Ja, leider...
mir ist mal einer mit Fernlicht, ständiger Lichthupe und max. 2m Abstand bis zur Haustür nachgefahren, weil ich seiner Meinung nach an einer langen Ampelwarteschlange zu langsam aufgefahren bin . Bei mir zu Hause stieg er mit Schaum vor dem Mund aus, geiferte mich an es gäbe eine "Auffahrpflicht", er wüßte jetzt wo ich wohne, und ob ich morgen nochmal zur Arbeit fahre wäre jetzt allein seine Entscheidung, nicht meine. Dann hat er mich und mein Auto bespuckt, gegen mein Auto getreten (leider ohne Schäden), und ist abgebraust. Er fuhr einen Firmen-Lieferwagen mit auffälligem Logo und "passendem" Nummernschild, konnte ich mir gut merken, und habe die Polizei angerufen. Ich wollte Anzeige wegen Nötigung und Bedrohung stellen. Kommentar der Polizei: Ohne Ankündigung einer konkreten Tat ist es keine Bedrohung. Da an meinem Auto kein Schaden entstand war es keine Sachbeschädigung, das Fernlicht hat er sicher nur vergessen, und so kurze Abstände sind im Berufsverkehr halt normal, besonders bei Lieferwägen. Aber wenn er nicht ganz genau beschrieben hat was er tun wird, gilt das nicht als Bedrohung. Hätte er gesagt er schlitzt meine Reifen auf, dann wäre das was anderes, aber die Ankündigung ich könne morgen nicht zur Arbeit fahren ist nicht konkret genug.