Hallo Tom,
ich pfliche Dir prinzipiell bei, jedoch habe ich ein paar Anmerkungen zu Deinen Ausführungen.
Ersteinmal kann jeder LWB durch den Nachweis des Besitzes entsprechender Behältnisse bei den Behörden vormals seine Lagermöglichkeiten nachweisen.
Dies sollte zumindest für´s erste die Behörden von einem "unangemeldeten" Besuch Abstand nehmen lassen. Photos und Rechnungen sind ziemlich eindeutge Belege.
Es kann eigentlich nicht sein, daß sich Behördenvertreter dann immer noch für einen Besuch erwärmen, diese kümmern sich eigentlich lieber um "umklare Lagerer".
Aufgrund der tatsache, daß meine Wohnung mein Eigentum ist und ich in diesem tun und lassen kann, was mir beliebt, so kann ich auch beispielsweise meine Jagdwaffe nach Rückkehr von der Jagd für einen halben Tag im Jagdzimmer "ausschwitzen" lassen, bevor ich sie reinige und wieder wegsperre. Andere würde vielleicht Trockentraining machen oder anderes. In den eigenen vier Wänden ist das sicher okay, Hauptsache es kann sich kein Unbefugter der Waffen bemächtigen !
Noch etwas zum Thema "unangemeldete Kontrollen".
Ich denke, ich habe es schon einmal ausformuliert, bei mir persönlich kann es aus verschiedenen Gründen kein "unangemeldetes Kontrollieren" geben.
1. Ich habe andere Arbeitszeiten als die Behörde. Ebenfalls scheiden Sonn- und Feiertage aus !
2. Wenn es unangemeldet klingelt, werfe ich einen Blick in mein "Haus-Interkom" und schaue ersteinmal nach, wer vor der Pforte steht. Kenne ich diese Person/Personen nicht, gibt es zwei Möglichkeiten. a) Ich schweige still und warte den Abzug der Personen ab. Thema durch. (Ich öffne generell eigentlich keiner Person, die mir ihr Erscheinen nicht irgendwie kund getan hat...) B) Ich frage nach dem Begehr der Person/Personen und entscheide dann für mich, ob ich den Grund des Besuches für wichtig genug erachte, den Einlass zu gestatten. Im Falle von Behördenvertretern werde ich wohl von einem "a)-Fall" ausgehen, da ich meine Nachweise über die Lagerung bereits erbracht habe und für mich somit kein Anlass ersichtlich ist, den von mir gegebenen Nachweis durch ein zusätzliches Gewähren einer Kontrolle zu untermauern. Ich wiederhole mich ungerne !
Bemerkt Ihr den kleinen, signifikanten Unterschied ? ICH entscheide.....
Solange mir der Grund einer Kontrolle nicht offensichtlich notwendig erscheint, wird es eine solche bei mir nicht geben !!!
Diese Einschätzung teile ich mit vielen, denke ich, jedenfalls ist ein Nachweis über die sichere Lagerung hierbei sehr beruhigend !
Ach ja, eine Leistung, die ich nicht in Anspruch nehme, muss ich wohl auch nicht bezahlen, oder ? Hierzu sollten Gerichte ein entsprechendes Urteil finden können um derlei Unfug keinen Vorschub zu leisten ! LWB´s sind keine Geldbeschaffer für Behörden, Kriese und Städte, meine ich !
Govt