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IGNORED

Fall von Sven G. wird neu aufgerollt


Sinu7

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Es sollte doch selbstverständlich sein, ihm ärztliche Hilfe zu holen und über die Sache die Polizei zu verständigen?

Hallo

das sollte so sein. Doch die Situation war eine außergewöhnliche und da darf man nicht immer rationale Verhaltensmuster erwarten. Wer war schon mal in vergleichbarer Lage? Hier spielte sicherlich das Fluchtverhalten und Verstecken eine Rolle. Außerdem waren doch wirklich genug Randalierer anwesend, die Hilfe holen konnten. Wenn mich Richter bestrafen, weil ich mich wehre und Blut fliest, darf über mein versuchtes unerkanntes Entkommen nicht verwundert sein.

Steven

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GERDADE nach diesem Urteil.

Denn daß er nicht Notarzt und Polizei gerufen hat, war doch der beweis, daß es ihm nicht um Notwehr ging.

Einfach mal bißl denken...

Wir können sowieso nur mutmaßen, warum er etwas getan hat, oder auch nicht. Wir waren nicht in der Situation, aber ich kann mir vorstellen, daß man in solch einer Situation, in der man Angst um sein Leben hat, das rationale und klare Denken erst NACH dem Überlebensinstinkt dran kommt.

Mir jedenfalls erschließt sich der Zusammenhang nicht. Ehrlich gesagt wäre es mir SCHEISSEGAL ob ein Angreifer verreckt oder nicht. Ich als Opfer muß mir doch wohl nicht auch noch Gedanken über den Aggressor machen, ja wo leben wir denn? Ich möchte zu allererst die (tatsächliche oder angenommene) Gefahr für mein Leben beendet sehen. Und die ist im Umfeld der (wohl nicht weniger aggresiven Gefährten) des Täters nicht ganz gegeben, oder sehe ich das falsch? Ich jedenfalls halte niemals die andere Wange hin, und wehre mich erst, wenn ich mit gebrochenen Rippen am Boden liege.

Diese ganze Tendenz, hier den Täter zum Opfer zu installieren geht mir gelinde gesagt verdammt gegen mein Gerechtigkeitsempfinden!

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GERDADE nach diesem Urteil.

Denn daß er nicht Notarzt und Polizei gerufen hat, war doch der beweis, daß es ihm nicht um Notwehr ging.

Einfach mal bißl denken...

Was bist du denn für einer? :gaga:

Ich wehre mich, hab dann noch zwei drei von den Chaoten da rumstehen und soll erstmal brav die Polizei und den Krankenwagen holen? Soll ich mich noch mitten in dem Telefongespräch von den anderen vermoppen lassen? So langsam glaub ich es...

Im Übrigen war es mit nichten so, dass der ursprüngliche Angreifer halb tot zu Boden gesunken ist - nein er wollte das Opfer weiter angreifen!

<_<

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Nimm an, ein Einbrecher dringt in Dein Haus ein und greift Dich an.

Wenn Du ihn mittelst einer Schußwaffe niedergestreckt hast, läßt Du ihn doch auch nicht einfach wortlos liegen und gehst wieder ins Bett, oder?

Nimm an, 10 Wildgewordene prügeln auf Dich ein und Du haust einen um. Während die anderen 9 weiteraufdicheinprügeln rufst Du doch auch nicht die Polizei und den Rettungsdienst, oder?

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Leute!

Wenn er die Polizei angerufen hätte, dann wäre er freigesprochen worden !

Ist das nicht einen Anruf wert??

Das hast Du heute schon mehrfach mit steigendem Enthusiasmus verkündet.

Ich persönlich halte diese Vermutung für reichlich naiv. Ein Richter der so argumentiert wie im vorliegenden Fall hätte ihn auch in die Pfanne gehauen wenn der brav auf die Polizei gewartet hätte.

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Das hast Du heute schon mehrfach mit steigendem Enthusiasmus verkündet.

Ich persönlich halte diese Vermutung für reichlich naiv. Ein Richter der so argumentiert wie im vorliegenden Fall hätte ihn auch in die Pfanne gehauen wenn der brav auf die Polizei gewartet hätte.

