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IGNORED

Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung


tarday

Empfohlene Beiträge

Nur wenige Menschen verfügen über Räume, deren Wände einen entsprechenden Abrißschutz böten.

Stimmt... ich kann mir aussuchen, ob ich den Tresor an eine Rigips- oder Nut-und-Feder-Wand anschraube. Wenn ein Einbrecher da mal kräftig dran ruckt, bekommt der gar nicht mit, daß er die halbe Wand mitnimmt. Am Boden verdübeln fällt flach, weil das echte Parkett meinem Vermieter gehört.

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Darum werden die Tresore ja auch lieber ganz mitgenommen und im Wald in Ruhe geöffnet!

Aber eben eher nicht von Deinen Gelegenheitseinbrechern. Die suchen primär handliche und leicht liquidierbare Beute.

Auch lassen diese bereits bei einem Hauch von Ahnung lieber die Finger von EWB-pflichtigen Waffen und Munition. Für Ermittlungsbehörden und Gerichte ist ein Einbruchdiebstahl immer noch das Eine und unerlaubter Waffenbesitz das Andere, selbst bei Kulturbereicherung.

Also

  • wer bei seinen Hausrat- und Waffenversicherungen keine "böse Überraschung" erleben will, der muß anschrauben,
  • wer mehr als 10 lange in einem A- oder 5 kurze und verbotene Gegenstände in einem B-Schränkchen aufbewahren will, der muß anschrauben,
  • wer in Räumen mit stabilen Stahlbetonwänden verwahrt, der könnte die Sicherheit der Verwahrung durch qualifizierte Verankerung erhöhen, und
  • alle anderen erhöhen mit der Verankerung nur die potentielle Schadenshöhe. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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Also

[*]wer bei seinen Hausrat- und Waffenversicherungen keine "böse Überraschung" erleben will, der muß anschrauben,

:00000733: hola amigo Mausebear,

wie gut dass alle meine Schränke ÜBER 200 Kg wiegen (B/N/1)...anschrauben is nich! Und mit Inhalt garantiert 60 Kg mehr!

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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Wer das machen will, sollte sich außerhalb des Geltungsbereiches des deutschen Waffengesetzes befinden. A-Schrank: maximal 10 erlaubnispflichtige Langwaffen!

Falsch interpretiert:

[*] [ wer mehr als 10 lange in einem A- ] oder [ 5 kurze und verbotene Gegenstände in einem B- ] Schränkchen aufbewahren will, der muß anschrauben,

(das sieht in html echt irre aus....)

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In wessen VHB hast Du denn das gefunden? Waffen (nicht Antiquitäten) sind popeliger Hausrat, sonst nichts.

Richtig. Aber lies mal das Kleingedruckte in den AVB.

Die Hausratversicherung kennt keinen "Waffenschrank/-tresor", sondern nur einen "Wertschutzschrank" oder ein "Sicherheitsverwahrgelass".

Ist dieses in den Wohnräumen aufgestellt und nicht gegen Wegnahme gesichert, dann beschränkt sich der Versicherungsschutz des Inhalts nur auf 5000,- €.

Ist der Schrank aber gegen Wegnahme gesichert, z.B. durch eine Wandverankerung, erhöht sich der Versicherungsschutz auf 65.000,- €.

CM

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Klar, und was soll in den Tresor? Bargeld, Uhren, Gold usw. Aber die neuzeitlichen Waffen sind imo nix anderes als der alte Cognac, die Havannas oder eben die Unterhosen, also sind nicht tresorpflichtig in der Hausratversicherung. Wer´s nicht glaubt möge seinen Versicherer bzw. dessen Repräsentanten fragen.

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  • 4 Wochen später...
In wessen VHB hast Du denn das gefunden? Waffen (nicht Antiquitäten) sind popeliger Hausrat, sonst nichts.

Die AXA hätte gerne Waffen, die älter als 100 Jahre sind, separat als "Antiquitäten" versichert. :gaga:

Jedes Jahr feiert wenigstens eines oder mehrere meiner Schätzchen seinen hundertsten Geburtstag und

ich ändere jedesmal die Policen. Nee, nee, sooo nedd!

back to topic:

Heute war die Staatsmacht (zuständiger SB und MA der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle) bei mir;

Abnahme des Waffenraums war angesagt. Das ging gaaanz entspannt, alles in Butter und sie zogen

mit leuchtenden Augen wieder von dannen. Schätze mal, dass das Thema "Nachschau" für die nächsten

Jahre gleich mit erledigt ist.

