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Außer Du bist eine Tankstelle...
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Warum? Preise erhöhen sich selten um ein oder zwei Prozent. Man wartet lieber etwas länger, und macht dann einem größeren Schritt. Das ist ganz normal. Wenn das Teil schon auf Lager war ist es zwar seltsam, dass der Importeur da rein reden kann, aber wenn es erst bestellt werden muss ist das in Ordnung.
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Ich meinte, nach der Bestätigung kann er nicht mehr einfach so die Preise ändern, die ist erstmal bindend. Er kann dann seine eigene Bestätigung wegen Irrtum anfechten, aber nicht einfach behaupten jetzt kostet es doch mehr.
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Nicht nach der Auftragsbestätigung. Da wird es für ihn sehr schwer, und geht eigentlich nur dann, wenn es ein für den Kunden offensichtlicher Irrtum war.
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Naja... im Internet müssen keine aktuellen Preise stehen. Wie im Supermarkt auch, ist das feilbieten der Ware lediglich ein "Angebot zur Abgabe eines Angebots". Der Händler fordert also den Kunden auf, ein Angebot zu machen. Üblicherweise ist dieses "Angebot", daß man die Ware z.B. im Supermarkt auf das Kassenband legt, ohne daß man einen Betrag nennt. Nach dem Scan wird dann der Preis angezeigt den der Händler tatsächlich gerne haben will als Bestätigung zur Annahme des Angebots bzw. Gegenangebot an der Kasse angezeigt. Hier kann man noch sagen "Nein, ist mir zu teuer". Aber der Händler kann, sobald er den Preis erst einmal bestätigt hat, nicht einfach so nochmal zurück rudern. Kurz: Was im Netz steht ist tatsächlich egal. Aber der in der Auftragsbestätigung genannte Betrag ist gültig, da kann er sich kaum mehr rausreden. Du müßtest auf Erfüllung bestehen können, was aber u.U. einen Rechtsstreit bedeutet. Ich würde einfach stornieren und wo anders kaufen. Händler die mein Geld nicht wollen, brauche ich auch nicht. Der "Service" hört nach der Geldabnahme nämlich nicht auf, wird aber vermutlich ähnliche "Qualität" haben.
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Gut möglich...
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Wenn ein Warnschuß zulässig wäre, dann wäre auch ein gezielter Wirkungsschuß zulässig. Da gibt es keine Abstufung. Und wenn ein gezielter Schuß notwendig wäre, dann wäre keine Zeit für einen Warnschuß. Ein Warnschuß ist deshalb eigentlich immer unsinnig.
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Als FvLW-Mitglied habe ich ja auch eine Lizenz bekommen, und hatte auch erst Probleme das richtige Eingabefeld zu finden. Bei mir hat es keine 10 Minuten gedauert bis ich eine Antwort-Mail hatte.
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Das ist falsch. Sollte nach einer Revolution wieder eine rechtsstaatliche Gesellschaftsform entstehen, so müßte sie den "Täter" nach den Regeln beurteilen, die zum Zeitpunkt der Verübung der Tat gültig waren. Und nur für diesen Fall ist Art 20.4 da. Er kann niemals als Rechtfertigung für die Vorbereitung einer Revolution oder eines "Königsmordes" dienen, weil das dann herrschende Regime selbst seine Verfassungsfeindlichkeit anerkennen, und den potentiellen Täter rechtsstaatlich behandeln und freisprechen müßte, und ihn seine geplante Tat ausführen lassen. Und das halte ich doch für sehr unwahrscheinlich.
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Wie viele ranghohe Richter von Mitte der 60er waren denn NICHT in einer Nazi-Organisation? Ging doch gar nicht anders... nach dem Krieg brauchte man auch Richter, und wer vorher Richter war, der war in einer Nazi-Organisation, sonst wäre er kein Richter geblieben. Und Nachwuchs war noch nicht ausreichend da. Man mußte notgedrungen auch auf höhere Offiziere zurückgreifen.
