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Fyodor

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  1. Richtig. Der Anker in der Wand. Nicht die Schraube.
  2. Bei uns ist das ähnlich. Wir haben kein Vereinsheim, die Vereinswaffen liegen bei verschiedenen Schützen zu Hause. Von denen hat jeder die entsprechenden Vereins-WBKs bei sich zu Hause, in denen er als "Aufsichtsperson" eingetragen ist. Wie genau dieser Eintrag aussieht weiß ich nicht, aber er ist (im Gegensatz zum gemeinsamen Eintrag in die WBK eines Partners) nicht schädlich für den eigenen Waffenerwerb.
  3. Richtig. Die Bohrungen in meinen Schränken sind aber für M10. Und da reißt die Schraube bei 40 kN einfach im Gewinde ab, auch wenn der Anker in der Wand 100 kN hält.
  4. Die 50kN sind einzig für die Öse am Schrank von Bedeutung. In meinem Beispiel habe ich geschrieben dass es nicht möglich ist, und daher auch nicht vorgesehen, dass die Schraube die 50kN hält. Die reißt bei 40kN ab, und wenn sie mit der Wand aus einem Stück gefräst wurde. Die 50kN sind wichtig für die Öse. Diese hält mehr aus als die Schraube. Absichtlich, damit beim abstemmen von der Wand eben die Schraube reißt, und nicht die Rückwand des Tresors wie eine Sardinenbüchse geöffnet wird.
  5. Bei 3D Druck in Stahl oder anderen Metallen gibt es mittlerweile genug Firmen die das professionell machen. Ich habe sehr gute Erfahrungen mit protolabs gemacht.
  6. Ich verstehe nicht warum machen hier einer abzugehen schreibt wenn sie möglichst alle möglichst tief in irgendwas rein reiten können. Man darf keine Behörde fragen welche zusätzlichen Maßnahmen die auch ausdenken können. Denn da sind sie sehr kreativ. Das bedeutet aber noch lange nicht dass es rechtens ist. Entscheidend ist das Gesetz und was in der dort angezogenen Norm steht. Wenn die Norm eine Verankerung nicht vorschreibt, dann ist die keine Pflicht zur Erfüllung der Vorgaben. Was der Hersteller ins Handbuch schreibt bezieht sich immer auf die Versicherbarkeit.
  7. Die 50kN betreffen nicht die Verankerung am Gebäude, sondern die Festigkeit der dafür vorgesehenen Hülse im Tresor. Damit wird sichergestellt dass nicht der Tresor das schwächste Glied ist. 50kN als Punktbelastung halten die allermeisten Wände nicht aus. Als Beispiel: Ab meinen Tresor ist die Bohrung an der Rückwand für eine M10 Schraube vorgesehen. Diese hält aber nur 40kN Zuglast stand bevor sie reißt. Bei schräger Belastung noch weniger. Eine Verankerung mit einer einzelnen M10-Schraube kann die 50kN also völlig unabhängig vom Aufbau der Wand gar nicht halten.
  8. Nicht jeder wohnt im massiv gebauten Eigenheim. In Dachwohnungen kann man oft nur in Gipskarton "verdübeln". Das kann man auch gleich bleiben lassen. Abgesehen davon ob sinnvoll oder nicht, ist im Gesetz bei manchen Schutzklassen explizit vorgeschrieben wann sie verankert werden müssen. Da kann man implizieren dass wenn es unter bestimmten Voraussetzungen vorgeschrieben ist zu verankern, dass es in allen anderen Fällen oben nicht vorgeschrieben ist. Wenn der VdS "auf der Norm aufbaut", dann sind diese Vorschriften aber eben ganz explizit nicht Bestandteil der Norm, und daher nach WaffG nicht bindend. WaffG ist Bundesrecht, da sollte nicht jede Behörde ihre eigenen Regeln die nicht in Gesetz stehen erfinden.
  9. Die Behörden dürfen anderweitig entscheiden, aber warum sollten sie das tun? Es ist doch nur Dein Geld, für einen neuen, aktuell Schrank. Das interessiert die Behörde nicht. Optisch nach handwerklicher Arbeit vielleicht. Sicherheitstechnisch eben nicht. Es geht weder um Sicherheit noch Werte. Die meisten Waffen die Sportschützen und Jäger nutzen, sind versicherungstechnisch einfacher Hausrat. Waffen werden auch nur sehr selten gestohlen, für Gelegenheitseinbrecher sind sie uninteressant, und wenn bestimmte Waffen gezielt gesucht werden, dann bringen sie Dich dazu den Schrank zu öffnen. Es geht darum den Zugriff durch den berechtigten Besitzer zu verlangsamen, und den bloßen Besitz zu verteuern. Die Schränke sind hauptsächlich Vergrämung. Sonst nichts.
