Die Ablehnung auf jeden Fall schriftlich begründen lassen.
Grundsätzlich kann sie aber schon Recht haben, der Voreintrag ist eine Erwerbserlaubnis, die sie Dir nicht ausstellen muß (aber darf), wenn dadurch das 2/6-Gedöns verletzt würde.
Biete Ihr an, daß sie den zweiten Voreintrag zwar ausführt, aber mit dem Vermerk "Erwerb erst ab...". Das wäre auch eine Möglichkeit, die ich durchaus schon gesehen habe. Oder, noch häufiger, zwar den Erwerb ab sofort, dafür aber ein zusätzliches halbes oder viertel Jahr "Sperre".
Ob zwei Voreinträge gleichzeitig günstiger sind als getrennt hängt kann man auch nicht pauschal sagen. Bei meinem SB fallen für beide Voreinträge jeweils die selben Kosten an, egal ob gleichzeitig oder getrennt beantragt. Bei der SBin schräg gegenüber zahlt man nur einmal. Leider kann ich mir nicht aussuchen wo ich hin gehe...