Ich bin sehr oft deiner Meinung, hier nicht.

Klar hätte der Richter ihn auch in die Pfanne hauen können, aber es wäre ihm wesentlich schwerer gefallen und der BGH hätte bestimmt auch auf das Nachtatverhalten abgestellt.

Auch ich würde mich (sehr direkt, heftig und effektiv) wehren/Notwehren und evtl. sogar abhauen, obwohl ich nicht mehr gerne laufe.

ABER: Ich wäre schnurstraks zur nächsten Polizeidienststelle gelaufen, hätte eine Anzeige wegen KV, Beleidigung und Bedrohung sowie KV (bei meinem Freund) gemacht, den Notwehrfall geschildert, eine Beschreibung und meine Personalien abgeliefert.

Dass die dann einen NAW geschickt hätten ist klar. Ich hätte bestimmt vor lauter Angst und Verwirrung einfach vergessen, dass ich ein Handy (wenn überhaupt) dabei gehabt hätte.

DANN - bei diesem Verhalten- wäre das Urteil bestimmt anders ausgefallen.

Nach Hause zu laufen, sich nicht zu rühren - das ist ein ganz anderes Paar Schuhe.

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Gast 007-sucker@fvlw.de
Nach Hause zu laufen, sich nicht zu rühren - das ist ein ganz anderes Paar Schuhe.

Aber nach diesem Urteil jetzt wohl sehr verständlich.

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Das hast Du heute schon mehrfach mit steigendem Enthusiasmus verkündet.

Ich persönlich halte diese Vermutung für reichlich naiv. Ein Richter der so argumentiert wie im vorliegenden Fall hätte ihn auch in die Pfanne gehauen wenn der brav auf die Polizei gewartet hätte.

Wenn du zur Polizei gehst, dann bist du dran und das mit allen Konsequenzen!

Wenn nicht, besteht immerhin die Möglichkeit, dass sie gar nicht rausfinden wer du bist.

---

Tom

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ABER: Ich wäre schnurstraks zur nächsten Polizeidienststelle gelaufen,

Nach diesem Urteil würde ich vielleicht zur Anwaltskanzlei laufen. Oder statt nach Hause in meiner Angst ins nächste Hotel und von dort eben einen Anwalt anrufen. Bernhard H. Goetz hat es verdient, daß wir aus seinem Fehler lernen :gutidee:

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Leute!

Wenn er die Polizei angerufen hätte, dann wäre er freigesprochen worden !

Ist das nicht einen Anruf wert??

Ich sage ja nicht, daß es FALSCH wäre die Polizei zu rufen. Aber in einer Situation, in der ich um mein LEBEN fürchte, setze ich doch andere Prioritäten. Kannst Du nicht verstehen, daß man da vielleicht ersteinmal in Panik und vollgepumpt mit Adrenalin nach Haus rennt (dort wo man sich komplett SICHER wähnt), ein Bad nimmt, um runter zu kommen?

Du setzt zwei Dinge voraus:

1) Man kann nach einer solchen Situation klar und rational denken.

2) Du vertraust unserem Rechtsstaat blind (sic!).

1) kann ja eventuell noch zutreffen, aber bei 2) bin ich mir nach diesem Urteil absolut nicht sicher! Selbst WENN er angerufen hätte, hätte das doch die Situation davor nicht veränedert, und das Gericht hätte vielleicht eine geringere Strafe ausgesprochen, aber wohl kaum den Vorwurf, daß es KEINE Notwehrsituation war, anderes bewertet, oder?

Und nochmal: Wenn ein OPFER falsch reagiert, kann man es doch nicht zum TÄTER machen! Er hat in einer Situation nicht 100% richtig reagiert, ihn die ihn der wahre TÄTER gezwungen hat!

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Aber nach diesem Urteil jetzt wohl sehr verständlich.

