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Fyodor

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  1. Meine beiden Norinco-Waffen laufen absolut zuverlässig. Das Finish ist nicht überall so toll, aber technisch einwandfrei.
  2. Nicht schon wieder...
  3. Für die grüne WBK braucht man halt eine Bescheinigung des Verbandes in dem man Mitglied ist, die das Bedürfnis bescheinigt. Bietet der eigene Verband eine gewünschte Disziplin nicht an, bleibt der Weg über die gelbe WBK, oder in zwei Verbände einzutreten, und sich die Bescheinigung dann dort ganz regulär zu besorgen.
  4. Der Preis ist noch nicht bekannt: Markteinführung Herbst 2014 geplant, also erfahrungsgemäß irgendwann 2019...
  5. Die weißen Bögen sind Diffusoren, die das Umgebungslicht streuen. Bei direktem Sonnenschein benötigt man die, da der Kontrast gegen den blauen Himmel nicht ausreicht. Du kannst sie aber auch weglassen, das ganze einigermaßen lichtdicht einhausen, und LED-Bänder (flimmerfrei mit Gleichstrom versorgt) darüber anordnen, dann bist Du vom Umgebungslicht völlig unabhängig.
  6. Brauchen Jäger Blockiersysteme? Nein. Brauchen Sportschützen Blockiersysteme? Nein. Solange sie also viel Geld rauswerfen, um bei der völlig falschen Zielgruppe zu werben, sollen sie von mir aus 10 Seiten Werbung schalten! Hauptsache das Geld dieser Freiheitsfeinde fließt zurück an "uns" im weitesten Sinne, und wird von den Zeitschriften verwendet um informative Berichte zu schreiben über Neuheiten auf dem Waffenmarkt, historische Waffen, Wiederladen, nicht funktionierende Blockiersysteme oder als Sponsorengelder für Jungendschießtage oder ähnliches. Also: Mehr davon, kostet Geld, bringt nichts!
  7. Außer Du bist eine Tankstelle...
  8. Warum? Preise erhöhen sich selten um ein oder zwei Prozent. Man wartet lieber etwas länger, und macht dann einem größeren Schritt. Das ist ganz normal. Wenn das Teil schon auf Lager war ist es zwar seltsam, dass der Importeur da rein reden kann, aber wenn es erst bestellt werden muss ist das in Ordnung.
  9. Ich meinte, nach der Bestätigung kann er nicht mehr einfach so die Preise ändern, die ist erstmal bindend. Er kann dann seine eigene Bestätigung wegen Irrtum anfechten, aber nicht einfach behaupten jetzt kostet es doch mehr.
  10. Nicht nach der Auftragsbestätigung. Da wird es für ihn sehr schwer, und geht eigentlich nur dann, wenn es ein für den Kunden offensichtlicher Irrtum war.
  11. Naja... im Internet müssen keine aktuellen Preise stehen. Wie im Supermarkt auch, ist das feilbieten der Ware lediglich ein "Angebot zur Abgabe eines Angebots". Der Händler fordert also den Kunden auf, ein Angebot zu machen. Üblicherweise ist dieses "Angebot", daß man die Ware z.B. im Supermarkt auf das Kassenband legt, ohne daß man einen Betrag nennt. Nach dem Scan wird dann der Preis angezeigt den der Händler tatsächlich gerne haben will als Bestätigung zur Annahme des Angebots bzw. Gegenangebot an der Kasse angezeigt. Hier kann man noch sagen "Nein, ist mir zu teuer". Aber der Händler kann, sobald er den Preis erst einmal bestätigt hat, nicht einfach so nochmal zurück rudern. Kurz: Was im Netz steht ist tatsächlich egal. Aber der in der Auftragsbestätigung genannte Betrag ist gültig, da kann er sich kaum mehr rausreden. Du müßtest auf Erfüllung bestehen können, was aber u.U. einen Rechtsstreit bedeutet. Ich würde einfach stornieren und wo anders kaufen. Händler die mein Geld nicht wollen, brauche ich auch nicht. Der "Service" hört nach der Geldabnahme nämlich nicht auf, wird aber vermutlich ähnliche "Qualität" haben.
