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Fyodor

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  1. Weil der Anwalt weiß dass er das nicht verwenden darf, wenn die gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist. Der holt es sich aber eh nochmal und aus anderen Quellen.
  2. Eben. Nur muss das Bedürfnis im Einzelfall nicht nachgewiesen werden. Die Behörde darf aber jederzeit prüfen, und dann eben auch ablehnen.
  3. Wenn sie gute Argumente haben können die sich selbst in Schutz nehmen. Für das was da abgezogen wird gibt es aber keine guten Argumente.
  4. Ich habe die entsprechende Bezirkshauptmannschaft mal angeschrieben. Danke für den Tip!
  5. Die Lagerung des Schlüssels ist gesetzlich gar nicht geregelt. Überhaupt nicht. Nada. Njente. Das heißt, egal wo und wie Du ihn lagerst: Solange nichts damit passiert, war alles was Du getan hast richtig. Sobald jemand Deinen Jägerschrank mit dem entwendeten Schlüssel aufschließt, hast Du ein Problem, denn egal was Du getan hast, es war nachweislich nicht genug. Das mußt Du dann u.U. vor Gericht rechtfertigen. Am einfachsten ist es, keine Schlüssel zu haben. Deshalb bin ich gerade dabei abzuklopfen, wie ich meinen großen B-Schrank auf Elo-Schloß umrüsten kann, ohne den Preis für einen neuen Schrank ausgeben zu müssen.
  6. Ich hänge mich hier mal dran: Im August ist Western-Europameisterschaft in Italien. Da muß ich irgendwie hin, und da mir der Umweg über die Deutsch-Italienische Grenze zu weit ist , werde ich wohl über Österreich fahren müssen. Dort darf man als Sportschütze mit dem Europäischen Feuerwaffenpass 3 Waffen mitnehmen, sofern man über eine Bewilligung verfügt. Meine Probleme: Ich brauche als Western-Schütze vier Waffen, und wo bekomme ich diese Bewilligung her? Ist es möglich für die reine Durchfahrt auch eine Bewilligung für eine Pumpflinte zu bekommen? Ich habe in Österreich selbst ja gar nichts vor, ich muß nur durch.
  7. Sie kann die Erlaubnis widerrufen, aber sie müssen es nicht, und vor allem nicht SOFORT! Ohne Stempel ist die Munition im Augenblick des Ablaufens des Jagdscheins illegal im Besitz. Beim Widerruf der WBK wird man vorgewarnt und kann eventuell noch rechtzeitig den Jagdschein lösen.
  8. Dass Du auf diese Weise das Geld anderer Leute ausgibst weist Du aber schon, ja? Und eventuell eine SofortKauf-Option ausschaltest auch?
  9. Radio Irewan sagt: Im Prinzip ja, aber wenn Du Deiner Behörde das glaubhaft machen kannst, dann stellt sie Dir eine MEB aus. Tut sie das nicht, dann tut die es nicht, und dann hast Du auch keine! Die bloße Möglichkeit, einen Jagdschein lösen zu können, ist keine Erlaubnis. Genau deshalb stehen in meinen WBKs hinter allen Waffen die Mun-Erwerbsstempel drin, auch wenn ich die Munition per Jagdschein bekommen könnte. Kostet ein paar EURO, aber diesen Stempel müssen sie mit aktiv widerrufen, er wird nicht durch bloßen Fristablauf ungültig. Und doch, ein abgelaufener Jagdschein ist nur ein Blatt Papier.
  10. Bei diesen Kollegen habe ich letztens versucht was zu verkaufen... drei Klicks in zwei Wochen, aber kein Gebot. Wer einen bestimmten Preis erzielen weil, muss www angeben. Von versteckte Mindestpreisen halte ich auch nichts. Das ist genau so Betrug am Kunden wie sich selbst hoch zu bieten.
  11. Das ist gar nicht paradox vor dem Hintergrund, daß die Änderung des WaffG 2003 auch im "Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes" verpackt wurde. Da es sich um massive Änderungen gehandelt hat, die grundsätzlich mehrere Lesungen im Bundestag und einiges an Diskussion erfordert hätten, entschied man sich dazu, denn diese SprengG-Änderung war bereits (ohne die WaffG-Teile) durch die Lesungen, und so konnte das WaffG ohne viel Aufwand und mehr oder weniger an allen Mechanismen vorbei geändert werden.
