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Rechtfertigt eine Bedrohung eine Notwehrhandlung?
Fyodor antwortete auf borish's Thema in Waffenrecht
Nein, keine Notwehrhandlung zulässig. Die wäre nur erlaubt bei einem rechtswidrigen Angriff, aber da dieser Angriff kulturell bedingt ist, ist er nicht rechtswidrig. -
Ja, mit gezogenem Lauf, wenn die Behörde mitspielt. Als normale Flinte geht es nicht, und wenn dann ist es ein Versehen. Der Gesetzestext steht ja schon weiter oben... und da fallen Repetierflinten nunmal nicht drunter.
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Nein, Repetierlangwaffen mit glatten Läufen gehen nur auf grün mit Voreintrag. Egal ob VSR oder UHR.
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Ist mir aber persönlich bekannt, also kein Hörensagen.
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Bei einem Freund haben sie mal einen ehemaligen Banktresor geklaut, der als Waffenschrank diente. Der wurde damals in dem Raum eingemauert, um ihn rauszutragen mußte die Türöffnung verbreitert werden, und das Teil wog leer fast eineinhalb Tonnen. Dann mußte es noch die Treppe hoch... mein Kumpel war während der ganzen Aktion zu Hause, im Bett, und hat geschlafen, ohne etwas mit zu kriegen. Nutzlos war die Aktion noch obendrein, denn den Schrank hat er kurz vorher leer geräumt, weil er einen Waffenraum gebaut hat. Profis die genau wissen was sie suchen hält man nicht auf. Und Dilettanten klauen keine Waffen, weil sie sie nicht wieder los werden. Ich kenne zwei Fälle von Waffendiebstählen durch Dilettanten, in beiden Fällen lagen die Waffen noch im aufgebrochenen Tresor im Wald.
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Eben. Mit einem Brecheisen bekommt man die Verankerung aus jeder üblichen Wohnhaus-Innenwand. Ausnahme wäre evtl. eine "moderne" Stahlbetonbauweise. Meine Wohnung besteht aus Rigips, da kann ich diese Schrauben nehmen... spart das Bohren.
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Nicht jeder Sportschütze hat eine STI oder SVI... und irgendwann ist man über dem "automatisch mitversicherten" Wert bei der Hausratversicherung drüber, dann ist sowieso alles anders. Ob man den Tresor nun aus verschiedenen Gründen andübeln will oder nicht, die Ausgangsfrage ging um die rechtliche Situation. Und die sagt ganz eindeutig: NICHT notwendig. EDIT: Leider finde ich sie auf die Schnelle nicht, aber vor einiger Zeit haben ich mal eine Zahl des BKA gesehen über alle gestohlenen Waffen: Seit Beginn der Statistik in den 70ern waren das etwa 6000 Stück. Ob da Behördenwaffen dabei waren weiß ich allerdings nicht.
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Ach ja: bei einem A-Schrank ist eine Verankerung sehr sinnvoll. Weil der bei offener Tür nämlich leicht umkippen kann.
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Ja, warum nicht... das Gesetz fordert einen Tresor, objektiv notwendig wäre der nicht. Ich hätte kein Problem damit, meine Waffen in einem Spind zu lagern (wie vor noch gar nicht allzu langer Zeit üblich), oder sogar einfach nur an die Wand zu hängen. Darf man aber halt nicht. Geklaut werden Waffen eigentlich nie. Was sollte der Dieb damit auch? Verkaufen kann er sie kaum, nutzen auch nicht, machen nur Ärger. Und wert sind sie meist auch nicht viel. Teuren Schmuck und Wertgegenstände sollte man nicht in einem "mitnehmbaren" Tresor lagern. Aber Waffen? Warum nicht? Die durchschnittliche Sportwaffe ist billiger als eine hochwertige Amateur-DSLR-Kamera mit Objektiv, und die liegt meist gänzlich unverschlossen in einer Schublade im Wohnzimmer...
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Der Tresor muß nicht in einen Schrank. Nur wenn es ein Wandtresor zum einmauern ist, muß man das beachten, die sogenannten "Möbeltresore" sind vollwertige, wenn auch kleine, Tresore, die ohne Möbel drum rum alle waffenrechtlichen Anforderungen erfüllen. Wichtig ist der Aufstellort und die Sicherung gegen Wegnahme nur für die Versicherung, falls Du da eine hast.
