weiterverfahren wird, bekam ich die Auskunft: Das weis die Behörde auch noch nicht. :00000733:

Hier wird pauschal jeder LWB im drei Jahresturnus kontroliert, ob mit oder ohne vorher erbrachte Aufbewahrungsnachweise. :bad:

Schnuffi

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NIEMAND darf gegen seinen Willen gefilmt oder photographiert werden, wenn er nicht nur nebensächlich im Motiv steht. Einen Polizisten bei der Arbeit zu filmen ist daher grundsätzlich unzulässig. Hat aber nichts damit zu tun, daß er Polizist ist. Der Unterschied ist nur: Du kannst, wenn Du in den Supermarkt willst, entscheiden ob Du Dich filmen lassen willst, oder einen anderen Laden aufsuchst. Der Polizist kann sich nicht aussuchen, bei jemand anders rumzuschnüffeln, er muß das bei Dir tun.

Wobei ich davon ausgehe, daß es nochmals einen großen Unterschied zwischen immer vorhandenen Überwachungskameras gibt, und extra dafür herausgeholten Handgeräten. Der Lebensmittelkontrolleur im Supermarkt kann wohl nicht verlangen, daß die Kameras abgeschaltet werden, denn sie filmen nicht ihn, sondern jeden. Aber auch er kann verlangen, daß die Handykamera ausgeschaltet wird, mit der man ihm über die Schulter schauen will.

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