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Fyodor

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  1. Ihr beide solltet nochmal einen sachkunde-Kurs machen... vor allem SchwererReuther! Im Waffengesetz steht, was "erwerben" im waffenrechtlichen Sinn ist. Nämlich: Die Erlangung der tatsächlichen Gewalt. Und der Erwerb ist erlaubnispflichtig. Das WaffG interessiert sich überhaupt nicht für Eigentumsverhältnisse! Kaufen ist Erlangen des Eigentums. In die Hand nehmen und nach Hause tragen ist erwerben.
  2. Nein, keine Notwehrhandlung zulässig. Die wäre nur erlaubt bei einem rechtswidrigen Angriff, aber da dieser Angriff kulturell bedingt ist, ist er nicht rechtswidrig.
  3. Ja, mit gezogenem Lauf, wenn die Behörde mitspielt. Als normale Flinte geht es nicht, und wenn dann ist es ein Versehen. Der Gesetzestext steht ja schon weiter oben... und da fallen Repetierflinten nunmal nicht drunter.
  4. Nein, Repetierlangwaffen mit glatten Läufen gehen nur auf grün mit Voreintrag. Egal ob VSR oder UHR.
  5. Ist mir aber persönlich bekannt, also kein Hörensagen.
  6. Bei einem Freund haben sie mal einen ehemaligen Banktresor geklaut, der als Waffenschrank diente. Der wurde damals in dem Raum eingemauert, um ihn rauszutragen mußte die Türöffnung verbreitert werden, und das Teil wog leer fast eineinhalb Tonnen. Dann mußte es noch die Treppe hoch... mein Kumpel war während der ganzen Aktion zu Hause, im Bett, und hat geschlafen, ohne etwas mit zu kriegen. Nutzlos war die Aktion noch obendrein, denn den Schrank hat er kurz vorher leer geräumt, weil er einen Waffenraum gebaut hat. Profis die genau wissen was sie suchen hält man nicht auf. Und Dilettanten klauen keine Waffen, weil sie sie nicht wieder los werden. Ich kenne zwei Fälle von Waffendiebstählen durch Dilettanten, in beiden Fällen lagen die Waffen noch im aufgebrochenen Tresor im Wald.
  7. Eben. Mit einem Brecheisen bekommt man die Verankerung aus jeder üblichen Wohnhaus-Innenwand. Ausnahme wäre evtl. eine "moderne" Stahlbetonbauweise. Meine Wohnung besteht aus Rigips, da kann ich diese Schrauben nehmen... spart das Bohren.
  8. Nicht jeder Sportschütze hat eine STI oder SVI... und irgendwann ist man über dem "automatisch mitversicherten" Wert bei der Hausratversicherung drüber, dann ist sowieso alles anders. Ob man den Tresor nun aus verschiedenen Gründen andübeln will oder nicht, die Ausgangsfrage ging um die rechtliche Situation. Und die sagt ganz eindeutig: NICHT notwendig. EDIT: Leider finde ich sie auf die Schnelle nicht, aber vor einiger Zeit haben ich mal eine Zahl des BKA gesehen über alle gestohlenen Waffen: Seit Beginn der Statistik in den 70ern waren das etwa 6000 Stück. Ob da Behördenwaffen dabei waren weiß ich allerdings nicht.
  9. Ach ja: bei einem A-Schrank ist eine Verankerung sehr sinnvoll. Weil der bei offener Tür nämlich leicht umkippen kann.
  10. Ja, warum nicht... das Gesetz fordert einen Tresor, objektiv notwendig wäre der nicht. Ich hätte kein Problem damit, meine Waffen in einem Spind zu lagern (wie vor noch gar nicht allzu langer Zeit üblich), oder sogar einfach nur an die Wand zu hängen. Darf man aber halt nicht. Geklaut werden Waffen eigentlich nie. Was sollte der Dieb damit auch? Verkaufen kann er sie kaum, nutzen auch nicht, machen nur Ärger. Und wert sind sie meist auch nicht viel. Teuren Schmuck und Wertgegenstände sollte man nicht in einem "mitnehmbaren" Tresor lagern. Aber Waffen? Warum nicht? Die durchschnittliche Sportwaffe ist billiger als eine hochwertige Amateur-DSLR-Kamera mit Objektiv, und die liegt meist gänzlich unverschlossen in einer Schublade im Wohnzimmer...
  11. Der Tresor muß nicht in einen Schrank. Nur wenn es ein Wandtresor zum einmauern ist, muß man das beachten, die sogenannten "Möbeltresore" sind vollwertige, wenn auch kleine, Tresore, die ohne Möbel drum rum alle waffenrechtlichen Anforderungen erfüllen. Wichtig ist der Aufstellort und die Sicherung gegen Wegnahme nur für die Versicherung, falls Du da eine hast.
  12. Der muß gar nicht verankert werden, wenn Du nicht mehr als 5 Kurzwaffen darin lagern willst. Bei 6 bis 10 Kurzwaffen ist eine "Verankerung gegen Abriß" nötig, die mindestens 200kg "Abrißgewicht" (was auch immer das sein mag) hält. Aus waffenrechtlicher Sicht ist eine Verankerung nicht nötig! Im Gegenteil, sie ist ausdrücklich nur dann nötig, wenn man im B-Schrank mehr als 5 Kurzwaffen lagern will. EDIT: Der DSB hat da ein sehr gutes Plakat, ähnlich findet sich das meines Wissens auch in Frankonia-Katalogen. Bitte auch das Kleingedruckte beachten, nicht nur die Bilder anschauen.
  13. Well, it can shoot 22 long, and (!) 74 rounds of expanding ammo that mushrooms upon hitting flesh! Wow! I mean... 74 rounds, before it breaks apart? Or what?
  14. Pelicase für ein Sturmgewehr? Seit wann schleppt der deutsche Landser sein Gewehr im verschlossenen Koffer durch A'Stan?
  15. Nein, das ist nicht notwendig. Häusliche Gemeinschaft reicht. Das gilt dann z.B. auch in einer Sportschützen-WG...
  16. Es macht eher den Eindruck, als würde jemand versuchen einen Grammatik-Krieg zu nutzen, um inhaltlich nichts beitragen zu müssen.
  17. Zu seiner aktiven Zeit war es auch für Normalbürger noch erheblich leichter einen Waffenschein zu bekommen...
  18. Grün, sorry... Finger schneller als der Kopf. Natürlich sind Schrotflintenrepetierer fiel gevährlicher als richtige Gewehre, und deshalb sind richtige Gewehrrepetierer auch auf gelb, so gevährliche Schrotflintenrepetierer gibt es natürlich nur auf grün. Ich werde es mir einhundert mal hinter die Ohren schreiben... oder in meine grüne WBK, wo mein eigener Schrotflintenrepetierer eingetragen ist...
  19. Das ist eine ganz normale 1887... gibt es auf gelb auch in scharf.
  20. 51547b?
  21. In einem freiheitlichen Rechtsstaat sollte es das aber sein, solange dadurch niemand anders gefährdet oder eingeschränkt wird. Beim Fahren durch die Stadt mit 180 Sachen sind andere gefährdet. Beim Vorhalten von geladenen Waffen zur Heimverteidigung nicht.
  22. Die würden sich ja auch keine hochgezüchteten Sportwaffen kaufen, sondern einfache, billige Dinger. Man kommt bei Neuwaffen auch mit 500,-€ aus, wenn man keine großen Anforderungen stellt.
  23. Fyodor

