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Mit Leihschein noch nie ein Problem gewesen. Ebensowenig mit gegenseitigem Eintrag in die WBK. Allerdings bedeutet das auch dass der Bedürfnisnachweis für neue eigene Waffen schwieriger wird.
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Erstens wäre es trotzdem extrem teuer, und zweitens ist es tatsächlich bei den meisten Sportwaffen nicht zu begründen warum sie für die Jagd absolut nicht zu gebrauchen sind. Ein Feinvisier oder ein perfektes Finish sind kein Hinderungsgrund. Richtig, als Jäger Sportwaffen zu bekommen ist ja auch nicht so schwer, andersrum ist das Problem.
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Das ist leider, wie ASE schrieb, nicht entscheidend. Sondern allein ob die Waffe zugelassen nach Sporthandbuch ist. Andersrum ist es genauso. Ein Freund von mir (gleiche Behörde) war schon lange Sportschütze bevor er den Jagdschein gemacht hat. Er wollte dann noch eine sehr kurze Waffe für das Revier. Die Behörde verwies auf die vorhandenen sportlichen Kurzwaffen, und forderte für alle sportlichen Kurzwaffen ein Gutachten eines Sachverständigen, das darlegt warum keine davon zur Jagd verwendet werden kann.
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Nachdem ich diese versteckte Beleidigung gelesen habe, ja. Hättest Du denn das einfach weg gelassen, hätte ich auch inhaltlich geantwortet.
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Das ist aber nett von Dir...
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Ja Das ist es eigentlich überall. Im Gegenteil, wenn man eine sportliche Waffe erwerben will muss man alle vorhandenen Waffen angeben. Ansonsten müsste man auch einige Waffen doppelt kaufen, einmal für Jagd, einmal für Sport. Das wäre komplett Unsinn, zumal ein reiner Jäger einen reinen Sportschützen die Waffe für den Sport ausleihen darf oder andersrum. Und deshalb darf jemand der beides Jäger und Sportschütze ist die Waffen auch selbst für beide Zwecke benutzen. Das ist die Argumentation meines Verbandes warum ich Jagdwaffen auf dem Antrag angeben muss, und auch die Begründung der Behörde warum ich keine zweite jagdliche Kurzwaffe bekomme, wenn sportliche vorhanden sind. Das würde ich noch nicht mal so pauschal sagen. Eine gewisse Kontrolle wer Waffen erwerben darf finde ich nicht verkehrt. Und es ist über die EU fest vorgegeben, das bekommen wir nicht wieder weg. Aber es ist nötig es stark zu vereinfachen. Zum Beispiel Erwerbsstreckung und Anschein für Sportschützen weg, beides bringt keine Vorteile für die Gesellschaft. Und auch die Einzelanträge für Waffen können entfallen. Wer als zuverlässiger Sportschütze oder Jäger überprüft und bestätigt wurde, ist mit zwanzig Waffen keine größere Gefahr für die Gesellschaft als mit einer Waffe. Also ein digitales Waffenregister, auf einer Plastikkarte, ohne physische Eintragungen, ohne Einzelanträge für Voreintrag, Fertigeintrag, Munitionserwerb, das würde reichen. Karte ist vorhanden, also Waffe und Munition kaufen nach Belieben. Das würde völlig reichen, und wäre EU-konform.
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Ich bin zwar im Eingangsbereich einer anderen Behörde, aber auch bei uns sind Sport und Jagd als Bedürfnis nicht richtig getrennt. Ich bekomme auf den Jagdschein auch keine zweite Kurzwaffe, weil ich sportliche Waffen besitze die ich nutzen könnte. Andersrum kann ich auch keine Sportwaffe bekommen wenn eine der Jagdwaffen in der gewünschten Disziplin einsetzbar wäre.
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Nein. Sichere Handhabung geht ganz ohne treffen. Geht sogar ganz ohne Munition.
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Dann sei froh. Lief bei mir einmal andersrum. Und das beim viel längeren, intensiveren und teureren Jagdschein. Da bestand der Prüfer im Fach Waffen darauf, dass das ganz normale Brotmesser das er da vorzeigte nur von Jägern besessen werden darf. Nicht öffentlich geführt, besessen. Davon hat er sich nicht abbringen lassen, und der Punkt ging mir flöten. War der einzige, also nicht so wild. Aber selbst bei teuren Kursen kommt eben manchmal Mist rum.
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Das ist auch meine Erfahrung. Leider bei fast allen Schulungen zu dem Hobby, Wiederladen war genauso mau. Sachwissen wird da nicht viel vermittelt, geht in der kurzen Zeit auch gar nicht wirklich. Und da sich alle paar Monate die Regeln ändern, muss man sowieso ständig nachlernen.
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Vor allem bei Revolvern, aber auch bei Pistolen, sehe ich oft dass "anderswo erfahrene" Schützen diesen mit der anderen Hand um den Trommelspalt umgreifen, um ihn "richtig" in die Schießhand "einzusetzen". Da graust es mich immer wenn ich das sehe, und das ist das erste was ich den Leuten abtrainiere. Oder ständig Finger im Abzug, bei der Bewegung, beim Magazinwechsel, und bei Störungsbeseitigung. Gibt schon einiges.
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Ich habe meine noch.
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Vielleicht gehörte die Waffe mal ihm? Eine andere mögliche Verbindung ist für mich nicht nachvollziehbar.
