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Fyodor

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  1. Fyodor

    Vorlaufzeit WBK

    Ich habe meine direkt ausgestellt bekommen und konnte sie nach 20 Minuten mitnehmen. Ich habe aber vorher die Überprüfungen anstoßen lassen, bzw. für den Jagdschein haben sie das ohnehin gemacht.
  2. Ohja, die macht echt Spaß, vor allem in VA
  3. Bei einer 14-Jährigen wird es als ausreichend angesehen, wenn man ihr vorher sagt was sie darf und was nicht. Aufsichtspflicht heißt nicht ständige Beobachtung.
  4. Fyodor

    Vorlaufzeit WBK

    Meines Wissens kostet der Kinderwaffenschein 50,-€, die man sich aber auch sparen kann. Geh einfach zur Behörde und sprich mit denen. Sag, daß Du dabei bist alle Bescheinigungen zu sammeln, und Du dann möglichst zügig eine eigene Waffe erwerben willst, da das Training mit den Vereinswaffen auf Dauer nicht zu befriedigenden Ergebnissen führt. Sie mögen doch bitte schonmal alle nötigen Überprüfungen anstoßen. Das kostet Dich dann erstmal gar nichts, und den KWS kannst Du sowieso zu nichts gebrauchen.
  5. Da wäre ich vorsichtig... wie das juristisch zu bewerten ist weiß ich aber nicht genau.
  6. Rechtlich darf sie, solange es in umfriedetem Grund geschieht, damit machen was sie will. Nur auf die Straße darf sie damit nicht, Thema Anscheinwaffen.
  7. Fyodor

    Vorlaufzeit WBK

    Bist Du auch wirklich seit einem Jahr im VERBAND als Mitglied gemeldet? Nicht jeder Verein meldet Neumitglieder sofort weiter. Schrank kannst Du jederzeit kaufen, solltest Du sogar recht früh machen. Denn den mußt Du bei der Behörde nachweisen, sonst bekommst Du gar keine WBK. Ein "Führungszeugnis" brauchst Du nicht zu beantragen, alle nötigen Prüfungen führt Deine Behörde ohnehin selbst durch. Das kann bis zu 2 Monate dauern, in Ausnahmefällen auch länger, oft aber auch kürzer. Du kannst versuchen Deine Behörde zu überzeugen, daß sie diese Überprüfung schonmal vorab durchführen, dann geht es unter Umständen schneller sobald alle anderen Dokumente da sind. Aber nicht jede Behörde macht das. Deine Bedürfnisbescheinigung beantragst Du bei Deinem Verband, vermutlich mußt Du dazu ein Formular ausfüllen und über Deinen Vereinsvorstand zum Verband weiter leiten lassen. Das mußt Du aber bei Deinem Landesverband erfragen, wie das Vorgehen genau ist. Auch das kann einige Zeit dauern, und geht frühestens wenn die 12 Monate Zwangsmitgliedschaft rum sind. Sprich dazu mit Deinem Vorstand und dem Landesverband. Gib Dich nicht der Illusion hin, daß Du sofort nach Ablauf der 12 Zwangsmonate losziehen und einkaufen gehen kannst. Es kann schnell gehen, es kann aber auch eine ganze Weile dauern. Je nachdem welche Waffe Du kaufen willst, mußt Du auch da mit langen Lieferzeiten rechnen. Erkundige Dich da vorher, denn der Voreintrag ist nur ein Jahr gültig. Wenn die Lieferzeit schon 18 Monate sind, mußt Du mit Händler und Behörde reden wie man das Dilemma lösen kann.
  8. ad A: Da das deutsche Gesetz keine Büchsen oder Flinten kennt (mit der Ausnahme, daß es bestimmte Flinten verbietet ) ist das nicht relevant. Werbung für Gerichtsentscheide heranzuziehen halte ich jetzt auch für etwas weit her geholt.
  9. ad 1: Damit zu drohen, die "Informationen an der richtigen Stelle zu platzieren" ist ja wohl eine verklausulierte Ankündigung Anzeige zu erstatten. ad 2: Was ist daran "zerpflücken", wenn man das Gesetz liest und wortwörtlich das umsetzt was dort geschrieben steht? ad 3: Der Gesetzgeber hat ganz klar bestimmt Waffen vom erleichterten Erwerb durch Sportschützen ausgeschlossen. Und er hat das EINZIG am Laufinnenprofil festgelegt. Es war ganz offensichtlich der Wille des Gesetzgebers, daß das Laufinnenprofil zur Unterscheidung herangezogen wird, ansonsten wäre es nicht das einzige Kriterium geworden. ad 4: Warum nicht? ad 5: Ich kenne viele Stände auf denen mit FLG, nicht jedoch mit Schrot geschossen werden darf. Das betrifft eigentlich alle Schießstände die keinen Sand als Kugelfang verwenden. Und da kenne ich noch einige. ad 6: Es zerreißt das Bild des Forums, macht es unübersichtlicher. Noch mehr stört mich aber der Fettdruck, der den Post künstlich vergrößert, und somit weniger Information auf gleichem Raum zuläßt. Außerdem steht Fettdruck in Foren für Hervorhebung, Betonung oder Schreien. ad 7: Eine Frage vorzulegen ist etwas anderes als "Informationen zu platzieren". Das erkennst Du schon, oder? Außerdem: Was ist die "richtige Stelle"? Im Einzelfall entscheidet das ohnehin zuerst der bearbeitende SB, später dann ein Richter, ebenfalls für genau diesen Einzelfall. Richterliche Entscheidungen haben nur sehr selten Allgemeingültigkeitscharakter.
  10. Selbsternannte Ordnungshüter könnte ich noch nie leiden. Spätestens nach dem Satz kann ich Sich nicht mehr ernst nehmen. Wer Kameraden denunzieren will, weil die Fragen zu Rechtslage stellen die eben nicht eindeutig sind, ist einfach üben durch. Zum Glück gibt es hier auf WO ja die "blaue-Beiträge-entfern-Liste"
  11. Bei Polizisten ist das nicht so schlimm. Die haben dazu ja ihren Sandkasten. Aber WEHE sowas passiert in 42,5 Jahren einmal einem Sportschützen!
  12. Ja, wenn Du eine genehmigte Sportordnung findest in der sie zugelassen ist... Du meinst "Kammersperre"? *duckundweg*
  13. Eine Minigun in .22lfB, einfach so zum Spaß, und das legal...
  14. Fyodor