    Brownells Deutschland

    Die wissen schon, was sie bestellt haben, und wann die Lieferung kommt. Aber sie wissen nicht, was der Lieferant eingepackt hat und was nicht. Das ist nicht nur in der Branche so.
  24. Der vielleicht nicht. Aber grundsätzlich gilt: Je weniger Bedarf nach einem Schwarzmarkt da ist, desto weniger Schwarzmarkt ist da. Wenn man die illegalen Knarren von der Straße haben will, muß man den Leuten eine realistische Möglichkeit geben sie legal zu bekommen. Und zwar auch denen, die weder im Verein schießen noch zur Jagd gehen wollen. Wenn es aber, wie aktuell in Deutschland, leichter und billiger ist auf dem Schwarzmarkt eine Waffe zu kaufen als legal, dann darf man sich über einen florierenden Schwarzmarkt nicht wundern. Ich denke es würde absolut ausreichen, wenn man die WBK nach einer Prüfung des Führungszeugnisses bekäme, und dann kaufen gehen darf was und wie viel man will. Die meisten Einschränkungen sind völlig sinnlos, und "gefährlich" ist wenn überhaupt nur die erste Waffe. Ob derjenige nun eine, zwei oder tausend Waffen besitzt ist egal, zum "amoklaufen" reicht die erste. Der erschwerte Erwerb von weiteren Waffen, und zwar egal welcher Art, bringt keinen weiteren Gewinn an Sicherheit.
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