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Fyodor

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  1. Natürlich nicht. Steht ja so schon im Gesetz, zumindest sinngemäß: Das Bedürfnisprinzip besagt nichts anderes, kein Bedürfnis, kein Besitz. Entfällt das Bedürfnis, entfällt die Besitzgrundlage. Es gibt da keinen Unterschied zwischen einem gesetzlichen Verbot, einer Sportordnungsänderung und dem Austritt aus dem Verband. Ja und? Erstmal wird umgesetzt. Dann wird eingezogen und vernichtet, anschließend können die Betroffenen ja klagen. Und dann?
  2. Leider falsch. In den 70ern hat man das getan, ja. Aber nicht mehr in den 2000ern. Da wurde auch nicht enteignet, sondern die Auflage auferlegt, an einen Berechtigten zu überlassen. Wolltest Du das nicht (sprich: Du hast niemanden gefunden der es haben durfte), hat man die Vernichtung großzügigerweise für Dich übernommen. Eine Enteignung war das juristisch gesehen nicht.
  3. ... nach dem aktuellen Entwurf der Kommission bleiben die Waffen damit illegal. also keine "softe" Variante, sondern ebenfalls verboten.
  4. Gibt es in Deutschland nicht.
  5. Ich habe meinen langen Text gerade dort abgeschickt. In abgewandelter Form, und auf Deutsch, werde ich den an alle "meine" EU-Abgeordneten schicken.
  6. Laut Veröffentlichung der EU-Kommision: Also "bestimmte" (sprich: möglichst alle) halbautomatischen Waffen verbieten, die "unter keinen Umständen von Privatpersonen besessen werden dürfen", selbst wenn sie dauerhaft deaktiviert wurden. Also sind selbst deaktivierte Halbautomaten (!) vom Besitz ausgeschlossen. Wenn deaktivierte Halbautomaten verboten sind, dann ist es nicht nachvollziehbar warum kastrierte aber weiterhin funktionsfähige ehemalige Halbautomaten erlaubt bleiben sollen. Wenn diese Regelung kommt, dann wird ein Rückbau auf Einzellader nicht möglich sein, da selbst eine Zerstörung der Waffe sie nicht zu einem erlaubten Schrotthaufen macht.
  7. Wenigstens hast Du es noch gesehen... der aktuelle Vorschlag sieht ja vor, daß Waffen die einer Kriegswaffe ähnlich sind Kat A (also verboten) werden, auch wenn sie vollständig und dauerhaft unbrauchbar gemacht wurden. Warum sollte das dann für verunstaltete nicht gelten?
  8. Steht schon oben: Über ein Forum.
  9. Weil er dann die Annahme ablehnen kann.
  10. Das sieht das Finanzamt oft ganz anders... Es braucht noch nicht einmal einen Gewerbeschein, um "gewerblich" zu handeln, und zu Produktmängelhaftung und Widerrufsrecht verpflichtet zu sein. Wenn Du der Meinung bist, er könnte gewerblich gehandelt haben und sich nur mit "privat" rausreden wollen: Teile ihm mit, daß Du bei ihm von einem gewerblichen Handel ausgehst, und er somit zur Rücknahme verpflichtet ist. Entscheidend ist hierbei für die Fristwahrung Deine Willenserklärung, die Du ja schon abgegeben hast. Er kann sich also nicht rausreden daß das Produkt nach 14 Tagen noch nicht bei ihm war. Teile ihm gleichzeitig mit, daß Du den Lauf bereits zur Post gebracht hast für die Rücksendung, nenne ihm hierzu auch sofort die Paketnummer (Niemals ohne Sendungsnummer versenden, NIEMALS! Besser sogar per "eigenhändig" versenden.) und Deine Kontonummer für die Rücküberweisung, und setze ihm eine Frist von z.B. 20 Tagen. Sollte er der Ansicht sein kein gewerblicher Anbieter zu sein, soll er den Lauf auf Deine Kosten wieder an Dich zurück schicken, und Du wirst das Finanzamt fragen ob sie der gleichen Auffassung sind. Wichtig ist, daß Du Tatsachen schaffst. Der Verlust von Geld darf Dir bei der Sache nicht weh tun. Wenn es Dir allerdings um Dein Geld geht, dann behalte den Lauf und vergiß alles.
  11. Doch. Ist schon mehrmals passiert. Bei den Verschärfungen der 70er Jahre gab es auch Bestandsschutz, bei den Verschärfungen der 2000er Jahre hat man das "vergessen".
  12. Doch, bei den Pumpen haben es einige versucht. Es wurde nicht enteignet, sondern es wurde angeordnet die Waffen einem Berechtigten zu überlassen zu marktüblichen Preisen. Wenn Du keinen Kunden findest ist das Dein Problem, aber keine Enteignung.
