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IGNORED

Fall von Sven G. wird neu aufgerollt


Sinu7

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Geschrieben
Sven G.s Anwälte legten Revision gegen das Urteil ein - und der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Entscheidung über die Strafhöhe auf. Der 1. Senat des BGH stimmte zwar zu, dass G. sein Notwehrrecht mit dem Messerstich in den Hals eindeutig überschritten hat und zu Recht wegen versuchten Totschlags verurteilt worden ist.

Die Begründung stinkt. Wenn mir eine Gruppe gewaltbereiter Kulturbereicherer gegenüber steht, werde ich sicher nicht mit einem 4cm Messerchen drohend herumfuchteln und darauf vertrauen, dass sie sich vor Angst in die Hose machen. Wenn die Tat wirklich so wie geschildert abgelaufen ist, wundert mich die Aussage des BGH sehr. Gerade der BGH hat in den letzten Jahren diverse Urteile zur Notwehr gesprochen, in denen die Notwehr mehr als weit ausgelegt wurde.

Geschrieben
Putativnotwehr

Von einer Putativnotwehr spricht man, wenn der Täter irrig glaubt, dass Umstände vorliegen, die sein Handeln als Notwehr rechtfertigen und sein Handeln unter diesen Umständen auch tatsächlich wegen Notwehr gerechtfertigt wäre. In diesem Fall wird der Täter nicht wegen vorsätzlicher, aber ggf. wegen fahrlässiger Begehung einer Straftat bestraft.

Nach mehrfacher und ausführlicher Schilderung des Tathergangs bestand de facto keine Notwehr-Situation.

Etwas Rumgeschubse und verbale Anmache rechtfertigt keinen Messerstich in den Hals.

CM

Geschrieben

Schade daß die Richter die Gegenwehr die er anwendete nicht als Notwehr erkannten, wo sie doch wissen müßten daß es tödlich für jemanden enden kann, wenn man gegen solche Leute zu Boden geht. Dann wird gestiefelt, bis sich nix mehr rührt.

Trotzdem würde ich unterm Strich lieber 4 Jahre einfahren, als Gefahr zu laufen, von Leuten ohne Hemmschwelle totgetreten zu werden.

Geschrieben
Gerade der BGH hat in den letzten Jahren diverse Urteile zur Notwehr gesprochen, in denen die Notwehr mehr als weit ausgelegt wurde.

Richtig. Das hat am BGH Tradition. Ich erinnere mich an ein Urteil, wo ein Spanner wiederholt(!) im Schlafzimmer der Eheleute stand. Der Ehemann besorgte sich eine Schusswaffe und schoss von hinten, als der Spanner schon auf der Flucht war, auf diesen. Straffrei, weil die "Gefahr" ja wiederkehrend und daher auch durch die einsetzende Flucht nicht zu Ende war.

Bei solchen Extremurteilen verwundert da schon, dass der Messerstich jetzt nicht als (Putativ)Notwehr durchgeht.

Etwas unbegreiflich ist auch, dass die "körperliche Überlegenheit" von Sven G. an den 20 kg Mehrgewicht im Vergleich zu dem Serben interpretiert wird. ERst recht ein Witz, wenn man bedenkt, dass hier eine ganze Gruppe(!) gewaltbereiter Betrunkener dem Sven G. und seinem Freund gegenüberstanden und sein Freund schon zusammengeschlagen wurde. In solchen Situationen hat Notwehr doch nur noch eine Chance auf Erfolg, wenn man sich äußerst schnell und hart wehrt und damit seinen überzähligen Gegner überrascht und dessen Überraschung dann zur Flucht nutzt - genau das hat Sven G. ja getan...

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Nach mehrfacher und ausführlicher Schilderung des Tathergangs bestand de facto keine Notwehr-Situation.

Etwas Rumgeschubse und verbale Anmache rechtfertigt keinen Messerstich in den Hals.

CM

Diese Momententscheidung obliegt NUR dem Beteiligten/Angegriffenen. Dass seine Handlung später steril beurteilt wird ist ok, aber unser Notwehrrecht schützt ALLE wichtigen Rechtsgüter und spricht von einer BEENDIGUNG des Angriffs.

