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Ist aber was dran. Man führt auch ein Fernrohr automatisch an das dominante Auge, die Klorolle ebenso.
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Bezüglich Reihenfolge, wenn eine Waffe hauptsächlich für den Spaß an der Freude ohne Ambitionen sein soll: diese im Kontingent erwerben. Denn bei ÜK-Waffen muss auch zum weiteren Besitz ein Bedürfnis nachgewiesen werden, am einfachsten geht das mit Wettkampfteilnahmen.
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@Nebu88 Welche Disziplinen möchtest Du mit den Waffen denn schießen? Einfach nur "ich will halt einfach drei 9mm haben" ist halt schwierig. Die erste ist IPSC Open? Also mit Comp und/oder Optik? Dann könnte die zweite für 25m offenes Visier sein, das darf abgesehen vom Visier sogar die gleiche Waffe sein. Und Revolver gibt es dann auch einige Möglichkeiten. Wichtig ist aber was Du haben willst und für was.
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Da kenne ich den BDS aber auch anders. Natürlich gibt es ein neues Bedürfnis nur, wenn es nachgewiesen werden kann. Dazu gehört aber kein Umbau an der Waffe. Sogar Optik und offenes Visier ermöglicht regelmäßig zwei Waffen, obwohl das oft sehr einfach und schnell zu wechseln wäre. Und Kompensatoren, Magazintrichter oder Abzüge (!) müssen niemals auf dem Stand zwischen zwei Starts umgebaut werden. Nein, das tun sie nicht, ganz besonders nicht der BDS. Warst Du jemals auf einer internen Veranstaltung des BDS, wo auch rechtliche Themen besprochen wurden? Delegiertentagungen zum Beispiel? Das Gegenteil ist der Fall! ABER: Der BDS muss sich bei den Bestätigungen an Recht und Gesetz halten, so schlecht wie es ist. Würde er hier "eine freiheitliche Linie vertreten", die vom Gesetz nicht gedeckt ist, hätte das sehr schnell sehr unangenehme Folgen für den BDS selbst, seine Funktionäre und alle im BDS organisierten Schützen. Ich ärgere mich auch gerade, dass ich die Ersatzwaffe die schon bezahlt beim Händler liegt nicht mit nach Hause nehmen darf. Da mache ich aber dem BDS keinen Vorwurf, derjenige der das Bedürfnis bestätigt muss sicher sein dass es wasserdicht ist, hat er Zweifel, unterschreibt er nicht. Er kann für Gefälligkeitsbescheinigungen persönlich Probleme bekommen, warum sollte er das tun? EDIT: Warum eigentlich immer diese Diskussion über Waffen im gleichen Kaliber? Wir sind hier nicht in DSB, sondern im BDS, das Kaliber ist hier ziemlich zweitrangig.
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Ab heute gültig: Großer Messerschein! (Aprilscherz)
Fyodor antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
"Tactical knives", also solche mit schwarzen Griffen, mit Kordel umwickelten Griffen, Griffen aus Kunststoff oder Holz oder Metall, unterliegen ebenfalls den Führverbot. Wenn die Messerscheide eine Vorrichtung zur Befestigung am Gürtel, oder theoretisch ein "Tactical knive" aufnehmen kann, ist es eine "Tactical Messerhülle" deren Zweck per Definition das Führen eines verbotenen Messers dient, und unterliegt daher einen Besitzverbot. -
Suche für 1911er Griffschalen
Fyodor antwortete auf kurzwaffen's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Andere Idee: "Sweetheard Grips" Haben die Soldaten aus den Cockpithauben abgeschossener Flieger gemacht. Durchsichtige Griffe, auf der rechten Seite kam ein Foto der Liebsten drunter (daher der Name). Die linke Seite blieb frei, so konnte man den Füllstand des Magazins sehen. -
Das ist was anderes. Natürlich können Gase sich mit Überschallgeschwindigkeit bewegen. Dann bilden sie eine Stoßwelle, und das ist das was sie Zerstörung bewirkt.
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Die Behörden schätzen dass nur 20% der in Deutschland befindliche Waffen legal sind, also 80% bereits heute in den Händen "der anderen" sind. Das allein ist schon ein Beweis dass diese Befürchtung nicht begründet ist.
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Die Schweizer Bürger haben in freier Wahl entschieden nicht der EU beizutreten, aber dem Schengen-Raum. Damit haben sie sich selbst verpflichtet alle Regeln der EU umzusetzen, ohne dass sie diese mitgestalten können. Den Bückling vor der EU haben die Schweizer selbst gemacht. Die offenen Grenzen waren wohl wichtiger.
