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Fyodor

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  1. Neu daran ist lediglich, daß man die Entrechteten vorher dazu bringt diese Entrechtung selbst für gut und richtig zu befinden und zu fordern! Neu ist, daß man das Volk dazu bringt seine eigene Entwaffnung zu verlangen!
  2. Wenn sie gute Argumente haben können die sich selbst in Schutz nehmen. Für das was da abgezogen wird gibt es aber keine guten Argumente.
  3. Ich habe die entsprechende Bezirkshauptmannschaft mal angeschrieben. Danke für den Tip!
  4. Die Lagerung des Schlüssels ist gesetzlich gar nicht geregelt. Überhaupt nicht. Nada. Njente. Das heißt, egal wo und wie Du ihn lagerst: Solange nichts damit passiert, war alles was Du getan hast richtig. Sobald jemand Deinen Jägerschrank mit dem entwendeten Schlüssel aufschließt, hast Du ein Problem, denn egal was Du getan hast, es war nachweislich nicht genug. Das mußt Du dann u.U. vor Gericht rechtfertigen. Am einfachsten ist es, keine Schlüssel zu haben. Deshalb bin ich gerade dabei abzuklopfen, wie ich meinen großen B-Schrank auf Elo-Schloß umrüsten kann, ohne den Preis für einen neuen Schrank ausgeben zu müssen.
  5. Ich hänge mich hier mal dran: Im August ist Western-Europameisterschaft in Italien. Da muß ich irgendwie hin, und da mir der Umweg über die Deutsch-Italienische Grenze zu weit ist , werde ich wohl über Österreich fahren müssen. Dort darf man als Sportschütze mit dem Europäischen Feuerwaffenpass 3 Waffen mitnehmen, sofern man über eine Bewilligung verfügt. Meine Probleme: Ich brauche als Western-Schütze vier Waffen, und wo bekomme ich diese Bewilligung her? Ist es möglich für die reine Durchfahrt auch eine Bewilligung für eine Pumpflinte zu bekommen? Ich habe in Österreich selbst ja gar nichts vor, ich muß nur durch.
  6. Sie kann die Erlaubnis widerrufen, aber sie müssen es nicht, und vor allem nicht SOFORT! Ohne Stempel ist die Munition im Augenblick des Ablaufens des Jagdscheins illegal im Besitz. Beim Widerruf der WBK wird man vorgewarnt und kann eventuell noch rechtzeitig den Jagdschein lösen.
  7. Dass Du auf diese Weise das Geld anderer Leute ausgibst weist Du aber schon, ja? Und eventuell eine SofortKauf-Option ausschaltest auch?
  8. Radio Irewan sagt: Im Prinzip ja, aber wenn Du Deiner Behörde das glaubhaft machen kannst, dann stellt sie Dir eine MEB aus. Tut sie das nicht, dann tut die es nicht, und dann hast Du auch keine! Die bloße Möglichkeit, einen Jagdschein lösen zu können, ist keine Erlaubnis. Genau deshalb stehen in meinen WBKs hinter allen Waffen die Mun-Erwerbsstempel drin, auch wenn ich die Munition per Jagdschein bekommen könnte. Kostet ein paar EURO, aber diesen Stempel müssen sie mit aktiv widerrufen, er wird nicht durch bloßen Fristablauf ungültig. Und doch, ein abgelaufener Jagdschein ist nur ein Blatt Papier.
  9. Bei diesen Kollegen habe ich letztens versucht was zu verkaufen... drei Klicks in zwei Wochen, aber kein Gebot. Wer einen bestimmten Preis erzielen weil, muss www angeben. Von versteckte Mindestpreisen halte ich auch nichts. Das ist genau so Betrug am Kunden wie sich selbst hoch zu bieten.
  10. Das ist gar nicht paradox vor dem Hintergrund, daß die Änderung des WaffG 2003 auch im "Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes" verpackt wurde. Da es sich um massive Änderungen gehandelt hat, die grundsätzlich mehrere Lesungen im Bundestag und einiges an Diskussion erfordert hätten, entschied man sich dazu, denn diese SprengG-Änderung war bereits (ohne die WaffG-Teile) durch die Lesungen, und so konnte das WaffG ohne viel Aufwand und mehr oder weniger an allen Mechanismen vorbei geändert werden.
  11. Viele geben einen sehr niedrigen Betrag an, um die Auktion dann in der Liste "Artikel für die ich biete" gezeigt zu bekommen. Vermutlich weil sie Sinn und Funktion der direkt darunter verlinkten Liste "Artikel die ich beobachte" nicht verstehen.
