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Erwerb Wechsellauf Revolver "2,5" als Sportschütze
Fyodor antwortete auf kulli's Thema in Waffenrecht
Ich sehe das so: Der Erwerb des kurzen Wechsellaufs erfolgt ohne Prüfung des Bedürfnisses. Aber keinesfalls ohne Bedürfnisgrundlage. Im Falle des Falles muss man trotzdem nachweisen, dass ein Bedürfnis besteht. Als Nicht-BDMPler kann das schwierig werden. Ich würde das Risiko nicht eingehen. So geil ist so ein Stummel auch wieder nicht, dass ich den Rest aufs Spiel setzen würde. -
Nein, das PN-System wird erst ab fünf Beiträgen freigeschaltet.
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In Philippsburg wird IPSC geschossen. Allerdings ist das kein Verein, sondern eine kommerzielle Schießanlage. Dort sind aber sicher einige WOler regelmäßig anzutreffen. Es werden dort auch viele Wettkämpfe geschossen... vielleicht erstmal bei einem größeren Wettkampf als Zuschauer vorbei schauen, um sich ein Bild zu machen und Kontakte zu knüpfen (Schutzbrille und Gehörschutz nicht vergessen)?
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Bei meiner Behörde wurden extra zwei Damen eingestellt, die nichts anderes machen als die Kontrollen. Der SB selbst verläßt seinen Schreibtisch nicht.
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Rechtlich ist das unbedeutend. 10 sind erlaubt, und wenn Du die irgendwie unterbringst, ist alles paletti. Auch wenn der Hersteller nur drei Waffenhalter eingebaut hatte. Einen Fetisch hast nur Du hier... jeder weiß was mit "Bringschuld" gemeint ist, nur derjenige nicht der es absichtlich mißverstehen will. Du hast die Pflicht nachzuweisen, die Behörde muß Dich nicht danach fragen. Das ist durchaus als "Bringschuld" zu verstehen. Immerhin ist es Deine Pflicht, den Nachweis zur Behörde zu bringen. Nicht jede "Schuld" muß fiskalisch sein.
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Doch, das ist Deine Bringschuld. Du mußt nachweisen. Meine Behörde war aber auch so schlau sich zu merken, was ich nachgewiesen habe. Einmal ein Foto eines B-Würfels, dann Kurzwaffe erworben: kein Problem. Anschließend Langwaffe erworben: "Wo bringen Sie die unter, im B-Würfel wohl eher nicht...". Also Foto vom großen Schrank, seither keine Rückfragen mehr,
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Weder das eine noch das andere steht derzeit auf meiner zeitnahen Wunschliste. Aber zwei Revolver (sind schon bestellt und Voreinträge beantragt), und ein schönes f*u-Gewehr (wegen Extrawünschen Lieferzeit unbestimmt). Der Platz im Schrank ist aber schon extrem knapp. Wenn das Gewehr tatsächlich irgendwann bei mir einzieht, muß ich die eingebauten Langwaffenhalter ausbauen, und die Kniften in Fleece einpacken damit es noch paßt. Bei den Kurzwaffen ist noch mehr Platz in Reserve.
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@ handgunner: Tatsächlich... es steht nur ein Datum drin, soweit war ich mir sicher, aber ich dachte ehrlich das sei das Datum an dem der Voreintrag vorgenommen wurde, sprich AB wann die EWB gilt. Daran sieht man: Ich habe viel zu wenig Übung mit Voreinträgen. Gut, daß schon zwei auf dem Weg sind, und ein weiterer geplant... sonst käme ich ja ganz aus der Übung.
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Wo will die Behörde das denn überhaupt eintragen? Der Voreintrag wird mit AKTUELLEM Datum abgestempelt, alles andere wäre grob falsch. Und ein Feld für die Gültigkeitsdauer haben zumindest meine WBKs nicht.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
@ CM: Genau das ist ja der Sinn der Sache. -
So war das bei uns auch. Aber seit sie Gebühren verlangen, kommen sie alle drei Jahre. Das kostet jetzt 11,50€ Pauschale plus 17,30 pro angefangene Viertelstunde.
