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hänk

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Alle Inhalte von hänk

  1. Der Hersteller war Format und der Kontakt war freundlich. Bin sehr zufrieden. Die meinten auch, dass ich mich bei ihnen melden sollte, falls es noch Fragen oder Probleme gibt. Grüße Hänk
  2. Ich habe mittlerweile ein Schreiben des Herstellers, welches nochmal den Widerstandsgrad bescheinigt, beim SB eingereicht und geh mal davon aus, dass es jetzt passt. Hank
  3. Laut diesem Schreiben, wird der Schrank trotz Typenschild nicht akzeptiert, Begründung VDMA gabs ab Ende 2003 nicht mehr. Es sei nun am Besitzer ein Fachgutachten zu besorgen. Mein Schrank hat natürlich ein Typenschild. Hänk
  4. Natürlich gibts es vernünftige Leute, meine SB ist auch nicht boshaft oder so - aber sie hat leider wenig Ahnung und ist auch nur in ihrer Drittverwendung für Waffen zuständig. Aber bevor ich mich mit ihr zusammensetzte möchte ich die genau rechtliche Lage abklären und auch wissen was ich tun kann. Hier im Forum kann man ja immer ein paar gute Tips einholen dann entsprechend handeln. An einem Prozess bin ich nicht interessiert (dafür hab ich grad wirklich keine Nerven). Grüße Hänk
  5. @ Ronald Das hab ich auch gemacht und warte derzeit auf eine Antwort. Dennoch war das mit den Folgen der abgelaufen VDMA und den daraus resultierenden Problemen für mich komplett überraschend. Ich hab das vorher noch nie gehört und weiß, dass es in einigen anderen Landkreisen auch kein Thema ist und ich 10 km weiter keine Probleme hätte. Hänk
  6. @ Einzellader, danke, wie bist du denn jetzt mit deiner Behörde verblieben? Wenn ich es richtig verstanden hab sind deine Schränke auch nach 2003 gebaut worden. Gruß Hänk
  7. Hallo, ich habe heute in einem Brief vom Amt folgende Formulierung bezogen auf A/B-Schränke erhalten: "Anschaffung von Mai 1995 bis Dez. 2003, während der Geltung der Norm, daher Besitzstandswahrung. Später beschaffte Schränke sind nur noch mit Fachgutachten, das die entsprechende Widerstandsklasse bescheinigt gültig." Da mein Schrank nach 2003 gefertigt wurde - wie soll ich mich jetzt verhalten? Wo bekomme ich so ein Fachgutachten her? Und vor allem, meine Bekannte aus anderen Teilen von BaWü hatten keine Probleme mit A/B-Schränken, welche nach 2003 gefertigt wurden. Kann man also gegen diesen Schrieb vorgehen. viele Grüße und schon mal vielen Dank Hänk
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