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Fyodor

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  1. Ich habe mittlerweile auch die Durchführungsdokumente in BW gelesen. Dort kann ich herauslesen dass BW mit jeder ÜK-Waffe Wettkämpfe sehen will. Im Gesetz steht das so nicht drin, aber das zu erfüllen wäre für mich kein großes Problem, dafür habe ich die ja auch mal gekauft. Aber selbst dort kann ich nicht herauslesen dass ich mit jeder ÜK-Waffe 12/18 mal auf den Schießstand müsste. Da setzt wohl meine Behörde selbst da noch was oben drauf. Richtig irre wird es aber an anderer Stelle: sportschießende Jäger. Denn hier möchten die auch die Jagdwaffen zum Kontingent zählen, mit entsprechenden Anforderungen. Nach welchem System das jetzt eine reine Jagdwaffe ist die nicht darunter fällt und welche doch, weiß ich nicht.
  2. Wir haben mittlerweile Kontakt.
  3. @ASE Ich wollte Dir eine PN schreiben, geht aber nicht. Kannst Du schauen ob a dein Postfach voll ist? Oder kann ich Dich anders erreichen?
  4. Erlaubnispflichtige Waffen reicht. Das Kaliber ist dabei egal.
  5. Im Gesetz. Die Verwaltungsvorschriften dürfen dem Gesetz eigentlich nicht widersprechen. Deshalb habe ich zuerst dort nachgesehen.
  6. Ich war mir über den genauen Wortlaut nicht mehr sicher und habe deshalb nochmal nachgelesen. @karlyman liegt richtig. Laut Gesetz sind es erschwerte Bedingungen für mehr als drei HA-LW und zwei KW. Repetierflinten sind hier nicht erwähnt. Es sind keine erleichterten Bedingungen für weniger als diese. Ich hatte die Formulierung andersrum im Kopf. Für den Besitz (nach Erwerb) ist es für ÜK leider sehr schwammig formuliert. §14(5) lese ich auch so dass der Nachweis für jede Waffe ÜK zu erbringen ist, allerdings eben nur "zum Wettkampfsport benötigt" und "regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen". Nichts von 18/12 mal Training.
  7. Genau. Beim Erwerb reichen 27 Termine in 18 Monaten mit irgendwelchen erlaubnispflichtigen Waffen für den Erwerb von vier neuen. Beim weiteren Besitz müssen es dann plötzlich 108 Termine im gleichen Zeitraum mit diesen vier bestimmten Waffen sein. Selbst ich schaffe das nicht, und ich bringe die Hälfte der Wettkampfurkunden meines gesamten Vereins nach Hause. Wenn diese 18/12 für den Weiterbesitz überhaupt anzuwenden sind, dann sind es weiterhin 18/12 mit beliebigen erlaubnispflichtigen Waffen. Ganz streng ausgelegt wäre es 18/12 pro zwei Waffen, aber so lese ich das nicht. Nein, das wurde während des Abgleichs der Seriennummern nebenbei erwähnt, weil man ja großzügigerweise bei der ersten 5-Jahres-Kontrolle das noch nicht verlangt, aber schon sehen würde dass das für mich ein Problem gäbe. Breitensport ist beim Schießen wohl nicht gern gesehen. Das wäre für mich kein Problem, alle ÜK-Waffen werden sportlich eingesetzt, und dir auf der gelben auch zum Großteil. Ich habe kürzlich auf anderen Gründen darüber nachgedacht ein paar Waffen die mir nicht die Freude bereiten wie erhofft wieder zu verkaufen, bisher hatte ich aber keinen juristischen Grund dazu. Was uns leider nicht davor schützt.
  8. Auch so kann man es lesen. Die von mir genannte Argumentation wird aber leider (und auch in gewisser Weise nachvollziehbar) von vielen Behörden so gelebt. Ich bin selbst von diesem Mist betroffen. Meinen Behörde war gestern zur Aufbewahrungsnachschau bei mir und hat mir so nebenbei mitgeteilt dass sie bald für ÜK-Waffen 18/12 pro Waffe plus Wettkämpfe verlangen. Rein numerisch ist das bei mir gar nicht möglich. Siehe anderen Thread.
  9. Was Grundkontingent ist, ist klar geregelt. VRF stehen da nicht dabei. Alles was nicht gelb und nicht Grundkontingent ist, ist Überkontingent. Das finde ich jetzt in sich schon schlüssig.
