Hallo,
ich hab kürzlich zwei Voreinträge auf meine grüne WBK machen lassen.
Die Voreinträge erfolgten eine Woche bevor ich nach der 2/6 Regel etwas erwerben dürfte.
Der SB hat mich darauf hingewiesen. Ich meinte dann, dass das ja nur VOReinträge wären und noch kein Erwerb.
Darauf hin meinte der SB, das wäre egal, der Voreintrag in grün ist bereits wie ein Erwerb zu werten.
1. Stimmt das?
Man hat ja nach dem Voreintrag 1 Jahr Zeit die voreinghetragenen Waffe anzuschaffen. Mich überrascht das etwas.
2. Die Anschaffungen für Grün waren wie folgt geplant: eine kurzfristig, die andere Waffe hat ca 6 Monate Lieferzeit, würde also in die zweite Anschaffungshälfte fallen. Da ich in Kürze auf meine gelbe was eintragen will, komm ich nun ein bisschen in die Breduille wenn das wirklich so stimmen sollte, dass alleine der Voreintrag schon als Erwerb nach der 2/6 Regel gilt.
Hat da jemand stichhaltige Infos, wie das nun tatsächlich aussieht?
Ich will keinen Stress mit meiner Waffenbehörde anfangen, ganz im Gegenteil, die sind immer super nett. Ich würde nur gerne wissen ob / warum ein Voreintrag schon als Erwerb gesehen wird. Das Problem kann mich ja immer wieder verfolgen, deswegen würde ich gerne wissen was da los ist.
Danke!