Zum Inhalt springen

Fyodor

FvLW Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    33.876
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Fyodor

  1. Einfach weiter beantragen. Ich habe mittlerweile vier Stück. Meine Behörde berechnet pro Vorgang, also immer etwas warten und dann einen ganzen Schein auf einmal füllen lassen.
  2. Das muss er nicht tun. Wenn er am Deine von Dir angegebene Anschrift adressiert hat, kann er gar nicht mehr tun. Der Ablageort ist Vertragsbestandteil zwischen DHL und Empfänger, der Versender ist da außen vor. Ich habe ganz bewusst keinen Ablageort angegeben, und jedesmal wenn das Paket trotzdem irgendwo draußen steht melde ich das der DHL. Wenn DHL ein Paket an Dich in der Verfolgung als zugestellt anzeigt, dann gab es auch eins. Die DHL schummelt da nicht. Die Art des Kundenumgangs geht natürlich trotzdem nicht.
  3. Was heißt da einfach? Kennst du die Wohnsituation des TE? Oder die finanziellen Möglichkeiten? Auch wenn das hier möglicherweise überrepräsentiert ist, in Wirklichkeit haben die meisten Deutschen eben kein Eigenheim mit Waffenkeller und einige zehntausend Euro als Spielgeld auf dem Konto. Mein gebraucht gekaufter B-Schrank (Altbestand) wiegt leer 260 kg und den habe ich mit eine paar Freunden drei Stockwerke hoch in meine Mietwohnung schleppen müssen, jetzt steht er mangels weiterer Räume im Kinderzimmer. Ein Schrank mit gleichem Innevolume als 1er? Kannste vergessen. Also nicht immer vom Eigenheimbesitzer mit großem Keller mit Direktzugang aus der Doppelgarage ausgehen. Außerdem sind die alten Schränke, sofern rechtzeitig als Altbestand gemeldet, noch einwandfrei nutzbar. Vor der Einführung der Tresorpflicht 2003 wurden auch praktisch keine Waffen gestohlen, weil sie für Diebe einfach uninteressant sind. Die A/B-Schränke konnte man trotzdem noch einigermaßen nachvollziehen, da sie eben auch guten Schutz bieten vor abenteuerlustigen jugendlichen Kindern im Haus. Gegen echten gezielten Diebstahl helfen aber weder die A/Ber noch 0/1er. Und gegen Gelegenheitsdiebe braucht es kaum einen Schutz, weil die keine Waffen mitnehmen. Die Tresore wurden hauptsächlich eingeführt, um den Zugriff des legalen Besitzers zu verlangsamen, die Hochstufung auf 0/1 ist ein Vergrämungsmittel über den Preis. Und so muß man das auch sehen. Gesetzliche Anforderungen sind zu erfüllen, aber übertreiben müssen wir es nicht. wenn du Geld hast das Du so zum Fenster rauswerfen kannst, indem Du Dir "einfach" einen neuen 1er Schrank als Ersatz für einen intakten und angemeldeten A-Schrank kaufen kannst, dann schmeiß es bitte lieber bei mir in den Briefkasten. Die Kinder würden sich über eine weitere Woche Urlaub im Sommer sehr freuen.
  4. Eine schnelle Suche hat hunderte Modelle und sogar mehrere auf sowas spezialisierte Webshops gefunden. Sogar bei amazoon gibt es sowas.
  5. Ich hatte schon ein Loch von einer Gabelstaplerzinke einmal komplett durch. Außerdem halte ich Beratung zur Begehung einer OWI nicht gerade zielführend.
  6. Wollte gerade das gleiche schreiben. Nicht deklariertes Gefahrgut ist mindestens eine OWi. Die Folgen einer vorsätzlich begangenen OWI mit Sprengstoff für einen LWB wären mir das nicht wert.
  7. In jedem Möbelmarkt.
  8. Was hast Du denn als Versandkosten angegeben? Mehr muss der Käufer nicht dafür bezahlen. Aber da Du Dir vorher keine Gedanken darüber gemacht hast, wird es für Dich kein gutes Geschäft. Die Zeiten als DPD das für zehn Euro gemacht hat sind vorbei. Gefahrgut ist nunmal teuer.
  9. Wenn du die Erlaubnis zur Bearbeitung verbotener Waffen hast, ja. Ansonsten nicht. Diejenigen die eine solche haben, lassen sich das ziemlich gut bezahlen: In der GAZ(TM) ("Gute Alte Zeit") kostete ein 30er Magazin für die Thompson maximal 5€, eher weniger. In der SZAZ(TM) ("Sichersten Zeit Aller Zeiten") kostet ein auf 10 Schuß gekürztes Magazin ca. 100E. Wenn ich mir den Umbau ansehen schätze ich daß er, ein paar einfache Vorrichtungen vorausgestzt, maximal 5 Minuten dauert. Und davon sind zwei Minuten auf der Bandsäge. Das sind über 1 k€/h.
  10. Fyodor