  12. Eher an einem Smart-Schwingschleifer. Der erkennt wenn er in der Nähe eines "Supasischa-Süstem©®™" ist, und läuft dann nicht. Außerdem ist eine Gesetzesinitiative geplant, die den Einsatz solcher Supasischa©®™-Schwingschleifer vorschreibt, und alle anderen Schwingschleifer müssen dann registriert und in Tresoren eingeschlossen werden. Natürlich NICHT zusammen mit den "gesischaten" Waffen.
  13. Gut möglich...
  14. Wenn ein Warnschuß zulässig wäre, dann wäre auch ein gezielter Wirkungsschuß zulässig. Da gibt es keine Abstufung. Und wenn ein gezielter Schuß notwendig wäre, dann wäre keine Zeit für einen Warnschuß. Ein Warnschuß ist deshalb eigentlich immer unsinnig.
  15. Als FvLW-Mitglied habe ich ja auch eine Lizenz bekommen, und hatte auch erst Probleme das richtige Eingabefeld zu finden. Bei mir hat es keine 10 Minuten gedauert bis ich eine Antwort-Mail hatte.
  16. Und selbst da waren sie schon drin (also in der Pyramide, Fort Knox noch nicht).
  17. Das ist falsch. Sollte nach einer Revolution wieder eine rechtsstaatliche Gesellschaftsform entstehen, so müßte sie den "Täter" nach den Regeln beurteilen, die zum Zeitpunkt der Verübung der Tat gültig waren. Und nur für diesen Fall ist Art 20.4 da. Er kann niemals als Rechtfertigung für die Vorbereitung einer Revolution oder eines "Königsmordes" dienen, weil das dann herrschende Regime selbst seine Verfassungsfeindlichkeit anerkennen, und den potentiellen Täter rechtsstaatlich behandeln und freisprechen müßte, und ihn seine geplante Tat ausführen lassen. Und das halte ich doch für sehr unwahrscheinlich.
  18. Ja, denn sonst hätte es erstmal für zwei bis drei Jahrzehnte gar keine Richter gegeben...
  19. Wie viele ranghohe Richter von Mitte der 60er waren denn NICHT in einer Nazi-Organisation? Ging doch gar nicht anders... nach dem Krieg brauchte man auch Richter, und wer vorher Richter war, der war in einer Nazi-Organisation, sonst wäre er kein Richter geblieben. Und Nachwuchs war noch nicht ausreichend da. Man mußte notgedrungen auch auf höhere Offiziere zurückgreifen.
  20. Art 20,4 ist nicht durch die Ewigkeitsklausel geschützt. Er wurde nachträglich in den (geschützten) Art 20 eingefügt, aber die Ewigkeitsklausel gilt in beide Richtungen. Außerdem ist er kein 2nd amendment, sondern verhindert lediglich die Bestrafung eines "Königsmörders" für das ansonsten illegale Tun nach der ERFOLGREICHEN Revolution. Das war Stauffenberg geschuldet, denn hätte der Erfolg gehabt, hätte man ihn in der darauf folgenden Republik des Mordes bestrafen müssen. Art 20,4 verhindert das, und nur das!
  21. Eben. Und um allen Unwägbarkeiten aus dem Weg zu gehen wird er die Vorlage durch den Klienten gerne ausfassen, sich das Originalurteil dann aber auf seinem eigenen Weg besorgen.
  22. Weil der Anwalt weiß dass er das nicht verwenden darf, wenn die gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist. Der holt es sich aber eh nochmal und aus anderen Quellen.
  23. Eben. Nur muss das Bedürfnis im Einzelfall nicht nachgewiesen werden. Die Behörde darf aber jederzeit prüfen, und dann eben auch ablehnen.
  24. Quatsch. Zu Artillerie und Luftwaffe hatte der Normalsterbliche noch nie Zugang. Und die gibt es auch schon eine ganze Weile.
  25. Hat aber damals die Bevölkerung selbst nach ihrer eigenen Entwaffnung geschrien?
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