    CED 7000

    Ich habe damit kein Problem... ich wollte den Timer eigentlich auch gewerblich importieren, und habe sogar angeboten mich selbst um die CE-Kennzeichnung zu kümmern. Sofern das Teil eine FCC-Freigabe hat, ist das nämlich kein Ding. Aber keinerlei Raktion seitens des Herstellers.
  15. Wenn ich verurteilt werde, dann aufgrund von was? Dem Gesetz. Verwaltungsvorschriften, Erlasse, Richtlinien und Sportordnungen sind nichts, nach dem ein Richter "Recht" sprechen kann. Vor Gericht gilt das Gesetz, und eine Verordnung nur, wenn sie dem Gesetz nicht widerspricht.
  16. Fyodor

    CED 7000

    Habe ich oben doch geschrieben... In Verkehr bringen in der EU ist verboten, da kein CE-Kennzeichen. Deshalb wird nicht über den Teich verkauft.
  17. Wenn schon das blau unbedingt sein muss dann lass bitte wenigstens das Schreien sein. Es ist Kauz Gesetz völlig egal ob es sich um eine Flinte oder eine Büchse handelt, dem die Begriffe existieren im Gesetz nicht. Oder zeig mir, wo der Erwerb von Flinten im Gesetz überhaupt geregelt wird.
  18. In Deutschland sind Flinten gar nicht allgemeingültig definiert. Es kann sich also jeder seine eigene Definition stricken. Ob da das Laufprofil oder das Patronenlager entscheidend ist, genau das ist doch seit 14 Seiten hier der Streitpunkt.
  19. Fyodor

    CED 7000

    Naja... COP-shop Preis: 290,-€ Originalpreis: 129.00$ = ca. 100,-€ Finde ich schon richtig krass, den Aufschlag. Zumal die Geräte laut Hersteller in Europa nicht verkauft werden dürfen, da sie keine CE-Kennzeichnung haben.
  20. Ja, sie ist geeignet um an der Disziplin teilzunehmen. Nein, sie ist nicht geeignet um zu gewinnen. Das sind aber viele andere Waffen auch nicht. Denen man aber die Zulassung nicht streitig macht.
  21. Sage ich doch. Man darf auch ganz bewußt mit Waffen antreten, mit denen man keinen Blumentopf gewinnen kann, schließlich muß auch jemand letzter werden. Solange sie nicht durch die Sportordnung ausgeschlossen ist.
  22. Nein. "zugelassen": Das heißt, die Waffe ist von dieser Disziplin nicht ausgeschlossen. "erforderlich": Das heißt, Du verfügst noch nicht über eine für die Disziplin zugelassene Waffe. Es heißt aber NICHT, daß man damit konkurrenzfähig sein muß. Sondern nur, daß man startberechtigt ist. Wäre die "Geeignetheit" nachzuweisen, dann müßten alle Schützen in einer Disziplin mit der gleichen Waffe starten, nämlich mit der "besten" verfügbaren. Alles darunter wäre nämlich nicht "geeignet" oder "konkurrenzfähig".
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