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Naja, die Frage ist halt wem er was getan hat. Ich halte Possessiv- und Gedankendelikte ohne Gefährdung für nicht vereinbar mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
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Erstens darf der Sinn der Kontrollen ganz allgemein bezweifelt werden. Zweitens kann man jederzeit ohne große Probleme eine unangekündigte in eine terminierte Kontrolle verwandeln. Und drittens ist man im Zweifelsfall halt gerade beim reinigen... die Kontrollen dienen in erster Linie zur Einschüchterung, und in zweiter Linie zum Geld absaugen. Es soll dem LWB möglichst weh tun. Es geht dabei nicht um Sicherheit, sondern um Vergrämungstaktik.
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Steigende Mitgliederzahlen in Schützenvereinen?
Fyodor antwortete auf Speedshooter's Thema in Allgemein
Das wird oft genug "kreativ" gelöst: Grundstücke werden billig verkauft, und anschließend werden keine Baugenehmigungen erteilt, weil zuerst eine Altlastenentsorgung durchgeführt werden muß. -
Altbesitz WBK Grün (1977) -> Sachkundeprüfung für neue Waffen?
Fyodor antwortete auf SirCharles's Thema in Waffenrecht
DSB... Da soll man auch die Sportordnung kaufen, anstatt sie einfach selbst auszudrucken. -
Was ohne diese Regelung auf dem Markt wäre kann man in den USA sehen, dort gibt es diese Einschränkung nicht.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Zum Thema medizinische Untersuchung der "körperlichen Eignung" gibt es ein recht spannendes Video: https://youtu.be/9bQtL2AZt7w -
Laut Verwaltungsvorschrift darf man übrigens verlangen, jeden Waffeneintrag auf einer eigenen Urkunde zu bekommen. Dann entfällt die Diskussion auch. Streng genommen darf das auch nicht mehr kosten, da Urkunde und Erlaubnis nur wenig miteinander gemein haben. Leider sehen viele Ämter das anders.
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Warum verkauft man Waffen, und macht das Zusammenlegen überhaupt erst nötig?
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Wie Hildegunst geschrieben hat: Um Fallplatten umzuwerfen braucht man keine Energie, sondern Impuls. Und der ist bei einem schwereren aber langsameren Geschoß höher als bei einem leichteren aber schnelleren Geschoß gleicher Bewegungsenergie
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Steigende Mitgliederzahlen in Schützenvereinen?
Fyodor antwortete auf Speedshooter's Thema in Allgemein
Dann nimm was anderes... ne Glock 18, z.B. -
Steigende Mitgliederzahlen in Schützenvereinen?
Fyodor antwortete auf Speedshooter's Thema in Allgemein
2015 bin ich zweifacher Landesmeister geworden, und deutscher Meister in einem SideMatch. Dieses Jahr (!) habe ich schon einen deutschen Meistertitel errungen. Trotzdem hatte ich Schwierigkeiten für die vergangenen 12 Monate meine 18 Termine nachzuweisen, es hat gerade eben so gelangt. Wenn man für jedes Training zwei Stunden im Auto verbringen muss, dann noch jeweils eine halbe Stunde Auf- und Abbau, dann geht das nicht so häufig, dafür jeder einzelne Termin länger und intensiver. Wer hätte jetzt die Glock 17 eher "verdient", wer jede Woche zehn Minuten schießt und dann drei Stunden an Stammtisch sitzt, oder wer alle fünf bis sechs Wochen drei Stunden intensiv trainiert? -
Wenn Du den Lauf drin läßt, oder der neue Lauf ebenfalls für .357Mag geeignet ist, und Du die originale Trommel behälst, könnte es als Wechselsystem angesehen werden. Es sollte dann keine Probleme geben, da das nominale Kaliber gleich bleibt. Wenn Du das nominale Kaliber ändern läßt, würde ich vermuten daß Du einen neuen Voreintrag, oder zumindest den gleichen Aufwand für eine Änderung brauchst. Das geänderte Kaliber paßt nämlich möglicherweise nicht in den beim Erwerb angegebenen Bedürfnisgrund.
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Leider ist gerade dort die Begründung aber auch sehr einfach: Die Tresorpflicht an sich besteht schon und muß daher nicht begründet werden (Status Quo), aber der Stand der Technik hat sich in den letzten 20 Jahren verändert. Ist ohnehin die beliebteste Begründung: Zur Anpassung an geänderte Umstände.