Naja... im Internet müssen keine aktuellen Preise stehen. Wie im Supermarkt auch, ist das feilbieten der Ware lediglich ein "Angebot zur Abgabe eines Angebots". Der Händler fordert also den Kunden auf, ein Angebot zu machen. Üblicherweise ist dieses "Angebot", daß man die Ware z.B. im Supermarkt auf das Kassenband legt, ohne daß man einen Betrag nennt. Nach dem Scan wird dann der Preis angezeigt den der Händler tatsächlich gerne haben will als Bestätigung zur Annahme des Angebots bzw. Gegenangebot an der Kasse angezeigt. Hier kann man noch sagen "Nein, ist mir zu teuer". Aber der Händler kann, sobald er den Preis erst einmal bestätigt hat, nicht einfach so nochmal zurück rudern.
Kurz: Was im Netz steht ist tatsächlich egal. Aber der in der Auftragsbestätigung genannte Betrag ist gültig, da kann er sich kaum mehr rausreden. Du müßtest auf Erfüllung bestehen können, was aber u.U. einen Rechtsstreit bedeutet. Ich würde einfach stornieren und wo anders kaufen. Händler die mein Geld nicht wollen, brauche ich auch nicht. Der "Service" hört nach der Geldabnahme nämlich nicht auf, wird aber vermutlich ähnliche "Qualität" haben.