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Fyodor

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  1. Fyodor

    Respect!

    Im Gewerberecht sind in der selben Änderung der Gebührenordnung fünf Gebühren komplett entfallen, im Schornsteinfegerwesen vier, im Abfallwesen zwei, Beim Gesundheitsamt ganze sieben Stück. Nein, sieht nicht so aus als wolle man generell nur Geld verdienen, egal wo...
  2. Fyodor

    Respect!

    Bisher einmal, und das kostenlos. Allerdings wird mittlerweile eine "Gebühr" erhoben, und die bisherige Kontrollfrequenz von ca. 3 Jahren möchte man auch erhöhen, weil bringt ja sonst nichts. EDIT: Habe gerade die neue Gebührenordnung gefunden: 11,50€ Pauschale, plus Zeitgebühr von 15,10€ pro angefangene Viertelstunde pro Person. Also mindestens 41,70€, da sie zu zweit kommen. Ab sechszehn Minuten sind es dann 71,90€, und eine Viertelstunde ist wirklich nicht viel Zeit. EDIT2: Sehe gerade, die Ausstellung einer "gelben Folge-WBK für Sportschützen" soll jetzt auch 73,00€ (!!!) kosten. Dabei ist auf Wunsch für jede Waffe ein eigenes Formular zu verwenden, laut Verordnung. Und die "Abholung von Waffen oder Munition bei sachkundigen Waffenbesitzern" soll auch 25,-€ kosten, ich frage mich nur was dieser Punkt überhaupt soll. Und der 3-Jahres-Jagdschein ist auch um ca. 30,-€ teurer geworden.
  3. Fyodor

    Respect!

    Da ist der Unterschied aber, daß die Behörde nicht einfach so jeden Tag einen kostenpflichtigen TÜV-Hausbesuch machen darf. Die Aufbewahrungskontrolle dürfen sie theoretisch täglich machen, und eine Rechnung in beliebiger Höhe stellen. Die Du nur abwehren kannst, indem Du "freiwillig" den Besitz der Waffen aufgibst.
  4. Fyodor

    Respect!

