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Fyodor

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  1. Fyodor

    Brownells Deutschland

    Die wissen schon, was sie bestellt haben, und wann die Lieferung kommt. Aber sie wissen nicht, was der Lieferant eingepackt hat und was nicht. Das ist nicht nur in der Branche so.
  2. Der vielleicht nicht. Aber grundsätzlich gilt: Je weniger Bedarf nach einem Schwarzmarkt da ist, desto weniger Schwarzmarkt ist da. Wenn man die illegalen Knarren von der Straße haben will, muß man den Leuten eine realistische Möglichkeit geben sie legal zu bekommen. Und zwar auch denen, die weder im Verein schießen noch zur Jagd gehen wollen. Wenn es aber, wie aktuell in Deutschland, leichter und billiger ist auf dem Schwarzmarkt eine Waffe zu kaufen als legal, dann darf man sich über einen florierenden Schwarzmarkt nicht wundern. Ich denke es würde absolut ausreichen, wenn man die WBK nach einer Prüfung des Führungszeugnisses bekäme, und dann kaufen gehen darf was und wie viel man will. Die meisten Einschränkungen sind völlig sinnlos, und "gefährlich" ist wenn überhaupt nur die erste Waffe. Ob derjenige nun eine, zwei oder tausend Waffen besitzt ist egal, zum "amoklaufen" reicht die erste. Der erschwerte Erwerb von weiteren Waffen, und zwar egal welcher Art, bringt keinen weiteren Gewinn an Sicherheit.
  3. Mein Tresor hat zwei Innenfächer, die Größe dürfte in etwa jeweils einem großen Schuhkarton entsprechen. Also 1000 Schuß .40S&W gehen gerade eben so in ein Fach. Zwei Bricks .22lr und zwei Päckchen (das ist arg wenig, bei so geringem Bedarf würde ich auf dem Stand kaufen) 9Para sollten locker rein passen. B-Schrank mit Innenfach ist eine gute Wahl. Nimm aber gleich einen großen B-Schrank! Der ist schneller voll als Du denkst. Ich dachte auch meiner reicht ein Leben lang... nächste Woche wird der letzte Langwaffenplatz gefüllt, Kurze würden rechtlich noch ein paar rein gehen, vom Platz her wird es knapp. Und ich habe nicht zu viele Waffen, bis auf der Vorderlader werden alle regelmäßig genutzt.
  4. Ja, wenn der denn in meine Wohnung passen würde... auf dem Speicher steht einer als Werkzeugschrank, aber dort lagere ich keine Munition. Grundsätzlich ist das ein sehr gut geeigneter Schrank. Wenn es den noch in der eintürigen Version gäbe wäre gut, da könnte ich einen unterbringen, oder zwei übereinander. Im Baumarkt gibt es einen Schrank der noch neben meinen Schreibtisch paßt. Ist zwar deutlich kleiner als ein PS-Schrank, und etwas teurer, aber er paßt halt eben in die Wohnung. Wenn ich dort die selten benötigte .40S&W und die großvolumige 44-40 unterbringe, reichen die Innenfächer für die .38spl und .45Auto.
  5. Kenne ich auch, nennt sich "passive Mitgliedschaft". Allerdings wird man da meist nicht als Mitglied an den Verband gemeldet, sondern man ist sozusagen Förderer des Vereins, ohne echtes Mitglied zu sein. Das von Dir angesprochene halte ich für sehr riskant...
  6. Wenn dann noch Schrot dazu kommt... mein Tresor hat zwei Innenfächer, und ich habe noch einen B-Würfel extra. Das langt hinten und vorne nicht, der B-Würfel ist mit 500 Schrotpatronen komplett voll, und in die zwei Innenfächer soll dann der Vorrat für 4 weitere Kaliber? Das klappt einfach nicht. Unser örtlicher Baumarkt macht diese Woche eine Rabattaktion mit 20,15% wegen Neueröffnung nach Umbau. Da werde ich mir unter anderem einen oder zwei Blechschränke kaufen, und habe dann hoffentlich erstmal Ruhe.
  7. Vorsicht, das wird nicht von jeder Behörde so akzeptiert. Im Gesetz steht "Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloß oder gleichwertig". Meine Behörde z.B. versteht unter "gleichwertig" zu einem Schwenkriegelschloß, daß das Schloß innen verbaut ist, und von außen nicht zugänglich ist. Vorhängeschlösser werden von meiner Behörde nicht akzeptiert. Sowas also vorher abklären!
  8. KK ist für Fallenjagd doch OK, wenn ich mich nicht täusche.
  9. Mir ist die Reaktion meiner Mitmenschen eigentlich völlig wurscht. Ich koketieren nicht mit meinem Hobby, ich verstecke mich aber auch nicht. An das Futteral und die Western-Klamotten sind meine Nachbarn mittlerweile alle gewöhnt, und die meisten tun das selbe, was sie bei Sportausrüstung anderer Sportarten auch tun: Sie ignorieren es einfach. Weil sie wissen daß es sie eigentlich überhaupt nichts angeht.
  10. Daß es erlaubt ist bedeutet ja auch nicht daß es nicht verboten ist. Waffenrechtlich mag es erlaubt sein, aber ordnungsrechtlich kann es verboten sein. Wozu haben wir sonst solche Gummiparagraphen wie "Erregung öffentlichen Ärgernisses"? Und was "öffentliches Ärgernis" ist entscheidest nicht Du und auch nicht die Öffentlichkeit. Sondern ganz allein der eine Volldepp, der sich darüber ärgern will und eine Anzeige schreibt. Und dann finde mal einen Richter, der sagt "Nee, Waffe in der Öffentlichkeit führen ist in Ordnung, ist ja erlaubt"...
  11. Fyodor