Was der einzelne als Angriff wertet, hängt auch mit seiner Lebens- und Berufserfahrung zusammen.

Lassen wir uns überraschen, wie das neue Urteil ausfallen wird. Ich habe so meine Vermutung.

Geschrieben
Nach mehrfacher und ausführlicher Schilderung des Tathergangs bestand de facto keine Notwehr-Situation.

Etwas Rumgeschubse und verbale Anmache rechtfertigt keinen Messerstich in den Hals.

CM

Lies mal bitte dies hier:

Deutschland [bearbeiten]

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OwiG).

Eine Notwehrhandlung, die diesen gesetzlichen Kriterien entspricht, ist ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers und damit kein strafbares Unrecht. Sämtliche Individualrechtsgüter (etwa die unter § 34 StGB aufgeführten Rechtsgüter Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum) werden vom Notwehrparagraphen abgedeckt. Nicht notwehrfähig sind Angriffe auf Rechtsgüter der Allgemeinheit, weil die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung allein Aufgabe der zuständigen staatlichen Organe ist und sonst das staatliche Gewaltmonopol untergraben würde. Die einzige Ausnahme hierzu stellt das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG dar. Da das Notwehrrecht schneidig ist, erfolgt hier grundsätzlich keine Rechtsgüterabwägung. Lediglich bei einem krassen Missverhältnis der Rechtsgüter (Beispiel unten: Junge der Äpfel stiehlt) darf das Notwehrrecht nicht angewandt werden.

Ehre, da steht auch was von EHRE vielleicht sollten Richter mal ihre eigenen Gesetze durchlesen.

Das bedeutet das ich mich eigentlich auch nicht verbal anmachen lassen muss.

Sogar das Eigentum ist erwähnt, wenn man das weiter denkt....sind schon einige Einbrecher erschossen worden

oft hats mit Freisprüchen geendet auch hierzulande.

Geschrieben

Hallo

der Richter scheint ja wirklich in der Marterie zu stecken. Wenn mich einer angreift, werde ich mich kompromisslos wehren. Ich habe nicht darum gebeten angegriffen zu werden. Dies sollte der oberste Grundsatz sein. Dann riskiert der Angreifer auch was.

Steven

Geschrieben
Ich habe so meine Vermutung.

...ich auch. Und es ist traurig das Zeitgeist und Politik bei der Urteilfindung eine so große Rolle spielen.

In diesem speziellen Fall (ich kenne ja nur die Pressestimmen) schlägt mein Herz für die Vermutung.

In D geht es nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich stark nach Süden.

BULLDOG

Geschrieben

Ich muss euch leider enttäuschen (ich bin es jedenfalls): Der BGH hat nach den mir vorliegenden Presseberichten nicht die Verurteilung wegen Totschlags aufgehoben, sondern lediglich das Strafmaß bemängelt.

D.h. auch der BGH gesteht Sven G. kein Notwehrrecht zu, dieser Punkt wird deshalb auch nicht neu verhandelt.

Geschrieben

@Gloeckner:

Ja das hat mich auch schwer verwundert... jetzt erwartet der BGH scheinbar auch schon, dass man sich in die Embryonalstellung begibt und zu singen beginnt.....

Sehr enttäuschend...

gruß

Geschrieben

Weiteres Schlimmes steht in einem Nebensatz: das Opfer hat dem Täter 12.500 Euro "Schmerzensgeld" gezahlt!

"Dafür, daß ich Deinen feigen Angriff vereitelt habe, und damit Deine Ehre - insbesondere da du vor Deinen Freunden "verloren" hast - gekränkt habe, hast Du Dir die 12.5000 Euro redlich verdient. Kommt nicht mehr vor, ehrlich. Nächstes mal gehe ich heulen in die Kniee, bis ihr mich gnädig zu Tode stiefelt, und mich von meinem elendigen Dasein erlöst!"