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Ich bin froh, dass Hans jedes Jahr zur DM bei uns im Camp sein Lager aufbaut. Nicht nur ist er ein guter Schütze, sondern auch ein Quell des Wissens, und wenn er dabei ist, ist es immer lustig. Als ich ihn nach den OPs das erste Mal wieder persönlich gesehen habe sagte er was für ein Glücksfall das doch alles sei! Er spare jetzt so viel Zeit beim Fingernägel schneiden!
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Alle Hülsen profitieren von Fett beim kalibrieren.
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Nicht ganz richtig. Auch bei Ausschluss der Sachmängelhaftung muss der Artikel der Beschreibung entsprechen. Wissentlich nicht funktionsfähige Artikel als funktionsfähig zu verkaufen ist Betrug, das hilft auch kein Haftungsausschluss. Wenn die Ware nicht ausdrücklich als defekt verkauft wird, muss der Käufer davon ausgehen können dass sie zumindest funktioniert.
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Bayerischer Sportschützenbund - Großkaliber-Kurzwaffe - Vorgaben zur Lauflänge
Fyodor antwortete auf Tilmann's Thema in Waffenrecht
Das auf keinen Fall. Das Bedürfnis wurde mit einer Lauflänge von 100mm bestätigt. Auch wenn das nicht im Voreintrag drin steht, würde ich keine Waffe kaufen, für die das Bedürfnis nicht nachgewiesen werden kann. -
Weder noch. Waffenrecht ist Symbolpolitik, praktisch immer. Als Ordnungsrecht ist das Waffengesetz weder gedacht noch geeignet Sicherheit herzustellen. Und es versucht noch nicht mal gegen illegale Waffen vorzugehen. Im Gegenteil, immer mehr Waffen und Gegenstände die im Waffengesetz eigentlich gar nichts zu suchen haben gehen ohne Umweg direkt den Weg vom Spielzeug zur verbotenen Waffe, und wandern damit in großer Zahl in die Illegalität. Dann gibt es mittlerweile sehr viele Sachverhalte, die ganz offen als einziges Ziel haben die legalen Waffenbesitzer zu verunsichern, indem sie verboten sind ohne Strafe, aber mit Verlust der Zuverlässigkeit. Die Vermarktung des SixNeedlers hat diese Reaktion provoziert, und dass da was kommt war absehbar. Das ändert aber nichts daran dass das Gesetz mal wieder im unüberlegten Schnellschuss verunstaltet wurde. Die Aussage des Ministers würde ich nicht überbewerten. Mit etwas gutem Willen kann man das auch als Kompliment für besonders kreative Ideen sehen.
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Genau das habe ich doch geschrieben, den Fehler habe ich früher auch gemacht. Im Gesetz ist kein Grundkontingent genannt. Sondern nur das ÜK. Und das steht sie nicht dabei!
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Ich habe den Denkfehler auch lange gemacht... Im Gesetz ist NICHT angegeben dass es für das Grundkontingent erleichterte Bedingungen gibt, und alles andere ist ÜK. Sondern das Überkontingent ist definiert, für das erschwerte Bedingungen gelten. Und das sind mehr als drei lange HA und mehr als zwei KW. Alles andere ist Grundkontingent. Das für VSRF kein ÜK definiert ist, gelten die allgemeinen Regeln, die für das sogenannte Grundkontingent.
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Die würde ich gar nicht im Keller lagern, sondern gut belüftet draußen. Höchstens noch in einer Garage, die sind nie dicht.
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Grundsätzlich schon, wenn Du ihnen genügend Schränke zur Verfügung stellst. Und in der EU als rechtlich verantwortlicher Vertreter des Herstellers auftrittst. Die Prüfung ist übrigens zerstörend, das heißt Du musst eine Anzahl Schränke (ich glaube ich habe mal was von vier gehört) zur Prüfung schicken, die verloren sind.
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Aber nein. Das sind doch nur redaktionelle Fehler, die den Politikern so dermaßen peinlich sind, dass sie sie in Nullkomaanix korrigieren werden.
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Beiderseits des Atlantik freie Teile rüber zu bekommen ist gar nicht so einfach. Ich habe das erst kürzlich versucht, eine Feder und ein Öffnungshebel für eine Querflinte. Ich war am Ende nicht erfolgreich. Der Händler in den USA braucht eine Exporterlaubnis für alle Waffenteile, egal wie klein und unbedeutend. Unterhalb einer gewissen Grenze bekommt er die ganz einfach, kostet halt 50 USD extra. Das Problem: um die Exporterlaubnis zu bekommen, muss ich eine Importerlaubnis vorweisen. Die gibt es für freie Teile nicht da nicht nötig, und auch eine Bestätigung dass keine benötigt wird bekam ich nicht, weil für diese Bestätigung keine Behörde zuständig ist. Am Ende hatte ich zwei Dutzend E-Mails an ein halbes Dutzend Behörden geschrieben, keine Ahnung wie viele Telefonate geführt, und habe nach einem knappen halben Jahr dann doch aufgegeben. Wäre das Teil in Deutschland reglementiert wäre es viel einfacher gewesen.
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Toni labert halt mal wieder und will geheimnisvoll klingen. Die ersten zwei Seiten Treffer bei Google sind vor allem die Kunsthalle Mannheim. Aber Hauptsache vom Thema abweichen, geheimnisvoll daherreden, und etwas Opfer spielen.