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Jahresbericht des Landesrechnungshofs // Verschwundene Waffen aus LKA-Sammlung
Fyodor antwortete auf manfrommuc's Thema in Allgemein
Ja, aber so richtig schlimm ist das nicht. Die verschwundenen Granatwerfer sind ja nicht gefährlich. Sagt die Polizei. -
Durch irgendwen aber schon. Ich habe meine Paradedisziplin bei denen ich vorne stehen will. Und andere da habe ich einfach Spaß dabei. Da gerätst Du in die Falle der Waffengegner. Ein Sportschütze mit zwei Waffen ist genauso gefährlich wie ein Sportschütze mit 30 Waffen, und ein Sammler mit 100 systematisch gesammelten Waffen genauso wie ein "Anhäufer" mit 100 nach reinem Gefallen ausgesuchten Waffen. Eine Anhäufung nach Geschmack ist nicht gefährlicher als eine Sammlung nach Plan. Sowohl als auch. In meiner Gehaltskasse gäbe es noch genug erhältliches, aber so ein freies Thema wird nicht genehmigt. Wir diskutieren hier zwar sehr interessant, aber mittlerweile am Thema vorbei.
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Also genau das was eine Sammlung ist. Kein Briefmarkensammler darf nur Marken einer Nationalität sammeln, sondern kreuz und quer was er will. Was das Waffenrecht hier fordert ist auch ständig wiederholende gleiche Sammlungen durch Personen die eigentlich schon alles wissen über das Thema, die tatsächlichen Gegenstände also eigentlich gar nicht mehr zum Erkenntnisgewinn brauchen. Sondern nur zum "anhäufen", nur eben mit behördlich abgesegnetem System. Ich persönlich interessiere mich für die technische Entwicklung. Mich interessieren Modelle die etwas zuerst oder als erste erfolgreich geschafft haben, die in ihrer Zeit technisch etwas besonderes waren. Weiter über Jahrhundert und Nationalitäten. Meine Sportwaffen suche ich mir unter anderem danach aus. Natürlich gewinne ich dann eben nicht den Titel damit. Ja und? Jeder Platz muss belegt werden, auch der letzte. Nur wenige Waffen die ich besitze wurden nach 1930 entwickelt. So eine Sammlung ist in Deutschland nicht so einfach umzusetzen.
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Leider ist das einfache Sammeln von Waffen in Deutschland nicht vorgesehen. Es muss einen höheren Ziel (kulturhistorisch bedeutsam) und streng geregelt ablaufen. Gefühlt haben wir in Deutschland hunderttausend Sammler von deutschen Militärwaffen vor 1945 oder Waffen von Walther. Aber einfach sammeln was gefällt geht nicht.
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Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Fyodor antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Waffen. Ich habe einen 260kg B-Schrank aus Altbesitz. Da ist mechanisch Platz für 20 Kurzwaffen drin, juristisch aber nur für 10. -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Fyodor antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Mein für Kurzwaffen gedachter 1er Würfel ist jetzt halbvoll mit Magazinen. Im B-Schrank wäre physisch noch Platz für mindestens 10 weitere kurze, aber juristisch ist er voll. Schade. -
Das Thema mit der Mitgliedschaft im Verband ist ja nun nicht mehr neu. Dort sollte er ebenfalls gemeldet sein. Wenn ich an meine eigene Sachkunde und die Infos vom Stammtisch zurückdenke ist es ehrlich gesagt ganz positiv wenn er hier und nicht dort fragt. Ich habe in meinem Sachkundekurs damals zwar gelernt eine CZ-Pistole zu zerlegen, aber nicht wie ich die Nachweise für eine WBK richtig erbringe. Eine 1911 zu zerlegen, oder einen Selbstlader sicher zu entladen habe ich dort auch nicht gelernt, weil Sportschützen sowas nicht brauchen.
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Nein, im Grundsatz nicht. Wobei ich diese Forderung auch in gewisser Weise verstehen kann, wenn man die Prämisse dass das Waffengesetz den Waffenbestand gering halten und an ein Bedürfnis knüpfen soll als gesetzt sieht. Da ich alle Sportwaffen mit einer ernstgemeinten sportlichen Begründung erworben habe, erfülle ich diese Anforderung ohne Nachdruck von ganz allein. Und wenn ich alle Anforderungen erfülle bin ich persönlich nicht eingeschränkt und hätte gar nichts gegen das ich mich wehren müsste.