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Art 20,4 ist nicht durch die Ewigkeitsklausel geschützt. Er wurde nachträglich in den (geschützten) Art 20 eingefügt, aber die Ewigkeitsklausel gilt in beide Richtungen. Außerdem ist er kein 2nd amendment, sondern verhindert lediglich die Bestrafung eines "Königsmörders" für das ansonsten illegale Tun nach der ERFOLGREICHEN Revolution. Das war Stauffenberg geschuldet, denn hätte der Erfolg gehabt, hätte man ihn in der darauf folgenden Republik des Mordes bestrafen müssen. Art 20,4 verhindert das, und nur das!
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Eben. Und um allen Unwägbarkeiten aus dem Weg zu gehen wird er die Vorlage durch den Klienten gerne ausfassen, sich das Originalurteil dann aber auf seinem eigenen Weg besorgen.
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Weil der Anwalt weiß dass er das nicht verwenden darf, wenn die gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist. Der holt es sich aber eh nochmal und aus anderen Quellen.
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Quatsch. Zu Artillerie und Luftwaffe hatte der Normalsterbliche noch nie Zugang. Und die gibt es auch schon eine ganze Weile.
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Hat aber damals die Bevölkerung selbst nach ihrer eigenen Entwaffnung geschrien?
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Neu daran ist lediglich, daß man die Entrechteten vorher dazu bringt diese Entrechtung selbst für gut und richtig zu befinden und zu fordern! Neu ist, daß man das Volk dazu bringt seine eigene Entwaffnung zu verlangen!
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Wenn sie gute Argumente haben können die sich selbst in Schutz nehmen. Für das was da abgezogen wird gibt es aber keine guten Argumente.
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Ich habe die entsprechende Bezirkshauptmannschaft mal angeschrieben. Danke für den Tip!
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Wie KW und Muni in A-Schrank mit B-Fach lagern
Fyodor antwortete auf WOfriend's Thema in Waffenrecht
Die Lagerung des Schlüssels ist gesetzlich gar nicht geregelt. Überhaupt nicht. Nada. Njente. Das heißt, egal wo und wie Du ihn lagerst: Solange nichts damit passiert, war alles was Du getan hast richtig. Sobald jemand Deinen Jägerschrank mit dem entwendeten Schlüssel aufschließt, hast Du ein Problem, denn egal was Du getan hast, es war nachweislich nicht genug. Das mußt Du dann u.U. vor Gericht rechtfertigen. Am einfachsten ist es, keine Schlüssel zu haben. Deshalb bin ich gerade dabei abzuklopfen, wie ich meinen großen B-Schrank auf Elo-Schloß umrüsten kann, ohne den Preis für einen neuen Schrank ausgeben zu müssen. -
Ich hänge mich hier mal dran: Im August ist Western-Europameisterschaft in Italien. Da muß ich irgendwie hin, und da mir der Umweg über die Deutsch-Italienische Grenze zu weit ist , werde ich wohl über Österreich fahren müssen. Dort darf man als Sportschütze mit dem Europäischen Feuerwaffenpass 3 Waffen mitnehmen, sofern man über eine Bewilligung verfügt. Meine Probleme: Ich brauche als Western-Schütze vier Waffen, und wo bekomme ich diese Bewilligung her? Ist es möglich für die reine Durchfahrt auch eine Bewilligung für eine Pumpflinte zu bekommen? Ich habe in Österreich selbst ja gar nichts vor, ich muß nur durch.
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Warum wird vom Gesetz her zwischen gekaufter und wiedergeladener Munition unterschieden?
Fyodor antwortete auf Rohrzange's Thema in Waffenrecht
Sie kann die Erlaubnis widerrufen, aber sie müssen es nicht, und vor allem nicht SOFORT! Ohne Stempel ist die Munition im Augenblick des Ablaufens des Jagdscheins illegal im Besitz. Beim Widerruf der WBK wird man vorgewarnt und kann eventuell noch rechtzeitig den Jagdschein lösen. -
Wie kommt man Egun Preistreibern auf die Schliche?
Fyodor antwortete auf prassekoenig's Thema in Allgemein
Dass Du auf diese Weise das Geld anderer Leute ausgibst weist Du aber schon, ja? Und eventuell eine SofortKauf-Option ausschaltest auch?