Zum Inhalt springen

Fyodor

FvLW Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    34.201
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Fyodor

  1. Die WBK beantragst Du beim für Deinen Wohnort zuständigen Waffenamt. Alles andere ist erstmal egal. Wo Du Deine Waffen lagerst (regelkonform natürlich), und wo Du schießen gehst, interessiert vorerst nicht. Es biete sich sogar an, die Waffen regulär in A unterzubringen, wenn Du wirklich immer dort schießen gehst. Dazu brauchst Du in A einen Tresor, zu dem nur Du den Schlüssel hast. Der muß aber nicht in Deiner eigenen Wohnung stehen, es geht z.B. auch bei einem Freund, Kollege, Verwandten, oder im Schützenverein selbst. Ich würde mir aber ehrlich gesagt überlegen, ob ich nicht entweder in B einen Verein suche, oder doch etwas näher an A heran ziehen würde.
  2. ... aber ohne die Altlasten. Geschickter Schachzug, sich selbst zu retten.
  3. Außerdem trägt er eine "UN"-Prüfnummer. Das macht ihn sicherererererer.
  4. Damit darf man dann aber z.B. nicht schießen gehen... dafür braucht man dafür kein "Bedürfnis", für eine Leihwaffe schon!
  5. Es IST Camo. Aber eben als Schutz vor Entdeckung durch Wildtiere, und gleichzeitiger guten Sichtbarkeit durch Menschen. Ein extra grell gehaltenes Muster wird wohl niemand als verbotenen Tarndruck bezeichnen. Vor Menschen ist man damit nicht getarnt, im Gegenteil.
  6. Nein, das ist die Nettomasse.
  7. Natürlich ist es nicht verboten eine Erlaubnis zu beantragen... aber ohne Erlaubnis ist es verboten. Wäre es das nicht, bräuchte es keine Erlaubnis. Auch wenn Du das nicht verstehen willst, Waffenbesitz ist in Deutschland grundsätzlich verboten, aber es gibt Ausnahmen, die relativ leicht zu bekommen sind. Ohne Erlaubnis: Verboten. Wo etwas verboten ist, gibt es ein Verbot. Ist eigentlich logisch, wenn man sich etwas Mühe gibt.
  8. Daß eine Erlaubnis vergleichsweise einfach zu bekommen ist (wie der Führerschein) bedeutet nicht, daß es grundsätzlich erlaubt ist. Alles, wofür man eine Erlaubnis braucht, ist ohne Erlaubnis (also im Normalzustand) verboten. Es gibt also ein allgemeines Verbot, daß durch die Erlaubnis im Einzelfall aufgehoben wird. Das gilt für den Waffenbesitz, für den Führerschein, und viele weitere Dinge.
  9. Den Erhaltungszustand wirst Du selbst herausfinden müssen... je nach Verpackung ist zwischen "Rostklumpen" und "wie neu alles möglich".
  10. Entweder Du nimmst jetzt eine Schaufel in die Hand und gräbst es aus, oder Du wirst nie erfahren welche Schätze darin verborgen sind...
  11. Na, deshalb ist es ja eine PPK, die macht nur kleine Löcher!
  12. Genau so und nicht anders. Der SB ist der einzige der dazu verbindlich etwas sagen kann.
  13. Bei mir läuft der Film problemlos. Allerdings habe ich auf dem Bürorechner keinen Ton, und weiß deshalb auch nicht was genau da abläuft...
  14. Nein, privat nicht.
  15. In alten Landgehörten finden sich oft verschiedenste Waffen, aus den letzten sagen wir mal ein Dutzend Kriegen. Teilweise brauchbar, aber selten wertvoll. Und wenn es wirklich was schönes gibt, wird es einem weggenommen und vernichtet... ich habe so in meinem Umfeld schon ein MG34 in hervorragendem Zustand und zwei MP38/40 in brauchbarem Zustand für immer verschwinden gesehen. Was der rechtmäßige Eigentümer dann nach einiger Zeit wieder bekommen und besitzen durfte war unbrauchbares Zeug, wie Flobertgewehre und einschüssige Hofflinten. Meist hat der Zahn der Zeit in dem einen Jahr in der Asservatenkammer mehr an den Sachen genagt als die 6 Jahrzehnte völlige Verwahrlosung dafür .
  16. 50 kg brutto bei Munition, nicht 5 kg netto.
  17. Ja, eigentlich schon. Und die kann man waffenrechtlich weder führen noch transportieren.
  18. Der Hersteller kann da gar nichts zu sagen. Die "neuen" Sicherheitsstufen werden in zerstörenden Versuchen als Bauartprüfung bestätigt, der Hersteller darf dann die Tresore genau so bauen, und das Typenschild aufkleben. Hat der Tresor das Typenschild nicht, dann wurde er (bzw. diese Bauart) nicht geprüft. Auch wenn der Tresor baugleich heute das Kleberl trägt, der alte wurde vor der Prüfung gebaut, und gilt damit als nicht geprüft. Der Hersteller kann und darf das nicht rückwirkend "zertifizieren". Derjenige der das entscheiden muß, ist allein und einzig Dein SB auf der Waffenbehörde. Sprich mit dem... die meisten davon sind Menschen, und des Denkens fähig. Er wird Dir dann bestätigen, daß er diesen Tresor als gleichwertig einschätzt. Niemand anders kann das tun, das kann nur Dein SB.
  19. Bei der DHL bekommt man übrigens kostenlos eine DHL-Postnummer. Wenn man die hat, kann man auch "Filial-direkt-Zustellung" machen, sich das Paket also nicht nach Hause, sondern in die Filiale liefern lassen. Dort kann man es dann abholen, aber nur mit DHL-Kundenkarte und Personalausweis. Das ist also praktisch eine eigenhändige Zustellung. Ich habe mir so schon mehrfach Waffen und Zubehör liefern lassen, völlig problemlos, und das zu den ganz normalen DHL-Paketgebühren.
  20. Erstens ist das Unfug, und zweitens: Du glaubst nicht ernsthaft daß die eine zulässige Sendung, die eine Waffe beinhaltet zurückweisen, aber eine unbekannte Sendung mit "strahlendicht" verpacktem Innenleben lassen sie in den Flieger? Red keinen Stuß.
  21. Ist jetzt offiziell: Das G36 wird ausgemustert, hat das Verteidigungsministerium heute beschlossen. Kurzmeldung auf n-tv.de
  22. Fyodor

    Lieferzeiten

    Das stellt man ja auch den eigenen Wünschen entsprechend zusammen, und dann wird es extra gebaut. Schon auf dem Arbeitsplan steht mein Name. Meine letzte Neuwaffe war aus dem Katalog, kein Sonderkram, ich wollte nur kaufen was angeboten wurde. Mit 3 ... 4 Monaten wäre ich sehr glücklich gewesen. Ich musste eineinhalb Jahre warten. Keine Custombüchse, sondern ein VL- Revolver aus dem Katalog. Scheint aber in der Branche normal zu sein.
  23. Ja, was so ein richtiger Möbelpacker ist, der kann das. Ich habe auch schon einen Packer mit einem Konzertflügel auf dem Rücken gesehen... sicher auf Dauer nicht gesund. Und normalerweise nimmt man bei einem Tresor für den Transport die Tür ab, da wird er erheblich leichter, und der Schwerpunkt bekommt eine viel bessere Lage. Mein B-Schrank wiegt auch 260 kg, davon 80 kg Tür.
  24. Welche Relevanz hat heute ein Kommentar zum Reichswaffengesetz? Das gilt seit über zehn Jahren nicht mehr! EDIT: Sollte man kennen:
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.