  13. Sie werden Dir nichts wegnehmen. Denn das wäre eine Enteignung, die würde Geld kosten, und drum kümmern müßten sie sich auch noch. Sie werden ganz einfach bestimmte Waffen in Kategorie A einsortieren. Damit hast Du plötzlich keine Besitzberechtigung mehr, und dann eine gewisse Gnadensfrist innerhalb derer Du Deine Waffen an einen Berechtigten überlassen kannst. Daß es den nicht gibt ist dann Dein Pech, aber man wird die Waffen, die Du nicht mehr haben willst sicher großzügigerweise kostenlos zur Verschrottung annehmen. Das wird genau so passieren, es ist genau so auch schon passiert: PSM-Pistolen, kurze Pumpflinten, ehemalige Spielzeugmesser, ...
  14. Die Einstufung kann national unterschiedlich sein, daher würde ich mich darauf nicht verlassen.
  15. Ich wäre da sehr vorsichtig. Viele Teile, die sowohl in den USA als auch in D frei erwerbbar sind, können trotzdem nicht einfach so exportiert werden. Lieber die Teile in den USA bestellen und nach D liefern lassen. Die Einfuhrumsatzsteuer ist so oder so fällig, bei Bestellung kommt halt noch das Porto drauf. Aber die Händler die exportieren wissen genau was sie Dir schicken dürfen und was nicht.
  16. http://www.n-tv.de/politik/11-14-Frankreichs-Polizisten-duerfen-Dienstwaffe-auch-privat-tragen-article16356341.html n-tv.de meldet: Französische Polizisten dürfen ab sofort ihre Dienswaffe auch privat tragen.
  17. Auch die Pressestellen müssen etwas arbeiten... da kommt sicher noch was.
  18. Die GRA als Social-Media-Sprachrohr erreicht naturgegeben nur diejenigen die ihr folgen, also schon eine liberale Einstellung zum Thema haben. So funktionieren "Soziale Medien" nunmal, man liest nur was einen interessiert. Auf politischer Ebene sind nur der DSB und das Forum Waffenrecht in die Beratungen eingebunden. Alle anderen finden politisch kein Gehör.
  19. Nein, wie kommst Du da drauf? Mich kotzt an, dass die sondern sogenannten "Politiker" diese Massenmorde für ihre Politik instrumentalisieren, die si große Angst davor gaben dass andere diese Massenmorde für ihre Politik instrumentalisieren könnten.
  20. Hatten nicht unglaublich viele Politiker wahnsinnige Angst, daß "die Anschläge von Rechten Gruppen instrumentalisiert werden" könnten? Ich verabscheue Politik auf dem Rücken von Opfern jeglicher Art.
  21. Nein, sowas mache ich per DHL-Postnummer und Filial-Direkt-Versand. Da hole ich das Paket bei der Filiale ab, sobald ich heim komme. Es liegt nicht im Auto rum und der Paketzusteller kann es nicht vor die Tür legen.
  22. You mean something like the "English langueage forum" you are currently posting in in German?
  23. Wenn es nicht Dein Geld ist, dann verteidige es nicht, denn es ist Deine Gesundheit. Das Geld ist ohnehin versichert. Wenn Du für die Verteidigung eine Waffe brauchst, dann wirst Du von Deinem Arbeitgeber eine echte nebst Waffenschein bekommen. Ansonsten: eine SSW ist für die Selbstverteidigung so ziemlich das ungeeignetste Mittel. Entweder eine echte Waffe oder keine. Eine Waffenattrappe kann die Situation eskalieren, aber sie kann Dich nicht schützen.
  24. Fünf Jahre nach Ablegen der Prüfung muß der erste Schein ausgestellt werden. Danach darf der aber nicht mehr ablaufen, also immer schön an die Verlängerung denken! Bei mir war es ähnlich: Kurs gemacht, kurz darauf gekündigt worden (Wirtschaftkrise 2009), Umzug zum neuen Arbeitgeber, ... Dort habe ich recht früh mit dem Jagdschein begonnen, das wöchentliche Schießen hätte mein SB auch als schießsportliche Betätigung anerkannt, aber nur wenn der Schießausbilder mir die Anwesenheit schriftlich bescheinigt hätte, hat er aber nicht (Sportschützen sind Mörder, nur Jäger und Polizisten können mit Waffen umgehen), dann neuen Verein suchen, dort ein halbes Jahr Mitglied sein... im Endeffekt habe ich den Pulverschein etwa 4 Jahre nach dem Kurs tatsächlich erhalten. Ohne Probleme.
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