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Fyodor

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  1. Ja, natürlich. Die .38spl Pfefferminz-Ladung ist erheblich sanfter. Also beim ersten Mal mit den Airsoft gut aufpassen und fest in die Schulter ziehen, damit es nicht weh tut.
  2. Sind Deine Waffen als Werte gesondert versichert? Wenn nicht, gibt es zwei Möglichkeiten: Sie sind über die Hausratversicherung versichert, wenn sie günstig genug sind Sie sind gar nicht versichert, wenn sie sehr teuer sind In beiden Fällen greifen die Bedingungen der Versicherung NICHT.
  3. Stimmt. Dann werden sie gesondert versichert, und nicht über den Hausrat. Dann wiederum gelten für den Schutz der Werte (nicht der Waffen als solche) natürlich die Bedingungen der Versicherung. Logisch. Um diese Waffen geht es aber in der überwältigenden Mehrheit nicht.
  4. Die meisten Waffen sind keine Wertgegenstände sondern Hausrat.
  5. Die sind mir schon x-fach verloren gegangen. Ich binde sie mittlerweile fest. Dann geht es.
  6. Ohne den Paragraphen zitieren zu können, gehe ich davon aus dass nicht.
  7. Da das Ding gewerblich in Deutschland angeboten wird gehe ich davon aus dass eine CE-Erklärung vorhanden ist, und es einen benannten Ansprechpartner in der EU gibt. Dieser wird die Fragen beantworten können. Sollte das nicht der Fall sein, wäre das ein klein wenig ungünstig...
  8. Der Käufer muss nachweisen, der Verkäufer prüfen. Große Nachforschungen anstellen muss er nicht.
  9. Er hat eine Versandadresse bekommen. Das muss, gerade bei Verdacht da stimmt was nicht, nicht unbedingt die echte Anschrift sein.
  10. Es gab keine Kopie des Jagdscheins, sondern eine Jagdscheinnummer als Text. Und keine Kopie des ausweises, sondern eine Versandadresse. Diese kann irgendwo sein, nicht zwingend der Wohnort.
  11. Die genannte Versandadresse muß nicht der Wohnsitz sein. Es gibt verschiedene Gründe, warum Pakete, auch Waffen, gerade nicht an die Meldeadresse geschickt werden sollen.
  12. Hat Herr Merlin aber auch nicht erhalten. Nur eine Jagdscheinnummer und etwas das eine NWR-ID sein könnte. Die nutzt beim Privatverkauf aber nicht viel, da der Verkäufer diese nicht überprüfen kann.
  13. Und genau das ist es, was ich gesagt habe. Der Käufer teilt mir mit, welche Behörde zuständig ist und den Namen des SB. Ich selbst suche mir dann über die öffentlich zugänglichen Kanäle den Kontakt heraus. Aber welche Behörde überhaupt zuständig ist, das muß mir der Käufer mitteilen. Wie sonst soll ich das sonst wissen? Beispiel: Käufer Hans Bauer aus Neustadt kauft ein Jagdgewehr, und nennt Dir seine Jagdscheinnummer. So, wie prüfst Du das nach? Nein, es ist zumutbar, den Kontakt zur Behörde selbst zu finden. Es ist nicht zumutbar die zuständige Behörde zu ermitteln. Und solange keine Waffe verschickt wird, passiert mir waffernechtlich gar nichts.
  14. Nein, ist es nicht. Es ist sein Job die EWB mit zumutbarem Aufwand gegenzuprüfen. Aber anhand einer Versandadresse die zuständige Behörde selbst zu ermitteln, nicht. Das ist in jedem Landkreis anders, und der Käufer weiß es. Er soll es einfach sagen.
  15. Jein. Es kann durchaus der gleiche Schrank sein. Als Waffenschrank ist der Inhalt jedoch über die einfache Hausratversicherung versichert, da es sich regelmäßig NICHT um hohe Werte handelt die Diebe anziehen, wie sie in Wertschutzschränken verwahrt werden. Daher sind die besonderen Anforderungen an den vollen Versicherungsschutz nicht anwendbar.
  16. Die ist gerade mal die Hälfte von dem was aktuell für auf halbauto umgebaute bezahlt wird!
  17. Neuuser, weiß alles, kann alles, ist der beste und tollste, und pöbelt rum. Einfach ignorieren. Es sind gerade Ferien, er fühlt sich groß und stark, lass ihn den Spaß. Aber alleine.
  18. Das ist Quatsch. 2/6 ist kein absolutes Verbot. Sondern das steht "in der Regel" dabei. Was bedeutet, es gibt Ausnahmen. Wenn der SB das schriftlich, üblicherweise in der WBK selbst, erlaubt, dann gibt es da auch keine Probleme. Mit selbst sind mehrere solcher Fälle persönlich bekannt. Bei Westernschützen könnt das häufiger vor, weil wir für diese Disziplin vier Waffen brauchen. Da machen viele Behörden Ausnahmen, so dass man alles gleichzeitig erwerben darf. Oft mit der Auflage danach ein ganzes Jahr auszusetzen, aber nicht immer.
  19. Frag Deinen SB. Beides sind Probleme bei denen er helfen kann wenn er will. 1. Es gibt Behörden die erlauben den Ersatz einer Waffe durch eigene andere, sofern das selbe Bedürfnis gilt, und nur in der Zeitspanne in der dir sie Bescheinigung noch gälte. Sehr selten, aber möglich. 2. Die Behörde darf auch einen früheren Neuerwerb erlauben, aber mit vollständigem Papierkram. Gerade wenn eine andere Waffe dafür verkauft wurde. Aber auch hier, selten, aber möglich. 3. Die Behörde kann eine Erlaubnis für den vorübergehenden Besitz der Munition ausstellen. Wenn Du gleichzeitig die alte Waffe austragen und die EWB für die neue im gleichen Kaliber eintragen lässt, kann das gut möglich sein dass die Behörde da mit spielt. All diese Möglichkeiten hat die Behörde. Gerade Nr.3 halte ich für einigermaßen realistisch. Ein Recht darauf hast Du nicht.
  20. So wie früher mit der WBK, als die noch immer zur Eintragung zum Händler musste. Per Post vorab.
  21. Das ist in dieser Absolutheit falsch. Per Spedition geht das schon. Lohnt sich für unsere Probepäckchen halt nicht.
  22. Das ist ein recht neuer User, der vor allem pöbelt. Irgendwo müssen Ferien in der Unterstufe sein.
  23. Ich würde ja gerne mal dass Zertifikat der Fachfirma sehen die den Schrank bei ASE angedübelt hat. Er ist ja der Meinung, ohne geht nicht. Ich weiß aber nicht wie sowas aussieht. Würde mich einfach mal interessieren.
  24. Habe ich doch geschrieben, dass ich nicht genau weiß wie der Eintrag aussieht. Aber jede Waffe hat eine eigene WBK, und die Person bei der sie zu Hause liegt ist dort eingetragen.
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