Nein! Eben nicht, sondern das Gegenteil. Es wird hier davon ausgegangen, dass man, sobald man sich gewehrt hat, trotzdem einen Menschen vor sich hat und diesem gegenüber gewisse Verpflichtungen, wenn auch eingeschränkt. Die normalen Verhaltensmuster sollten aber auch im Notwehrfall beachtet werden. Dazu gehört, einem Verletzten Hilfe zukommen zu lassen.

Man muss es ja nicht unbedingt selbst tun, speziell wenn man keine Ahnung hat oder die anderen Brüder noch in der Nähe sind. Dies wird niemand verlangen können.

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Manchmal passen Gesetze, rationales und/oder emotionales Handeln einfach nicht zusammen.

Ich stimme Lobo-s aber zu. Der Notruf hätte spätestens dann erfolgen müssen, wenn ich in "Sicherheit" (sicherer Entfernung) bin. Nur mit "hätte, könnte, müßte, sollte" ist bei einem emotional aufgewühlten Menschen leider nichts anzufangen.

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Wenn du zur Polizei gehst, dann bist du dran und das mit allen Konsequenzen!

Wenn nicht, besteht immerhin die Möglichkeit, dass sie gar nicht rausfinden wer du bist.

---

Tom

Falsch. Die erforderlichen DAten werden aufgenommen. DU hast eine Anzeige erstattet. Der Täter (aus deiner Sicht) wird dies spätestens nach Kontakt mit seinem Anwalt gegen dich auf jeden Fall tun.

Du hast nach dem Zusammenstoß alle getan was nötig ist. Es gibt keine Zweifel über dein Person, es existiert eine Bearbeitungsnummer auf der Dienststelle inkl. Uhrzeit.

Wer du bist werden sie in den meisten Fällen herausbekommen. Dann gibt es über deine Motivation erhebliche Zweifel, insbesondere wenn gegen dich bereits eine Anzeige (nat. gg. Unbekannt, aber als der Tatausführende) vorliegt.

Die Verletzungen deines Angreifers wurden im KKH bereits dokumentiert.

WAs ist mit deinen?

Verhältst du dich anders, kann später niemand bezeugen, dass du total irritiert, hilflos und geschockt warst. Man trifft dich irgendwann irgendwo an während du so getan hast, als sei nichts passiert.

Wenn ich als normal denkender Mensch angegriffen werde un mich erwehren muss, möchte ich dass der TÄTER bestraft wird. Dies ist nicht der Fall, wenn ich nach Hause gehe.

Gehe ich natürlich sofort zu einem Arzt der attestiert, dass er mir wegen des Schocks (Zittern, Schweiß, Artikulierungsprobleme, Weinanfall, Angst vor unbemerkten Verletzungen) Beruhigungsmedikamente verabreichen musste und dann erst die Polizei auf meine Bitte hin verständigt ist es auch etwas anderes.

Einfach nach Hause gehen und tun als sei nichts gewesen suggeriert, dass man sich über die Unrechtmäßigkeit des eigenen HAndelns durchaus im klaren war.

Edith meint: Wer sich in der heutigen Zeit nicht zumindest mal gedanklich mit dem Problem der Anlasslosen und unmotivierten Gewaltbereitschaft bestimmter Gruppen und seinem Verhalten in einem solchen Fall beschäftigt, leidet unter Realitätsverlust.

Sehe ich zumindest so. Da auch andere ähnlich denken, kann die Annahme, ein Verhalten wie geschildert sei bewusst gewählt worden, nicht ganz von der Hand gewiesen werden.

Dass ich persönlich eine andere Sicht der Dinge habe, spielt dabei nicht die geringste Rolle. Meine Meinung ist nicht die, die ein Gericht später bewertet. Es bewertet das Verhalten dessen, der in der Situation eine Entscheidung getroffen hat.

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@Lobo-S

Glaubst du, dass zum "normalen Verhaltensmuster" des Täters gehört, dass wenn er sein Opfer verletzt hätte, er von seiner "Verpflichtung" geleitet, die Polzei oder den Notarzt gerufen hätte?

Oder gelten für Opfer andere Verpflichtungen als für Täter? Man könnte es fast meinen!