D.h. nicht nur geht er ins Gefängnis, nein, der eigentliche Täter erhält auch noch GELD dafür! Hohn und Spott! Das wird ihn sicher das näcshte mal davon abhalten, rumzupöbeln...

:kotz:

Geschrieben

Der Fall ist sicher grenzwertig, aber das Strafmaß und die Schmerzensgeldzahlung ist das falsche Signal an gewaltbereite Schläger und Randalierer. Das muss sie in ihrem Tun geradezu bestärken.

Wenn sich einer zur Wehr setzen muss hat er in diesem Land scheinbar nur zwei Möglichkeiten:

- in den Knast zu wandern und Schmerzengeld zahlen

oder

- direkt auf den Friedhof, aber mit posthum verliehenen Verdienstorden

Geschrieben
Mergim S., ein Amateurfußballer, gab an, er habe seine Profi-Träume wegen der Verletzung begraben müssen und forderte als Nebenkläger 25.000 Euro Schmerzensgeld.

So viel Dreistigkeit musst du erst mal aufbringen.

Gast 007-sucker@fvlw.de
Geschrieben

Ich kann mich noch sehr gut an einen Sachkundelehrgang erinnern, in dem als Kernsatz des Bereiches Notwehr immer wieder betont wurde: "Recht brauch dem Unrecht nicht zu weichen"

Der anwesende Behördenvertreter sah sehr betroffen aus.

Geschrieben

Mal eine Anmerkung (und Dankeschön) am Rande:

Ich bin ganz gerne auf dem Laufenden, deswegen lese ich viel Zeitung und die Internetseiten der entsprechenden Zeitungen. Naja und da stößt man ja in den letzten Jahren immer wieder auf solche oder ähnliche Artikel. Wenn die ganze Geschichte dann noch so ein Ende findet, dann kommt mir in vielen Fällen echt die Galle hoch. Besonders wenn ich dann noch ab und an mal mit ein/zwei guten Freunden über diese Themen diskutiere und unterm Strich immer noch der Einzige bin den das aufregt.

Aber mittlerweile kann ich dann einfach in dieses Forum gehen und sehe, dass ich, Gott sei Dank, nicht der Einzige bin der manche Ansichten teilt, sondern einer von Vielen. -Und zu wissen, dass es hier immer noch ein paar Leute gibt, die auf unterschiedliche Weise demonstrieren oder ihren Ärger ausdrücken, tut wirklich gut. Denn, obwohl wir in einer Demokratie leben, die besser funktioniert als viele andere, steht hier Keiner mehr auf wenn ihm etwas nicht passt und das hat schon böse geendet.

Grüße

expedition

Geschrieben

Meiner Meinung nach ist fast jede Notwehr gerechtfertigt, wenn man bedroht wird.

Wer meint, dass die Androhung von Gewalt etwas lustiges ist, sollte sich nicht wundern, wenn ich das Spiel mitspiele, und ihm klarmache, dass ich kein willenloses Opfer bin!

Geschrieben
Nach mehrfacher und ausführlicher Schilderung des Tathergangs bestand de facto keine Notwehr-Situation.

Etwas Rumgeschubse und verbale Anmache rechtfertigt keinen Messerstich in den Hals.

Wie ist denn bitteschön die juristisch korrekte Lösung, wenn ich nachts neben meinem zusammengeschlagenen Kollegen stehe und von den Schlägern belästigt werde? Laut anfangen zu singen und per Handy die Polizei verständigen? Embrionalhaltung einnehmen und hoffen, dass ich es irgendwie überleben werde? Kostenlosen Oralverkehr anbieten um die Situation zu entspannen?

Geschrieben
Nach mehrfacher und ausführlicher Schilderung des Tathergangs bestand de facto keine Notwehr-Situation.

Etwas Rumgeschubse und verbale Anmache rechtfertigt keinen Messerstich in den Hals.

Wie ist denn bitteschön die juristisch korrekte Lösung,

Der Manuel hat doch nur das wiedergegeben, was die linken Richter in Ihrer Urteilsbegründung als Recht geschrieben haben......

Und was Recht ist, ist recht, oder?

Archiviert

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