  12. Viele geben einen sehr niedrigen Betrag an, um die Auktion dann in der Liste "Artikel für die ich biete" gezeigt zu bekommen. Vermutlich weil sie Sinn und Funktion der direkt darunter verlinkten Liste "Artikel die ich beobachte" nicht verstehen.
  13. Ich schaue bei egun und bei ebay grundsätzlich in die Historie eines Verkäufers, bevor ich kaufe. Tauchen dort häufig die selben Käufer, oder sehr oft Käufer mit nur auffallend wenigen Transaktionen auf, dann sehe ich mir diese genauer an. Finde ich dort Unstimmigkeiten, kaufe ich nicht bei diesem Verkäufer. Der Aufwand beträgt nur wenige Minuten, aber ich glaube daß man so die meisten Preistreiber finden kann. Niemand macht sich die Mühe, mehrere Accounts zu "pflegen" (also mit echten Käufen und/oder Verkäufen aufzupäppeln), nur um sie dann zum Preisetreiben zu nutzen. Besonders skeptisch bin ich bei Privatverkäufern mit sehr vielen Transaktionen. Denn das sind sehr oft getarnte Händler, die auch noch an der Steuer vorbei arbeiten. Da hier geltendes Recht ohnehin schon mißachtet wird, vermute ich dort auch eine besonders niedrige Hemmschwelle zum Betrug am Kunden. Als Verkäufer gebe ich auch immer einen Mindestpreis an, mit dem ich leben kann. Das ist nicht mein Wunschpreis, denn je niedriger der Startpreis, desto mehr wird geboten, und desto höher kann (!) der Endpreis ausfallen. Auktionen mit hohen Startpreisen werden oft gar nicht beboten, während der gleiche Artikel bei "ab 1€" deutlich über diesem Startpreis verkauft wird.
  14. Peter Abel ist kein Unbeleckter in der Waffenlobby, und kennt sicher schon die richtigen Leute, auch Anwälte. Es ist einfach eine bodenlose Frechheit was da abgezogen wurde, und ich hoffe daß er da halbwegs gut bei raus kommt.
  15. Alles ohne Logo knacken die sowieso, da wird gar nichts ausprobiert. Ich mache schon lange keine Schlösser mehr an meine Flugreisekoffer.
  16. Es kommt drauf an, was das Ziel war. Wenn man gewollt hätte, daß der "Mangel" abgestellt wird, dann ja. Wenn man aber ganz andere, politische Ziele verfolgt, dann muß man wie geschehen vorgehen.
  17. Auch da gab es schon Fälle, wo die illegale Waffe zwar eingezogen wurde, der "Täter" aber straffrei blieb, da bereits die Beschaffung der Waffe als von der Notwehr gedeckt erkannt wurde.
  18. Ehrlich gesagt sieht es bei meinem lokalen Waffenladen ganz ähnlich aus. Da ist aber der gesamte Verkaufsraum eine Art Tresor, und das scheint so in Ordnung zu sein. Die Räumlichkeiten wurden erst letztes Jahr gebaut.
  19. Das scheint bei Büchsenmachern eine ansteckende Berufskrankheit zu sein...
  20. Aber nur wenn Du einen findest, in den es rein paßt! Außerdem muß der Architekt sein OK geben.
  21. Viele Zulassungen sind nicht nur in der Energie, sondern auch im Kaliber begrenzt. Und .50BMG auf 50, maximal 100 Meter ist nun wirklich irgendwie... komisch.
  22. Das Bedürfnis dürfte gar nicht so sehr das Problem sein, dazu kenne ich zu viele Leute die Waffen in dem Kaliber haben, auch HA. Das Problem ist eher: Wo kann man damit schießen gehen, und kann man mit diesem Monstrum überhaupt irgendwas anfangen? Die letzte Frage betrifft uns als Deutsche nunmal aus rechtlicher Sicht.
  23. Einen reinen AIPSC-Verein wirst Du wohl kaum finden. Du bist im IPSC-Verein grundsätzlich richtig, denn dort sind Wissen und Ausrüstung bereits vorhanden. Vielleicht kannst Du dort den ein oder anderen auch zum AIPSC begeistern.
  24. Fyodor

    WBK weg?

    Auch eine leere Grüne WBK ist aber ein Dokument das zur Leihe berechtigt. Ich würde auch darauf bestehen, das Dokument behalten zu dürfen. Und ich kenne Fälle, in denen das auch funktioniert hat. Im Endeffekt hat aber (leider) der SB das letzte Wort.
  25. Den kannst Du aber auch anrufen oder ihm eine Mail schicken... er ist sogar hier im Forum.
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