  10. Im Gegensatz zur deutschen Bevölkerung sind sie FREIWILLIG UND SEHENDEN AUGES Schengen beigetreten...
  11. Das ist eine internationale Messe. Dort gibt es auch Sachen zu sehen die in Deutschland für Zivilisten nicht zu bekommen sind. International kommt z.B. der microRoni mit einer Lampe. In Nürnberg wird die auch gezeigt. Nur aus der Halle darf sie nicht.
  12. Warum nicht? Die Belastungen sind recht gering. Die meiste Energie bleibt im Verschluss.
  13. Ich würde es nicht nutzen wollen. Ich weiß gerne wo meine Waffen sind und wer Zugriff darauf hat.
  14. Leider ist das ganz oft ein Grund in der Politik. Ein rasiermesserscharfes Küchenmesser darf offen in der Küche liegen. Ein stumpfes, rostiges Bajonett nicht. Eine Machete wiederum ja. Warum? Weil dem Bajonett ein Geist innewohnt, der Mordlust auslöst. Genauso der zivil gefertigte MKE-Lauf, der sich durch nichts vom Behördenlauf unterscheidet, außer dem ihm innewohnenden Geist. Der eine darf in Dein Gewehr verbaut werden, der andere nicht. Es ist Unsinn. Aber so ist es nunmal.
  15. Und selbst dann geht so ein Rundumschlag nicht.
  16. Das Problem ist halt dass für uns legale Waffenbesitzer immer gleich sehr viel auf dem Spiel steht. Das riskieren, nur um "Recht zu haben"?
  17. Eine Aufsicht reicht. Bei echten Anfängern, die eine 1:1 Betreuung brauchen, würde ich aber einen "Trainer" daneben stellen.
  18. Wenn Du soviel Platz und Geld hast, dass Du alle Waffen doppelt mit Lagerplatz versorgen kannst, nur zu. Allerdings müssen alle Schränke, auch die im Kontrollraum, den Anforderungen genügen. Denn das sind die Schränke in denen Du der Behörde gegenüber behauptest, die Waffen dauerhaft aufzubewahren. Denn auch wenn die Behörden gerne die Seriennummern abgleichen, ist das nicht gesetzlicher Bestandteil der Kontrolle. Sondern die korrekte Aufbewahrung. Eigentlich ist damit einer Inaugenscheinnahme der Schränke gemeint, ob diese den Anforderungen genügen, nicht "überfüllt" sind, und wenn erforderlich korrekt befestigt sind. Die Vollständigkeitskontrolle der Waffen ist bei der Kontrolle sinnvoll, aber nicht der Hauptzweck.
  19. Du denkst logisch. Hör auf damit! Das hat im Waffenrecht nichts zu suchen!
  20. Munition getrennt ist ja OK. Aber im verschlossenen Koffer noch ein Schloss an den Abzug? Das ist Unsinn.
  21. Das sollte man beachten. Also die Munition zur Langwaffe in den Seitentaschen des Futterals ist nicht gut, in einer kleinen Extra-Tasche direkt daneben ist gut. Ein Wesentliches Teil zu entnehmen und mitzunehmen ist erlaubt, aber keine Pflicht. Bei einer Pistole der Lauf oder die Trommel eines Revolvers geht ja noch. Aber bei manchen Waffe sind die entnehmbaren Teile sehr groß, z.B. Flintenläufe, oder sie lassen sich ohne Werkzeug und viel Aufwand gar nicht zerlegen. Da muß man keine Klimmzüge machen. Und wer mit 15 Waffen zur BM anreist...
  22. Rotes Tor, Waghäuseler Hof, Cristall, Bürgerhof Waghäusel, Gasthaus Bürgerhaus Löwen, das sind die in denen ich schon war. Schützen sind denen schlicht egal, die sind zu allen Gästen gleich freundlich. Am nächsten ist das Rote Tor. Frag dort nach einem Zimmer im Keller, da ist der Eingang hinter dem Haus, da sind die schweren Koffer weniger weit und weniger beengt zu tragen. Bürgerhaus Löwen und Rotes Tor sind meine Favoriten.
  23. Praktisch gar nicht. Und wenn ein Waffenschrank aufgebrochen wird, bleiben die Waffen meistens da. Lassen sich schlecht zu Geld machen, sind auffällig, und erhöhen das Strafmaß wenn sie beim nächsten Bruch genutzt werden. Gelegenheitseinbrecher haben kein Interesse an Waffen.
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