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Fyodor

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  1. Der BKA-Bescheid wird nirgends verlangt, und er ist im Gesetz nicht verankert. Eine Waffe ohne BKA-Bescheid ist nicht deshalb verboten, und eine Waffe mit BKA-Bescheid ist nicht deshalb zugelassen. Vielmehr stellt der BKA-Bescheid die qualifizierte Meinung eines (hoffentlich) Sachkundigen zu einem bestimmten Zeitpunkt dar. Nicht mehr, und nicht weniger. Im Streitfall können diese Bescheide daher zur Entscheidungsfindung herangezogen werden, aber sie sind nicht bindend. Ein BKA-Bescheid kann jederzeit, und ohne Angabe von Gründen, zurückgezogen werden, was aber auch nicht heißt daß diese Waffe plötzlich illegal wird. Der BKA-Bescheid ist somit eigentlich sinnlos. Beantragen kann ihn übrigens nur der Hersteller, und das BKA will meines Wissens drei Musterwaffen, eine fürs Archiv, und zwei für Versuche.
  2. Ja, leider... mein caliber-Abo habe ich schon vor einiger Zeit gekündigt, seit es nur noch schwarze Klamotten mit vielen Taschen und ausschließlich Täckticool-Waffen gibt. Das DWJ beziehe ich auch nicht mehr, als ADAC-Mitglied bekomme ich deren Zeitschrift kostenlos, das reicht. Bleibt nur Visier und Visier special... die Visier eher zur Unterhaltung als zur Information, aber das Visier special lohnt sich meist doch, vorausgesetzt man interessiert sich für das Thema.
  3. Dazu gibt es glaube ich keine Statistik. Ich kann mich aber erinnern, daß es eine Liste gibt mit allen aktuell verlustigen Waffen. Diese hat, angeblich seit etwa Mitte der 70er Jahre, recht konstant eine Länge von etwa 6000 Einträgen. Also so viele Waffen sind im Laufe der Zeit verloren gegangen und nicht wieder gefunden worden. Es werden also in etwa genau so viele Waffen gefunden wie verschwinden, wenn auch zeitlich versetzt. Ob da Behördenwaffen dabei sind weiß ich nicht. Tja... noch besser ist die Frage: Warum darf meine eigene Partnerin, die auf dem Schießstand damit sogar schießen dürfte, zu Hause niemals auch nur für Sekunden Zugriff darauf haben, aber einem Wildfremden, der mit einem selbst gedruckten "Ausweis" wedelt, muß ich vollen Zugang zu allen Waffen und Munition gewähren, unter Androhung des Verlustes meiner Zuverlässigkeit.
  4. Da würde auch ein einfacher Spind reichen...
  5. Die meisten die ich zu Hause liegen habe, ja.
  6. Im Bahnhofskiosk in Karlsruhe bekommst Du die wichtigsten US-Waffenzeitschriften regelmäßig, und auf Bestellung sowieso. Allerdings zu Preise um die 20,-€ pro Ausgabe Aber auch wenn die Amis anders schreiben, und vielleicht weniger werbeähnlich... Information steckt da meist auch nicht drin. Alles sehr oberflächlich, ami-typisch voller überschwänglichem Lob (den man allerdings als Floskel erkennt), und auch heute noch nur wenig Photos und wenn, dann schwarz/weiß.
  7. Nein, die Begriffe sind eigentlich schon festgelegt, und im WaffG eben falsch verwandt: Austauschen: Alt gegen neu, einmalig, alt wird entsorgt Wechseln: Nach belieben hin- und her-wechseln
  8. Du weißt schon, dass seit der Euro Umstellung allein die Inflation alles um etwa ein Drittel teuer gemacht hat, ohne auch nur den geringsten Preisaufschlag?
  9. Würde mich sehr interessieren, ist für mich aber leider zu kurzfristig, das Wochenende ist bereits verbindlich verplant. Sehr schade :(
  10. Ohne eine aktuelle Änderung der Gesetzeslage kann man keine Auswirkung feststellen, und man braucht vor allem im selben Zeitraum eine Kontrollgruppe. Schwierig, aber nicht unmöglich... John R. Lott hat genau das getan, die Änderungen der Waffengesetze in verschiedenen Bundesstaaten der USA genutzt und dann die Veränderungen der Kriminalität in Verbindung gebracht. Daraus hat er ein sehr trockenes, aber mit wissenschaftlichen Fakten gefülltes Buch geschrieben. Zusammenfassung: eine Lockerung des Waffenrechts bringt eine Verringerung von Gewaltverbrechen wie Mord, Totschlag, Raub und Vergewaltigung mit sich. Verbrechen gegen Eigentum dagegen steigt, allerdings treiben die Verbrecher höheren Aufwand um sicherzugehen dass sie ungestört bleiben. Die reine Anzahl am Verbrechen sinkt nur geringfügig, die Anzahl der körperlichen Opfer dagegen sinkt signifikant.
  11. Fyodor

    EGUN mal wieder.....