    Alte gelbe WBK

    Ich weiß. Ich hätte gerne einen dritten gleichen Perkussionsrevolver, als Reserve. Ich bin mehrfach deutscher Meister und wurde letztes Jahr Vizemeister auf der EM. Dieses Jahr waren es mit knapp über 70 Wettkampfurkunden deutlich weniger als die Jahre zuvor. Aber all das ist egal, die gelbe WBK ist voll. Ich habe für diese Disziplin völlig untaugliche, aber leider laut Handbuch zugelassene, andere Revolver. Diese muss ich als Ersatzwaffe nutzen. Zwei Halbautomaten würde ich sofort bekommen. Aber der dritte 1860 Army ist derzeit für die Allgemeinheit zu gefährlich.
  11. Fyodor

    Alte gelbe WBK

    Da diese auf der grünen Karte stehen, zählen die bei den zehn gelben nicht mit. Ich mag den Begriff Überkontingent nicht. Es ist eher "Außerkontingent". Der Gesetzgeber unterstellt, dass für Sportschützen die zehn Waffen auf der gelben, sowie die fünf Kontingentwaffe ausreichen. Alles was über dieses Grundkontingent geht, oder die gelbe WBK überschreitet, Waffen die weder auf gelb noch im Grundkontingent stehen, und alle anderen werden die irgendwie ihren Weg auf die grüne WBK gefunden haben, sind eben nicht Grundkontingent. Also "Über-" bzw. Außerkontingent.
  12. Ich gehe mal davon aus dass der damit kein Problem hat. Vielleicht war es ja auch ein Versehen seinerseits. Leider ist eine schriftliche AB mit genauer Auflistung der vereinbarten Tätigkeiten nicht sehr üblich in der Branche. Wenn Du das machst finde ich das sehr gut, viele Deiner Kollegen tun das nicht. Trotzdem war es nicht sehr geschickt zuerst hier zu fragen und nicht den BüMa direkt anzusprechen.
  13. Mal so mal so. Meine Behörde hat das früher auch gemacht, jetzt aber nicht mehr. Möglich ist das natürlich, wenn die Behörde das möchte.
  14. Das hast Du absolut Recht. Eigentlich soll man ja keine Boshaftigkeit unterstellen wenn Dummheit als Erklärung ausreicht. Leider ist es unter anderem beim Waffenrecht dokumentiert, dass diese nutzlosen Schikanen und völlig unklare Regelungen mit voller Absicht so geschrieben werden, eben gerade um die Leute zu verwirren und sie ständig unter einem Damoklesschwert leben zu lassen. Es ist pure, absichtliche Bösartigkeit.
  15. Nein, das ist in keinem Bereich so. Auch die zuständige Behörde macht mal Fehler. Wenn diese durch ein Gericht als rechtswidrig beurteilt werden, werden sie korrigiert. Im besten Fall kannst Du Dich dann auf Verbotsirrtum berufen. Aber gerade beim Waffengesetz glaube ich da nicht allzu feste dran.
  16. Bei meiner Behörde habe ich das früher auch so gemacht. Einfach eine Mail geschickt, dass ich demnächst einen Antrag auf EWB einreichen werde, und sie mögen doch schonmal die Abfragen bei anderen Behörden starten. Früher hat das geklappt. Von anderen Schützen habe ich gehört dass deren Behörde das nicht macht. Und bei uns geht es angeblich auch nicht mehr. Habe schon länger nichts mehr gekauft. Einfach anfragen. Im schlimmsten Fall ändert sich nichts.
  17. Gute Zusammenfassung des deutschen Waffenrechts. Das ist gar nicht das Problem. Es kann aber auch da Gründe geben warum das nicht mehr ginge. Aber in jedem Fall ist der Erwerb einer Waffe nur mit EWB erlaubt. Diese ist nur ein Jahr gültig, und mit dem Eintrag der Waffe erloschen. Es benötigt also eine neue EWB. Und da gibt es ein Verfahren einzuhalten.
  18. Fyodor