  12. Ich schaue bei egun und bei ebay grundsätzlich in die Historie eines Verkäufers, bevor ich kaufe. Tauchen dort häufig die selben Käufer, oder sehr oft Käufer mit nur auffallend wenigen Transaktionen auf, dann sehe ich mir diese genauer an. Finde ich dort Unstimmigkeiten, kaufe ich nicht bei diesem Verkäufer. Der Aufwand beträgt nur wenige Minuten, aber ich glaube daß man so die meisten Preistreiber finden kann. Niemand macht sich die Mühe, mehrere Accounts zu "pflegen" (also mit echten Käufen und/oder Verkäufen aufzupäppeln), nur um sie dann zum Preisetreiben zu nutzen. Besonders skeptisch bin ich bei Privatverkäufern mit sehr vielen Transaktionen. Denn das sind sehr oft getarnte Händler, die auch noch an der Steuer vorbei arbeiten. Da hier geltendes Recht ohnehin schon mißachtet wird, vermute ich dort auch eine besonders niedrige Hemmschwelle zum Betrug am Kunden. Als Verkäufer gebe ich auch immer einen Mindestpreis an, mit dem ich leben kann. Das ist nicht mein Wunschpreis, denn je niedriger der Startpreis, desto mehr wird geboten, und desto höher kann (!) der Endpreis ausfallen. Auktionen mit hohen Startpreisen werden oft gar nicht beboten, während der gleiche Artikel bei "ab 1€" deutlich über diesem Startpreis verkauft wird.
  13. Peter Abel ist kein Unbeleckter in der Waffenlobby, und kennt sicher schon die richtigen Leute, auch Anwälte. Es ist einfach eine bodenlose Frechheit was da abgezogen wurde, und ich hoffe daß er da halbwegs gut bei raus kommt.
  14. Alles ohne Logo knacken die sowieso, da wird gar nichts ausprobiert. Ich mache schon lange keine Schlösser mehr an meine Flugreisekoffer.
  15. Nein, gibt es nicht. Es gibt in Deutschland eine Verhältnismäßigkeit der beeinträchtigten Rechtsgüter. Das ist etwas ganz anderes!
  16. Quatsch.
  17. Zum Zustand dieses unseres Landes mit all seinen 6mm-Flobert-Einzellader-schwingenden 90-Jährigen fällt mir nur eins ein: Ein Lied! "Wir werden alle sterben, haltet Euch bereit! ..."
  18. Es kommt drauf an, was das Ziel war. Wenn man gewollt hätte, daß der "Mangel" abgestellt wird, dann ja. Wenn man aber ganz andere, politische Ziele verfolgt, dann muß man wie geschehen vorgehen.
  19. Leider führt Dein Link ins Leere...
  20. Gibt es nicht. Der Angriff muß rechtswidrig sein (das ist meist einfacher festzustellen), und gegenwärtig. Im Endeffekt mußt Du in Sekundenbruchteilen entscheiden, was später ein Heer von Anwälten und Richtern monatelang analysieren, und dann entscheiden daß Du eine Zehntelsekunde zu spät zurückgeschlagen hast, oder so. Auch ein Unterschied zwischen Recht und "Recht". Nur weil es richtig ist, heißt das nicht daß Du dafür nicht trotzdem verurteilt werden kannst.
  21. In Deutschland muß nur die Verhältnismäßigkeit der beeinträchtigten Rechtsgüter gewahrt bleiben. Wegen einer einfachen Beleidigung darf man niemanden erschießen. Eine Verhältnismäßigkeit der Mittel gibt es in Deutschland nicht. Wenn er außerhalb Deines Einflußbereichs ist, dann ist der Angriff wohl auch vorüber. Da kann man dann aber auch nicht mehr von Flucht reden. Solange der Täter die Beute in der Hand hat und sich am Tatort befindet, auch wenn er versucht ihn zu verlassen, dauert der Angriff aber an. Nur weil er es geschafft hat Dir den Rücken zuzudrehen heißt das nicht, daß alles vorbei ist.
  22. Wobei die Frage grundsätzlich ganz einfach ist: Daß ein Diebstahl immer ein rechtswidriger Angriff ist, dürfte unstrittig sein. Zum Thema gegenwärtig: Gegenwärtig ist ein Angriff, solange er nicht beendet ist. Ist ein Angriff auf Dein Eigentumsrecht beendet, solange der Dieb Dein Eigentum noch in seinem Besitz hält?
  23. Hast Du Deine Sachen wieder? Nein? Dann ist der Diebstahl NICHT zu Ende. Als Opfer mußt Du in Deutschland das mildeste zur Verfügung stehende, sofort wirksame und für Dich gefahrlose Mittel wählen. Die beeinträchtigten Rechtsgüter müssen halbwegs verhältnismäßig sein. Bei manchen Dingen kann Diebstahl auch tödliche Gewalt als Abwehr rechtfertigen. Bei Dingen mit geringem Wert eher nicht. Das ist dann eben vor Gericht zu klären. Offenbar wurde es auch geklärt, und das Opfer hat Recht bekommen.
  24. Unser deutsches Notwehrrecht ist eigentlich ein sehr gutes und "opferfreundliches" Gesetz. Das ist in vielen anderen Ländern nicht so gut geregelt. Ein Dieb der mit seiner Beute davon rennt hat den Angriff selbstverständlich noch nicht beendet, obwohl er dem Opfer den Rücken zu dreht. Und genau so wird es bei uns gehandhabt. Läßt er die Beute fallen, ist der Angriff vorbei, auch wenn er noch frontal steht. In Deutschland hat die Bewegungsrichtung des Täters glücklicherweise nichts mit der zulässigen Notwehr zu tun.
  25. Das kann man so pauschal nicht sagen. Hat der Täter seine Beute noch in der Hand und rennt weg, ist es selbstverständlich Notwehr gegen den andauernden, rechtswidrigen Angriff gegen das notwehrfähige Rechtsgut des Eigentums.
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