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DAS dürftest Du in allen VHB finden. Und damit ist auch klar, daß der Rest schlicht Hausrat ist.

Genau so ist es !

Waffen (Ausnahme Antiqiutäten laut VHB) sind keine Wertsachen im Sinne der Hausratbedingungen.

Schlichtweg normaler Hausrat wie CD's, Kleidung, Elektrogeräte usw.

Daß der Gesetzgeber hier strengere Anforderungen an die Aufbewahrung als der Hausratversicherer anlegt, steht auf einem vollkommen anderen Blatt. Ebenfalls sieht sich kein Versicherer als der verlängerte Arm der Waffenbehörde an ...

Zufällig komme ich aus dieser Branche...

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  • 4 Wochen später...
- Hier werden laut Amt ausnahmslos alle(!) Legalwaffenbesitzer kontrolliert, egal was bei der Behörde vorliegt

Und wer kontrolliert die Illegalaffenbesitzer? Bloedsinn

Meiner meinung nach sollten die am meisten kontrolliert werden.

Ihr habt ja einen schoenen saustall in Deutschland... Gott sei dank bin ich schon vor 25 Jahren ausgewandert.

Sagt mal, ist der Kafka jetzt Bundeskanzler geworden? :ridiculous:

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Ihr habt ja einen schoenen saustall in Deutschland... Gott sei dank bin ich schon vor 25 Jahren ausgewandert.

Und wie es sich für einen Auswanderer, wie dich, gehört, hast du deine deutsche Staatsbürgerschaft nicht mitgenommen.

Bestell der never come back airline schöne Grüße von mir, sie hat ihren Job sehr gut gemacht.

Schnuffi

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Und wie es sich für einen Auswanderer, wie dich, gehört, hast du deine deutsche Staatsbürgerschaft nicht mitgenommen.

Bestell der never come back airline schöne Grüße von mir, sie hat ihren Job sehr gut gemacht.

Schnuffi

Falsch, ich habe meine Staatsbuergerschaft mitgenommen und noch viel viel mehr...

Und du erntest was du gesaet hast, damals wenn du die SPD und die Gruenen gewaehlt hast.

Too damn bad for you... C'est vraiment dommage mon ami :ridiculous:

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Und wer kontrolliert die Illegalaffenbesitzer? Bloedsinn

...

DAS ist kein Blödsinn. § 36 Abs. 3 S. 2 WaffG bezieht sich auf die "Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen". Wer anlasslose Kontrollen durchführt und sich nachweisbar dabei auf die legalen Waffenbesitzer beschränkt, macht sich rechtlich angreifbar.

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Und wie es sich für einen Auswanderer, wie dich, gehört, ..

Schnuffi

Neidisch?

Ich finde das konsequent, gehen wenn es nicht passt und sich die Option offen halten als Wähler dafür zu sorgen, dass es wieder besser wird.

Das mit dem Gehen wenn's einem nicht passt sollten noch viel mehr tun. Stell dir mal vor, alle "Besserverdienenden" (das sind ja aus Sicht der Roten, Grünen und Linken heute schon Facharbeiter, die kann man auch noch mehr melken) wandern aus, dann können sie hier den Zirkus mit Multikultimutanten und Hängemattenbewohnern alleine gestalten.

Oder umgekehrt, alle die von spitzen Turmen mit Ausrufer träumen, oder von verschleierten Frauen, von "alles Vermögen dem Kollektiv" oder einer waffenfreien Welt - nur lassen die sich leider nicht rausekeln. Die wissen, dass die breite Masse sich noch mehr gefallen lässt.

Gruß

Erik

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DAS ist kein Blödsinn. § 36 Abs. 3 S. 2 WaffG bezieht sich auf die "Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen". Wer anlasslose Kontrollen durchführt und sich nachweisbar dabei auf die legalen Waffenbesitzer beschränkt, macht sich rechtlich angreifbar.

