-
Gesamte Inhalte
34.092 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Fyodor
-
Armbrustschiessen: Wo, wo nicht und was ist überhaupt der aktuelle Stand?
Fyodor antwortete auf Traugott's Thema in Bogensport
Einer von Euch zitiert Urteile, Gesetze und Vorschriften. Der andere sagt "aber die Meinung von Anwalt X ist..." Billiges Asoziale-Medien-Cancel-Culture-Sprech ohne Bedeutung. Haß ist ein sehr starkes Gefühl, und in 99,9% der Fälle wo es vorgeworfen wird nicht im Spiel. -
Oh nein, das war viel zu früh. Geht es seinen Hühnern gut? RIP "Reaktion" (SIC! - wer dabei war weiß bescheid)
-
Jein. Das Teil unbeaufsichtigt liegen zu lassen ist falsch. Trotzdem hat den Schaden jemand anders verursacht, und trägt dafür auch Verantwortung. Du kannst auch kein fremdes Auto zu Schrott rammen mit der Begründung "Der parkt aber im Halteverbot, Eigenverantwortung!"
-
Das ist kompletter Unsinn. Wenn man selbst seine Waffen pflegt muss man wissen mit was. Dass das alles keine Hautpflegemittel sind ist klar, aber da sucht man sich eben selbst aus was am besten ist, und tränkt auch nicht das Holz damit. Der Büchsenmacher hat ein vom Hersteller als ungeeignet bezeichneten Produkt verwendet, das potentiell gesundheitsschädlich ist. Er hat den Kunden vorher nicht darüber informiert. Du solltest nicht vergessen dass gewerblich andere Maßstäbe gelten als privat. Die Verwendung gesundheitsschädlicher Mittel ist da ganz schnell Körperverletzung. Dazu kommt, dass der Kunde hier die Waffe danach nicht mehr ohne Einschränkung nutzen kann. Und Du empfiehlst ernsthaft Folie? Würdest Du auch freiwillig Plastikfolie über Deinen Autositz ziehen, natürlich nur vorübergehend für die nächsten zehn oder fünfzehn Jahre, bis das vom Hersteller nicht dafür freigegeben Reinigungsmittel das die Werkstatt bei der "Tiefenreinigung" benutzt hat verflogen ist? Wenn nicht, wo ist der Unterschied?
-
Juristisch kann ich dazu nichts sagen. Aber ich denke beide sind nicht unschuldig. Der Besitzer der Luxuswaffe darf diese nicht unbeaufsichtigt liegen lassen. Wäre sie beaufsichtigt gewesen, hätte er spätestens nach der ersten Hülse eingegriffen. Der andere Schütze hat aber ebenso darauf zu achten dass er keinen Schaden verursacht an fremdem Eigentum. Hätte er aufgepasst, hätte er auch nach der ersten Hülse eingreifen müssen. Meine laienhafte Einschätzung sagt, dass der Besuch einer öffentlichen Schießstätten mit gewissen Risiken einhergeht. Dass eine einzelne Hülse vom Nachbarn auf meiner Waffe landet gehört dazu. Nicht aber dass ein Holzschaft dutzendfach von leeren Hülsen vermackt wird. Beide haben ihren Anteil dazu getan dass es zu dieser Situation kam. Alleinige Schuld beim einen oder anderen kann ich (als Laie) nicht erkennen.
-
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
Fyodor antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Ich haben vom LV7 schon drei verschiedene bekommen. Genau das meinte ich ja, ein offizielles gibt es nicht. -
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
Fyodor antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Der BDS hat ja kein "offizielles" Schießbuch. Ich bin auch in BDS, und mein Büchlein unterscheidet seit jeher KW und LW. Unnötigerweise auch noch nach KK, GK und Druckluft. Disziplin oder Ergebnis stehen nicht drin, ich trainiere aber auch keine Serien, weil ich die in Wettkampf auch nicht schieße, würde also gar keinen Sinn machen. Alle Termine sind grundsätzlich mit eigenen Waffen geschossen, außer ich schreibe es explizit dazu. Bisher hat das immer gereicht. -
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
Fyodor antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Warum? Das wird nicht verlangt. -
Eine Einschätzung der Antifa würde ich jetzt nicht gerade als Primärquelle nehmen. Wenn ein Idiot an einem regulären Schießkurs teilnimmt ist das für die ein paramilitärisches Training, und rechtsextrem ist für die auch jeder rechts von Stalin.
-
Der ist überall verschwunden. Auch auf Facebook seit ebenfalls 2022 nichts mehr.
-
Ja. Aber bis das geklärt ist dauert, kostet Zeit und Nerven und Geld. Und zwar das des Untertanen, nicht das der hohen Herren auf dem Amt.
-
Die Gerichte hier im Regierungsbezirk sehen das Waffenrecht wohl nur als grobe Leitlinie und Mindestmaß dafür was man den Leuten noch so alles zwischen die Füße werfen kann.
-
Das kann man meines Wissens nicht als Wohnsitz anmelden und mit Waffenaufbewahrung wird auch schwierig.
-
Die Frechheit die meine Behörde in fünf Jahren von mir fordern will, habe ich an die Verbände weitergegeben. Ernüchternde Antwort: Es ist bekannt, es ist klar rechtswidrig, aber die Gerichte im Landkreis fällen in Waffenrechtssachen auch klar rechtswidrige Urteile. Meine Optionen sind: vorher aus der Region wegziehen oder auf ein besseres Gesetz hoffen.
-
Genau dafür sind sie ja auch gemacht. Aber da war ich eben doch überrascht wie gut sie treffen. Stimmt, hast Recht. Der Schweizer Begriff für Platzpatronen.
-
Die sind sogar ziemlich präzise. Im MG haben wir die aber nicht wirklich benutzt, aus dem gleichen Grund warum wir dort nur die Platzpatronen aus Messing, und nicht die grünen aus Plastik benutzt haben: nach hundert Schuss fangen die Hülsen an im Lager zu kleben.
-
Ich meine der hatte keine Rollen. Ist aber eine Weile her, und ich habe das MG damals nicht selbst benutzt, nur ein Stück geschleppt. Aber: das blaue Zeug ist keine Üb-Mun (aka Manöver-, Markier- oder Platzpatronen), sondern scharfe Munition mit einen irre schnellen aber irre leichten Geschoss für Training auf dem Kurzwaffenschießstand, und stark reduziertem Gefahrenbereich.
-
Da geht es um das vergleichsweise neue Verbot von normal großen Magazinen und deren Teile. Die Frage bezieht sich aber auf das Verbot mehr als zehn Schuss laden zu dürfen, das schon sehr viel älter ist. Ich löse auf: Die Politiker wollten einfach irgendwo eine Grenze ziehen, weil es kann ja nicht sein dass das jeder einfach so... also die häufigste Begründung für Verbote: sie wollten uns halt irgendwie was verbieten. Logik und Begründungen braucht es da nicht.
-
Das liegt eher an der aktuellen politischen Mode, kleinste Vergehen mit gigantischen Strafen zu versehen.
-
Die Strafhöhe ist völlig egal, wenn sie für opferlosen Papierverbrechen verhängt wird. Sobald es tatsächlich zu einer Tat mit so einem Messer kommt wird die Frage ob der Täter das Messer dort überhaupt dabei haben durfte gar nicht erst gestellt. Denn in Deutschland addieren sich Strafen nicht.