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Der muß gar nicht verankert werden, wenn Du nicht mehr als 5 Kurzwaffen darin lagern willst. Bei 6 bis 10 Kurzwaffen ist eine "Verankerung gegen Abriß" nötig, die mindestens 200kg "Abrißgewicht" (was auch immer das sein mag) hält. Aus waffenrechtlicher Sicht ist eine Verankerung nicht nötig! Im Gegenteil, sie ist ausdrücklich nur dann nötig, wenn man im B-Schrank mehr als 5 Kurzwaffen lagern will. EDIT: Der DSB hat da ein sehr gutes Plakat, ähnlich findet sich das meines Wissens auch in Frankonia-Katalogen. Bitte auch das Kleingedruckte beachten, nicht nur die Bilder anschauen.
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The man with the homemade gun
Fyodor antwortete auf Computerfritze's Thema in English Language Forum
Well, it can shoot 22 long, and (!) 74 rounds of expanding ammo that mushrooms upon hitting flesh! Wow! I mean... 74 rounds, before it breaks apart? Or what? -
Pelicase für ein Sturmgewehr? Seit wann schleppt der deutsche Landser sein Gewehr im verschlossenen Koffer durch A'Stan?
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Nein, das ist nicht notwendig. Häusliche Gemeinschaft reicht. Das gilt dann z.B. auch in einer Sportschützen-WG...
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Es macht eher den Eindruck, als würde jemand versuchen einen Grammatik-Krieg zu nutzen, um inhaltlich nichts beitragen zu müssen.
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Zu seiner aktiven Zeit war es auch für Normalbürger noch erheblich leichter einen Waffenschein zu bekommen...
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Grün, sorry... Finger schneller als der Kopf. Natürlich sind Schrotflintenrepetierer fiel gevährlicher als richtige Gewehre, und deshalb sind richtige Gewehrrepetierer auch auf gelb, so gevährliche Schrotflintenrepetierer gibt es natürlich nur auf grün. Ich werde es mir einhundert mal hinter die Ohren schreiben... oder in meine grüne WBK, wo mein eigener Schrotflintenrepetierer eingetragen ist...
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Das ist eine ganz normale 1887... gibt es auf gelb auch in scharf.
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Ehrlich gesagt kenne ich keinen Stand, wo der Kugelfang nach jedem Schießen gereinigt wird. Im Gegenteil, eben wegen dem Bleistaub wird das im Rahmen von Arbeitseinsätzen unter Vollschutz gemacht. Den Kugelfang zu leeren ist normalerweise auch gar nicht nach jedem Schießen nötig.
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Ich würde mir zumindest eine Staubmaske mitnehmen. Bleistaub in der Lunge ist auf Dauer sicher nicht sehr toll.
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Sie war unter allen möglichen tollen Generälen im Dienst gewesen, und kannte alles und jeden im (gar nicht so großen) "Wilden Westen". Aber immer nur posthum, sie erzählte von diesen Bekanntschaften immer erst, wenn der andere nicht mehr widersprechen konnte. Vor allem war sie also eine tolle Geschichtenerzählerin. Und daß ihre Geschichten bei jeder Erzählung noch toller, bunter, besser waren merkten damals auch schon ihre Zeitgenossen. Belegt ist von der Dame nichts, außer daß es sie gab, daß sie wohl im Umfeld von Custer irgendwo mal gedient hat (ihn aber vermutlich nie selbst gesehen oder gesprochen hat), und daß sie Wild Bill Hickock kannte. Alles andere ist nicht belegbar.
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Voreintrag geholt, beantragte Waffe nicht mehr zu haben. Was tun?
Fyodor antwortete auf Thema in Waffenrecht
Eine Verwaltungsvorschrift ist zwar kein Gesetz, und hat deshalb keine rechtliche Bindungswirkung an den Bürger. Sehr wohl aber an die Behörde... für diese steht die Verwaltungsvorschrift noch über dem Gesetz, weil Verstöße gegen das Gesetz die vor Gericht verhandelt werden für den SB im Normalfall keine Folgen haben, Verstöße gegen die Verwaltungsvorschrift dagegen können disziplinarische Folgen haben. Der SB verstößt lieber gegen das Gesetz als gegen die Verwaltungsvorschrift. Ausbaden mußt Du das, wenn Dir der Klageweg nicht zu teuer und langwierig ist. -
Dann viel Erfolg!
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Wenn jeder einfach eintragen darf was er will, habt Ihr übrigens auch ein Problem mit der Datenqualität, und eventuell mit dem Datenschutz. Nicht jeder Verein sieht seine Kontaktdaten gerne im Internet verbreitet...
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