  10. Noch gar nichts, die Kontrolle und daher auch diese Aussage war erst gestern.
  11. Trotzdem sehe ich da ein Problem. Trainingsnachweise pro Waffe ist ja mehr als zum Erwerb damals nötig war.
  12. Das war alles korrekt. Andererseits habe ich schon länger nichts mehr erworben.
  13. Heute hatte ich die Leute vom Amt (BW) da, um meine Aufbewahrung zu kontrollieren. Wie erwartet gab es keine Beanstandungen. Allerdings hat man mir nebenbei mitgeteilt dass bald Nachweispflicht "aktiv" wird für Überkontingentwaffen. Es wurde explizit darauf hingewiesen dass es nicht ausreicht damit Wettkämpfe zu schießen, es müssen auch die Trainingsnachweise erbracht werden. Für jede einzelne Waffe im ÜK. Ich dachte dieser Quatsch wäre schon erledigt? Jetzt kommt die Behörde wieder damit. Hat da jemand Erfahrung?
  14. Mein rostiges, stumpfes Bajonett das ich nur so zum Spaß passend zu meinem alten Schweizer Langgewehr habe liegt auch im Tresor. Der Geist im Stahl ist stark, und nur so kann verhindert werden dass er jemanden bequatscht. Küchenmesser sind genauso lang aber viel schärfer, die haben aber so einen Geist nicht.
  15. Wer gleich als erstes seinen Verein verklagt mag Recht haben und bekommen, Freude und Freunde in diesem Verein aber dann wohl eher nicht mehr.
  16. Damit andere nicht den gleichen Fehler machen. Nur wenig später hatte ich ein kleines Kabelschloss mit Zahlencode, das benutze ich noch heute. Damals war das Beine erste Waffe und alles irgendwie noch neu.
  17. Kabelbinder habe ich früher an meinem Glock-Koffer genutzt der nicht abschließbar ist, und dessen Griff zu dick war für mein kleines Schloss. Nachdem ich mir beim öffnen des Kabelbinders mit einem Taschenmesser den Daumen halb amputiert habe (der ein oder andere mag auch noch dran erinnern, war auf einem WO-Treffen), habe ich ein Kabelschloß für diesen Koffer gekauft und nie wieder Kabelbinder dafür benutzt.
  18. Ich schließe immer einen der Schnapper ab. Ich habe keine Lust auf Diskussion, es kostet fast keine Zeit, und der Koffer kann nicht aus Versehen auf gehen. Mit dem Munitionskoffer ist mir das schon passiert, dass die Schnapper beim herausziehen aus dem Kofferraum irgendwo hängen geblieben und aufgegangen sind ohne dass ich das bemerkt hatte. War blöd den ganzen Kleinkram wieder zusammenzusuchen.
  19. Da es gerade angesprochen wurde: Drei Handgriffe... Ein Langwaffenkoffer hat oftmals vier Schnapper. Es benötigt also sechs Handgriffe (4x Schnapper, 1x Deckel, 1x reingreifen) bis die Langwaffe in der Hand ist, im Anschlag ist sie da immernoch nicht. Würde da jemand freiwillig auf die Idee kommen dass nicht mindestens einer der Schnapper abgeschlossen sein muss?
  20. Genau. Aber es gab wohl Diskussionsteilnehmer die meinten die Anlage seien die eigenen Geschäftsräume des Vorstandes.
  21. Die Frage war ja explizit nach Waffentragen AUSSERHALB des sportlichen Bedürfnisses.
  22. Wärst Du mit 150,-€ komplett einverstanden?
  23. Nein. Aber mit ungeladener Pistole im Holster war die Frage ja schon beantwortet.
  24. Das Problem existiert nur wenn einer Polizist spielen will mit der geladenen Waffe am Gürtel, ohne dass er gerade aktiv am Schießsport teilnimmt. Innerhalb der umzäunten Anlage ist die ungeladene Waffe im Holster kein Problem, sofern die Standregeln das erlauben. Das würde ja schon ausführlich geschrieben. Die geladene Waffe im Vereinsheim ist etwas anderes, da der Umgang mit Waffen auf Schießstätten immernoch vom Bedürfnis gedeckt sein muss. Und Sicherheitsdienst spielen ist für einen Sportschützen eben das gerade nicht. Genau deshalb gab es 2003 ja die Änderung auf eigene Wohnung und Geschäftsräume und den vom Bedürfnis umfassten Zweck. Vorher durfte ein Sportschütze in jeder Wohnung und in jedem Geschäft Sicherheitsdienst spielen, wenn der Eigentümer damit einverstanden war. Und weil genau das auch gemacht wurde, hat man das anders geregelt. Wir wissen ja dass die Politik nicht möchte, dass der Bürger seine Sicherheit selbst herstellt.
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