Wo bitte macht der oder die sich "rechtlich angreifbar" ?

Etwas genauer bzw. mit Begründung wäre hilfreich...

Mal davon abgesehen ist diese "anlasslose Kontrolle" im Gesetz verankert, das bei illegalen Waffen nicht.

DA gibts aber "Gefahr im Verzug", so dass die Beamten dennoch die Wohnung

kontrollieren KÖNNTEN.

So denn ein Verdacht etc. vorhanden, bzw. Nachbarn die Waffe(n) gesehen haben und sich beim "Waffenregister"

(derzeit noch die Ordnungsämter) herausstellt, dass die Person keine legalen Waffen hat.

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Nur weil jemand mit einer illegalen Waffe gesehen wurde liegt noch nicht Gefahr im Verzug vor. Für eine Hausdurchsuchung müssen schon besondere Umstände hinzutreten, die es unmöglich machen, vorher einen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken, etwa akute Gefährdungslagen.

Aktuellen Statistiken zufolge (Focus 7/2011, S. 17) sind nur 24% der Waffen in legalem Besitz. Mausebaer hat zutreffend darauf hingewiesen, dass sich die verdachtsunabhängigen Kontrollen auf alle Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen beziehen, ob legal oder illegal.

Wenn nun aber die Behörde nur die legalen kontrolliert und die verbleibenden 76% nicht, dann gibt es ein Problem mit dem Gleichheitssatz aus Art. 3 I GG.

Da bedarf es schon einer besonderen Rechtfertigung, warum man nur die LWBs kontrolliert. Einen sachlichen Grund hierfür gibt es nicht, denn das "Gefahrenpotential der Waffenkriminalität liegt in Deutschland schwerpunktmäßig im illegalen Besitz und Führen von Waffen." (BKA, Waffenkriminalität – Bundeslagebild 2007, S. 8)

Die Behörde kann sich auch nicht darauf berufen, dass sie die IWBs nicht kennt. Denn Art. 4 IV der RL 2008/51/EG schreibt eine Registrierungspflicht für alle Waffen vor, selbstredend ohne Ausnahme für die illegal besessenen. Wie weniger wichtige Vorhaben – etwa der Zensus – gezeigt haben, ist der Staat ja durchaus in der Lage, großflächig Auskünfte gegenüber einer Vielzahl von Bürgern einzuholen. Im Bereich des Waffenrechts fehlt hier wohl nur der Wille.

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...Wenn nun aber die Behörde nur die legalen kontrolliert und die verbleibenden 76% nicht, dann gibt es ein Problem mit dem Gleichheitssatz aus Art. 3 I GG.

Da bedarf es schon einer besonderen Rechtfertigung, warum man nur die LWBs kontrolliert. Einen sachlichen Grund hierfür gibt es nicht, denn das "Gefahrenpotential der Waffenkriminalität liegt in Deutschland schwerpunktmäßig im illegalen Besitz und Führen von Waffen." (BKA, Waffenkriminalität – Bundeslagebild 2007, S. 8)...

Hier sollten unsere Interessensverbände wie Schützenverbände und Jagdverbände etc. darauf bestehen, dass Statistiken zur Anazhl von jeglicher Art von "Kontrollen" legaler und illegaler Waffenbsitzer vorgelegt werden.

Denn dann wäre dem GG evtl. Genüge getan, oder auch nicht...

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Sobald es auch nur um Softairs geht, verwenden Polizei und Staatsanwaltschaft den Begriff "Gefahr in Verzug" und bekommen somit fast jeden Richter dazu, einen Durchsuchungsbeschluß auszustellen.

Das meinte ich ja gerade. Da wird vorher ein Richter eingeschaltet. Das ist dann aber keine "Gefahr im Verzug" mehr, denn sonst hätten StA, Polizei oder Waffenbehörde das im Alleingang durchgezogen.

Das ein Durchsuchungsbeschluss wegen Softairs bei einem Richter reine Formsache ist, ist mir auch klar. Die kennen sich mit der Materie weder rechtlich noch sachlich aus und unterschreiben blind was denen vorgelegt wird. Durch die zunehmende Feminisierung des Richterberufs ist diese Wissenslücke in Bezug auf Waffen und Waffenrecht leider noch größer geworden.

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