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Government71

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  1. Wie unfassbar dumm diese Entscheidung des Präsidium um Herrn Geppert ist, wird sich sicher alsbald zeigen... Der VDB ist mittlerweile, für die breite Masse legaler Waffenbesitzer DIE Interessenvertretung, wohingegen sich ja fast alle Schießsportverbände im "Klein-Klein" ergehen. Traurig, macht auch ein Stückwütend für die investierte Zeit und die Mitgliedsbeiträge über mittlerweile Jahre... BFP
  2. Hallo Tom, ich pfliche Dir prinzipiell bei, jedoch habe ich ein paar Anmerkungen zu Deinen Ausführungen. Ersteinmal kann jeder LWB durch den Nachweis des Besitzes entsprechender Behältnisse bei den Behörden vormals seine Lagermöglichkeiten nachweisen. Dies sollte zumindest für´s erste die Behörden von einem "unangemeldeten" Besuch Abstand nehmen lassen. Photos und Rechnungen sind ziemlich eindeutge Belege. Es kann eigentlich nicht sein, daß sich Behördenvertreter dann immer noch für einen Besuch erwärmen, diese kümmern sich eigentlich lieber um "umklare Lagerer". Aufgrund der tatsache, daß meine Wohnung mein Eigentum ist und ich in diesem tun und lassen kann, was mir beliebt, so kann ich auch beispielsweise meine Jagdwaffe nach Rückkehr von der Jagd für einen halben Tag im Jagdzimmer "ausschwitzen" lassen, bevor ich sie reinige und wieder wegsperre. Andere würde vielleicht Trockentraining machen oder anderes. In den eigenen vier Wänden ist das sicher okay, Hauptsache es kann sich kein Unbefugter der Waffen bemächtigen ! Noch etwas zum Thema "unangemeldete Kontrollen". Ich denke, ich habe es schon einmal ausformuliert, bei mir persönlich kann es aus verschiedenen Gründen kein "unangemeldetes Kontrollieren" geben. 1. Ich habe andere Arbeitszeiten als die Behörde. Ebenfalls scheiden Sonn- und Feiertage aus ! 2. Wenn es unangemeldet klingelt, werfe ich einen Blick in mein "Haus-Interkom" und schaue ersteinmal nach, wer vor der Pforte steht. Kenne ich diese Person/Personen nicht, gibt es zwei Möglichkeiten. a) Ich schweige still und warte den Abzug der Personen ab. Thema durch. (Ich öffne generell eigentlich keiner Person, die mir ihr Erscheinen nicht irgendwie kund getan hat...) B) Ich frage nach dem Begehr der Person/Personen und entscheide dann für mich, ob ich den Grund des Besuches für wichtig genug erachte, den Einlass zu gestatten. Im Falle von Behördenvertretern werde ich wohl von einem "a)-Fall" ausgehen, da ich meine Nachweise über die Lagerung bereits erbracht habe und für mich somit kein Anlass ersichtlich ist, den von mir gegebenen Nachweis durch ein zusätzliches Gewähren einer Kontrolle zu untermauern. Ich wiederhole mich ungerne ! Bemerkt Ihr den kleinen, signifikanten Unterschied ? ICH entscheide..... Solange mir der Grund einer Kontrolle nicht offensichtlich notwendig erscheint, wird es eine solche bei mir nicht geben !!! Diese Einschätzung teile ich mit vielen, denke ich, jedenfalls ist ein Nachweis über die sichere Lagerung hierbei sehr beruhigend ! Ach ja, eine Leistung, die ich nicht in Anspruch nehme, muss ich wohl auch nicht bezahlen, oder ? Hierzu sollten Gerichte ein entsprechendes Urteil finden können um derlei Unfug keinen Vorschub zu leisten ! LWB´s sind keine Geldbeschaffer für Behörden, Kriese und Städte, meine ich ! Govt
  3. Warum nicht einfach "einfach-nicht-zuhause" sein, wenn die "unangekündigte Kontrolle" kommt ??? Ich glaube, ich habe es bereits irgendwo hier geschrieben.... ich bewahre sicher auf, das weiss meine Behörde ! Wenn sie trotzdem kommt, bin ich einfach nicht da, Türe bleibt zu, Thema durch.....bis sie die Lust verliert und sich anmeldet. Govt
  4. Frohe Weihnachten allerseits !!! Also zum Thema: Ich vermute einmal das die meisten von uns so viel für ihr Hobby und ihre Passion arbeiten müssen, daß sie im Regelfall "verdachtsunabhängig" ersteinmal nicht zu Hause sein werden, sollte die Behörde ebenso verdachtsunabhängig zu Besuch kommen wollen. Ich habe genauso wie viele von Euch bereits der Behörde alles zum Thema Aufbewahrung nachgewiesen und es sollte wohl demnach kaum zu Fragen kommen. Zudem pflege ich nach meiner Heimkehr grundsätzlich niemandem die Türe zu öffnen, der sich mir nicht vorab angemeldet hat. Das schließt demnach ungebetene Gäste aus. Eigentlich kann man mit mir nur Kontakt aufnehmen, wenn man sich mir ankündigt. Ich bin das so gewohnt und sollte sich die Behörde anderweitig verhalten, wird sie feststellen, das sie mich nicht erreichen kann. Na ja, was soll es.... die machen auch nur den ihnen auferlegten Job, so doof er auch sein mag. Mir persönlich ist meine Privatsphäre heilig und da muss sich auch die Behörde dran halten.... Ich gehe ja auch nicht um sechs Uhr morgens zum Amt um irgendeinen Antrag zu stellen. In diesem Sinne wünsche ich allen WO´lern nochmals ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest, ohne Stress und mit viel Ruhe für die Familie. Machts gut ..... Bis nach den Feiertagen..... Over and out.... Govt
  5. B) ...Jungs, ich habe doch nur Spass gemacht......is´ doch egal.... ! Die EL-Büchsen die ich kenne haben jedenfalls nicht die Möglichkeit ein Magazin einzusetzen bzw. eine fest installierte Einzelzuführung der Patrone gegen eine Mehrladezuführung (Magazin) zu tauschen. Insofern würde ich sagen, das der Käufer, ob Jagdschein oder Sportschütze, in jedem Fall eine EWB für KK Mehrlader benötigt. EL-EWB reicht nach meiner Meinung da nicht aus...!?!?!?!
  6. ......wie geil ist das denn, auf diese Art und Weise bekomme ich ja dann auch einen Vollautomaten auf gelbe WBK, wenn ich das Magazin weglasse.... Okaaaaaayyyyyy, das ist fair.... :-)))) SA, ein Antragsformular, bitte ......!!!! Neeeee, wie dämlich ist der denn ?!?!?!? Govt
  7. Hallo Leute, bei der Lektüre des neuen Forum-Waffenrechts Quartalsheft bin ich auf den folgenden link gestoßen: http://www.protectthehuman.com/teleshop/gu...=wmp&size=large Sind die Engländer nicht geil ?!?! Ist das doof ??? Das soll doch glatt zur Sensibilisierung gegen den weltweiten, illegalen Handel mit "Kleinwaffen" dienen !!! Schauts Euch an..... denkt Euch Euren Teil... Viel Spaß, Govt !!!
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