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Ich habe mittlerweile auch die Durchführungsdokumente in BW gelesen. Dort kann ich herauslesen dass BW mit jeder ÜK-Waffe Wettkämpfe sehen will. Im Gesetz steht das so nicht drin, aber das zu erfüllen wäre für mich kein großes Problem, dafür habe ich die ja auch mal gekauft. Aber selbst dort kann ich nicht herauslesen dass ich mit jeder ÜK-Waffe 12/18 mal auf den Schießstand müsste. Da setzt wohl meine Behörde selbst da noch was oben drauf. Richtig irre wird es aber an anderer Stelle: sportschießende Jäger. Denn hier möchten die auch die Jagdwaffen zum Kontingent zählen, mit entsprechenden Anforderungen. Nach welchem System das jetzt eine reine Jagdwaffe ist die nicht darunter fällt und welche doch, weiß ich nicht.
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Wir haben mittlerweile Kontakt.
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@ASE Ich wollte Dir eine PN schreiben, geht aber nicht. Kannst Du schauen ob a dein Postfach voll ist? Oder kann ich Dich anders erreichen?
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Bedürfnis 357 Magnum obwohl vorher hauptsächlich 9mm Kal 22
Fyodor antwortete auf domijan1992's Thema in Waffenrecht
Erlaubnispflichtige Waffen reicht. Das Kaliber ist dabei egal.- 19 Antworten
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- bedürfnis
- kaliber 22
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Im Gesetz. Die Verwaltungsvorschriften dürfen dem Gesetz eigentlich nicht widersprechen. Deshalb habe ich zuerst dort nachgesehen.
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Ich war mir über den genauen Wortlaut nicht mehr sicher und habe deshalb nochmal nachgelesen. @karlyman liegt richtig. Laut Gesetz sind es erschwerte Bedingungen für mehr als drei HA-LW und zwei KW. Repetierflinten sind hier nicht erwähnt. Es sind keine erleichterten Bedingungen für weniger als diese. Ich hatte die Formulierung andersrum im Kopf. Für den Besitz (nach Erwerb) ist es für ÜK leider sehr schwammig formuliert. §14(5) lese ich auch so dass der Nachweis für jede Waffe ÜK zu erbringen ist, allerdings eben nur "zum Wettkampfsport benötigt" und "regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen". Nichts von 18/12 mal Training.
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Genau. Beim Erwerb reichen 27 Termine in 18 Monaten mit irgendwelchen erlaubnispflichtigen Waffen für den Erwerb von vier neuen. Beim weiteren Besitz müssen es dann plötzlich 108 Termine im gleichen Zeitraum mit diesen vier bestimmten Waffen sein. Selbst ich schaffe das nicht, und ich bringe die Hälfte der Wettkampfurkunden meines gesamten Vereins nach Hause. Wenn diese 18/12 für den Weiterbesitz überhaupt anzuwenden sind, dann sind es weiterhin 18/12 mit beliebigen erlaubnispflichtigen Waffen. Ganz streng ausgelegt wäre es 18/12 pro zwei Waffen, aber so lese ich das nicht. Nein, das wurde während des Abgleichs der Seriennummern nebenbei erwähnt, weil man ja großzügigerweise bei der ersten 5-Jahres-Kontrolle das noch nicht verlangt, aber schon sehen würde dass das für mich ein Problem gäbe. Breitensport ist beim Schießen wohl nicht gern gesehen. Das wäre für mich kein Problem, alle ÜK-Waffen werden sportlich eingesetzt, und dir auf der gelben auch zum Großteil. Ich habe kürzlich auf anderen Gründen darüber nachgedacht ein paar Waffen die mir nicht die Freude bereiten wie erhofft wieder zu verkaufen, bisher hatte ich aber keinen juristischen Grund dazu. Was uns leider nicht davor schützt.
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Auch so kann man es lesen. Die von mir genannte Argumentation wird aber leider (und auch in gewisser Weise nachvollziehbar) von vielen Behörden so gelebt. Ich bin selbst von diesem Mist betroffen. Meinen Behörde war gestern zur Aufbewahrungsnachschau bei mir und hat mir so nebenbei mitgeteilt dass sie bald für ÜK-Waffen 18/12 pro Waffe plus Wettkämpfe verlangen. Rein numerisch ist das bei mir gar nicht möglich. Siehe anderen Thread.