    Haben sie doch! Seit diesem Jahr wird die Anmeldung verschlüsselt übertragen! Unter den Waffenauktionsplattformen der 90er wären sie damit sehr fortschrittlich! Und dem Design der Seite nach zu urteilen leben die auch noch in den 90ern...
  12. Fyodor

    EGUN mal wieder.....

    Was ähnliches ist mir auch mal passiert, allerdings konnte ich danach wieder eine negative Bewertung abgeben. Aber allein die Drohung mit der negativen Bewertung, in Kombination mit einer E-Mail mit dem Ablauf an egun, die der Verkäufer in Kopie ebenfalls erhalten hat, hat dann ganz plötzlich sehr schnelle Bewegung in die Sache gebracht.
  13. Du machst ein Bild, wenn es nicht da ist? Super, freut mich daß es voran geht, wie auch immer. Vor Gericht bis zum bitteren Ende durchstreiten, nur aus Prinzip, nutzt überhaupt niemandem. Am wenigsten dem Betroffenen.
  14. OK, dafür gibt es keinen richtigen Begriff... ich dachte das wäre ein Selbstlader. Es ist aber nie gut wenn die Patrone beim Schließen auslöst, bevor verriegelt ist.
  15. Oh, eine vollautomatische Schrotflinte... gar nicht gut. Laut dem Bericht ist es ein Rückruf, von Reparatur steht da nichts. Besonders detailliert sind die Berichte aber nie. Am besten Händler fragen, die wissen mehr.
  16. Es ist Rekord. Und zwar mit ABSTAND! Sag bloß, Du guckst kein ZDF?
  17. Leihe in Reihe geht nicht.
  18. Da lohnt es sich ja fast, die CD im Selbstverlag als "Nachdruck" drucken zu lassen!
  19. Mein SEAT-Motor lief schon nachweislich über eine Stunde bei Vollgas. Mehrfach. Ich weiß das so genau, weil ich da selbst am Steuer saß. Die längste Vollgasstrecke waren beinahe 300km freie Fahrt Sonntagnacht von Süd- nach Norddeutschland. Hat aber mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun.
  20. Fyodor

    Brownells Deutschland

    Gut, wer einen Freund in den Staaten hat, der weiß wie man ein Überseepaket verschickt...
  21. Das WaffG ist da ganz eindeutig: Der Erwerb ist anzuzeigen. Erwerb ist die Erlangung der tatsächlichen Gewalt.
  22. Aber nicht auf einem Photo. Nein, nur von weich gewordenem Kunststoff in Folge von Hitzeeinwirkung, nicht von weg geschmolzenen Gewehren. Wäre der Kunststoff butterweich, würde durch den Rückstoß auch alles auseinander fliegen, irgendwann. Aber er wird ja nur weich genug, um unter der Gewaltanwendung eines Rückstoßes nur um wenige Winkelminuten © nachzugeben.
  23. Da wirst Du nichts sehen. Der Kunststoff läuft nicht davon wie Honig, und wir reden über Treffpunktverlagerungen von ca. 50 cm auf 100 m, wenn ich mich richtig erinnere. Das entspricht ganz grob 20 MoA... der Lauf ist also gerade mal ein Drittel eines Grades aus dem Winkel, das siehst Du nicht mit dem bloßen Auge.
  24. "Eggsberdhe" wird man nicht durch Erfahrung, sondern durch Auftritte im Fernsehen.
  25. Es wird unter Garantie wieder eine Waffe von HK werden, egal was kommt. Was hat die Bundeswehr denn noch außer Rheinmetall und HK? Wobei, man könnte ja auch das G4 wieder einführen, das wäre dann das selbe System wie das HK416Bw, allerdings nicht in "Kaliber 45mm", sondern "Kaliber 51mm".
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