---

Tom

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dass zum "normalen Verhaltensmuster" des Täters gehört, dass wenn er sein Opfer verletzt hätte, er von seiner "Verpflichtung" geleitet, die Polzei oder den Notarzt gerufen hätte?

Es geht hier um "Notwehr". Das Verhaltensmuster eines Täters ist meist nicht durch Notwehr abgedeckt. Und es ist - leider - keine Seltenheit, daß der eigentliche Täter das Opfer verklagt, weil...... Ändert aber zunächst einmal nichts an den menschlichen und strafrechtlichen Pflichten zur Hilfeleistung. Das Opfer hat sich mehr oder weniger wie ein Täter verhalten.

Oder gelten für Opfer andere Verpflichtungen als für Täter? Man könnte es fast meinen!

Es geht meiner Meinung nach nicht um unterschiedliche Verpflichtungen von Opfer oder Täter, sondern darum, daß sich Opfer und Täter in ihren Handlungsweisen auch nach der (Notwehr-)Tat unterscheiden.

---

Tom

Ich habe mit dem Urteil auch so meine Probleme. Es ist für mich nachvollziehbar, daß vor Ort keine Hilfe geleistet wurde, da der Rest der Gang noch anwesend war. Wenn ich Opfer einer Straftat geworden bin, bringe ich diese aber umgehend zur Anzeige. Dann wäre es vielleicht auf eine überzogene Notwehr hinausgelaufen.

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@Lobo-S

Glaubst du, dass zum "normalen Verhaltensmuster" des Täters gehört, dass wenn er sein Opfer verletzt hätte, er von seiner "Verpflichtung" geleitet, die Polzei oder den Notarzt gerufen hätte?

Oder gelten für Opfer andere Verpflichtungen als für Täter? Man könnte es fast meinen!

---

Tom

Ein Gewalttäter hat zumindest unbewußt eine (Freiheits)strafe als Folge seines Tuns einkalkuliert. Er spekuliert natürlich darauf, nicht gefaßt zu werden. Ein oder mehrere Jahre im Bau schaden seinem Lebensplan aber nicht weiter, im Gegensatz zu dir und mir.

Daher sollten wir und damit auseinandersetzen wie man sich in einer solchen Situation verhält, um den Schaden zumindest klein zu halten.

Und aus dieser Position unterschreibe ich jedes Wort des obigen Beitrages von Lobo-s. Es wird sehr viel schwieriger, dich als Täter hinzustellen, wenn du als erster die Anzeige gemacht hast - als OPFER! Außerdem ist es leichtsinnig, mit 1,8%o BAK nachts die Strasse zu bevölkern. Trotzdem hätte ich ihm Straffreiheit zugestanden aus Notwehr.

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@Lobo-S

Glaubst du, dass zum "normalen Verhaltensmuster" des Täters gehört, dass wenn er sein Opfer verletzt hätte, er von seiner "Verpflichtung" geleitet, die Polzei oder den Notarzt gerufen hätte?

---

Tom

Das hätte er wohl nicht, aber das ist wohl auch der Punkt, der uns Opfer vom Täter unterscheidet wenn wir in Notwehr handeln. Wir leiten die Rettungskette ein. Das ist unsere Pflicht, nachdem wir uns gewehrt haben und keine Gefahr mehr droht.

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Wer du bist werden sie in den meisten Fällen herausbekommen. Dann gibt es über deine Motivation erhebliche Zweifel, insbesondere wenn gegen dich bereits eine Anzeige (nat. gg. Unbekannt, aber als der Tatausführende) vorliegt.

Zustimmung.

Das sagt mir doch schon der gesunde Menschenverstand: wer möglichst schnell (möglichst zuerst!)

einen solchen Vorfall meldet, FÜR den spricht schon mal der Anschein. Und das kann wichtig sein.

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Wenn sich einer zur Wehr setzen muss hat er in diesem Land scheinbar nur zwei Möglichkeiten:

- in den Knast zu wandern und Schmerzengeld zahlen

oder

- direkt auf den Friedhof, aber mit posthum verliehenen Verdienstorden

Es ist traurig, aber es ist wahr!

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