    Springmesser

    Niemand. Es ist nicht beabsichtigt dass die Messer weitergegeben werden. Das Feigenblatt der Überlassung an Berechtigte ist im deutschen Waffengesetz üblich, um eine Entschädigung wie sie bei Enteignung vorzusehen wäre zu vermeiden.
  19. Zum Erwerb braucht es eine Erwerbsberechtigung. Nach Eintragung einer Waffe ist die erloschen. Zum Erwerb einer anderen Waffe, aus egal welchem Grund, benötigt man wieder eine EWB. Der letzte Rest innere Logik (äußere, objektive Logik lag ohnehin nur rudimentär vor) ist 2017 verschwunden.
  20. Nein. Sogar beschädigte Waffen können nicht ohne Bedürfnisnachweis ersetzt werden. Manche Behörden lassen da wohl mit sich reden, aber vorgesehen ist es nicht.
  21. Das perfide daran ist ja, dass gerade keine Enteignung stattfindet. Für die sind die Hürden nämlich tatsächlich sehr hoch. Es gab in deutschen Waffenrecht aber noch nie eine Enteignung. Bestimmte Gegenstände werden zwar als verboten definiert, aber nicht enteignet. Sondern Du bekommst eine Frist gesetzt, innerhalb derer Du diesen neu verbotenen Gegenstand einem Berechtigten überlassen musst. Du findest keinen? Dann nimmt man den Gegenstand gerne großzügigerweise kostenlos zur Vernichtung entgegen. Das ist juristisch keine Enteignung. Faktisch natürlich schon, sogar eher schlimmer, weil bei einer Enteignung entschädigt werden muss. Hier nicht.
  22. Als Händler, klar. Viele Lieferanten an einem Ort, und eventuell Messeangebote. Als Endverbraucher? Das coole Gefühl auf einer Waffenmesse zu sein. Ich war dreimal dort. Ich gehe nicht mehr. Ja, es ist ein netter Tag, für mich sind Waffen aber nichts so besonderes dass ich dort Stielaugen bekomme, tacticool bin ich auch nicht, und an meinem Kleingewerbe sind die meisten Großhändler dort nicht interessiert. Mehr als ein netter (aber teurer) Tag ist es also nicht. Warum Soldaten, die mit den ausgestellten Waffen dienstlich gar nicht in Berührung kommen, und ihre Ausrüstung ohnehin ohne eigene Wahlmöglichkeit gestellt bekommen, dort Zugang haben sollten, verstehe ich nicht. Die können nun wirklich mit gar nichts dort etwas anfangen.
  23. Völlig ungeachtet des Programms will ich überhaupt keine Partei mit absoluter Mehrheit.
  24. Deshalb wurde ja kürzlich das Wahlrecht geändert, so dass der Einfluss der Bürger auf die Zusammensetzung des Bundestages noch geringer wird. Durch die Listenwahl stehen 60% der MdB bereits vor der Wahl fest. Die Partei mit dem größten Zuspruch der Wähler kann auch in der Opposition landen. Unsere Stimme hat auf die tatsächliche Regierung und die MdB nur einen relativ geringen Einfluss. Und da die selbsternannten "demokratischen Parteien" in ihrem Verhalten an der Macht kaum noch zu unterscheiden sind, resultiert jeder mögliche Wahlausgang in einer praktisch gleichen Situation. Einzige Ausnahme wäre, wenn die AfD über 50% käme, was ich aber auch nicht hoffe.
  25. Die IWA ist eine Handelsmesse. Nicht mehr und nicht weniger. Es gibt dort nichts großartiges zu sehen, Neuigkeiten werden selten dort zum ersten Mal präsentiert, und ein sagt größer Anteil der Aussteller hat gar keine Waffen im Angebot, sondern Klamotten, Messer, Werkzeug, Ziele,... dort ist es schlicht nicht einmal halb so spannend wie viele denken.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.