    WM IPSC Shotgun 2015

    Wieso gewagtes Spiel? Wenn Du eine Genehmigung hast (das ganze wird sogar visumsmäßig im EFP eingeklebt und geschrieben), was soll da noch passieren? Und das Schöne bei Ö im Gegensatz zu CH ist, daß Du problemlos beliebig viele Waffen mitnehmen darfst, je nachdem was Du vorab beantragst. Ich hatte bei der CAS-EM sieben Stück dabei. Davon eine Pumpe. Du kannst es natürlich auch so machen wie die ganz mutigen, und einfach so durch fahren und hoffen daß Du kein Pech hast... das wäre mir aber zu riskant. Daß ein Polizist vor Ort eine offizielle Genehmigung anzweifelt, das Risiko ist für mich eher vertretbar.
  12. Fyodor

    WM IPSC Shotgun 2015

    Was Du genehmigt bekommst, hängt ganz stark vom Hauptmann/Hauptfrau ab. Deshalb, wenn Reutte für Dich kein großer Umweg wäre, frag dir dortige Frau Huter mal an. Nein, eine Sonderregelung war das nicht. Gekostet hat das irgendwas um die 30 bis 40 Euro. EDIT: Diese diesen Thread.
  13. Fyodor

    WM IPSC Shotgun 2015

    Es geht auch durch Österreich... da muß man aber seine Waffen anmelden, die Einladung und der EFP reichen NICHT aus! Und zwar muß man sie bei der Hauptmannschaft, in deren Bezirk man erstmals einreist, anmelden, und zwar vorher, da der EFP hin geschickt, mit Visum versehen und zurück geschickt werden muß. Auch Pumpflinten gehen so, letztes Jahr sind wir auch mit unseren Pumpen zur Western-EM nach Agna gefahren. Einreise-Ort in Ö war Reute, die dortige Hauptfrau Huter ist sehr nett, und hat uns allen die Pumpflinten in das Visum im EFP eingetragen.
  14. Was natürlich schon damals Blödsinn war... die NSDAP hat nie mehr als 42% der Stimmen erhalten, und bei der letzten halbwegs freien Wahl 1933 hatte das Zentrum noch immer über 11%.
  15. Wenn es welche gibt...
  16. Nicht unbedingt, ist ja begründet. Die schmecken gut, am besten war das Rock-Wallaby... allerdings nicht selbsterlegt.
  17. Im Rahmen meines Studiums habe ich damals auch sechs Monate in Australien verbracht. Die Zeit wurde einfach ausgeklammert. Dabei konnte ich in dem Zeitraum immerhin einen Schießtermin nachweisen
  18. Ganz wichtig: Da steht "in der Regel". Es sind also Ausnahmen möglich und vorgesehen. Auslandsaufenthalte zum Beispiel...
  19. Warum schreist Du uns an?
  20. Nicht nur da... es gibt viele Fälle, in denen muß das Produkt ein CE-Kennzeichen tragen. In allen anderen Fällen darf es das nicht. Jetzt erkläre mal dem Kunden, warum er da jetzt kein CE-Zeichen drauf findet... wir würden unsere unvöllständigen Maschinen absichtlich unsicher machen, und er will da jetzt sofort ein CE-Bapperl drauf, einself!
  21. Schau nochmal im Gesetz nach, was eine Waffe ist, und dann schick Deinen Bestellschein ab
  22. Sehe ich auch so. Als Sportschütze habe ich mit dem Toten etwas gemein.
  23. Was soll die auch bringen? Ich kenne die "Geschoß"-Geschwindigkeiten und Rohrdurchgangszeiten beim Böllern nicht, aber die auftretenden Beschleunigungskräfte dürften um mehrere Größenordnungen über dem Reibungswiderstand liegen. Den kann man also völlig vernachlässigen.
  24. Durch die Schwanzschraube oder was? Wo soll die denn hin? Ganz hinten liegt das Pulver. Liegt es dort nicht, wird es nicht gezündet, denn auch der Zündmechanismus ist ganz hinten... da kann nichts passieren, ganz sicher.
  25. Quatsch... Die gefürchtete "Hohlladung" tritt nicht schon bei einem zweidrittel gefüllten Pulversack auf, und auch nicht bei einem nicht ganz gesetzten Geschoß. Die Sprengwirkung entsteht durch die Druckwelle an der Spitze der nach vorne durch den Lauf eilenden Gassäule, die auf ein still stehendes Hindernis (Kugel) trifft. Dann ist der Druckstoß groß genug um den Lauf zu sprengen, bevor das Geschoß Geschwindigkeit aufnehmen und ausweichen kann. Diese Druckwelle braucht jedoch etwas Raum um sich auszubilden, und entsteht erst nach etwa 10 bis 20 cm. Und ohne ein stillstehendes Hindernis passiert auch nichts. Wenn die Böller vorschriftsgemäß verdämmt wurden, kann das eigentlich nicht passieren. Aber wer weiß mit was die verdämmt haben... und dann noch bei der Hälfte des Laufs, dann wäre das mit etwas Phantasie möglich. Aber gleich zweimal? Vielleicht haben sie auch Nitropulver statt SP genommen... davon ein halbes Kilo hält ein Böller auch nicht unbedingt aus.
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