    ... und sich tief genug bücken, ein paar Bürger- und Freiheitsrechte aufgeben, unvorstellbare Mengen an Geld in die Bürokratie werfen... man muß Masochist sein, um in Deutschland legaler Waffebesitzer zu werden.
  5. Die Zeiten sind lange vorbei. Die Behörde muss nach drei Jahren das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen, darf das aber nach Ablauf der drei Jahre jederzeit nochmals tun, mit allen Konsequenzen wenn dabei herauskommt dass Du keines mehr hast.
  6. Leider ist es aber so...
  7. Aber nicht auf einem Photo. Nein, nur von weich gewordenem Kunststoff in Folge von Hitzeeinwirkung, nicht von weg geschmolzenen Gewehren. Wäre der Kunststoff butterweich, würde durch den Rückstoß auch alles auseinander fliegen, irgendwann. Aber er wird ja nur weich genug, um unter der Gewaltanwendung eines Rückstoßes nur um wenige Winkelminuten © nachzugeben.
  8. Da wirst Du nichts sehen. Der Kunststoff läuft nicht davon wie Honig, und wir reden über Treffpunktverlagerungen von ca. 50 cm auf 100 m, wenn ich mich richtig erinnere. Das entspricht ganz grob 20 MoA... der Lauf ist also gerade mal ein Drittel eines Grades aus dem Winkel, das siehst Du nicht mit dem bloßen Auge.
  9. Das ist alles nicht ganz so interpretationsfrei, wie die meisten es gerne hätten. Ich habe das Gesetz auch so gelesen, daß innerhalb eines beliebigen 6-Monats-Zeitraums nicht mehr als zwei Waffen erworben werden dürfen. Das wäre die angesprochene "Vorletzte Waffe" Regel. Meine Behörde sieht das anders, und setzt durch den Erwerb der "ersten Waffe" den Zeitraum in Gang. Ich darf also innerhalb von sechs Monaten nach dem Erwerb einer Waffe nur eine weitere Waffe erwerben. Allerdings setzt diese zweite Waffe keinen neuen Zeitraum in Gang... ich könnte also heute eine Waffe kaufen, in sechs Monaten nochmal eine, und einen Tag später dann wieder zwei. Dann allerdings eben für sechs Monate keine mehr. Ist der Zeitraum erstmal abgelaufen, beginnt der nächste erst wieder mit dem Erwerb der "ersten Waffe" (von zwei innerhalb eines Zeitraums). Wann, und ob, ich eine zweite Waffe erwerbe, hat auf den Ablauf der sechs Monate keinen Einfluß. Im Endeffekt kann es mir nur recht sein, da ich durch diese Auslegung einfacher die Möglichkeit habe die maximalen vier Stück pro Jahr zu erwerben, ohne auf zu viele Termine schielen zu müssen. Das begrenzende Element sind aber ohnehin mein Geldbeutel und der verfügbare Platz, ich mußte einen geplanten Erwerb noch nie verschieben wegen der 2/6-Regelung. Es könnte alles so einfach sein, aber das wollen wir ja nicht...
  10. Warum, prinzipiell hat er Recht. Wer nicht nachweisen kann daß er ein Bedürfnis hat (bei Sportschützen ist das meistens das Schießbuch) kann die WBK entzogen bekommen.
  11. Eben, so sehe ich das auch. Klar sind die üblichen Fehler drin (Waffenschein, Schußbuch, Sportschein), aber grundsätzlich ist der Bericht ausgewogen, sogar eher positiv geschrieben.
  12. "Eggsberdhe" wird man nicht durch Erfahrung, sondern durch Auftritte im Fernsehen.
  13. English please...
  14. Es wird unter Garantie wieder eine Waffe von HK werden, egal was kommt. Was hat die Bundeswehr denn noch außer Rheinmetall und HK? Wobei, man könnte ja auch das G4 wieder einführen, das wäre dann das selbe System wie das HK416Bw, allerdings nicht in "Kaliber 45mm", sondern "Kaliber 51mm".
  15. Wer keinen Account hat, bekommt den Link per Mail. Ich hatte meinen zeitgleich mit der Auftragsbestätigung, Sekunden nach dem Bestellen. Ist übrigens ganz interessant zu sehen, wie sich die Machart und der Umfang von Waffentestberichten geändert hat...
  16. Schöner Beitrag auf n-tv: Der mögliche Nachfolger für das G36 ist das HK416Bw. Es verschießt die selbe Munition im Kaliber 45mm wie das G36, hat aber einen dickeren Lauf, und das allein macht es viel präziser. Außerdem ist es eine moderne komplette Neuentwicklung aus dem Jahr 2005, und nicht technisch veraltet wie das G36 aus den 90ern.
  17. Leute, Ihr müßt auch lesen, stand doch alles von Anfang an da wie es geht, und daß der Link per E-Mail kommt.
  18. Du musst es in den Warenkorb legen, und dann zur Kasse gehen, wie bei einem normalen Einkauf. Nur dass hier die Summe null ist.
  19. Wo steht es denn, daß die Behörden für mehrfache Eintragungen nur einmal Gebühren verlangen dürfen, und das ganz allgemein? Ich würde mich zwar darüber freuen, allerdings sind die Kosten meines Wissens immernoch nicht einheitlich geregelt.
  20. Du kannst sie nicht dazu zwingen.
  21. Stimmt, ist ja nicht ganz unwichtig, diese kleine Ergänzung.
  22. Erwerb von Munition und Laden und Wiederladen von Patronen sind zwei komplett verschiedene Dinge, die nicht vermischt werden dürfen. Welche Munition Du kaufen darfst steht in Deinen WBK oder Mun-EWB. Als Jagdscheininhaber kommt noch jegliche Langwaffenmunition dazu. Der §27er berechtigt zum selbst herstellen von Munition und dem Erwerb eben dieser selbst hergestellten Munition.
  23. Kennst Du nicht? Dann lies nochmal:
  24. Ich glaube, ich schenke Dir zum nächsten Geburtstag eine Mütze...
  25. Trotzdem ist es manchmal nötig. Ich gehe arbeiten, damit er durch seine Arbeit mir Probleme machen kann, da erwarte ich daß er es wenigstens nach den gültigen Regeln macht, und sich nicht noch ständig neue ausdenkt.
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